
Die Techniker Krankenkasse (TK) will sich ab dem 1. Januar 2012 als erste Kasse an Kosten für rezeptfreie alternative Arzneimittel beteiligen. Bis zu 100 Euro im Jahr sollen Versicherte von der Kasse bekommen. Möglich ist dies durch eine zum neuen Jahr in Kraft tretende Gesetzesänderung.
Geld für homöopathische und pflanzliche Mittel
Für jeden ihrer erwachsenen Versicherten will die TK nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, der Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) und der Anthroposophie bis zu einem Betrag von 100 Euro im Kalenderjahr bezahlen. Voraussetzung ist, dass es sich um apothekenpflichtige Mittel handelt, die von einem Arzt verschrieben wurden. Dazu stellt der Arzt ein so genanntes grünes Rezept oder Privatrezept aus. Patienten bezahlen die Medikamente in der Apotheke zunächst selbst und reichen die Quittungen dann bei der Kasse ein.
Für Kinder werden rezeptfreie Mittel weiter voll bezahlt
Generell sind nicht verschreibungspflichtige Medikamente für Erwachsene von der Erstattung ausgeschlossen. Für Kinder bis zum zwölften Geburtstag sowie für Jugendliche bis 18 mit Entwicklungsstörungen bezahlt die TK wie alle Kassen die rezeptfreien Arzneimittel dagegen voll. An dieser gesetzlichen Leistung hat sich nichts geändert. Weiterhin bezahlt werden auch die ärztlich verordneten rezeptfreien Mittel zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, die auf der Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschusses stehen.
Aufsicht hat noch nicht zugestimmt
Ob die TK die neue Zusatzleistung wie geplant in ihre Satzung aufnehmen kann, steht noch nicht endgültig fest. Das Bundesversicherungsamt als zuständige Aufsichtsbehörde hat der Satzungsänderung noch nicht zugestimmt.
Gesetz ermöglicht neue Zusatzleistungen
Möglich ist die Kostenübernahme für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel durch das Versorgungsstrukturgesetz, das zum Beginn des neuen Jahres in Kraft tritt. Kassen dürfen ihre in der Satzung geregelten Zusatzleistungen nicht nur bei Medikamenten erweitern. Neue Extras sind auch möglich bei folgenden Kassenleistungen:
- Heilmittel (zum Beispiel Physiotherapie)
- Hilfsmittel (zum Beispiel Brillen oder Rollstühle)
- Haushaltshilfe
- Vorsorge- und Reha-Maßnahmen
- künstliche Befruchtung
- zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz)
- Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern (zum Beispiel Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung).
Nach Angaben eines Sprechers will die TK derzeit aber neben den alternativen Medikamenten keine weiteren neuen Zusatzleistungen einführen.