Kurse Betreuung: Assistent nach §87b
Betreuungskräfte nach Paragraf 87b (11. Sozialgesetzbuch, Pflegeversicherungsgesetz) arbeiten als zusätzliche Kräfte in Pflegeheimen. Sie sollen die Lebensqualität demenziell erkrankter Menschen verbessern, ihnen im Alltag helfen und sie aktivieren. Zu den Aufgaben gehören Malen, Basteln und Singen ebenso wie Spazierengehen oder Begleitung bei Arztbesuchen. Die Pflegekassen finanzieren für etwa 25 Bewohner einen Betreuungsassistenten.
- Synonyme: Alltagsbegleiter, Betreuungs(fach)kraft, Betreuungsassistent, Altenbetreuerhelfer, Seniorenbetreuer. Die Bezeichnungen werden oft mit dem Zusatz nach Paragraf 87b (SGB XI) benutzt.
- Ausbildungsdauer: Etwa 4 Monate.
- Abschluss: Die Qualifikation orientiert sich an den bundesweit einheitlichen Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen. Sie beinhaltet eine Weiterbildung von etwa 240 Stunden. Es gibt keine direkte berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeit. Zertifikat des Bildungsträgers.
- Einkommen: Etwa 1 300 bis 1 700 Euro monatliches Bruttogehalt. Viele Jobs auf 400-Euro-Basis. Es gibt große regionale Unterschiede.
- Förderung:Bildungsgutschein.
- Voraussetzungen: Keine besonderen Zugangsvoraussetzungen. Kontaktfreudigkeit, Empathie und Freude am Umgang mit älteren Menschen sollten vorhanden sein.
- Ausbildungsstätten: Private Bildungsanbieter, Wohlfahrtsverbände.
- Besonderheiten: Etwa ein Drittel der Kurse gibt es als Kombination, besonders häufig mit der Kurzqualifizierung Pflege, mit Kursen für die Betreuung Sterbender, Hauswirtschaft oder Computer, oder auch mit dem Erwerb des Führerscheins.
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