Alten­pflege für Quer­einsteiger

Porträt Alten­pflegerin: Noch mal ganz von vorn

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Als Hilfs­kraft einsteigen

Alten­pflegerin – das wäre die gelernte Verkäuferin Nicole Ruß (43) aus Kamern in Sachsen-Anhalt gern schon früher geworden. Doch mit zwei kleinen Kindern war viele Jahre lang an eine neue Ausbildung, Schicht­dienst und lange Fahr­zeiten nicht zu denken. Erst 2008, als die Kinder zur Schule gingen, kündigte sie ihren Job und hoffte auf eine Umschulung über die Arbeits­agentur. Vergebens. Schließ­lich sei sie ja als Verkäuferin vermittel­bar.

„Ich musste also selber einen Fuß in die Branche bekommen“, erzählt die fröhliche, zupackende Frau, die kurz darauf als Service­kraft im Pfle­geheim anfing. Sie merkte schnell, dass der Umgang mit alten Menschen ihr mehr Spaß machte als Küchen­dienst im Heim. Sie sah eine kleine Annonce in der Zeitung: Ein ambulanter Pflege­dienst suchte Fach­kräfte. Sie rief dennoch an – und hatte Glück. Mit Führer­schein und eigenem PKW konnte sie sofort anfangen. Von da an fuhr sie mit einer Kollegin morgens zu Patienten.

Abends für den Abschluss büffeln

Nicole Ruß machte ihre Sache so gut, dass ihr Arbeit­geber ihr kurz darauf die Berufs­ausbildung zur Alten­pflegerin vorschlug. „Ich sagte sofort zu, obwohl ich wusste, dass es hart werden würde, Familie, Haushalt, Arbeit und Schule unter einen Hut zu bekommen.“ Seitdem arbeitet und lernt sie im Wechsel. Einige Wochen beim Pflege­dienst, im Kranken­haus oder der Psychiatrie. Dann wieder Schultage in der Berufs­fach­schule, 50 Kilo­meter entfernt. In der Klasse ist sie eine der Ältesten. Je nach Ausbildungs­jahr verdient sie zwischen 480 Euro und 680 Euro brutto. 50 Euro Schulgeld pro Monat und das Benzin zahlt sie selbst. „Wir haben Glück, dass mein Mann Arbeit hat.“

Jeden Abend büffelt sie für ihren Abschluss. „Krank­heits­bilder, Psycho­logie, recht­liche Grund­lagen. Ich bin richtig ehrgeizig“, sagt Nicole Ruß. Vielleicht hängt sie später noch eine Fort­bildung für Demenz­erkrankungen ran. Dann lacht sie: „Eine Prüfung aber mache ich nicht noch mal.“

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Profilbild Stiftung_Warentest am 13.11.2015 um 15:50 Uhr
Probleme mit dem Pflegedienst

@Pumukel-Lily: Es ist sicher sinnvoll, im ersten Schritt Probleme offen anzusprechen – etwa der Pflegedienstleitung oder der Geschäftsführung gegenüber. Natürlich ist es Ihr Recht, die Qualifikation der Pflegekräfte zu erfahren. Behandlungspflege gehört in die Hände von Pflegefachkräften. Können die Probleme nicht gelöst werden, können Sie sich etwa an die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA: www.biva.de) wenden, die auch eine telefonische Beratung anbieten. Auch Pflegeberatungsstellen – etwa der Kommune oder Pflegestützpunkte – können Fragen zum Umgang mit dem Pflegedienst beantworten. Wenn aus Ihrer Sicht eindeutige Pflegefehler vorliegen, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder direkt an den für das Bundesland zuständigen Landesverband der Pflegekassen. (maa)

Pumukel-Lilly am 08.11.2015 um 11:33 Uhr
Ampulanter Pflegedienst

Ich habe einen Pflegedienst ,wo ich das Gefühl habe das viele Ungelernte die Behandlungspflege machen. Dürfen die das? Habe ich als Kunde das Recht zu erfahren,was für eine Qualifikation die Pfleger/in haben?Auch wird der Punkt "Hygiene" sehr klein geschrieben.Wie sind da meine Rechte? Darf ich auf Handschuh Wechsel und Desinfektion bestehen?

tj121158 am 24.01.2012 um 16:52 Uhr
realitätsferne?

ein bischen schon wie ich meine
die einstiegslöhne geelten NUR für arbeitgeber die freiwillig sich an die tarfife binden arbeitgeberverband pflege gibt es nicht - ergo keinen flächentarifvertrag
pflegen+wohnen in hh machts vor - löhne und arbeitsbedingungen verschlechtern mit betriebsvereinbarung
einstiegstgehälter gut und schön -als erfahrende pflegekraft kannst lange suchen um die euros zu bekommen
beruflichesfortkommen - mau -qualifikationen wurden im rahmen der pflegereformen von altenpflegern zu krankenschwestern iverlagert - versuch mal eine als exam.altenpflegern nefortbildung zur pdl zu bekommen
die schon ende der 80ziger von den berufsverbänden angemahnte gemeinsameausbildungfürpflgeberufe mit der möglichkeit sich nach 2 jahren zuspezialisieren - altenpflege-krankenpflege-kinderkrankenpflege - essig
etc,,,,

Jeanmum am 11.11.2011 um 12:25 Uhr
Spritzen darf nicht jeder

Auch wenn man es gelernt hat oder sogar einen sogenannten Spritzenschein ( ist abgeschafft worden) besitzt, darf ein Pflegehelfer nicht spritzen. Es wird zwar auch in der Praxis von Helfern durch geführt, passiert aber etwas ( wie auch immer) haftet nicht nur er dafür.
Es gab letztes Jahr einen großen Bericht darüber , da ging es um eine Helferin, die hat 20 Jahre lang spritzen dürfen und von einmal durfte sie es nicht mehr. Ich kann mich dunkel daran erinnern , das sie sogar vor Gericht zog. SIe hat die Erlaubnis auch nur erteilt bekommen, weil sie die einzigste Dorfschwester war und sonst keiner mehr die Leute hätte spritzen können.
Diese Fortbildung ist nur Geldschneiderei, mehr nicht.
Bei uns im Haus dürfen nur die Spritzen, die min. eine 1 jährige Ausbildung vorweisen können , die haben dann auch das richtige spritzen gelernt. Die Helfer mit dem 6 Wochenschein dürfen nur Grundpflege machen und ich hoffe das bleibt auch so.

BeaJ66 am 11.11.2011 um 08:04 Uhr
Kann's etwas mehr sein?

Also für Fachkräfte kann's doch wohl etwas mehr sein als ein paar Stunden ungeregelte Fortbildung zum Erlernen des Subkutanspritzens. Während ein z. B. insulinpflichtiger Diabetiker schon gleich bei Insulineinstellung das Selbstinjizieren lernt -lernen muss!- kann es doch wohl nicht sein, dass Pflege-/ Pflegehilfskräfte so unzureichend ausgebildet werden. Grundlagenwissen (Hautaufbau, mögliche Schädigungen, etc) gehört in eine fachgerechte Ausbildung und umfasst einen guten Ausbilder, Übungsmaterial und genügend Zeit inkl Praxiserfahrung, also eben fachgerecht. Bundeseinheitliche Ausbildungsstandards sind weiter zu förden.