Alten­pflege für Quer­einsteiger

Berufs­bild Fach­kraft Alten­pflege: Arbeit gibt es mehr als genug

6

Sichere Jobs in Hülle und Fülle. Weil tausende Fach­kräfte fehlen, können auch Ältere noch quer­einsteigen. Doch Interes­sierte müssen wissen: Die Arbeit ist heraus­fordernd und der Verdienst eher nied­rig.

1. Wie und wo arbeiten Fach­kräfte in der Altenpflege?

Alten­pfleger betreuen und pflegen hilfs­bedürftige ältere Menschen und nehmen pflegerisch-medizi­nische Aufgaben wahr. Sie arbeiten in Pflege- und Rehabilitationskliniken, Kurz­zeit­pfle­geeinrichtungen, Krankenhäusern, Tages- und Hauskranken­pflege­diensten. Sie können aber zum Beispiel auch für ambulante Dienste oder in Senioren­wohn­einrichtungen arbeiten oder in Pfle­gestütz­punkten beraten.

2. Welche Aufgaben haben Alten­pfleger?

Sie arbeiten in der Grund­pflege, auch direkte Pflege genannt, reichen zum Beispiel Essen. Der zweite Aufgaben­bereich ist die Behand­lungs­pflege, auch spezielle Pflege genannt. Darunter fällt zum Beispiel das Verabreichen von Injektionen. Sie haben aber auch psycho­sozial-pflegerische Aufgaben, etwa Gespräche mit Angehörigen, und sind organisatorisch tätig, dokumentieren zum Beispiel den Pfle­gepro­zess.

3. Welche Voraus­setzungen muss jemand mitbringen?

Voraus­gesetzt werden der Real- oder ein erweiterter Haupt­schul­abschluss, also eine zehnjäh­rige Schul­bildung, oder ein gleich­wertig anerkannter Bildungs­abschluss. Eine Alternative sind ein einfacher Hauptschul­abschluss und eine mindestens einjährige Ausbildung als Kranken- oder Alten­pfle­gehelfer oder eine sons­tige zweijährige Berufs­ausbildung. Interes­senten sollten körperlich belast­bar und psychisch stabil sein. Schließ­lich müssen sie unter hohem Zeit­druck viele, zum Teil schwer kranke und auch sterbende Menschen betreuen. Sie sollten bereit sein, Verantwortung zu über­nehmen, team­fähig, konfliktfähig und freundlich sein und gut kommunizieren können.

4. Wie wird man Fach­kraft in der Alten­pflege?

Die Ausbildung zur Fach­kraft ist seit 2003 bundes­weit einheitlich geregelt. Sie dauert in Voll­zeit drei Jahre und in Teil­zeit bis zu fünf Jahre. Die theoretische Ausbildung findet an Berufs­fach­schulen, Fachseminaren und Fach­schulen statt, die Praxis selbst lernen die Schüler in Alten­pfle­geeinrichtungen. Neben einem Alten­pfle­geheim, also einer stationären Alten­pfle­geeinrichtung, sind auch ambulante Dienste berechtigt, den praktischen Teil der Ausbildung zu über­nehmen. In Einzel­fällen lässt sich die Ausbildung mit einem weiteren Abschluss oder einem Hoch­schul­studium kombinieren. Auch die zweijäh­rige Ausbildung zum Pfle­geassistenten ist eine Berufs­ausbildung. Sie löst die bisher einjährige Ausbildung zum Pfle­gehelfer ab. Nicht voll­wertige Berufs­ausbildungen dagegen sind die unzäh­ligen zwei- bis zwölfmonatigen Qualifizierungen im Pflege- und Betreuungs­bereich.

5. Wie sind die Berufs­chancen in der Alten­pflege?

Die Berufs­chancen sind auch für fach­fremde Personen sehr gut. Prognosen zufolge wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2050 von derzeit 2,4 Millionen auf etwa 4 Millionen fast verdoppeln. Aufgrund des steigenden Anteils an hoch­betagten, über 80 Jahre alten Menschen wächst die Nach­frage in ambulanten und teil­stationären Versorgungs­einrichtungen auch nach Personal für die Pflege und Betreuung dementer Menschen.

6. Was verdienen Arbeits­kräfte in der Alten­pflege?

Das ist sehr unterschiedlich und hängt von der jeweiligen Funk­tion und Betriebs­zugehörig­keit ab. Es gibt keinen allgemein verbindlichen Tarif­vertrag. Öffent­liche Träger, etwa Kommunen, wenden in der Regel den Tarif­vertrag für den öffent­lichen Dienst (TVöD) an. 2008 verdiente demnach ein Berufs­anfänger etwa 1 800 Euro brutto, jemand mit 15 Jahren Berufs­erfahrung etwa 2 600 Euro. Einige private Träger haben einen eigenen Haus­tarif und kirchliche Träger vergüten meist nach eigenen Arbeitsvertrags­richt­linien (AVR). Seit Mitte 2010 gibt es einen Mindest­lohn für über­wiegend in der Pflege Tätige – auch für an- und ungelernte Arbeits­kräfte. Er liegt in den alten Bundes­ländern derzeit bei 8,50 Euro pro Stunde, in den neuen bei 7,50 Euro.

7. Ist es möglich, auch in höherem Alter quer­einzusteigen?

Ja. Anders als in vielen anderen Branchen kann es in der Alten­pflege durch­aus von Vorteil sein, Erfahrung aus anderen Branchen oder der Familien- oder Pfle­gearbeit mitzubringen. Eine Studie des Bremer Instituts für Public Health und Pflegeforschung kam zu dem Ergebnis, dass ältere Umschüle­rinnen besser auf die physischen und psychischen Belastungen des Jobs vorbereitet sind als jüngere Berufs­einsteiger. Ausbilder führen das auch darauf zurück, dass ältere Umschüler im Laufe ihres Lebens bereits mit so schwierigen Inhalten des Berufs wie Krankheit und Tod in Berührung gekommen sind.

8. Fördert die Bundes­agentur für Arbeit die Berufs­ausbildung?

Ja. Die dreijäh­rige Ausbildung zum Alten­pfleger und die kürzere zum Pfle­geassistent oder Alten­pfle­gehelfer sind zwei der wenigen Berufs­ausbildungen, die die Bundes­agentur für Arbeit ganz oder teil­weise über eine Umschulung fördert. Jede Agentur entscheidet jähr­lich neu, wie viele Bildungsgutscheine, also Förderzusagen, sie für diese Umschu­lungen ausgibt. Seit 2011 ist die Förderung für die dreijäh­rige Umschulung wieder auf zwei Jahre begrenzt. In so einem Fall muss der Träger der praktischen Ausbildung die Kosten für das dritte Ausbildungs­jahr über­nehmen. Aufgrund des Fach­kräfte­mangels fördern aktuell jedoch wieder viele Bundes­länder auch das dritte Ausbildungs­jahr, etwa Nord­rhein-West­falen, Nieder­sachsen, Schleswig-Holstein, Hessen und Bremen.

6

Mehr zum Thema

6 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.11.2015 um 15:50 Uhr
Probleme mit dem Pflegedienst

@Pumukel-Lily: Es ist sicher sinnvoll, im ersten Schritt Probleme offen anzusprechen – etwa der Pflegedienstleitung oder der Geschäftsführung gegenüber. Natürlich ist es Ihr Recht, die Qualifikation der Pflegekräfte zu erfahren. Behandlungspflege gehört in die Hände von Pflegefachkräften. Können die Probleme nicht gelöst werden, können Sie sich etwa an die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA: www.biva.de) wenden, die auch eine telefonische Beratung anbieten. Auch Pflegeberatungsstellen – etwa der Kommune oder Pflegestützpunkte – können Fragen zum Umgang mit dem Pflegedienst beantworten. Wenn aus Ihrer Sicht eindeutige Pflegefehler vorliegen, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder direkt an den für das Bundesland zuständigen Landesverband der Pflegekassen. (maa)

Pumukel-Lilly am 08.11.2015 um 11:33 Uhr
Ampulanter Pflegedienst

Ich habe einen Pflegedienst ,wo ich das Gefühl habe das viele Ungelernte die Behandlungspflege machen. Dürfen die das? Habe ich als Kunde das Recht zu erfahren,was für eine Qualifikation die Pfleger/in haben?Auch wird der Punkt "Hygiene" sehr klein geschrieben.Wie sind da meine Rechte? Darf ich auf Handschuh Wechsel und Desinfektion bestehen?

tj121158 am 24.01.2012 um 16:52 Uhr
realitätsferne?

ein bischen schon wie ich meine
die einstiegslöhne geelten NUR für arbeitgeber die freiwillig sich an die tarfife binden arbeitgeberverband pflege gibt es nicht - ergo keinen flächentarifvertrag
pflegen+wohnen in hh machts vor - löhne und arbeitsbedingungen verschlechtern mit betriebsvereinbarung
einstiegstgehälter gut und schön -als erfahrende pflegekraft kannst lange suchen um die euros zu bekommen
beruflichesfortkommen - mau -qualifikationen wurden im rahmen der pflegereformen von altenpflegern zu krankenschwestern iverlagert - versuch mal eine als exam.altenpflegern nefortbildung zur pdl zu bekommen
die schon ende der 80ziger von den berufsverbänden angemahnte gemeinsameausbildungfürpflgeberufe mit der möglichkeit sich nach 2 jahren zuspezialisieren - altenpflege-krankenpflege-kinderkrankenpflege - essig
etc,,,,

Jeanmum am 11.11.2011 um 12:25 Uhr
Spritzen darf nicht jeder

Auch wenn man es gelernt hat oder sogar einen sogenannten Spritzenschein ( ist abgeschafft worden) besitzt, darf ein Pflegehelfer nicht spritzen. Es wird zwar auch in der Praxis von Helfern durch geführt, passiert aber etwas ( wie auch immer) haftet nicht nur er dafür.
Es gab letztes Jahr einen großen Bericht darüber , da ging es um eine Helferin, die hat 20 Jahre lang spritzen dürfen und von einmal durfte sie es nicht mehr. Ich kann mich dunkel daran erinnern , das sie sogar vor Gericht zog. SIe hat die Erlaubnis auch nur erteilt bekommen, weil sie die einzigste Dorfschwester war und sonst keiner mehr die Leute hätte spritzen können.
Diese Fortbildung ist nur Geldschneiderei, mehr nicht.
Bei uns im Haus dürfen nur die Spritzen, die min. eine 1 jährige Ausbildung vorweisen können , die haben dann auch das richtige spritzen gelernt. Die Helfer mit dem 6 Wochenschein dürfen nur Grundpflege machen und ich hoffe das bleibt auch so.

BeaJ66 am 11.11.2011 um 08:04 Uhr
Kann's etwas mehr sein?

Also für Fachkräfte kann's doch wohl etwas mehr sein als ein paar Stunden ungeregelte Fortbildung zum Erlernen des Subkutanspritzens. Während ein z. B. insulinpflichtiger Diabetiker schon gleich bei Insulineinstellung das Selbstinjizieren lernt -lernen muss!- kann es doch wohl nicht sein, dass Pflege-/ Pflegehilfskräfte so unzureichend ausgebildet werden. Grundlagenwissen (Hautaufbau, mögliche Schädigungen, etc) gehört in eine fachgerechte Ausbildung und umfasst einen guten Ausbilder, Übungsmaterial und genügend Zeit inkl Praxiserfahrung, also eben fachgerecht. Bundeseinheitliche Ausbildungsstandards sind weiter zu förden.