Sichere Jobs in Hülle und Fülle. Weil tausende Fachkräfte fehlen, können auch Ältere noch quereinsteigen. Doch Interessierte müssen wissen: Die Arbeit ist herausfordernd und der Verdienst eher niedrig.
1. Wie und wo arbeiten Fachkräfte in der Altenpflege?
Altenpfleger betreuen und pflegen hilfsbedürftige ältere Menschen und nehmen pflegerisch-medizinische Aufgaben wahr. Sie arbeiten in Pflege- und Rehabilitationskliniken, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Tages- und Hauskrankenpflegediensten. Sie können aber zum Beispiel auch für ambulante Dienste oder in Seniorenwohneinrichtungen arbeiten oder in Pflegestützpunkten beraten.
2. Welche Aufgaben haben Altenpfleger?
Sie arbeiten in der Grundpflege, auch direkte Pflege genannt, reichen zum Beispiel Essen. Der zweite Aufgabenbereich ist die Behandlungspflege, auch spezielle Pflege genannt. Darunter fällt zum Beispiel das Verabreichen von Injektionen. Sie haben aber auch psychosozial-pflegerische Aufgaben, etwa Gespräche mit Angehörigen, und sind organisatorisch tätig, dokumentieren zum Beispiel den Pflegeprozess.
3. Welche Voraussetzungen muss jemand mitbringen?
Vorausgesetzt werden der Real- oder ein erweiterter Hauptschulabschluss, also eine zehnjährige Schulbildung, oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss. Eine Alternative sind ein einfacher Hauptschulabschluss und eine mindestens einjährige Ausbildung als Kranken- oder Altenpflegehelfer oder eine sonstige zweijährige Berufsausbildung. Interessenten sollten körperlich belastbar und psychisch stabil sein. Schließlich müssen sie unter hohem Zeitdruck viele, zum Teil schwer kranke und auch sterbende Menschen betreuen. Sie sollten bereit sein, Verantwortung zu übernehmen, teamfähig, konfliktfähig und freundlich sein und gut kommunizieren können.
4. Wie wird man Fachkraft in der Altenpflege?
Die Ausbildung zur Fachkraft ist seit 2003 bundesweit einheitlich geregelt. Sie dauert in Vollzeit drei Jahre und in Teilzeit bis zu fünf Jahre. Die theoretische Ausbildung findet an Berufsfachschulen, Fachseminaren und Fachschulen statt, die Praxis selbst lernen die Schüler in Altenpflegeeinrichtungen. Neben einem Altenpflegeheim, also einer stationären Altenpflegeeinrichtung, sind auch ambulante Dienste berechtigt, den praktischen Teil der Ausbildung zu übernehmen. In Einzelfällen lässt sich die Ausbildung mit einem weiteren Abschluss oder einem Hochschulstudium kombinieren. Auch die zweijährige Ausbildung zum Pflegeassistenten ist eine Berufsausbildung. Sie löst die bisher einjährige Ausbildung zum Pflegehelfer ab. Nicht vollwertige Berufsausbildungen dagegen sind die unzähligen zwei- bis zwölfmonatigen Qualifizierungen im Pflege- und Betreuungsbereich.
5. Wie sind die Berufschancen in der Altenpflege?
Die Berufschancen sind auch für fachfremde Personen sehr gut. Prognosen zufolge wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2050 von derzeit 2,4 Millionen auf etwa 4 Millionen fast verdoppeln. Aufgrund des steigenden Anteils an hochbetagten, über 80 Jahre alten Menschen wächst die Nachfrage in ambulanten und teilstationären Versorgungseinrichtungen auch nach Personal für die Pflege und Betreuung dementer Menschen.
6. Was verdienen Arbeitskräfte in der Altenpflege?
Das ist sehr unterschiedlich und hängt von der jeweiligen Funktion und Betriebszugehörigkeit ab. Es gibt keinen allgemein verbindlichen Tarifvertrag. Öffentliche Träger, etwa Kommunen, wenden in der Regel den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) an. 2008 verdiente demnach ein Berufsanfänger etwa 1 800 Euro brutto, jemand mit 15 Jahren Berufserfahrung etwa 2 600 Euro. Einige private Träger haben einen eigenen Haustarif und kirchliche Träger vergüten meist nach eigenen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Seit Mitte 2010 gibt es einen Mindestlohn für überwiegend in der Pflege Tätige – auch für an- und ungelernte Arbeitskräfte. Er liegt in den alten Bundesländern derzeit bei 8,50 Euro pro Stunde, in den neuen bei 7,50 Euro.
7. Ist es möglich, auch in höherem Alter quereinzusteigen?
Ja. Anders als in vielen anderen Branchen kann es in der Altenpflege durchaus von Vorteil sein, Erfahrung aus anderen Branchen oder der Familien- oder Pflegearbeit mitzubringen. Eine Studie des Bremer Instituts für Public Health und Pflegeforschung kam zu dem Ergebnis, dass ältere Umschülerinnen besser auf die physischen und psychischen Belastungen des Jobs vorbereitet sind als jüngere Berufseinsteiger. Ausbilder führen das auch darauf zurück, dass ältere Umschüler im Laufe ihres Lebens bereits mit so schwierigen Inhalten des Berufs wie Krankheit und Tod in Berührung gekommen sind.
8. Fördert die Bundesagentur für Arbeit die Berufsausbildung?
Ja. Die dreijährige Ausbildung zum Altenpfleger und die kürzere zum Pflegeassistent oder Altenpflegehelfer sind zwei der wenigen Berufsausbildungen, die die Bundesagentur für Arbeit ganz oder teilweise über eine Umschulung fördert. Jede Agentur entscheidet jährlich neu, wie viele Bildungsgutscheine, also Förderzusagen, sie für diese Umschulungen ausgibt. Seit 2011 ist die Förderung für die dreijährige Umschulung wieder auf zwei Jahre begrenzt. In so einem Fall muss der Träger der praktischen Ausbildung die Kosten für das dritte Ausbildungsjahr übernehmen. Aufgrund des Fachkräftemangels fördern aktuell jedoch wieder viele Bundesländer auch das dritte Ausbildungsjahr, etwa Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen und Bremen.
-
- Plötzlich schwer erkrankt, ein Unfall oder Pflegebedürftigkeit – wer seinen Haushalt nicht mehr führen kann, bekommt oft Hilfe von der Krankenkasse. Wir sagen was gilt.
-
- Eine Pflegeheimbewohnerin hat keinen Anspruch auf Pflegewohngeld, wenn ihr Ehemann ein Haus besitzt, das er verkaufen könnte, um für sie zu zahlen. So entschied das...
-
- Die Zahl der Demenzkranken steigt. Wie lässt sich vorbeugen? Was bringen neue Mittel wie Lecanemab? Wie sieht gute Pflege aus? Ein Ratgeber für Betroffene und Angehörige.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Pumukel-Lily: Es ist sicher sinnvoll, im ersten Schritt Probleme offen anzusprechen – etwa der Pflegedienstleitung oder der Geschäftsführung gegenüber. Natürlich ist es Ihr Recht, die Qualifikation der Pflegekräfte zu erfahren. Behandlungspflege gehört in die Hände von Pflegefachkräften. Können die Probleme nicht gelöst werden, können Sie sich etwa an die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA: www.biva.de) wenden, die auch eine telefonische Beratung anbieten. Auch Pflegeberatungsstellen – etwa der Kommune oder Pflegestützpunkte – können Fragen zum Umgang mit dem Pflegedienst beantworten. Wenn aus Ihrer Sicht eindeutige Pflegefehler vorliegen, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder direkt an den für das Bundesland zuständigen Landesverband der Pflegekassen. (maa)
Ich habe einen Pflegedienst ,wo ich das Gefühl habe das viele Ungelernte die Behandlungspflege machen. Dürfen die das? Habe ich als Kunde das Recht zu erfahren,was für eine Qualifikation die Pfleger/in haben?Auch wird der Punkt "Hygiene" sehr klein geschrieben.Wie sind da meine Rechte? Darf ich auf Handschuh Wechsel und Desinfektion bestehen?
ein bischen schon wie ich meine
die einstiegslöhne geelten NUR für arbeitgeber die freiwillig sich an die tarfife binden arbeitgeberverband pflege gibt es nicht - ergo keinen flächentarifvertrag
pflegen+wohnen in hh machts vor - löhne und arbeitsbedingungen verschlechtern mit betriebsvereinbarung
einstiegstgehälter gut und schön -als erfahrende pflegekraft kannst lange suchen um die euros zu bekommen
beruflichesfortkommen - mau -qualifikationen wurden im rahmen der pflegereformen von altenpflegern zu krankenschwestern iverlagert - versuch mal eine als exam.altenpflegern nefortbildung zur pdl zu bekommen
die schon ende der 80ziger von den berufsverbänden angemahnte gemeinsameausbildungfürpflgeberufe mit der möglichkeit sich nach 2 jahren zuspezialisieren - altenpflege-krankenpflege-kinderkrankenpflege - essig
etc,,,,
Auch wenn man es gelernt hat oder sogar einen sogenannten Spritzenschein ( ist abgeschafft worden) besitzt, darf ein Pflegehelfer nicht spritzen. Es wird zwar auch in der Praxis von Helfern durch geführt, passiert aber etwas ( wie auch immer) haftet nicht nur er dafür.
Es gab letztes Jahr einen großen Bericht darüber , da ging es um eine Helferin, die hat 20 Jahre lang spritzen dürfen und von einmal durfte sie es nicht mehr. Ich kann mich dunkel daran erinnern , das sie sogar vor Gericht zog. SIe hat die Erlaubnis auch nur erteilt bekommen, weil sie die einzigste Dorfschwester war und sonst keiner mehr die Leute hätte spritzen können.
Diese Fortbildung ist nur Geldschneiderei, mehr nicht.
Bei uns im Haus dürfen nur die Spritzen, die min. eine 1 jährige Ausbildung vorweisen können , die haben dann auch das richtige spritzen gelernt. Die Helfer mit dem 6 Wochenschein dürfen nur Grundpflege machen und ich hoffe das bleibt auch so.
Also für Fachkräfte kann's doch wohl etwas mehr sein als ein paar Stunden ungeregelte Fortbildung zum Erlernen des Subkutanspritzens. Während ein z. B. insulinpflichtiger Diabetiker schon gleich bei Insulineinstellung das Selbstinjizieren lernt -lernen muss!- kann es doch wohl nicht sein, dass Pflege-/ Pflegehilfskräfte so unzureichend ausgebildet werden. Grundlagenwissen (Hautaufbau, mögliche Schädigungen, etc) gehört in eine fachgerechte Ausbildung und umfasst einen guten Ausbilder, Übungsmaterial und genügend Zeit inkl Praxiserfahrung, also eben fachgerecht. Bundeseinheitliche Ausbildungsstandards sind weiter zu förden.