
In unzähligen Kursen macht die Arbeitsagentur Fachfremde fit für einen Pflegejob. Doch wer wo was lernt, ist selbst Experten unklar. Die Stiftung Warentest klärt auf.
Umschulung per Bildungsgutschein
Alte Menschen zu pflegen, ist körperlich anstrengend, emotional belastend und vergleichsweise schlecht bezahlt. Weil viel zu wenig junge Menschen Altenpfleger werden wollen, setzt der Staat auf Quereinsteiger. Arbeitslose und Ältere, Frauen nach der Familien- oder Pflegezeit und Migranten – Menschen also, die es sonst auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt eher schwer haben. In diesem Fall bekommen auch sie den begehrten Bildungsgutschein, den sie bei einem Weiterbildungsanbieter ihrer Wahl einlösen können. Im Kurs sollen sie das Notwendige lernen, um den harten Job bewältigen zu können. Meistens gilt der Gutschein für den Besuch kürzerer Seminare, manchmal aber auch – über eine Umschulung – für eine Berufsausbildung in der Pflege.
Verwirrende Kurstitel
Weil wir bei Recherchen über immer wieder neue, aber ähnlich klingende Kursnamen im Pflegebereich gestolpert sind, haben wir uns das Angebot näher angesehen und eine Marktübersicht erstellt. Sie beantwortet folgende Fragen: Wie können Quereinsteiger in die Pflegebranche einsteigen? Welches ist der beste Weg? Wofür stehen Bezeichnungen wie Alltagsbetreuer, Alltagsbegleiter oder Seniorenbetreuer? Welche Abschlüsse sind bundesweit gleich, landesrechtlich oder gar nicht geregelt?
Mehr als 200 Experten befragt
Wir haben systematisch Informationen zum Qualifizierungsangebot in der Altenpflege aus dem Internet und von Branchenprofis zusammengetragen (siehe So sind wir vorgegangen) und dafür mehr als 200 Experten befragt. Das Ergebnis ist ernüchternd: Das Angebot ist selbst für Profis nicht durchschaubar. Es gibt nicht nur unzählige unterschiedlich lange Kurse mit ähnlichen oder denselben Bezeichnungen, die aber anders aufgebaut sind, Anderes vermitteln und unterschiedlich geregelt sind.
Nur die dreijährige Ausbildung ist bundesweit einheitlich
Erschwerend kommt hinzu: Bundeseinheitlich geregelt ist seit 2003 nur die dreijährige Ausbildung zur Fachkraft Altenpflege. Die einjährige Ausbildung zum Altenpflegehelfer wollen die Bundesländer durch eine zweijährige zum Pflegeassistenten ersetzen. Die ist jedoch landesrechtlich geregelt. So gibt es mancherorts derzeit beide Ausbildungen oder nur eine von beiden. Fast undurchschaubar wird das Angebot dadurch, dass manche Bildungsträger die Kurszertifikate als Pässe oder Scheine anbieten (siehe Glossar) und damit werben.
Marktübersicht schafft Transparenz
„Selbst Experten blicken hier kaum durch. Nur wenn der Markt transparenter wird und die Qualifikationen durchlässiger, gewinnen wir mehr Quereinsteiger für die Pflege“, fasst Stefan Görres, Professor am Bremer Institut für Public Health und Pflegeforschung, die Situation zusammen. Um Transparenz zu schaffen, haben wir die von uns recherchierten Berufsausbildungen sowie Kurse zwischen 2 und 36 Monaten in einer Übersicht zusammengestellt. Drei Ausbildungen münden in einen Beruf (siehe Beruf Altenpfleger, Beruf Pflegeassistent und Beruf Sozialassistent), drei andere Wege in eine Tätigkeit ohne Berufsabschluss (siehe Kurse Betreuung, Kurse Betreuung und Pflege und Pflegekurse). Der Schwerpunkt liegt jeweils auf der Pflege oder der Betreuung oder ist eine Kombination aus beidem. Die Kurse qualifizieren für eine Helfertätigkeit. Nur in Brandenburg kann sich durch eine Kurzqualifizierung die Ausbildung zum Altenpflegehelfer verkürzen. Die Marktübersicht macht sichtbar, ob eine Qualifizierung geregelt ist und wie aussagekräftig der Abschluss ist. Vor allem aber zeigt sie, unter welchen Synonymen die Ausbildung oder der Kurs noch zu finden ist.
„Fachkraft“ oft nur Helferjob
So ist der Pflegeassistent sowohl eine zweijährige Ausbildung als auch eine vier- bis siebenmonatige Qualifizierung. Klar wird auch: Was Anbieter gern als „Fachkraft“ verkaufen, ist oft nicht mehr als die Vorbereitung auf einen Helferjob.
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@Pumukel-Lily: Es ist sicher sinnvoll, im ersten Schritt Probleme offen anzusprechen – etwa der Pflegedienstleitung oder der Geschäftsführung gegenüber. Natürlich ist es Ihr Recht, die Qualifikation der Pflegekräfte zu erfahren. Behandlungspflege gehört in die Hände von Pflegefachkräften. Können die Probleme nicht gelöst werden, können Sie sich etwa an die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA: www.biva.de) wenden, die auch eine telefonische Beratung anbieten. Auch Pflegeberatungsstellen – etwa der Kommune oder Pflegestützpunkte – können Fragen zum Umgang mit dem Pflegedienst beantworten. Wenn aus Ihrer Sicht eindeutige Pflegefehler vorliegen, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder direkt an den für das Bundesland zuständigen Landesverband der Pflegekassen. (maa)
Ich habe einen Pflegedienst ,wo ich das Gefühl habe das viele Ungelernte die Behandlungspflege machen. Dürfen die das? Habe ich als Kunde das Recht zu erfahren,was für eine Qualifikation die Pfleger/in haben?Auch wird der Punkt "Hygiene" sehr klein geschrieben.Wie sind da meine Rechte? Darf ich auf Handschuh Wechsel und Desinfektion bestehen?
ein bischen schon wie ich meine
die einstiegslöhne geelten NUR für arbeitgeber die freiwillig sich an die tarfife binden arbeitgeberverband pflege gibt es nicht - ergo keinen flächentarifvertrag
pflegen+wohnen in hh machts vor - löhne und arbeitsbedingungen verschlechtern mit betriebsvereinbarung
einstiegstgehälter gut und schön -als erfahrende pflegekraft kannst lange suchen um die euros zu bekommen
beruflichesfortkommen - mau -qualifikationen wurden im rahmen der pflegereformen von altenpflegern zu krankenschwestern iverlagert - versuch mal eine als exam.altenpflegern nefortbildung zur pdl zu bekommen
die schon ende der 80ziger von den berufsverbänden angemahnte gemeinsameausbildungfürpflgeberufe mit der möglichkeit sich nach 2 jahren zuspezialisieren - altenpflege-krankenpflege-kinderkrankenpflege - essig
etc,,,,
Auch wenn man es gelernt hat oder sogar einen sogenannten Spritzenschein ( ist abgeschafft worden) besitzt, darf ein Pflegehelfer nicht spritzen. Es wird zwar auch in der Praxis von Helfern durch geführt, passiert aber etwas ( wie auch immer) haftet nicht nur er dafür.
Es gab letztes Jahr einen großen Bericht darüber , da ging es um eine Helferin, die hat 20 Jahre lang spritzen dürfen und von einmal durfte sie es nicht mehr. Ich kann mich dunkel daran erinnern , das sie sogar vor Gericht zog. SIe hat die Erlaubnis auch nur erteilt bekommen, weil sie die einzigste Dorfschwester war und sonst keiner mehr die Leute hätte spritzen können.
Diese Fortbildung ist nur Geldschneiderei, mehr nicht.
Bei uns im Haus dürfen nur die Spritzen, die min. eine 1 jährige Ausbildung vorweisen können , die haben dann auch das richtige spritzen gelernt. Die Helfer mit dem 6 Wochenschein dürfen nur Grundpflege machen und ich hoffe das bleibt auch so.
Also für Fachkräfte kann's doch wohl etwas mehr sein als ein paar Stunden ungeregelte Fortbildung zum Erlernen des Subkutanspritzens. Während ein z. B. insulinpflichtiger Diabetiker schon gleich bei Insulineinstellung das Selbstinjizieren lernt -lernen muss!- kann es doch wohl nicht sein, dass Pflege-/ Pflegehilfskräfte so unzureichend ausgebildet werden. Grundlagenwissen (Hautaufbau, mögliche Schädigungen, etc) gehört in eine fachgerechte Ausbildung und umfasst einen guten Ausbilder, Übungsmaterial und genügend Zeit inkl Praxiserfahrung, also eben fachgerecht. Bundeseinheitliche Ausbildungsstandards sind weiter zu förden.