Der Vertrag: So behalten Sie den Überblick
Planen. Besuchen Sie Pflegeheime in Ihrer Nähe. Welchen Eindruck machen Bewohner und Personal? Welche Erfahrungen machten Angehörige? Nutzen Sie bei Heimen, die Ihnen gefallen, rechtzeitig die Wartelisten.
Informieren. Lesen Sie die Infos, die Sie vor Vertragsabschluss bekommen. Sie beschreiben die Leistungen und sind Teil des späteren Vertrags. Fragen Sie bei Klärungsbedarf nach.
Beraten lassen. Mehr als 550 Pflegestützpunkte sind deutschlandweit Anlaufstelle für Hilfesuchende (siehe pflegestützpunkte-online.de). Wer sich absichern will, kann den Vertrag vom Rechtsanwalt prüfen lassen. Regionale Ansprechpartner finden Sie über die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (biva.de).
Unterschreiben. Unterzeichnen Sie einen Heimvertrag nie ungelesen, auch nicht im Notfall. Lassen Sie sich Klauseln erklären und verlangen Sie Einblick in Gesetze, die zugrunde liegen. Lesen Sie Vertragsanhänge: Sie können sich auf Leistungen beziehen, die extra kosten.
Probewohnen. Jeder Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsbeginn fristlos gekündigt werden. Lassen Sie sich hinsichtlich sonstiger Kündigungsmöglichkeiten beraten.
Nachbessern. Spätere Vertragsänderungen sind nur bei beiderseitigem Einverständnis möglich. Unzulässige Klauseln sind generell unwirksam.
Kosten prüfen. Entgelterhöhungen müssen Ihnen schriftlich mitgeteilt, begründet, korrekt berechnet und angemessen sein. Wer sie nicht zahlen will, kann den Vertrag kündigen.
Beschweren. Über Probleme können Sie den Beirat des Heims oder die Heimaufsicht informieren.
Tipp: Auf unserer Themenseite Pflege von Angehörigen finden Sie weitere Untersuchungen und Informationen rund um Pflegethemen.