Altenheim

Der Vertrag: So behalten Sie den Über­blick

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Altenheim

  • Testergebnisse für 7 Pfle­geheime 06/2018 - Die Trans­parenten Anzeigen
  • Testergebnisse für 23 Pfle­geheime 06/2018 - Die Ver­weigerer Anzeigen

Planen. Besuchen Sie Pfle­geheime in Ihrer Nähe. Welchen Eindruck machen Bewohner und Personal? Welche Erfahrungen machten Angehörige? Nutzen Sie bei Heimen, die Ihnen gefallen, recht­zeitig die Wartelisten.

Informieren. Lesen Sie die Infos, die Sie vor Vertrags­abschluss bekommen. Sie beschreiben die Leistungen und sind Teil des späteren Vertrags. Fragen Sie bei Klärungs­bedarf nach.

Beraten lassen. Mehr als 550 Pfle­gestütz­punkte sind deutsch­land­weit Anlauf­stelle für Hilfe­suchende (siehe pflegestützpunkte-online.de). Wer sich absichern will, kann den Vertrag vom Rechts­anwalt prüfen lassen. Regionale Ansprech­partner finden Sie über die Bundes­interes­senvertretung für alte und pflege­betroffene Menschen (biva.de).

Unter­schreiben. Unterzeichnen Sie einen Heim­vertrag nie ungelesen, auch nicht im Notfall. Lassen Sie sich Klauseln erklären und verlangen Sie Einblick in Gesetze, die zugrunde liegen. Lesen Sie Vertrags­anhänge: Sie können sich auf Leistungen beziehen, die extra kosten.

Probewohnen. Jeder Vertrag kann inner­halb von zwei Wochen nach Vertrags­beginn frist­los gekündigt werden. Lassen Sie sich hinsicht­lich sons­tiger Kündigungs­möglich­keiten beraten.

Nachbessern. Spätere Vertrags­änderungen sind nur bei beiderseitigem Einverständnis möglich. Unzu­lässige Klauseln sind generell unwirk­sam.

Kosten prüfen. Entgelt­erhöhungen müssen Ihnen schriftlich mitgeteilt, begründet, korrekt berechnet und angemessen sein. Wer sie nicht zahlen will, kann den Vertrag kündigen.

Beschweren. Über Probleme können Sie den Beirat des Heims oder die Heim­aufsicht informieren.

Tipp: Auf unserer Themenseite Pflege von Angehörigen finden Sie weitere Unter­suchungen und Informationen rund um Pflege­themen.

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Heim-Mitwirker am 02.09.2019 um 08:47 Uhr
BIVA-Pflegeschutzbund bietet Unterstützung

Der gemeinützige Verein Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) stellt bei seiner Beratungstätigkeit seit vielen Jahren immer wieder Rechtsverstöße im ambulanten und stationären Bereich zum Nachteil der pflegebedürftigen Menschen fest. Zentraler Dreh- und Angelpunkt sind Heimverträge, die leider immer wieder Grund zur Beanstandung sind.
Der Umzug in ein Pflegeheim oder die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst kommen für viele Betroffene plötzlich und ungeplant. Man sieht sich dann als Betroffener oder häufig auch Angehöriger plötzlich einem Regelwerk von nicht selten 30 Seiten gegenüber und unterschreibt dieses quasi blind, weil man in der belastenden Situation einfach nur froh ist, eine Versorgung gefunden zu haben. Auf den Internetseiten der BIVA gibt es eine kostenlose Anleitung zum Lesen eines Heimvertrages:
https://www.biva.de/dokumente/broschueren/anleitung-pflegevertrag.pdf
Bei Fragen gibt es eine Hotline https://www.biva.de ...

97Susanna97 am 01.08.2019 um 12:54 Uhr
Schwammig formulierte Leistungen

Den Vertrag bestimmt das Heim: "Hilfe bei ..." bei Pflegegrad 4?
Wenn eine Demente auf die Toilette will und keiner da ist, wenn sie nach stundenlangem Sitzen oder nach dem Essen aufstehen will, fällt sie, bis sie nicht mehr aufstehen kann. Fazit: 9 Stürze, 4 Kopfverletzungen, Prellungen, blaue Flecken usw. in 6 Wochen.>>Protektoren, Kopfhelm (zahlt Bewohner) Schlaftabletten evtl. Fixierung. Dann mit Fieber und Husten in den Durchzug gestellt - Krankenhaus und Tod.
Welcher Vertrag soll da helfen? Ordentlich anziehen, Gebiss reinigen, mal ansprechen und reden?>>Das garantiert kein Vertrag - sollte aber drinstehen.
Wem es dann zu schlecht geht, der muss leider raus.
Hätte DANA Pfl.H. Neustadt i.H. gern bewertet, ist aber alles gekauft.

Willi10.1943 am 22.03.2019 um 02:47 Uhr
Pflegezentrum Holtland Niedersachsen Umgang

Eine Vorstellung der Heimleitung fand nie statt. Wir stellten uns der Verwaltung vor. Mehr hielt man nicht für nötig. Der Vertrag wurde zugesendet, Rücksprache und Fragen unerwünscht, es foolgte Telefonmonolog bis ich auflegte und bei Neuanruf fragte ob ich denn auch zu Wort käme diesmal.
Ich wollte und werde nicht unterschreiben daß ein Demenzpatient für ein Schließsystem verantwortlich haftbar sein soll Zudem könne man solang nicht grob fahrlässig nicht haften - hat aber schon über zwölf Kleidungsstücke verbummelt.
Man wollte dann Druck ausüben ich müssen den patienten abholen wenn kein Vertrag zustande käme.....falsch!
Ein Mietvertrag kann §§145 ff BGB mündlich geschlossen werden wenn Objekt also Zimmer, Miethöhe und Vetragsbeginn bei beidseitiger Absicht feststehen. Das ist gegeben da Rechnungen erhalten, Patient eingezogen. Mündliche Mietverträge können frühestens 1 Jahr nach Einzug gekündigt werden vom Vermieter. § 574 Sozialklausel schliesst Rauswurf eh aus. Also keine Ang

Harald.Klemm am 23.08.2018 um 09:51 Uhr
Geheimniskrämerei?

Ich finde es schon erstaunlich, dass hier so wenig Bereitschaft zur Transparenz herrscht. Immerhin geht es für viele Betroffene und Angehörige um eine der letzten wesentlichen Entscheidungen im Lebensverlauf, die oft auch relativ kurzfristig getroffen werden muss.
Nachdem gemäß politischer Mehrheit mit der Pflege sehr wohl Gewinn erwirtschaftet werden soll ist der Inhalt eines Vertrages wichtig, um den Umfang der Leistungen, Vorgehen bei Differenzen, gegenseitige Ansprüche etc. genau zu kennen. Ein Fall für die Sozialpolitik und den Gesetzgeber, hier Transparenz zu schaffen z. B. durch einheitliche Regelwerke und Vorgaben! Zumindest von den karitativen Trägern bin ich wieder mal tief enttäuscht... und erstaunlich, dass ein privatwirtschaftliches Unternehmen hier viel offener ist...

WoKurt am 25.05.2018 um 18:41 Uhr
Arbeit für Herrn Spahn

Hier wäre doch sinnvolle Arbeit für das Gesundheits- u. Justizministerium in Form eines rechtlich einwandfreien Heimvertrages für alle Heime u. für beide Seiten von Nöten! Warum darf jedes Heim sein eigenes Süppchen kochen?
Aber die Lobby hat ja daran kein Interesse u. die Herren Politiker/innen haben ja nach kurzer Dienstzeit (wenn ich richtig informiert bin eine Legislaturperiode) mehr Geld zur Verfügung als nötig für Ihren Ruhestand u. können sich so ein Luxusheim leisten. Ich hätte für eine Politikerrente etwa 170 Jahre arbeiten müssen.
Ich empfehle das Buch (wenn auch etwas älter): Der Staat als Beute, von Herrn von Arnim!