Im Test
Verträge von 30 ausgewählten vollstationären Pflegeheimen in Deutschland. Wir prüften, ob die Verträge für Heimbewohner günstige oder ungünstige Regelungen oder gar Gesetzesverstöße enthalten. Die Untersuchung fand von Oktober bis Dezember 2017 statt.
Vorgehen
Wir wählten die vier größten privaten und sechs wichtige freigemeinnützige Anbieter aus – und für jeden drei Heime im Großraum Berlin, Köln und München. Alternativ prüften wir in Dortmund, Leipzig oder Magdeburg. Wir baten die Heime per Brief, Einsicht in je drei reale Verträge nehmen zu dürfen und informierten auch die Verbands- oder Konzernzentrale. Wir kommunizierten auch per E-Mail. Heime, die Einblick geben wollten, besuchten wir. Dabei wurden die Verträge samt allen Anlagen nach einem einheitlichen Schlüssel gezogen, vom Anbieter anonymisiert und kopiert. Ein juristischer Fachgutachter prüfte sie unter Beachtung der Rechtsnormen. Drei geschulte Prüfpersonen bewerteten die Lesbarkeit, etwa nach Schriftgröße und Zeilenabstand. Bei Heimen, die sich nicht meldeten, hakten wir telefonisch nach – notfalls mehrfach. Musterverträge akzeptierten wir nicht: Eine Vorrecherche ergab, dass sie uneinheitlich zum Einsatz kommen.
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- Ob klassisches Pflegeheim, Betreutes Wohnen oder Pflege-WG: Geeignete Wohnformen gibt es inzwischen für jeden Bedarf. Wir erklären, wie sie funktionieren.
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- Statt ins Heim können Pflegebedürftige in eine ambulant betreute WG ziehen. Wir schildern Vor- und Nachteile der Pflege-Wohngemeinschaft und wie sie organisiert ist.
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- Werden Menschen pflegebedürftig, brauchen sie Hilfe – von Familienmitgliedern oder Pflegefachkräften. Finanzielle Unterstützung bietet die gesetzliche Pflegeversicherung.
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Kommentarliste
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Der gemeinützige Verein Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) stellt bei seiner Beratungstätigkeit seit vielen Jahren immer wieder Rechtsverstöße im ambulanten und stationären Bereich zum Nachteil der pflegebedürftigen Menschen fest. Zentraler Dreh- und Angelpunkt sind Heimverträge, die leider immer wieder Grund zur Beanstandung sind.
Der Umzug in ein Pflegeheim oder die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst kommen für viele Betroffene plötzlich und ungeplant. Man sieht sich dann als Betroffener oder häufig auch Angehöriger plötzlich einem Regelwerk von nicht selten 30 Seiten gegenüber und unterschreibt dieses quasi blind, weil man in der belastenden Situation einfach nur froh ist, eine Versorgung gefunden zu haben. Auf den Internetseiten der BIVA gibt es eine kostenlose Anleitung zum Lesen eines Heimvertrages:
https://www.biva.de/dokumente/broschueren/anleitung-pflegevertrag.pdf
Bei Fragen gibt es eine Hotline https://www.biva.de ...
Den Vertrag bestimmt das Heim: "Hilfe bei ..." bei Pflegegrad 4?
Wenn eine Demente auf die Toilette will und keiner da ist, wenn sie nach stundenlangem Sitzen oder nach dem Essen aufstehen will, fällt sie, bis sie nicht mehr aufstehen kann. Fazit: 9 Stürze, 4 Kopfverletzungen, Prellungen, blaue Flecken usw. in 6 Wochen.>>Protektoren, Kopfhelm (zahlt Bewohner) Schlaftabletten evtl. Fixierung. Dann mit Fieber und Husten in den Durchzug gestellt - Krankenhaus und Tod.
Welcher Vertrag soll da helfen? Ordentlich anziehen, Gebiss reinigen, mal ansprechen und reden?>>Das garantiert kein Vertrag - sollte aber drinstehen.
Wem es dann zu schlecht geht, der muss leider raus.
Hätte DANA Pfl.H. Neustadt i.H. gern bewertet, ist aber alles gekauft.
Eine Vorstellung der Heimleitung fand nie statt. Wir stellten uns der Verwaltung vor. Mehr hielt man nicht für nötig. Der Vertrag wurde zugesendet, Rücksprache und Fragen unerwünscht, es foolgte Telefonmonolog bis ich auflegte und bei Neuanruf fragte ob ich denn auch zu Wort käme diesmal.
Ich wollte und werde nicht unterschreiben daß ein Demenzpatient für ein Schließsystem verantwortlich haftbar sein soll Zudem könne man solang nicht grob fahrlässig nicht haften - hat aber schon über zwölf Kleidungsstücke verbummelt.
Man wollte dann Druck ausüben ich müssen den patienten abholen wenn kein Vertrag zustande käme.....falsch!
Ein Mietvertrag kann §§145 ff BGB mündlich geschlossen werden wenn Objekt also Zimmer, Miethöhe und Vetragsbeginn bei beidseitiger Absicht feststehen. Das ist gegeben da Rechnungen erhalten, Patient eingezogen. Mündliche Mietverträge können frühestens 1 Jahr nach Einzug gekündigt werden vom Vermieter. § 574 Sozialklausel schliesst Rauswurf eh aus. Also keine Ang
Ich finde es schon erstaunlich, dass hier so wenig Bereitschaft zur Transparenz herrscht. Immerhin geht es für viele Betroffene und Angehörige um eine der letzten wesentlichen Entscheidungen im Lebensverlauf, die oft auch relativ kurzfristig getroffen werden muss.
Nachdem gemäß politischer Mehrheit mit der Pflege sehr wohl Gewinn erwirtschaftet werden soll ist der Inhalt eines Vertrages wichtig, um den Umfang der Leistungen, Vorgehen bei Differenzen, gegenseitige Ansprüche etc. genau zu kennen. Ein Fall für die Sozialpolitik und den Gesetzgeber, hier Transparenz zu schaffen z. B. durch einheitliche Regelwerke und Vorgaben! Zumindest von den karitativen Trägern bin ich wieder mal tief enttäuscht... und erstaunlich, dass ein privatwirtschaftliches Unternehmen hier viel offener ist...
Hier wäre doch sinnvolle Arbeit für das Gesundheits- u. Justizministerium in Form eines rechtlich einwandfreien Heimvertrages für alle Heime u. für beide Seiten von Nöten! Warum darf jedes Heim sein eigenes Süppchen kochen?
Aber die Lobby hat ja daran kein Interesse u. die Herren Politiker/innen haben ja nach kurzer Dienstzeit (wenn ich richtig informiert bin eine Legislaturperiode) mehr Geld zur Verfügung als nötig für Ihren Ruhestand u. können sich so ein Luxusheim leisten. Ich hätte für eine Politikerrente etwa 170 Jahre arbeiten müssen.
Ich empfehle das Buch (wenn auch etwas älter): Der Staat als Beute, von Herrn von Arnim!