Wieder versuchen Banken und Sparkassen, Kunden mit älteren, gut verzinsten Sparverträgen loszuwerden. Ende 2016 kündigte die VR Bank Nürnberg Kunden mit Sparplänen aus den 1990er Jahren. Bei Vertragsschluss hatte sie Zinsen von 3 und 4 Prozent und eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren zugesagt. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bayern darf die Bank nicht kündigen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat das Geldhaus abgemahnt und es aufgefordert, Kündigungen zu unterlassen. Die VR Bank Nürnberg hält ihre Kündigung hingegen für korrekt.
Lang laufende Prämiensparverträge kündigte Ende 2016 auch die Kreissparkasse Stendal, 2015 die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld. Vor Gericht verloren hatte 2015 die Sparkasse Ulm, die attraktive Scala-Verträge kündigen wollte.*
Tipp: Wurde Ihr gut verzinster Sparvertrag gekündigt, widersprechen Sie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Erklären Sie, dass Sie weitersparen werden. Mehr Informationen finden Sie unter verbraucherzentrale.de.
* Korrigiert am 26.01.2017.
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