
Schätze. Sie verstecken sich noch in so mancher Schublade.
Wer ein altes Sparbuch findet, kann es bei der Bank auf den aktuellen Stand bringen lassen. Das geht nach Jahrzehnten noch. Handelt es sich um ein DM-Sparbuch, rechnet die Bank den Betrag mit dem offiziellen Kurs in Euro um und trägt die aufgelaufenen Zinsen nach. Allerdings sind nicht mehr alle alten Sparbücher gültig. test.de klärt auf.
DM-Sparbücher gelten noch
Es passiert meist beim Aufräumen: In irgendeiner Schublade oder Ecke taucht ein altes Sparbuch auf. Da fragt man sich: Gilt das noch? Kann ich noch über die Spargroschen verfügen? Wie viele Zinsen sind inzwischen angefallen? Wer ein Sparbuch zum Beispiel aus den achtziger oder neunziger Jahren findet, das noch auf Deutsche Mark lautet, kann es zur Bank bringen und auf den neuesten Stand bringen lassen. Das Guthaben verfällt nicht. Der Betrag wird mit dem offiziellen Kurs umgerechnet: 1 Euro = 1,95583 DM. Aufgelaufene Zinsen werden nachgetragen.
DDR-Mark-Sparbücher sind wertlos
Anders ist es laut Bundesverband Deutscher Banken (BdB) allerdings bei DDR-Mark-Sparbüchern: Die sind jetzt wertlos, weil alle Umtauschfristen abgelaufen sind. Auch Sparbücher, die noch auf Reichsmark lauten, sind nichts mehr wert.
Es geht um eine Urkunde
Ein Sparbuch ist eine Urkunde. Normalerweise müssen die Inhaber das Buch vorlegen, wenn sie über ihr Geld verfügen wollen. Es kann aber vorkommen, dass eine Bank ein Guthaben auch ohne Vorlage des Sparbuchs ausgezahlt hat, weil der Kunde es nicht mehr finden konnte. Ob ein Sparguthaben noch existiert, geht in der Regel – wenn nicht aus der Sparurkunde selbst – aus den Unterlagen der Bank hervor. „Gibt es solche nicht mehr, kann die Bank die Auszahlung oder Auflösung also nicht darlegen, kann sie im Einzelfall auch nach langer Zeit noch zur Zahlung verpflichtet sein“, sagt BdB-Sprecherin Tanja Beller. „Solche Fälle sind aber die große Ausnahme.“ In der Praxis bewahren Banken die Unterlagen oft länger auf, als sie es müssten.
Banken müssen Unterlagen zehn Jahre aufheben
Die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre. Die Banken müssen die Unterlagen nicht zwingend im Original, also in Papierform, aufbewahren, schreibt die Finanzaufsicht Bafin. Sie speichern die Daten zum Beispiel elektronisch. Vor dem Computerzeitalter waren auch Mikroverfilmungen üblich.
Geschenksparbücher landen auf Sammelkonto
Früher pflegten Banken und Sparkassen häufig den Brauch, jungen Kunden „Geschenksparbücher“ zukommen zu lassen – zum Beispiel zur Konfirmation oder Kommunion mit einem Betrag von 5 Mark. Die Sparbücher gerieten bei den Kunden oft in Vergessenheit. Nach Angaben des Bankenverbands hat sich die Praxis etabliert, solche Konten aufzulösen und die Sparforderung auf ein Sammelkonto umzubuchen. Für die zugehörigen Kundendaten erstellten die Geldhäuser Listen. Steht ein Kunde dann doch irgendwann mit seinem alten Geschenksparbuch am Bankschalter, kann der Mitarbeiter anhand der Listen prüfen, ob die Forderung berechtigt ist, und wenn ja, das Geld auszahlen.
Loseblattsammlung statt Buch
Heute geben Banken Sparbücher meist nicht mehr in Form von Büchern heraus, sondern als Loseblattsammlung. Der Urkundencharakter geht allerdings nicht verloren. Maßgeblich ist der jüngste Kontoauszug, also das neueste lose Blatt. Noch ein Unterschied zu früher: Mitte der 80er bis Mitte der 90er Jahre gab es für Sparkonten mit gesetzlicher Kündigungsfrist deutlich über 2 Prozent Zins pro Jahr, beim heute üblichen Tagesgeld ist man schon froh über eine 1 vor dem Komma.
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