Unser Rat
- Altvertrag. Alte Bausparverträge mit 3 bis 5 Prozent Zinsen sind attraktiv. Überlegen Sie es sich daher gut, wenn Ihnen ein Ausstieg oder Wechsel angeboten wird.
- Kündigung. Droht die Bausparkasse zu kündigen, bevor Ihr Guthaben die Bausparsumme erreicht hat, widersprechen Sie schriftlich. Lassen Sie sich bei Zweifeln kostenpflichtig von einer Verbraucherzentrale beraten.
- Schlichtung. Wenden Sie sich im Streitfall an interne oder externe Schlichter. Viele LBS sind der Schlichtungsstelle des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands angeschlossen (www.voeb.de/de/verband). Für die LBS Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sind regionale Schlichter zuständig. Unter dem Link www.schlichtungsstelle-bausparen.de findet man den für private Bausparkassen zuständigen Ombudsmann im Internet.
- Staatliche Förderung. Wehren Sie sich, wenn die Bausparkasse Ihre Sparbeiträge so kappt, dass Sie staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie nicht mehr ausschöpfen können. Fordern Sie, die Beiträge entsprechend anzupassen.
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