
Viele Bausparkassen wollen Altverträge mit hohen Zinsen loswerden. Betroffene wissen oft nicht, was sie tun sollen. Allgemeingültige Empfehlungen zu geben, ist schwierig: Zu verschieden sind die Tarife und die jeweiligen allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge. Daher haben manche Kunden gute Chancen, sich zu wehren – andere hingegen nicht. Finanztest erklärt, wie die Bausparkassen vorgehen, und wann Kunden sich wehren sollten.
Zehntausende Kunden betroffen
Vor einigen Jahren buhlten die Bausparkassen geradezu um das Geld der Verbraucher. Sie schufen sogar eigens Tarife für Sparer, die von vornherein kein Bauspardarlehen wollten. Für den Verzicht darauf winkten sogar Zinsboni. Nun sind die einst begehrten Sparer nicht mehr gern gesehen. Bausparkassen kündigen ihre Verträge, lehnen Einzahlungen ab, fordern weiteres Geld oder interpretieren ihre Bedingungen so, dass den Kunden Belohnungen nun doch nicht mehr zustehen. Betroffen sind zehntausende Kunden sowohl privater Bausparkassen wie Wüstenrot als auch öffentlich-rechtlicher Landesbausparkassen (LBS) bundesweit. Bislang haben sich nur untere Instanzen im Einzelfall mit dem Thema befasst, eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus. In einer Infografik bildet Finanztest verschiedene Szenarien ab und erörtert die jeweiligen Erfolgsaussichten für die Kunden.
Umstrittener Kündigungsgrund
Klar ist, dass Kunden wenig tun können, wenn ihr Vertrag schon die vereinbarte Bausparsumme erreicht oder überschritten hat. Trotzdem lohnt ein Blick in die allgemeinen Bedingungen, denn es kann sein, dass ein Kunde auch dann weitersparen darf. Schwieriger ist die Lage, wenn die Bausparkassen neue Auswege suchen, wie mehrere Landesbausparkassen (LBS). Sie kündigen, wenn es mehr als zehn Jahre her ist, seit sie den Vertrag zugeteilt, dem Kunden also das Bauspardarlehen angeboten haben. Verbraucherschützer bezweifeln, dass die Bausparkassen Altverträge auf diese Weise aufkündigen können.
Bausparkassen neuerdings stur bei Sparrate
Weniger flexibel zeigen sich die Bausparkassen bei der Höhe der Sparraten. Früher durften Kunden mehr oder weniger beliebig viel einzahlen. Nun fordern Bausparkassen Geld nach, wenn weniger als der Regelsparbeitrag aufs Guthabenkonto fließt. Leistet ein Kunde keine Folge, liefert er der Bausparkasse einen Kündigungsgrund. Wer mehr als den Regelsparbeitrag überweist, muss damit rechnen, dass die Bausparkasse das Geld ablehnt – selbst wenn im Antrag schon eine höhere Sparrate angegeben war. In solchen Fällen haben Verbraucher vermutlich gute Chancen, sich zu wehren. Denn sie konnten nicht ahnen, dass sich die Bausparkasse später nicht an die Sparrate im Antrag gebunden fühlt. Finanztest sagt, worauf Kunden achten müssen, die auf die staatliche Förderung setzen, und gibt Tipps, wie sie auf eine Kündigungsdrohung reagieren sollten.