Alte Bauspar­verträge

Bauspardarlehen: Warum der Bauspar-Effektivzins täuscht

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Die Bausparkassen geben den Effektivzins für Bauspardarlehen nach der Preis­angaben­ver­ordnung an. Trotzdem passt er oft nicht zur Realität. Mal ist er höher, mal nied­riger als der Effektivzins, den der Bausparer tatsäch­lich zahlen muss (siehe Tabelle unten).

Ungenaue Grund­lage

Zur Berechnung des Effektivzinses unterstellen die Bausparkassen, dass der Kunde bis zur Kredit­auszahlung exakt das Mindest­guthaben anspart. Das können Bausparer nicht einmal theoretisch erreichen. Sie sparen stets zumindest ein biss­chen über das Mindest­guthaben hinaus.

Gebühr falsch verrechnet

Die Abschluss­gebühr von 1,0 oder 1,6 Prozent der Bausparsumme geht anteilig in den Effektivzins für das Darlehen ein. Beträgt der Kredit zum Beispiel bis zu 60 Prozent der Bausparsumme, werden 60 Prozent der Gebühr den Darlehens­kosten zuge­schlagen.

Doch die Gebühr hat der Bausparer längst bezahlt. Für ihn ist entscheidend, ob die Bausparkasse die Abschluss­gebühr bei Darlehens­verzicht erstattet oder nicht. Ist das Geld auf jeden Fall verloren, hat es mit der ­Kredit­aufnahme nichts zu tun. Weil die Bausparkassen die Gebühr trotzdem einrechnen, ist der Effekt­zins zu hoch. Bekommt der Bausparer die Gebühr dagegen zurück, wenn er auf das Darlehen verzichtet, ist der Bauspar­effektivzins zu nied­rig. In diesem Fall müsste die Gebühr voll und nicht nur anteilig in den Effektivzins eingehen.

Bonus nicht berück­sichtigt

Bei einigen Tarifen erhält der Bausparer rück­wirkend ab Vertrags­beginn einen höheren Gutha­benzins, wenn er nach einer Mindest­spar­zeit von sieben Jahren auf das Bauspardarlehen verzichtet. Die Bonuszinsen, die dem Bausparer verloren gehen, sind indirekte Kosten des Darlehens. Der Bauspar­effektivzins berück­sichtigt die Bonuszinsen nicht – und ist damit zu nied­rig.

Mit Bearbeitungs­gebühr

In den Bedingungen älterer Tarife steht häufig noch eine Bearbeitungs­gebühr von 2 Prozent des Bauspardarlehens. Der Bundes­gerichts­hof hat die Gebühr inzwischen für unzu­lässig erklärt, Bausparer müssen sie nicht mehr zahlen. Auch Konto­gebühren dürfen Bausparkassen für das Darlehen nicht mehr erheben. Im tariflichen Effektivzins sind die Gebühren noch enthalten. Tatsäch­lich ist das Darlehen güns­tiger.

Kredit 1

Kredit 2

Kredit 3

Kredit 4

Auszahlungs­betrag (Euro)

28 000

28 000

28 000

28 000

Agio (Prozent des Darlehens))

2

2

Zins­bonus (Euro) bei Darlehens­verzicht

1 500

1 500

Darlehens­zins­satz (Prozent)

2,50

2,50

2,00

2,00

Monats­rate (Euro)

250

300

300

300

Lauf­zeit (Jahre/Monate)

10/8

8/8

8/8

8/8

Effektivzins (Prozent) Bausparkasse1

2,74

2,79

2,76

2,76

Tatsäch­licher Effektivzins (Prozent)

2,53

3,89

2,50

3,86

1
Nach Preis­angaben­ver­ordnung.
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Profilbild Stiftung_Warentest am 22.02.2019 um 15:25 Uhr
Bonuszinsen

@Seeheeb: Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Zinsbonus gezahlt wird, hängt von den Tarifbedingungen ab. In der Regel wird ein Zinsbonus nur gezahlt, wenn der Bausparer nach der Zuteilung unwiderruflich auf ein Bauspardarlehen verzichtet, sich also nicht die volle Bausparsumme, sondern nur das Guthaben auszahlen lässt. Die Regelungen können sich aber von Tarif zu Tarif unterscheiden. Schauen Sie bitte in den Allgemeinen Bausparbedingungen Ihres Vertrages nach und wenn Sie Zweifel haben, wenden Sie sich für eine Beratung an die nächste: www.verbraucherzentrale.de Noch nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, ob und unter welcher Voraussetzung dem Bausparer ein Bonus auch dann noch zusteht, wenn die Bausparkasse den Vertrag bereits wirksam gekündigt hat. Es kann daher durchaus sinnvoll sein, sich das Guthaben samt Zinsbonus auszahlen zu lassen, bevor die Bausparkasse zur Kündigung berechtigt ist (zum Beispiel 10 Jahre nach Zuteilung oder wenn das Guthaben die Bausparsumme übersteigt).(PK)

Seeheeb am 22.02.2019 um 09:32 Uhr
Bonuszinsen

Liebe Stiftung Warentest,
wie immer haben Sie uns mit den verschiedenen Artikeln zu diesem Thema gut informiert. Eine Sache ist nur unklar. Wann bekommt man, bzw. wann müsste der Anbieter die Bonuszinsen auszahlen?
Es geht um einen Bausparvertrag mit 3% Zinsen der seit 2014 zuteilungsreif ist. Seitens des Anbieters wurde z.B. schon ein Entnahmedepot vorgeschlagen. Ich habe zunächst gedacht, dass das Entnahmedepot dazu dient das Bausparguthaben samt der Bonuszinsen (das müssten dann zusammen 4,5% werden) auszuzahlen. Aber offensichtlich ist das nicht so.
Wie müsste man denn jetzt vorgehen wenn man die Bausparsumme samt der Bonuszinsen bekommen möchte? Kann man dem Anbieter einfach so etwas schreiben wie:
"Hiermit verzichte ich auf meinen Darlehensanspruch und fordere sie auf die Bausparsumme samt versprochener Bonuszinsen in einer Summe auszuzahlen."
Ich habe ein bißchen Angst, dass nach 10 Jahren Zuteilungsreife (das wäre in 5 Jahren) einfach ohne Bonuszinsen ausgezahlt wird.

Profilbild Stiftung_Warentest am 18.02.2019 um 11:07 Uhr
2% Bausparvertrag

@Marcina: 2% sind auf jeden Fall derzeit eine sehr ordentliche Verzinsung für eine Sparanlage. Wenn Sie den Vertrag noch weiterhin besparen können, nutzen Sie das, wenn Ihnen an einer risikoarmen Anlage gelegen ist. Ob für Sie darüber hinaus oder stattdessen auch eine Anlage in Fonds infrage kommen könnte, können wir Ihnen so nicht sagen. Wir kennen weder Ihren persönlichen Sicherheitsanspruch noch Ihre Anlageziele. Über unser Pantoffelportfolio können Sie sich hier informieren: www.test.de/pantoffel-portfolio (PH)

Marcina am 18.02.2019 um 10:48 Uhr
2% Bausparvertrag

Ich habe einen Bausparvertrag, der mit 2% Sparzinsen läuft. Sollte ich den Nutzen oder lieber Pantoffel-Portfolio oder gar einen Robo-Advisor benutzen, wenn es mir nur ums Sparen geht?

Profilbild Stiftung_Warentest am 15.10.2018 um 12:47 Uhr
Zinseszins auf Bonuszinsen?

@j.schirmacher : Wenn sich in den Bedingungen eine Regelung befindet, dass der Vertragszins rückwirkend erhöht, wird der Vertragszins neu berechnet und der Zinseszinseffekt kommt zum Tragen. Es gibt auch Regelungen, nach denen kein Zinseszins gezahlt werden muss. (maa)