Wer einen alten Bausparvertrag hat, profitiert oft noch von hohen Sparzinsen, muss dafür aber auch hohe Kreditzinsen zahlen. In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase lohnt es sich daher oft nicht, das Darlehen von der Bausparkasse abzurufen. Doch es gibt Ausnahmen. Die Baufinanzierungs-Experten der Stiftung Warentest erklären, wann es ich für Bausparer lohnt, ein Bauspardarlehen abzurufen.
Alte Bausparverträge sind heute oft lukrative Geldanlagen ...
Klassischer Zweck des Bausparens ist es, sich ein günstiges Darlehen für eine künftige Baufinanzierung zu sichern. Dafür nehmen Bausparer viele Jahre lang eine vergleichsweise mickrige Verzinsung ihrer Sparbeiträge in Kauf. Doch die lange Niedrigzinsphase hat das klassische Bausparprinzip auf den Kopf gestellt. Heute sind alte Bausparverträge oft lukrative Geldanlagen.
... doch Bankkredite sind oft günstiger als Bauspardarlehen
Das Bauspardarlehen ist dagegen kaum noch etwas wert. Oft liegen die Kreditzinssätze zugeteilter Verträge heute noch höher als 3,5 Prozent oder sogar 4 Prozent. Immobilienkredite von Banken sind meist deutlich günstiger. In solchen Fällen ist klar: Bausparer sollten sich ihr Guthaben auszahlen lassen, auf das Bauspardarlehen verzichten und stattdessen einen entsprechend höheren Kredit von der Bank aufnehmen.
Das bietet unser Special „Alte Bausparverträge“
- Hintergrund und Tipps.
- Wir sagen, was Bausparer bedenken müssen, wenn sie einen zuteilungsreifen Vertrag haben. Wir erklären, wie sie entscheiden, ob eine Kombination aus Bauspardarlehen und Bankenkredit oder ein reiner Immobilienkredit günstiger ist, und warum der Bauspar-Effektivzins täuscht.
- Beispielrechnungen.
- Anhand zweier konkreter Fälle zeigen wir, wann sich ein Bauspardarlehen lohnt – und wann nicht.
- Heft-Artikel.
- Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie auch Zugriff auf das PDF zum Artikel aus dem Finanztest Spezial „Meine Immobilie“.
Von hohen Sparzinsen profitieren
Bei Bausparverträgen, die inklusive Bonuszinsen eine Verzinsung von 3 Prozent und höher bieten, kann es sich sogar lohnen, auch auf die Auszahlung des Guthabens zu verzichten, um weiter von hohen Sparzinsen zu profitieren. Das können sich aber meist nur Immobilienkäufer leisten, die so viel Eigenkapital haben, dass sie auch ohne ihr Bausparguthaben 20 Prozent des Kaufpreises und sämtliche Nebenkosten aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Mit Bankdarlehen vergleichen
Die Entscheidung für oder gegen das Bauspardarlehen ist nicht immer so einfach. Vor allem in neueren Bauspartarifen sind die Zinsen für das Bauspardarlehen nicht viel höher als für einen Bankkredit. Dann ist ein genauerer Blick nötig. Unser Special verrät, wie Bausparer rechnen müssen und welche Sonderregeln für die Berechnung des Effektivzinses von Bauspardarlehen gelten.
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Dieses Special ist erstmals am 18. Januar 2011 auf test.de erschienen. Wir haben es am 6. Juli 2018 komplett aktualisiert.
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@Seeheeb: Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Zinsbonus gezahlt wird, hängt von den Tarifbedingungen ab. In der Regel wird ein Zinsbonus nur gezahlt, wenn der Bausparer nach der Zuteilung unwiderruflich auf ein Bauspardarlehen verzichtet, sich also nicht die volle Bausparsumme, sondern nur das Guthaben auszahlen lässt. Die Regelungen können sich aber von Tarif zu Tarif unterscheiden. Schauen Sie bitte in den Allgemeinen Bausparbedingungen Ihres Vertrages nach und wenn Sie Zweifel haben, wenden Sie sich für eine Beratung an die nächste: www.verbraucherzentrale.de Noch nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, ob und unter welcher Voraussetzung dem Bausparer ein Bonus auch dann noch zusteht, wenn die Bausparkasse den Vertrag bereits wirksam gekündigt hat. Es kann daher durchaus sinnvoll sein, sich das Guthaben samt Zinsbonus auszahlen zu lassen, bevor die Bausparkasse zur Kündigung berechtigt ist (zum Beispiel 10 Jahre nach Zuteilung oder wenn das Guthaben die Bausparsumme übersteigt).(PK)
Liebe Stiftung Warentest,
wie immer haben Sie uns mit den verschiedenen Artikeln zu diesem Thema gut informiert. Eine Sache ist nur unklar. Wann bekommt man, bzw. wann müsste der Anbieter die Bonuszinsen auszahlen?
Es geht um einen Bausparvertrag mit 3% Zinsen der seit 2014 zuteilungsreif ist. Seitens des Anbieters wurde z.B. schon ein Entnahmedepot vorgeschlagen. Ich habe zunächst gedacht, dass das Entnahmedepot dazu dient das Bausparguthaben samt der Bonuszinsen (das müssten dann zusammen 4,5% werden) auszuzahlen. Aber offensichtlich ist das nicht so.
Wie müsste man denn jetzt vorgehen wenn man die Bausparsumme samt der Bonuszinsen bekommen möchte? Kann man dem Anbieter einfach so etwas schreiben wie:
"Hiermit verzichte ich auf meinen Darlehensanspruch und fordere sie auf die Bausparsumme samt versprochener Bonuszinsen in einer Summe auszuzahlen."
Ich habe ein bißchen Angst, dass nach 10 Jahren Zuteilungsreife (das wäre in 5 Jahren) einfach ohne Bonuszinsen ausgezahlt wird.
@Marcina: 2% sind auf jeden Fall derzeit eine sehr ordentliche Verzinsung für eine Sparanlage. Wenn Sie den Vertrag noch weiterhin besparen können, nutzen Sie das, wenn Ihnen an einer risikoarmen Anlage gelegen ist. Ob für Sie darüber hinaus oder stattdessen auch eine Anlage in Fonds infrage kommen könnte, können wir Ihnen so nicht sagen. Wir kennen weder Ihren persönlichen Sicherheitsanspruch noch Ihre Anlageziele. Über unser Pantoffelportfolio können Sie sich hier informieren: www.test.de/pantoffel-portfolio (PH)
Ich habe einen Bausparvertrag, der mit 2% Sparzinsen läuft. Sollte ich den Nutzen oder lieber Pantoffel-Portfolio oder gar einen Robo-Advisor benutzen, wenn es mir nur ums Sparen geht?
@j.schirmacher : Wenn sich in den Bedingungen eine Regelung befindet, dass der Vertragszins rückwirkend erhöht, wird der Vertragszins neu berechnet und der Zinseszinseffekt kommt zum Tragen. Es gibt auch Regelungen, nach denen kein Zinseszins gezahlt werden muss. (maa)