Alte Bank­sparpläne Nach­zahlungen von mehreren Tausend Euro sind möglich

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Alte Bank­sparpläne - Nach­zahlungen von mehreren Tausend Euro sind möglich

Viele alte Bank­sparpläne verstoßen gegen geltendes Recht. Selbst Jahr­zehnte nach Vertrags­schluss können Sparer auf Nach­zahlung hoffen. Manchen stehen große Summen zu, mitunter mehrere tausend Euro. Finanztest sagt, welche Verträge betroffen sind, und wie Anleger ihre Ansprüche am besten geltend machen können.

Das lesen Sie in diesem Artikel

Der Finanztest-Artikel sagt, welche alten Sparpläne betroffen sind, und erläutert die einschlägige Rechts­sprechung des Bundes­gerichts­hofs zum Thema. Eine Check­liste erklärt, wie betroffene Anleger an ihr Geld kommen.

Tipp: Aktuell sind bis zu drei Prozent Zinsen und mehr drin – das ergab der Test von 41 Banksparplänen, Finanztest 11/2014.

Der Einstieg in das Special

„Nach Abschluss ihres Spar­vertrags im Jahr 1993 ließ die Dresdnerin Kerstin Ulbrich die Sektkorken knallen. Sie hatte ausgerechnet, dass sie am Ende der 25-jährigen Lauf­zeit mehr als 200 000 D-Mark haben würde. Ihre Alters­vorsorge schien der 30-Jährigen gesichert, selbst wenn der Betrag durch Steuer­abzüge gemindert würde.

Womit die Diplom-Ökonomin nicht gerechnet hatte: Bereits einen Monat nach Abschluss sank der Zins ihres Spar­vertrags um einen halben Prozent­punkt. Weitere Zins­senkungen folgten bald.

Ulbrich hatte die Folgen der varia­blen Verzinsung unter­schätzt. Die Sparkasse war daran nicht unschuldig. Die Beispiel­rechnungen in ihrer Werbebroschüre beruhten auf einem Zins­satz von 5 Prozent. Dass sich der Zins während der Lauf­zeit ändern kann, war nur eine Fußnote wert.

Inzwischen, zwei Jahr­zehnte später, hat Ulbrich 4 600 Euro Nach­zahlung bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden durch­gesetzt. Geholfen haben ihr die Verbraucherzentrale Thüringen und mehrere Urteile des Bundes­gerichts­hofs. (...)“

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Profilbild Stiftung_Warentest am 09.12.2014 um 10:59 Uhr
Banksparplan vario plus

@schmittinchen: Es sind diese Art von Verträgen mit einem variablem Basiszins und laufzeitabhängig steigenden Bonuszinsen vom Urteil betroffen . Der Basiszins ist aber nicht mit dem Referenzzins gleichzusetzen, sondern der Basiszins muss nach dem Urteil während der gesamten Laufzeit seinen Abstand zu einem Marktzins (Referenzzins) beibehalten. Welcher Marktzins im Einzelfall zugrunde gelegt wird, ist allerdings umstritten. Sie können sich für eine Überprüfung an die VZ Thüringen wenden: www.verbraucherzentrale.de.(maa)

schmittinchen am 08.12.2014 um 20:57 Uhr
Banksparplan vario plus

1997 habe ich einen Sparplan - vario plus bei der VR Bank abgeschlossen.
Ist dieser auch von der BGH Rechtsprechung betroffen. Die Laufzeit beträgt
25 Jahre - Verzinsung: variabeler Basiszins + Bonuszahlung mit Steigerung nach Laufzeitjahren. Ist dieser Basiszins der Referenzzins?

Profilbild Stiftung_Warentest am 29.10.2014 um 14:21 Uhr
Prämiensparvertrag Sparkasse

@IIantra:
Der Zins für den Prämiensparvertrag ist Ihr Vertragszins und nicht der Referenzzins. (TK)

Ilantra am 29.10.2014 um 13:02 Uhr
Prämiensparvertrag Sparkasse

Die Sparkasse Gelsenkirchen gibt in meinem "Prämiensparvertrag" an, das sie "den im Jahresverlauf durch Aushang bekannt gegebenen Zins für den Prämiensparvertrag" zahlt. Ist das dann ein "Referenzzins"?

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.10.2014 um 14:26 Uhr
Riester-Banksparpläne

@Empty:Riester-Banksparpläne fallen auch unter die BGH-Rechtsprechung zu Banksparplänen. Nach unserer Marktkenntnis haben die allermeisten am Markt angebotenen Riester-Banksparpläne eine verbindliche Referenzzinsanbindung.
Im Vertrag der Sparkasse Günzburg-Krumbach sollte der Referenzzins, die Art der Referenzzinsanbindung und das Verfahren der Überprüfung und Anpassung beschrieben sein (unter „Verfahren der Zinsanpassung“).
Die Sparkasse darf die Berechnungsmethode nicht ändern und muss auch die Marge, den prozentualen Abstand zum Basiszins, über die Laufzeit beibehalten.
Im Jahr 2008 hatte die Sparkasse Günzburg-Krumbach den gleitenden Durchschnitt der Umlaufrendite börsennotierter Bundeswertpapiere mit einer Restlaufzeit von 5 Jahren als alleinigen Referenzzins (Bundesbank-Zeitreihe BBK01.WZ3404).
Der Referenzzins errechnet sich also als Mittelwert der 60 letzten Monatswerte. Die anfängliche Marge zum Referenzzins betrug 0,62 Prozentpunkte. Die Überprüfung erfolgt zweimonatlich. Hat sich der Referenzzins um 0,10 Prozentpunkte verändert, muss die Bank auch den Basiszins anpassen. Am letzten Überprüfungstermin Ende August 2014 lag der Referenzzins bei 1,21 Prozent (siehe auch Preisaushang der Sparkasse), bei vollständiger Anpassung dürfte der Basiszins für Altverträge jetzt bei 0,59 Prozent liegen. Im Vertrag versprochene laufzeitabhängige Bonuszinsen muss die Sparkasse zusätzlich zahlen.
(AK)