
Viele alte Banksparpläne verstoßen gegen geltendes Recht. Selbst Jahrzehnte nach Vertragsschluss können Sparer auf Nachzahlung hoffen. Manchen stehen große Summen zu, mitunter mehrere tausend Euro. Finanztest sagt, welche Verträge betroffen sind, und wie Anleger ihre Ansprüche am besten geltend machen können.
Das lesen Sie in diesem Artikel
Der Finanztest-Artikel sagt, welche alten Sparpläne betroffen sind, und erläutert die einschlägige Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zum Thema. Eine Checkliste erklärt, wie betroffene Anleger an ihr Geld kommen.
Tipp: Aktuell sind bis zu drei Prozent Zinsen und mehr drin – das ergab der Test von 41 Banksparplänen, Finanztest 11/2014.
Der Einstieg in das Special
„Nach Abschluss ihres Sparvertrags im Jahr 1993 ließ die Dresdnerin Kerstin Ulbrich die Sektkorken knallen. Sie hatte ausgerechnet, dass sie am Ende der 25-jährigen Laufzeit mehr als 200 000 D-Mark haben würde. Ihre Altersvorsorge schien der 30-Jährigen gesichert, selbst wenn der Betrag durch Steuerabzüge gemindert würde.
Womit die Diplom-Ökonomin nicht gerechnet hatte: Bereits einen Monat nach Abschluss sank der Zins ihres Sparvertrags um einen halben Prozentpunkt. Weitere Zinssenkungen folgten bald.
Ulbrich hatte die Folgen der variablen Verzinsung unterschätzt. Die Sparkasse war daran nicht unschuldig. Die Beispielrechnungen in ihrer Werbebroschüre beruhten auf einem Zinssatz von 5 Prozent. Dass sich der Zins während der Laufzeit ändern kann, war nur eine Fußnote wert.
Inzwischen, zwei Jahrzehnte später, hat Ulbrich 4 600 Euro Nachzahlung bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden durchgesetzt. Geholfen haben ihr die Verbraucherzentrale Thüringen und mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs. (...)“
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@schmittinchen: Es sind diese Art von Verträgen mit einem variablem Basiszins und laufzeitabhängig steigenden Bonuszinsen vom Urteil betroffen . Der Basiszins ist aber nicht mit dem Referenzzins gleichzusetzen, sondern der Basiszins muss nach dem Urteil während der gesamten Laufzeit seinen Abstand zu einem Marktzins (Referenzzins) beibehalten. Welcher Marktzins im Einzelfall zugrunde gelegt wird, ist allerdings umstritten. Sie können sich für eine Überprüfung an die VZ Thüringen wenden: www.verbraucherzentrale.de.(maa)
1997 habe ich einen Sparplan - vario plus bei der VR Bank abgeschlossen.
Ist dieser auch von der BGH Rechtsprechung betroffen. Die Laufzeit beträgt
25 Jahre - Verzinsung: variabeler Basiszins + Bonuszahlung mit Steigerung nach Laufzeitjahren. Ist dieser Basiszins der Referenzzins?
@IIantra:
Der Zins für den Prämiensparvertrag ist Ihr Vertragszins und nicht der Referenzzins. (TK)
Die Sparkasse Gelsenkirchen gibt in meinem "Prämiensparvertrag" an, das sie "den im Jahresverlauf durch Aushang bekannt gegebenen Zins für den Prämiensparvertrag" zahlt. Ist das dann ein "Referenzzins"?
@Empty:Riester-Banksparpläne fallen auch unter die BGH-Rechtsprechung zu Banksparplänen. Nach unserer Marktkenntnis haben die allermeisten am Markt angebotenen Riester-Banksparpläne eine verbindliche Referenzzinsanbindung.
Im Vertrag der Sparkasse Günzburg-Krumbach sollte der Referenzzins, die Art der Referenzzinsanbindung und das Verfahren der Überprüfung und Anpassung beschrieben sein (unter „Verfahren der Zinsanpassung“).
Die Sparkasse darf die Berechnungsmethode nicht ändern und muss auch die Marge, den prozentualen Abstand zum Basiszins, über die Laufzeit beibehalten.
Im Jahr 2008 hatte die Sparkasse Günzburg-Krumbach den gleitenden Durchschnitt der Umlaufrendite börsennotierter Bundeswertpapiere mit einer Restlaufzeit von 5 Jahren als alleinigen Referenzzins (Bundesbank-Zeitreihe BBK01.WZ3404).
Der Referenzzins errechnet sich also als Mittelwert der 60 letzten Monatswerte. Die anfängliche Marge zum Referenzzins betrug 0,62 Prozentpunkte. Die Überprüfung erfolgt zweimonatlich. Hat sich der Referenzzins um 0,10 Prozentpunkte verändert, muss die Bank auch den Basiszins anpassen. Am letzten Überprüfungstermin Ende August 2014 lag der Referenzzins bei 1,21 Prozent (siehe auch Preisaushang der Sparkasse), bei vollständiger Anpassung dürfte der Basiszins für Altverträge jetzt bei 0,59 Prozent liegen. Im Vertrag versprochene laufzeitabhängige Bonuszinsen muss die Sparkasse zusätzlich zahlen.
(AK)