Schieben Anleger Verluste aus verkauften Aktien vor sich her, die sie vor 2009 gekauft haben, können sie diese zum letzten Mal mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen verrechnen lassen. Infrage kommen dafür vor allem Gewinne aus Fonds und Aktien, die sie frühestens seit 2009 besitzen und im Laufe des Jahres 2013 verkaufen.
Der Verkauf kann sich lohnen, wenn der Steuervorteil der Verlustverrechnung höher ist als der Gewinn, den die Papiere in Zukunft schätzungsweise bringen werden. Wer will, kann Aktien für die Verrechnung auch abstoßen und bei abweichendem Kurs gleich wieder kaufen, hat der BFH entschieden (Az. IX R 60/07).
Ab 2014 wird das Finanzamt Altverluste dann nicht mehr mit Wertpapiergewinnen verrechnen. Die Verrechnung ist nur noch mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften wie den Verkäufen von Gold, Mietimmobilien und Antiquitäten möglich.