
Allianz-Kunden, die ihre Kapitallebens- oder Rentenversicherung gekündigt haben, bekommen Geld zurückgezahlt. Sie müssen es aber schriftlich einfordern. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ist jetzt rechtskräftig. Es hat Allianz-Klauseln in Verträgen aus den Jahren zwischen 2001 und 2007 für unzulässig erklärt. Damit stehen Kunden ein höherer Rückkaufswert und die abgezogenen Stornokosten zu.
Allianz hat 117 Millionen Euro eingeplant
Viele Allianz-Kunden können sich über Nachzahlungen freuen. Sie erhalten Geld zurück, wenn sie ihre Kapitallebens- oder Rentenversicherung zwischen 2001 und Dezember 2007 abgeschlossen und sie vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben. Mehr als 90 Prozent der betroffenen Verträge sind nach Angaben der Allianz beitragsfrei gestellt. „Wir gehen davon aus, dass wir für die Erhöhung der Leistungen unserer Kunden weniger als die bereits zurückgestellten 117 Millionen Euro benötigen“, sagt Sprecher Udo Rössler gegenüber test.de.
Allianz gibt klein bei
Der größte Versicherer hatte sich bereits im August 2011 ein Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart eingefangen, dass Allianz-Klauseln in Verträgen zwischen 2001 und 2007 für unzulässig erklärte, Unwirksame Klauseln: Allianz soll Kunden Milliarden zahlen. Die Richter lehnten damals einen Antrag der Allianz zur Revision ab. Dagegen legte der Konzern Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Dann zog die Allianz Anfang Dezember 2012 die Beschwerde zurück. Damit kam der Versicherer einem BGH-Urteil zuvor, das Anfang dieses Jahres gesprochen werden sollte.
Oberlandesgericht Stuttgart: Urteil vom 18. August 2011 – rechtskräftig
Aktenzeichen: 2 U 138/10
Verbraucherschützer gewinnen auf ganzer Linie
Gegen die nachteiligen Klauseln von insgesamt vier großen Lebensversicherern hat die Verbraucherzentrale Hamburg höchstrichterliche Entscheidungen erwirkt. Jüngst erklärte der BGH die Klauseln in Lebens- und Rentenpolicen von Signal-Iduna für ungültig, test de berichtete Signal-Iduna-Kunden können Geld einfordern. Zuvor hatten die obersten Richter nacheinander Abschlusskosten und Verrechnungen von Provisionen sowie den Stornoabzug der Versicherer Deutscher Ring, Ergo und Generali beanstandet. „Damit haben höchste Gerichte rund 50 Prozent der Branche die nachteiligen Klauseln untersagt“, erklärt Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg, die alle Urteile erstritten hat. Zwölf weitere Versicherer haben die Verbraucherschützer nun zu Unterlassungserklärungen aufgefordert, siehe unten.
Tipp: Fordern Sie Ihr Geld schriftlich ein. Auf der Seite der Verbraucherzentrale Hamburg, www.vzhh.de finden Sie unter dem Stichwort „Nachschlag“ einen Musterbrief.
Diese Fristen müssen Kunden beachten
Die Ansprüche aus gekündigten Versicherungsverträgen verjähren drei Jahre nach Vertragsende. Die Verjährungsfrist beginnt am 1. Januar des auf die Vertragskündigung folgenden Jahres. Kunden, die im Jahr 2010 ihre Lebensversicherung gekündigt haben, müssen also dieses Jahr ihrem Versicherer schreiben und Geld nachfordern. Versicherte, die vor dem Jahr 2010 gekündigt hatten, behalten ihre Ansprüche, wenn sie ihren Versicherer innerhalb der Verjährungsfrist schriftlich zu Nachzahlungen aufgefordert haben. Auch eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann unterbricht die Verjährung.
Diese Versicherer müssen Nachschlag zahlen
Kunden mit gekündigten Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherungen dieser Unternehmen sollten Ansprüche anmelden:
- Allianz
- Deutscher Ring
- Ergo
- Generali
- Signal Iduna
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat diese Unternehmen wegen unzulässiger Klauseln in Kapitallebens- oder Rentenversicherung zwischen 2001 und Dezember 2007 abgemahnt:
- Aachen+Münchener
- Axa
- BHW
- DBV
- HDI/Gerling (Aspecta)
- Nürnberger
- R+V
- Skandia
- Stuttgarter Leben
- VGH Provinzial
- Victoria
- Zurich
Tipp: Haben Sie Ihre Kapitallebens- oder Rentenversicherung vor 2008 bei einem anderen Unternehmen abgeschlossen und vorzeitig gekündigt, das nicht in der Liste aufgeführt ist, sollten Sie dennoch Geld zurückfordern. In der Regel beherzigen die Unternehmen die BGH-Entscheidungen, auch wenn ihre Klauseln kein Gericht beanstandet hat. Eine Checkliste finden Sie im Special Jetzt hartnäckig Nachschlag fordern.