Die Allianz Versicherung bietet Baukredite jetzt mit einem Finanzierungsschutzbrief an. Er enthält für die Zeit der Zinsbindung des Darlehens, maximal für 16 Jahre, ein Paket aus drei Versicherungen. Sie sollen die Rückzahlung des Darlehens im Todesfall und mit Einschränkungen auch bei Krankheit und Arbeitslosigkeit sichern. Finanztest sagt, ob und was das Allianz-Angebot taugt.
Kosten und Nutzen
So funktioniert der Allianz-Finanzierungsschutzbrief: Die Restschuldversicherung zahlt den Kredit zurück, falls der Versicherte stirbt. Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung kommt für die Kreditraten auf, wenn der Versicherte länger als 42 Tage erkrankt und nicht mehr arbeiten kann. Verliert er unverschuldet den Job, zahlt die Arbeitslosenversicherung die Raten maximal ein Jahr lang weiter. Für den Schutzbrief zahlt der Kreditnehmer einen Einmalbeitrag, der von Kredithöhe, Zinsbindung, Alter und Geschlecht abhängt. Der Schutzbrief für einen Kredit von 100 000 Euro, 15 Jahre Zinsbindung und 500 Euro Monatsrate kostet zum Beispiel für einen 30-jährigen Angestellten 4 798 Euro (Stand: 1. März). Ein 40-Jähriger zahlt dafür 8 602 Euro.
Schutz für die Familie
Eine Restschuldversicherung ist zur Absicherung der Familie sinnvoll. Und die Arbeitsunfähigkeits- und Arbeitslosenversicherung bieten zumindest begrenzten Schutz. Aber: Der Versicherungsschutz ist lückenhaft. Bei längerer Arbeitslosigkeit bietet die Police keinen wirksamen Schutz, weil die Leistungen auf ein Jahr befristet sind. Die Restschuld- und die Arbeitsunfähigkeitsversicherung zahlen nur bis zum Ende der Zinsbindung. Bis dahin sind die Schulden längst nicht abgezahlt. Und das Risiko, arbeitsunfähig zu werden oder zu sterben, steigt mit dem Alter. Dann steht der Kunde ohne Schutz da. Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dagegen eine Rente bis zum 60. oder 65. Lebensjahr.
Verweis auf andere Arbeit
Hinzu kommt: Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung im Rahmen des Finanzierungsschutzbriefs enthält nachteilige Bedingungen. So muss der Versicherer nicht immer zahlen, wenn der Kunde wegen einer Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Könnte er eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben, kann der Versicherer die Leistung verweigern – selbst wenn der Kunde in diesem Beruf keine Chance auf einen Job hat. Diese Klausel gibt es in den meisten anderen Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht mehr.
Finanztest-Kommentar
Der Allianz-Finanzierungsschutzbrief bietet für den hohen Beitrag zu wenig Schutz. Mit weniger Geld können Kreditnehmer bei günstigen Versicherern eine Kombination aus Restschuld- und Berufsunfähigkeitsversicherung mit weitaus besseren Leistungen und Bedingungen abschließen.
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