
Alleinerziehende erhalten unbürokratischer als bisher die Steuerklasse II, wenn ihr Arbeitgeber schon die elektronische Gehaltsabrechnung eingeführt hat. Sie müssen nur den Vordruck „Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ ausfüllen und beim Finanzamt abgeben.
Die Steuerklasse II kommt gleich nach der Geburt des Kindes infrage oder wenn verheiratete Mütter und Väter im vergangenen Jahr schon getrennt gelebt haben. In diesem Fall müssen sie auch den Vordruck „Erklärung zum dauernden Getrenntleben“ abgeben.
Der Arbeitgeber erfährt die neuen Lohndaten dann vom Finanzamt. Mit der Steuerklasse II zieht er weniger Lohnsteuer vom Gehalt ab als mit Steuerklasse I, die Alleinstehende normalerweise haben. Gehören Kinder zum Haushalt, für die sie Kindergeld bekommen, steht ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. Der beträgt 1 308 Euro im Jahr und ist in der Steuerklasse II berücksichtigt.
Tipp: Besorgen Sie sich die nötigen Vordrucke für den Wechsel zur Steuerklasse II beim Finanzamt oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de -> Formularcenter -> Formulare A–Z -> Lohnsteuer.