Ab 0,3 Promille: Wer mit so viel Alkohol im Blut erhebliche Fahrfehler begeht oder sonst erkennbar fahruntüchtig ist, kann mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden und die Fahrerlaubnis verlieren. Bisher hat noch kein Gericht eine solche Verurteilung auf einen Atemtest gestützt.
Ab 0,5 Promille: Wer mit derart viel Blutalkohol oder mindestens 0,25 Milligramm Alkohol je Liter Atemluft erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Möglich sind ein Bußgeld bis zu 3.000 Mark, zwei bis vier Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot für bis zu drei Monate. Das Bayerische Oberste Landesgericht akzeptierte den Atemtest mit dem Gerät Alcotest 7110 Evidential (Az. 2 ObOWi 598/99).
Ab 1,1 Promille: Hat ein Fahrer so viel Alkohol im Blut, kann er auch ohne Fahrfehler bestraft werden. Ein Bluttest ist dann aber unersetzlich. Es reicht nicht, vom Atemalkohol auf den Blutalkohol zu schließen, so das Amtsgericht Klötze (Az. 20 Ds 550 Js 20000/99 [293/99]).
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@KlausSchlueterHilden: Ein Test von Geräten aus Drogeriemärkten oder ähnlichen Bezugsquellen ist schwierig. Es gibt zwar viele Geräte, mit denen Sie die Alkoholkonzentration in Atemluft oder Blut prüfen können. Viele Hersteller weisen aber selbst darauf hin, dass ihre Geräte keine verbindlichen Werte liefern können. Sie müssen damit rechnen, dass die Polizei einen abweichenden Wert misst. Unsere Seite hat auch Archivfunktion, deshalb steht bei allen Artikel auch ein Veröffentlichungsdatum. (AK)
Sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt inzwischen sogar in Drogeriemärkten Atemalkoholtestgeräte (Rossmann) z.B.
Wann testen Sie diese mal und oder schreiben diesen Artikel, wenn ich das richtig sehe (bin nüchtern..) aus dem Jahr 2000 aktuell für das Neue Jahr 2018 um, gibt es nicht andere Werte??
Vielen Dank für Ihr Feedback
Ein treuer Abonennt, seit Jahrzehnten
Mit freundlichem Gruß
Klaus Schlüter