Alkohol­kontrolle Auch auf Privatgrund­stück erlaubt

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Um fest­zustellen, ob ein Fahrer alkoholisiert Auto gefahren ist, darf die Polizei ihn auch auf einem privaten Park­platz kontrollieren und das Ergebnis verwerten, so das Amts­gerichts München (Az. 953 OWi 421 Js 125161/18).

Ein 27-Jähriger fuhr von einer öffent­lichen Straße auf seinen Privatpark­platz, wohin ihm ein Streifenwagen folgte. Die Beamten ermittelten einen Alkohol­wert von etwa 0,75 Promille. Das Gericht verurteilte den Fahrer zu einer Geldbuße von 500 Euro und einem einmonatigen Fahr­verbot. Weil er vorher im öffent­lichen Straßenverkehr unterwegs war, sei die Polizei­kontrolle auf dem Privatgrund­stück gerecht­fertigt gewesen. Das gelte auch dann, wenn es sich um eine allgemeine verdachts­unabhängige Verkehrs­kontrolle handele.

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