Regel- und Sonderleistung: Was Kassen zahlen
Als Regelleistung. Akupunktur ist in zwei Einsatzgebieten reguläre Leistung gesetzlicher Krankenkassen: bei chronischen Knieschmerzen durch das Gelenkleiden Arthrose sowie bei chronischen Schmerzen des untereren Rückens. Beide Beschwerden müssen seit mindestens sechs Monaten bestehen. Dann zahlt die Kasse bis zu 10, im Ausnahmefall bis zu 15 Akupunktursitzungen. Frühestens ein Jahr später ist die nächste Behandlung möglich. Ausführliche Informationen und Bewertungen zu den Krankenkassen in Deutschland bietet Ihnen der Produktfinder Gesetzliche Krankenkassen auf test.de.
Nur bestimmte Ärzte. Die Therapie zulasten der Kasse ist nur bei Ärzten mit Zusatzqualifikation möglich. Neben einer Ausbildung in Akupunktur brauchen sie Weiterbildungen in Psychosomatik und Schmerztherapie. Patienten können bei der Kasse oder direkt beim Arzt fragen, ob er die Akupunktur abrechnen darf.
Als Sonderleistung. Je nach Tarif erstatten private Krankenversicherer die Akupunktur häufig auch in weiteren Bereichen – Nachfragen lohnt. Auch einige gesetzliche Krankenkassen unterstützen die Behandlung, zum Beispiel im Zusammenhang mit privaten Zusatzversicherungen. Mehr Infos gibt es beim Versicherer, telefonisch oder auf der Webseite.