Aktions­ware Bilanz 2010

Interview: „Kassenbon aufheben“

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Aktions­ware Bilanz 2010 - Top oder Flop

© Privat

Mehr als jede vierte getestete Aktions­ware war ein Fehlkauf. Juristin Carolin Uhrig von der Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen weiß, was zu tun ist, wenn der Kauf kein Schnäpp­chen war.

Was mache ich, wenn der Aktions­artikel ein Fehlkauf war?

Wichtig hierbei ist, erst­mal zu klären, ob ein Mangel vorliegt oder Ihnen das Produkt einfach nicht gefällt. Bei Nicht­gefallen kommt es auf die Kulanz des Händ­lers an. Liegt aber ein Mangel vor, bleibt das Bügel­eisen zum Beispiel kalt, können Sie Ihre Gewähr­leistungs­rechte selbst­verständlich auch bei Aktions­ware geltend machen.

Wie kulant sind die Händler?

Beim bloßen Nicht­gefallen wird in einigen Geschäften ein zweiwöchiges Rück­gaberecht ohne Gründe einge­räumt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Rück­gabe besteht allgemein aber nicht. Heben Sie den Kassenbon auf.

Was ist bei einem Mangel zu tun?

Als Käufer können Sie zunächst verlangen, dass das Produkt repariert oder in ein neues umge­tauscht wird. Das ist die sogenannte Nach­erfüllung. Kommt der Verkäufer dieser nicht oder nur unzu­reichend nach, kann der Käufer vom Kauf­vertrag zurück­treten. Ist also zum Beispiel ein ausgetauschtes Radio wieder defekt, kann der Käufer den Kauf­preis zurück­verlangen.

Braucht man die Verpackung?

In den Fällen, in denen der Artikel wegen eines Mangels reklamiert wird, ist es nicht notwendig, die Original­verpackung aufzuheben. Der Händler muss die Ware in jedem Fall zurück­nehmen und den Mangel beheben oder Ersatz liefern. Beim einfachen Umtausch, also bei Nicht­gefallen, kann der Händler allerdings verlangen, dass es im Originalkarton zurück­gegeben wird.

Welche Haftungs­ansprüche gelten bei einem Verletzungs­risiko?

Beruht das Verletzungs­risiko auf dem Mangel, gelten die allgemeinen Gewähr­leistungs­rechte. Weitergehende Ansprüche, wie zum Beispiel Schaden­ersatz, entstehen erst, wenn es aufgrund des fehler­haften Produkts tatsäch­lich zu einem Schaden an Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum gekommen ist.

Gibt es Besonderheiten bei Rückruf­aktionen?

Oft verbreiten die Hersteller ihre Warnungen nur in wenigen Medien. Es ist daher niemandem zuzu­muten, sich zu informieren, ob das gekaufte Produkt zurück­gerufen wurde. Ein eventueller Schaden­ersatz­anspruch besteht fort. Der Kunde verliert ihn aber, wenn er zuver­lässig von einer Rückruf­aktion erfährt, sich jedoch nicht an die Anweisungen des Herstel­lers hält.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • ubiedermann am 19.12.2010 um 20:50 Uhr
    Top-Schnäppchen MD 26001?

    Aufgrund der positiven test-Bewertung habe ich im Juni den MD 26001 gekauft. Aus erst nicht nachvollziehbaren Gründen waren manche Aufzeichnungen voller Aussetzer. Erst als ich im Internet gezielt danach gesucht habe, erschloss sich die Ursache: das Gerät ist nicht in der Lage, zwei HD-Aufzeichnungen gleichzeitig zu bewältigen. Mit diesem Problem war ich offenbar nicht allein. Wenn man den Forumsbeiträgen im Internet Glauben schenken darf, sollen sogar alle (!) MD 26001 betroffen sein. ( http://forum.digitalfernsehen.de/forum/medion-tevion/241871-medion-md-26001-a-31.html#post4319599 ) Zumindest hat das nagelneue Austauschgerät, das ich auf meine Reklamation hin umgehend von Medion bekommen habe, den selben Fehler. Auf meine vor fast vier Wochen erfolgte diesbezügliche Anfrage schweigt sich Medion nunmehr allerdings aus. Interessant wäre für mich, ob bei Ihrem Test die gleichzeitige Aufzeichnung zweier HD-Programme geprüft wurde.

  • ubiedermann am 19.12.2010 um 20:28 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.10.2010 um 15:48 Uhr
    Aktionsware 2010 Bilanz

    @Edel11: Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die zuständigen Ansprechpartner Penny und Tüv Rheinland.

  • Edel11 am 22.10.2010 um 00:01 Uhr
    Penny-Laufrad: GS-Siegel vom TÜV Rheinland

    Gibt es eigentlich eine Stellungnahme vom TÜV-Rheinland und von Penny, wie die erhebliche DEHP- und PAK-Belastung in den Griffen des Penny-Laufrads und zugleich die Auszeichnung dem GS-Siegel erklärbar ist?