
Im Regelfall sind Aktiensplits für Anleger unproblematisch. Der Unternehmenswert verteilt sich anschließend einfach auf eine größere Zahl von Anteilsscheinen. Nicht so beim kürzlichen Split von Google. Da die neu ausgegebenen Aktien eine andere Kennnummer haben, wurden sie als Sachausschüttung behandelt und mit Abgeltungsteuer belegt. Besonders schmerzlich ist das für Anleger, die Google-Aktien vor 2009 gekauft hatten und keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne zahlen müssten.
Tipp: Die steuerrechtliche Behandlung des Splits ist umstritten. Betroffene Anleger sollten im Rahmen ihrer Steuererklärung dem Steuerabzug widersprechen und eine Erstattung des abgezogenen Betrags verlangen.