
Im Regelfall sind Aktiensplits für Anleger unproblematisch. Der Unternehmenswert verteilt sich anschließend einfach auf eine größere Zahl von Anteilsscheinen. Nicht so beim kürzlichen Split von Google. Da die neu ausgegebenen Aktien eine andere Kennnummer haben, wurden sie als Sachausschüttung behandelt und mit Abgeltungsteuer belegt. Besonders schmerzlich ist das für Anleger, die Google-Aktien vor 2009 gekauft hatten und keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne zahlen müssten.
Tipp: Die steuerrechtliche Behandlung des Splits ist umstritten. Betroffene Anleger sollten im Rahmen ihrer Steuererklärung dem Steuerabzug widersprechen und eine Erstattung des abgezogenen Betrags verlangen.
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ICh habe einen Einspruch vorformuliert, den Sie innerhalb von 4 Wochen nach der Steuermeldung beim Finanzamt Ihrer Bank abgeben sollten. Parallel würde ich diesen Einspruch auch bei Ihrem eigenen Finanzamt einreichen. Hier mein entsprechender Artikel:
http://www.aktien-meldungen.de/Nachrichten/a-m-Meldungen/Google-Aktiensplit-Vorlage-fuer-Einspruch-gegen-Besteuerung-8387834
--> Ich wünsche viel Erfolg
Der Google-Aktiensplit hatte den Sinn und Zweck, den Google-Gründern
ihre Stimmen-Vorrechtsstellung dauerhaft zu sichern. Deshalb wurden
zu den bisherigen stimmberechtigten in gleicher Zahl stimrechtslose
Aktien hinzugesplittet, also Split-Verhältnis ganz normal 1 : 1. Die
einzige Besonderheit besteht im unterschiedlichen Stimmrecht der
Aktien. Weil der Split auf stimmberechtigte und stimmrechtslose Aktien
hinauslief, war selbstverständlich zwecks Unterscheidung der Aktien
eine neue Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) nötig. Diese bloße Formalität
ändert aber gar nichts am Split-Charakter. Wie alle anderen haben auch
die dt. Google-Aktionäre aus der Google-Transaktion keinerlei Früchte
aus Kapital gehabt, im Gegenteil Stimmrechtslosigkeit auf die Hälfte
ihres Kapitalwerts negativ "geerntet". Klar war dieser für gewöhnliche Google-Aktionäre negative Sachverhalt in den USA steuerfrei. Aber in Deutschland wird rumgetrickst, um dt. Google-Aktionären unsachgemäß
Steuern aus der Tasche