
Für deutsche Anleger wird es ab dem 24. September schwieriger, Cannabis-Aktien von ausländischen Firmen zu handeln, deren Hauptgeschäft nicht aus medizinischem Cannabis besteht. Aktien der Hersteller von medizinischem Cannabis wie Canopy Growth und Aurora Cannabis Inc. sind weiter handelbar. Grund für die Einschränkung sind neue Leitlinien der Aufsichtsbehörde in Luxemburg. Ausländische Wertpapiere deutscher Anleger liegen häufig bei einem Tochterunternehmen der Deutschen Börse, der Verwahrstelle Clearstream in Luxemburg. Anleger, die diese Aktien kaufen wollen, müssen das nach September über ausländische Börsen machen, was meistens teurer ist.
Tipp: Fragen Sie Ihre Bank, wie diese plant, mit den Aktien in Zukunft umzugehen. Manche wollen sie auf eine alternative Lagerstelle übertragen.
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