Im Test
18 berufsständische Versorgungswerke der Ärzte in Bezug auf ihre Flexibilität bei der Altersversorgung.
Reguläres Renteneintrittsalter
Fast alle Versorgungswerke erhöhen das reguläre Renteneintrittsalter auf 67 Jahre, allerdings in unterschiedlichen Schritten. Wir geben deshalb das Renteneintrittsalter für den Geburtsjahrgang 1953 an, der kurz vor dem Erreichen der Regelaltersrente steht, und, für welchen Jahrgang die Altersgrenze 67 gilt.
Frühester Renteneintritt
Wir zeigen, wann Ärzte frühestens ihre Altersrente beanspruchen können. Beim vorzeitigen Rentenbezug ist die Rente durch Abschläge niedriger. Die Abschläge sind je nach Versorgungswerk unterschiedlich hoch (siehe FAQ Altersvorsorge für Ärzte). Wir geben das früheste Renteneintrittsalter und/oder die höchstmögliche Anzahl vorzuziehender Monate an.
Spätester Rentenbeginn
Wir zeigen, wie lange Ärzte den Bezug ihrer Altersrente längstens hinausschieben können. Das Hinausschieben erhöht ihre Rente durch Zuschläge. Die Zuschläge können je nach Versorgungswerken unterschiedlich hoch ausfallen. In der Tabelle geben wir das späteste Renteneintrittsalter oder die höchstmögliche Anzahl aufzuschiebender Monate an.
Teilrente
Wir haben untersucht, ob Ärzte eine Altersrente als Teilrente beziehen können. Angegeben sind die Höhen, in denen das jeweils möglich ist.
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Ich möchte ein positives Feedback geben, nachdem ich den Kommentar von TrueEffendi gelesen habe. Ich befinde mich in der Phase des Berufseinstiegs als Ärztin und wollte gut recherchierte Informationen bezüglich des Themas Altersversorgung. Dieser Artikel ist sehr hilfreich und weist mich auf gewisse Fallstricke und Überlegungen hin, beispielsweise, dass Kindererziehung bei den Ärzteversorgungswerken in der Rente nicht berücksichtig wird. Die Informationen, die ich sonst zu diesem Thema erhalten hätte, z.B. durch die Versorgungswerke selbst, wären sicher nicht so explizit auf diese Aspekte eingegangen. Danke Stiftung Warentest.
Was haben Harz IV-Empfänger mit Ärzten zu tun? Diese wissen anfangs eben nicht immer, "wohin mit ihrem Geld", ganz abgesehen davon, dass sie erst spät ans Geldverdienen kommen und eine Praxisgründung zunächst erhebliche Aufwändungen - sprich Schulden - bedeutet. Es ist durchaus interessant, wie sich hier gesetzliche Rentenversicherung und die diversen Versorgungswerke hinsichtlich Aufwand und Leistungen unterscheiden. Hier von einem "Sommerloch" zu sprechen, scheint mir jedenfalls weit hergeholt. Es reicht doch, wenn in jeder Talkshow das Thema Harz IV breit getreten wird und über "Minirenten" trotz "jahrzehntelanger harter Arbeit" geklagt wird. Selbst unser BGM Spahn nimmt sich inzwischen dieser Klientel an.
Man darf getrost davon ausgehen, daß die meisten Ärzte sehr wohl wissen, wohin mit ihrem Geld. Wurde das Sommerloch, mit seinem Mangel an interessanten Neuigkeiten, jetzt auch vorverlegt, so wie Weihnachten und Ostern, oder fällt der StiWa bei Testthemen nichts mehr ein? Wie wärs mal mit einem Bericht über die Altersversorgung von Hartz-IV-Empfängern oder dürfte man sowas gar nicht abdrucken, weil es gegen guten Geschmack und gute Sitten verstoßen würde?