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Der Wohngebäudeversicherer zahlt nur einen Teil des Schadens, der Rechtsschutzversicherer lehnt den Fall ab, der Autoversicherer stuft in die falsche Schadenfreiheitsklasse zurück: Gibt es Ärger mit dem Versicherer, ist der Gang zum Gericht oft langwierig und teuer, der Ausgang des Verfahrens ungewiss. Eine kostenlose Alternative bietet Versicherungsombudsmann e. V., eine staatlich anerkannte Schlichtungsstelle. Finanztest erklärt, wie Sie bei Ihrer Beschwerde vorgehen.
Versicherungsombudsmann – was ist das?
Versicherungsombudsmann e. V. ist eine staatlich anerkannte Schlichtungsstelle. Unabhängige Fachleute versuchen zu vermitteln und Empfehlungen zu geben, die für Unternehmen je nach Streitwert teils verbindlich sind. Auch über Versicherungsvermittler können sich Kunden beschweren.
Sie benötigen:
- Internetzugang oder Telefon
- Versicherungsunterlagen in Kopie
Schritt 1
Klären Sie, ob Ihr Versicherer Mitglied der Schlichtungsstelle ist. Das steht in Ihrem Versicherungsvertrag oder auf der Internetseite der Schlichtungsstelle (versicherungsombudsmann.de). Klicken Sie dort auf das Wort Schlichtungsstelle und dann weiter auf Mitglieder. Über 95 Prozent der in Deutschland tätigen Versicherer haben sich angeschlossen. Achtung: Für die private Kranken- und Pflegeversicherung gibt es eine eigene Schlichtungsstelle (pkv-ombudsmann.de) mit anderen Regeln.
Schritt 2
Beschweren können Sie sich per Online-Schlichtungsantrag auf der Internetseite der Schlichtungsstelle oder Sie laden das Formular als PDF-Datei herunter. Sie können den Antrag auch per Telefon anfordern (kostenfrei aus dem Festnetz: 0 800/3 69 60 00).
Schritt 3
Füllen Sie den Antrag aus. Senden Sie ihn online oder per Post zusammen mit dem kopierten Versicherungsvertrag und mit allen für den Streit notwendigen Unterlagen an die Schlichtungsstelle. Formulieren Sie konkret: Was ist passiert, was wollen Sie erreichen.
Schritt 4
Liegen alle Unterlagen vor, holt die Schlichtungsstelle eine Stellungnahme des Versicherers ein und prüft die Rechtslage. Das kann bis zu drei Monate dauern. Bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro ist der Schlichterspruch für einen Versicherer verbindlich. Bei einem höheren Streitwert bis 100 000 Euro kann der Schlichter eine Empfehlung aussprechen. Für noch höhere Streitwerte ist er nicht zuständig. Sind Versicherte mit dem Schlichterspruch nicht einverstanden, können sie immer noch ein Gericht einschalten.
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