Ältere Bausparverträge Nicht rausschmeißen lassen

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Bausparkassen wie Wüstenrot, Huk und BHW drängen derzeit viele ihrer Kunden aus gut verzinsten Altverträgen. Für die Kassen sind sie teuer - für Kunden dagegen meist Grund zur Freude: Mit Sparzinsen zwischen vier und fünf Prozent sind die Altverträge eine lukrative Anlage. Daher sollten Kunden hochverzinste Verträge behalten und sich nicht zu einem Tarifwechsel überreden lassen.

Anspruch auf Bonuszinsen

„Jetzt gönn ich mir was!“ So leitete die Bausparkasse Wüstenrot ein besonderes Angebot für rund 65 000 Kunden ein: Sie legte ihnen die Kündigung ihres Bausparvertrags nahe und fügte einen „Abrufscheck“ in Höhe des Guthabens bei. Sieben Jahre seien vorbei, die Sparer könnten ohne Verlust der staatlichen Förderung über ihr Geld verfügen. Großzügig verzichtete die Kasse auf eine „Kündigungsgebühr“. Das Angebot ist alles andere als ein Geschenk. Wüstenrot will Kunden loswerden, bevor sie teuer werden. Wenn sie bis zur Zuteilung ihres Vertrags warten und dann auf ein Bauspardarlehen verzichten, haben sie Anspruch auf bis zu 3 Prozent Bonuszinsen – rückwirkend ab Vertragsbeginn. Viele erhalten auch die Abschlussgebühr zurück.

Mit Extras umworben

Mit solchen Extras umwarben die Bausparkassen in den Neunzigern Sparer, die gar kein günstiges Baudarlehen, sondern möglichst hohe Sparzinsen wollen. Bei den Top-Angeboten betrug die Gesamtverzinsung inklusive Bonus bis zu 5 Prozent. Mit der staatlichen Bausparförderung waren sogar Renditen von über 7 Prozent drin. In ihren neuen Tarifen haben die Bausparkassen die Sparzinsen längst gesenkt. Doch die alten Verträge bleiben gültig. Sie kommen die Kassen heute teuer zu stehen. Deshalb möchten sie ihre Renditesparer wieder loswerden.

Kündigungsprämie von Wüstenrot

Der Trick von Wüstenrot: Die Bausparverträge der angeschriebenen Kunden waren alle noch nicht zugeteilt. Damit hatten die Bausparer laut Tarifbedingungen noch keinen Anspruch auf die Bonuszinsen. Die Abschlussgebühr bekommen sie auch nicht zurück. Durch die Kündigung können sie mehr als tausend Euro verlieren. Das war Wüstenrot eine „Erfolgsvergütung“ wert: 50 Euro zahlte sie ihren Mitarbeitern pro gekündigten Vertrag. Auch andere Bausparkassen sehen in den Renditesparern zunehmend eine Last. So löscht die Huk-Coburg Bausparkasse automatisch den Lastschrifteinzug für die Sparbeiträge, sobald das Guthaben des Kunden 80 Prozent der Bausparsumme erreicht. Kunden, die weitersparen wollen, müssen dem Einzugsstopp widersprechen oder das Geld selbst überweisen. Auf diese Möglichkeiten weist die Bausparkasse im Brief an die Kunden aber gar nicht hin.

Weitersparen lohnt sich

Einen guten Vertrag sollten Bausparer auf keinen Fall vorzeitig aus der Hand geben. Mit Sparzinsen von über 4 bis 5 Prozent sind viele Altverträge eine lukrative Anlage. Für Kunden mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 25 600 Euro kommen bis zu 45 Euro (Ehepaare 90 Euro) Wohnungsbauprämie im Jahr dazu. Viele Bausparer müssen noch eine Zeit lang weitersparen, um sich die Bonuszinsen zu sichern. In den meisten Tarifen müssen sie dafür seit Vertragsabschluss mindestens sieben Jahre gespart haben und auch die Zuteilung abwarten.
Tipp: Lassen Sie sich nicht zum Wechsel in einen neuen Tarif überreden – auch dann nicht, wenn Sie später doch ein Bauspardarlehen aufnehmen möchten. Die niedrigeren Darlehenszinsen wiegen den Verlust an Sparzinsen in der Regel nicht auf. Prüfen Sie zudem anhand der Tarifbedingungen Ihres Vertrags, unter welchen Voraussetzungen die Bausparkasse Ihnen einen Zinsbonus zahlt. Manchmal müssen Sie den Wechsel in eine Tarifvariante mit Bonuszinsen extra beantragen.

Sparen nach der Zuteilung

Wer will, kann auch nach der Zuteilung noch munter weitersparen. Denn kein Bausparer muss die Zuteilung annehmen und sein Guthaben abrufen. Sobald die Bausparsumme erreicht ist, könnte allerdings Schluss sein. Die BHW Bausparkasse kündigte kurzerhand 7 000 Renditeverträge von Kunden, die mehr als die Bausparsumme gespart hatten (siehe Meldung Bausparen aus Finanztest 12/2007). Die Ombudsleute der privaten Bausparkassen – von verärgerten Kunden eingeschaltet – gaben der BHW weitgehend recht: Wenn die Bausparsumme erreicht sei, dürfe die Kasse mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ein BHW-Kunde klagt jetzt vor dem Landgericht Hannover gegen seinen Rausschmiss.

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Kommentarliste

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  • Ärgerer am 04.03.2015 um 23:13 Uhr
    Badenia kündigt auch nach §489 Abs.1 Nr.2 BGB

    Die Bausparsumme ist noch nicht voll angespart. Meiner Meinung nach begeht die Badenia mit ihrer vorzeitigen Kündigung Vertragsbruch.
    Den BGB Paragraphen legt die Bausparkasse einfach zu ihren Gunsten aus, irrt aber. Es gehen noch Zahlungen ein, z.B.Wohnungsbauprämie.
    Ich soll wegen der Auszahlung nach der Kündigungsfrist mein Konto angeben. Falls ich dies nicht tue, bekomme ich einen Scheck. Dies halte ich für eine Finte. Weiß jemand da etwas genaueres????

  • Gelöschter Nutzer am 07.01.2015 um 18:56 Uhr
    BHW kündigt Dispo Plus gem. Paragraph 489 BGB

    Zunächst eine Fehlerkorrektur, der Paragraph heißt 489. Die BHW sieht sich als Darlehensnehmer.
    Habe eben mit der Verbraucherzentrale Finanzberatung telefoniert, toll. Eine sehr kompetente Anwältin und das für 1,50€ die Minute und sofort kurzen Rat.
    Also BHW hat kurz vor Weihnachten 14 vielen Kunden den Dispo Plus nach 10 Jahren Zuteilungsreife gekündigt. Dieser gibt 2 +3 Prozent Zinsen, superlukrativ, aber für BHW ganz schön teuer.
    Wenn in den letzten 10 Jahren nichts eingezahlt wurde ist diese Kündigung fraglich, ev. zulässig.
    Wenn jedoch in den letzten 10 Jahren noch einzelne Einzahlungen erfolgt sind ist diese Kündigung nicht rechtens. Schiedsstelle vom BHW einschalten!
    Noch nicht gekündigte Verträge einfach weiterlaufen lassen und nicht auf Schreiben reagieren und weiterhin gute Zinsen bekommen!

  • schlaggers am 07.01.2015 um 12:53 Uhr
    BHW Altverräge

    Auch mir droht das BHW immer wieder mal mit der Abwicklung des Vertrages.
    Unten steht dann immer als kleingeschriebenes Sie haben jetzt schon 6900 Bonus angespart.
    Können die wirklich, sobald die 70 % angespart sind, den Vertrag einfach auszahlen.
    Ich bin mir da nicht so sicher. man hört so vieles verschiedenes. Ich habe eben einen Vertrag wo ich 4 % Zusatzbonus bekomme, wenn ich das Darklehen nicht in Anspruch nehme und wer hilft mir da ggf. Wenn es passiert.
    Ich finde es eine Sauerei, denn vor Jahren musste ich auf einen Dispokredit 14 % bezahlen, hat auch niemanden interessiert und wenn man dann ein bissl zurückbekommen würde, wollen die einen loswerden.

  • Gelöschter Nutzer am 06.01.2015 um 21:08 Uhr
    BHW kündigt gem. &429 BGB

    Hallo,
    Auch mir wurde mein Dispo Plus von BHW kurz vor Weihnachten gekündigt.
    BHW sieht sich als Darlehensnehmer laut BGB, da Sie auf mein Guthaben hohe Znsen zahlen muss. Mein Vertrag ist erst halb voll, jedoch seit 10 Jahren zuteilungsreif. Kündigung zum 1.7.15
    Ist diese Kündigung rechtens? Verliere ich die Erstattung der Abschlussgebühr und den 3% Bonus, der macht mehr als 10.000€ rückwirkend aus.
    Wer kann helfen?

  • konitschiwa74 am 22.12.2014 um 09:49 Uhr
    BHW kündigt Bausparvertrag gem §429 BGB Abs 1 Nr.2

    Gestern erhielt ich von meiner Bausparkasse die Kündigung meines Bausparvertrages unter Berufung auf den §429 Abs 1 Nr.2 BGB. Demnach kündigt sie mit einer Frist von 6 Monaten. Die Bausparsumme ist noch nicht erreicht. Wie soll ich mich verhalten. Der o.g. § bezieht sich doch auf Darlehensnehmer - noch gibt es doch gar kein Darlehen und wenn überhaupt ist doch die BHW der Darlehensgeber. Kann sie sich auf so eine fiese Art aus dem Vertrtag raustehlen?