Die Adcada-Unternehmensgruppe aus Bentwisch hat erneut Ärger mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (Bafin). Diesmal hat die Bafin der Adcada healthcare GmbH den Vertrieb einer Inhaber-Teilschuldverschreibung untersagt, weil die Firma das Wertpapier ohne den von der Europäischen Union (EU) vorgeschriebenen Prospekt herausgibt. Adcada hat gegen das Bafin-Verbot Rechtsmittel eingelegt. Unterdessen hat auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein eine Investorenwarnung ausgesprochen.*
Verstoß gegen die EU-Prospektverordnung
Die Verfügung der Aufsicht gegen die Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit der Bezeichnung „Adcada.healthcare Bond“ ist noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Laut Bafin darf die Adcada healthcare das Wertpapier in Deutschland nicht mehr vertreiben, weil sie dafür keinen nach der EU-Prospektverordnung erforderlichen Prospekt hergestellt habe.
Inhaber-Teilschuldverschreibungen sind keine sichere Anlage
Inhaber-Teilschuldverschreibungen, die auch als Anleihen oder Bonds bezeichnet werden, sind – anders, als viele Anleger glauben – keine sichere Geldanlage. Je höher der Zins, desto höher das Risiko. Wie berichtet, hat sich die neu gegründete Adacada healthcare GmbH auf die Produktion und den Vertrieb von Mund-Nasen-Masken spezialisiert und stellt nach eigenen Angaben seit Mai 2020 täglich 400 000 Masken her. Anlegern verspricht sie für ihre Beteiligungen 12 Prozent Rendite im Jahr.
Bis April 2020 hatte sie mit „12 Prozent Zinsen pro Jahr, 100% erstrangig“ geworben (siehe unsere Meldung Adcada soll Einlagen zurückzahlen). Gleichzeitig will die Firma 12 Prozent ihrer Produktion über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten an gemeinnützige Institutionen spenden.
Haftung bei falschen Prospektangaben
Für Anleger ist ein Prospekt wichtig, weil sie Prospektverantwortliche, Anbieter und Emittenten nach dem Wertpapierhandelsgesetz haftbar machen können, falls sie wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben im Prospekt Geld verlieren. Prospekte für Wertpapiere müssen von der Bafin gebilligt werden.
Geldbuße möglich
Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt laut Wertpapierhandelsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro beziehungsweise 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.
Auch Aufsicht in Liechtenstein warnt Investoren
Auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat für die Inhaber-Teilschuldverschreibungen der ADCADA.healthcare Anleihe 2020 eine Investorenwarnung herausgegeben. Die Adcada Investments AG PCC mit Sitz in Rugell in Lichtenstein mit deutscher Website https://adcada.healthcare sei bezüglich der angebotenen Inhaber-Teilschuldverschreibungen ihrer Meldepflicht zum Emissionskalender in Liechtenstein nicht nachgekommen.*
Warnliste mit dubiosen Angeboten
Tipp: Unseriöse Firmen und Finanzprodukte setzen wir auf unsere Warnliste Geldanlage. Sie verschafft Anlegern schnell einen Überblick über dubiose, unseriöse oder sehr riskante Geldanlageangebote.
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* Passagen korrigiert am 7. Juli 2020.