
Wer zu dicht auffährt, kann sich nicht damit herausreden, dass der automatische Abstandswarner des Wagens nicht gepiept hat. Ein Autofahrer wehrte sich gegen eine Geldbuße von 240 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Die Polizei hatte ihn erwischt, als er auf der Autobahn in der Nähe von München mit 132 Stundenkilometern nur 14 Meter Abstand zum Fahrzeug vor ihm hielt. Das sei ein Augenblicksversagen gewesen, argumentierte der Mann. Er habe auf den Abstandswarner vertraut, der Teil eines Fahrassistenzsystems in seinem Pkw ist.
Doch ein solch blindes Vertrauen in eine – eventuell sogar deaktivierte – Automatikfunktion sei mit den Pflichten eines Fahrzeugführers nicht einmal im Ansatz zu vereinbaren, urteilte das Oberlandesgericht Bamberg. Der Mann habe die Verkehrssituation mit eigenen Augen erkennen können und müssen (Az. 3 Ss OWi 1480/18).
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