
Sofort abgeschleppt. Ist die Verkehrslage angespannt, kann das passieren. © Getty Images / Stadtratte
Wer sein Auto im absoluten Halteverbot parkt und von einem Ordnungsamtsmitarbeiter aufgefordert wird, es „unverzüglich“ wegzufahren, sollte nicht trödeln. Muss der Mitarbeiter mehr als sieben Minuten warten, kann das Auto abgeschleppt werden (Verwaltungsgericht Koblenz, Az. 5K 782/18.KO). Im Streitfall wurden in der Straße des klagenden Anwohners mobile Halteverbotsschilder aufgestellt. Der Anwohner parkte etwa zehn Meter hinter dem Schild. Als Ordnungsamtsmitarbeiter das Halteverbot kontrollierten, sah der Kfz-Halter es durch das Fenster seiner Wohnung und versprach, er käme „unverzüglich nach draußen“, um sein Auto wegzufahren. Als er nach sieben Minuten nicht erschien, wurde das Auto vom Abschleppdienst aufgeladen. Die Kosten von 144,91 Euro wollte er nicht zahlen. Doch das Gericht verurteilte ihn dazu. Aufgrund der angespannten Verkehrssituation wäre weiteres Warten unzumutbar gewesen.
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