Absolutes Halte­verbot Schnell wegfahren, nicht trödeln

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Absolutes Halte­verbot - Schnell wegfahren, nicht trödeln

Sofort abge­schleppt. Ist die Verkehrs­lage angespannt, kann das passieren. © Getty Images / Stadtratte

Wer sein Auto im absoluten Halte­verbot parkt und von einem Ordnungs­amts­mit­arbeiter aufgefordert wird, es „unver­züglich“ wegzufahren, sollte nicht trödeln. Muss der Mitarbeiter mehr als sieben Minuten warten, kann das Auto abge­schleppt werden (Verwaltungs­gericht Koblenz, Az. 5K 782/18.KO). Im Streitfall wurden in der Straße des klagenden Anwohners mobile Halte­verbots­schilder aufgestellt. Der Anwohner parkte etwa zehn Meter hinter dem Schild. Als Ordnungs­amts­mit­arbeiter das Halte­verbot kontrollierten, sah der Kfz-Halter es durch das Fenster seiner Wohnung und versprach, er käme „unver­züglich nach draußen“, um sein Auto wegzufahren. Als er nach sieben Minuten nicht erschien, wurde das Auto vom Abschlepp­dienst aufgeladen. Die Kosten von 144,91 Euro wollte er nicht zahlen. Doch das Gericht verurteilte ihn dazu. Aufgrund der angespannten Verkehrs­situation wäre weiteres Warten unzu­mutbar gewesen.

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