Abschleppfirmen müssen umgesetzte Autos ohne Wenn und Aber herausgeben. Sofortige Barzahlung ist nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf zwar gängige Praxis, aber rechtswidrig. Begründung: Abschleppfirmen dürfen keine polizeilichen Forderungen geltend machen (Az. 12 O 161/01).