So kommen Sie ans Auto
- Eilverfahren. Wenn es schnell gehen muss, weil Sie Ihr Auto brauchen, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als den gesamten Betrag sofort zu zahlen. Sie sollten sich allerdings ausdrücklich und vor Zeugen vorbehalten, die Berechtigung der Forderung zu prüfen und den Betrag ganz oder teilweise zurückzufordern.
- Hinterlegung. Wenn zumindest ein oder besser zwei Tage Zeit ist: Hinterlegen Sie den geforderten Betrag beim zuständigen Amtsgericht. Sie müssen dazu die genaue Bezeichnung des Unternehmens notieren, mit Ihren und den Unternehmensdaten ein spezielles Formular ausfüllen und das Geld einzahlen. Sie erhalten dann einen Bescheid über die Hinterlegung. Wenn Sie ihn vorlegen, muss das Unternehmen Ihnen sagen, wo der Wagen steht. Details des Verfahrens sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Suchen Sie bei Google nach „Hinterlegung von Geld“ und dem Namen Ihres Bundeslandes.
- Rechtsanwalt. Wenn Sie Post vom Gericht erhalten oder den Wagen trotz Beachtung der test.de-Tipps nicht zurückbekommen, sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt einschalten. Günstig ist, wenn Sie einen Anwalt finden, der schon erfolgreich Prozesse gegen das in Ihrem Fall tätige Unternehmen geführt hat. Sofern das Unternehmen, das Ihren Wagen hat abschleppen lassen, die Rückgabe zu Unrecht verweigert, muss es auch die Kosten für Ihren Rechtsanwalt übernehmen.
So gehen Sie gegen überhöhte Rechnungen vor
- Rückforderung. Wenn Sie die Forderung des Abschleppunternehmens in voller Höhe bezahlt haben, um den Wagen schnell zurück zu bekommen, können Sie den überzogenen Teil der Rechnung zurückverlangen. Voraussetzung: Sie haben sich die Rückforderung vorbehalten. Adressat für die Rückforderung ist der Grundstücksbesitzer.
- Verweigerung. Wenn Sie Geld beim Amtsgericht hinterlegt haben, um den Wagen zurückzubekommen, stimmen Sie nur der Auszahlung des Betrags zu, den sie für angemessen halten. Der Abschleppunternehmer kann Sie dann auf Zahlung des Rests verklagen. Die Gerichte urteilen unterschiedlich. Das Amtsgericht München hält meist 120 Euro für angemessen. Das Landgericht München gestand der Parkräume KG jüngst 175 Euro zu, und Gerichte in Berlin sahen zuweilen noch höhere Forderungen als berechtigt an. Eine andere Kammer des Landgerichts München kam auf 90 Euro und das Landgericht Frankfurt a. M. auf 125 Euro. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die Gerichte dürfen nicht einfach schätzen, wie viel Geld nur fürs Abschleppen und die Vorbereitung erforderlich ist. Sie müssen genau ermitteln, was für solche Dienstleistungen üblicherweise gezahlt wird.
- Umsatzsteuer. Umsatzsteuer auf die Forderungen von Abschleppunternehmen müssen Sie nur bezahlen, wenn der Grundstücksbesitzer als Auftraggeber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Handelsgeschäfte, Supermarktbetreiber, Fitness-Studios sind zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wohnungsbaugesellschaften zum Beispiel haben die Berechtigung nicht. Wenn ein Unternehmen in ihrem Auftrag einen Parkplatz räumt, hat der Falschparker ihm auch die Umsatzsteuer zu ersetzen.
Kosten für die Abschleppforderung – So wehren Sie sich
- Vorbereitungskosten. Oft verlangen privat beauftragte Abschleppunternehmer schon für die Vorbereitung des Abschleppens Beträge von über 100 Euro. Grundsätzlich haften Falschparker auch dafür. Sie müssen aber nicht für die Überwachung des Parkplatzes zahlen. Wie viel Geld in solchen Rechnungen auf die Überwachung des Parkplatzes entfällt und wie viel für die Vorbereitung des Abschleppens wirklich angemessen ist, steht noch nicht fest. Ihnen bleibt nur zu zahlen, was sie für angemessen halten. Klar: Das Unternehmen kann sie auf Zahlung des Rests verklagen. Sie sollten dann einen Rechtsanwalt einschalten, der Erfahrungen mit solchen Fällen hat.
- Weiterfahrt. Setzen Sie sich ins Auto und rufen Sie die Polizei, wenn Sie gerade noch rechtzeitig vor dem Abschleppen wieder zurückgekommen sind und das Abschleppunternehmen sie erst wegfahren lassen will, wenn Sie die Rechnung bezahlt haben. Dem Parkplatzbesitzer geht es darum, den Parkplatz schnell wieder frei zu bekommen. Ein Zurückbehaltungsrecht am Auto kann er daher in dieser Situation nicht geltend machen und muss sie sofort fahren lassen. Ganz wichtig: Bleiben Sie cool. Fahren Sie auf keinen Fall mit ihrem Auto los, obwohl der Abschleppwagen oder ein Mitarbeiter des Unternehmens im Weg steht und drohen Sie auch nicht damit. Sie können sich sonst strafbar machen und den Führerschein verlieren. Unter Umständen kann die Staatsanwaltschaft sogar ihr Auto einziehen.
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- Ist ein Auto ohne Plakette in einer Umweltzone vorschriftsmäßig abgestellt und der Fahrer nicht bekannt, haftet der Halter nicht. Er muss weder ein Bußgeld noch...
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- Wer sein Auto im absoluten Halteverbot parkt und von einem Ordnungsamtsmitarbeiter aufgefordert wird, es „unverzüglich“ wegzufahren, sollte nicht trödeln. Muss der...
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- „Ich hab den Wagen doch nur kurz abgestellt, und schon ist er abgeschleppt. Ist das überhaupt erlaubt?“ Um das Recht zum Abschleppen von Falschparkern ranken sich...
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Bitte um Verständnis: So können wir die Frage nicht beantworten. Das wäre Rechtsberatung, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt: Das Recht, gegen Fahrer rechtswidrig auf Privatgtrund abgestellter Autos wegen Besitzstörung vorzugehen, setzt nicht unbedingt die vorherige Androhung des Abschleppens voraus. Voraussetzung ist aber, dass eindeutig erkennbar war, dass es sich um privaten Grund handelt und es verboten ist, dort Autos abzustellen. Selbst wenn der Grundstückseigentümer oder ein von ihm bevollmächtigtes Unternehmen Anspruch auf Ersatz der Kosten fürs Abschleppen hat, gilt das nicht für überzogene Phantasiepreise, sondern nur für den Betrag, der unter den gegebenen Umständen für das Abschleppen der ortsübliche Preis ist. Soweit bereits ausgeglichene Forderungen überzogen waren, können Autofahrer Erstattung verlangen, wenn sie unter Vorbehalt gezahlt haben.
Ich habe mir ein Mietwagen von Miles geliehen und habe auf einem Parkplatz geparkt mit 2 Stunden Parkscheibe. Da steht aber nichts weiter, dass danach der Wagen abgeschleppt wird, auch solche Informationen sollten dann vorhanden sein, dass sind aber nicht vor Ort zu sehen. Ich habe eine Rechnung von über 337 Euro überwiesen und dann wurde mir gesagt, wo mein Auto steht. Normal wäre zwischen 150 und 225 Euro. Aber das ist extrem teuer.
Kann ich die Gesobau dafür in Rechenschaft ziehen? Da steht wie gesagt nichts mit Abschleppen.
Weiter vorne am Eichhorster Weg 40 im Dreh, da steht solch ein Extra Schild mit Abschleppen. Bei uns hier nicht
Das dürfte Parkplatz-Bewirtschaftung übers Vertrags(strafen)-Modell sein. Dazu berichten wir seit heute unter: test.de/parkstrafen
Hallo,
in Berlin ist Unternehmen Park Area tätig. Deren Praxis ist, per SMS einen Barcode zu übermitteln, der dann an einer Supermarktkasse bezahlt werden soll. Diese Praxis sollte in den Artikeln zum Abschleppen erwähnt werden, finde ich.
Ob der Parkplatz-Unternehmer berechtigt ist, Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt vom Einzelfall ab; das Umsatzsteuerrecht ist erstaunlich kompliziert.
Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Anwort, ich war zeitweise nicht im Einsatz & musste mich außerdem bei unseren Steuerexpertinnen erkundigen, ich hatte gehofft, dass es für die verschiedenen Konstellationen eine klare Antwort gibt.