- Häufig: Wer falsch parkt, sollte aufs Abschleppen gefasst sein. Das passiert öfter als gemeinhin vermutet.
- Kosten: Viele Gerichte deckeln die Kosten auf etwa 110 Euro plus 10 Euro Standgebühr pro Tag. Aber nicht alle verfahren so. Wer klagt, muss eine Niederlage einkalkulieren.
- Schild: Kontrollieren Sie bei Kundenparkplätzen, ob ein Schild gut sichtbar angebracht ist. Der Abschleppdienst muss eine Abtretung des Grundeigentümers besitzen.
- Urlaub: Wer in den Urlaub fährt und das Auto zuhause auf der Straße parkt, sollte beachten, dass mitunter mobile Halteverbotschilder aufgestellt werden, etwa für Umzüge. Sie müssen zwei bis fünf Tage vorher aufgestellt werden. Wer dann dort steht, darf abgeschleppt werden.
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- Grundstücksbesitzer dürfen fremde Autos abschleppen lassen. Fahrer und Halter müssen dafür zahlen. Neu: Die Aufbewahrung des Wagens darf extra kosten.
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- „Ich hab den Wagen doch nur kurz abgestellt, und schon ist er abgeschleppt. Ist das überhaupt erlaubt?“ Um das Recht zum Abschleppen von Falschparkern ranken sich...
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- Besitzer rechtswidrig zugeparkter Parkplätze erhalten bis 40 Euro, versprach die App Park & Collect – rechtlich schwierig. Jetzt sollen Schilder Klarheit schaffen.
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@degos: Dies ist nicht der Ort für eine individuelle Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an die örtliche Verbraucherzentrale oder wenn Sie als Gewerblicher handeln an eine Anwaltskanzlei.
In der Regel ist es so, dass der Auftraggeber die Kosten eines Auftrages zu tragen hat, wenn der Auftrag wirksam zustande gekommen ist und ausgeführt wurde. Der Auftragnehmer hat den Auftrag auszuführen. Kommt es zum Streit darüber, ob der Auftrag wirklich ausgeführt wird und landet der Streit vor Gericht, obliegt jeder Partei die Beweislast für die Tatsachen, mit denen Sie ihren Zahlungsanspruch / Nichtzahlungsanspruch begründet.
Hallo.
Was passiert, wenn ein Abschleppdienst behauptet, dass ein Fahrzeug beim Eintreffen des Abschleppunternehmens bereits nicht mehr vor Ort war und für die Leerfahrt Kosten geltend macht. Das Auto war aber da, da der Halter zu dieser Zeit im anderen Land Urlaub gemacht hat? Wenn Abschleppdienst tatsächlich eine Anfahrt hatte, warum dann nicht abgeschleppt?
@Ottoheuer: Das muss nicht immer mit dem entsprechenden Zeichen gekennzeichnet werden. Bis zu fünf Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken ebenso untersagt wie in Kurven und Grundstückseinfahrten, auch ohne entsprechendes Verkehrszeichen.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Sorry, ich kann diese Aufregung nicht nachvollziehen. Wer sich an die Straßenverkehrsordnung hält, dem drohen solche Kosten auch nicht! Es hat sich gerade im Straßenverkehr "durchgesetzt", dass jeder tut, was ihm passt, egal ob erlaubt oder nicht! Wer blinkt schon noch? Wer hält noch am STOP-Schild? Eine durchgezogene weiße Linie? Lachnummer! Ein Zebrastreifen: Fußgänger, rettet euch! Wer hält sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere in 30-km/h-Gebieten? Wer kümmert sich noch um Halteverbote oder eingeschränkte Halteverbote? Jeder weiß, dass diese Auflistung absolut unvollständig ist. Da muss man sich auch nicht wundern, wenn "abgezockt" wird. Klar, man darf sich dann ärgern! Aber nicht über den - angeblichen - Abzocker, sondern über sich selbst, weil man einmal mehr die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten hat!