- Häufig: Wer falsch parkt, sollte aufs Abschleppen gefasst sein. Das passiert öfter als gemeinhin vermutet.
- Kosten: Viele Gerichte deckeln die Kosten auf etwa 110 Euro plus 10 Euro Standgebühr pro Tag. Aber nicht alle verfahren so. Wer klagt, muss eine Niederlage einkalkulieren.
- Schild: Kontrollieren Sie bei Kundenparkplätzen, ob ein Schild gut sichtbar angebracht ist. Der Abschleppdienst muss eine Abtretung des Grundeigentümers besitzen.
- Urlaub: Wer in den Urlaub fährt und das Auto zuhause auf der Straße parkt, sollte beachten, dass mitunter mobile Halteverbotschilder aufgestellt werden, etwa für Umzüge. Sie müssen zwei bis fünf Tage vorher aufgestellt werden. Wer dann dort steht, darf abgeschleppt werden.
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- Grundstücksbesitzer dürfen falsch auf ihren Grundstücken abgestellte Autos abschleppen lassen. Der Halter muss zahlen. Es ist seine Sache, den Fahrer zur Kasse zu bitten.
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- Parkraumüberwachung als Geschäftsmodell: Einige Supermärkte und Betreiber von Arzt- oder Krankenhausparkplätzen lassen ihre Parkplätze von Fremdfirmen überwachen...
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- Besitzer rechtswidrig blockierter Parkplätze erhalten bis zu 40 Euro, verspricht die Firma AppGrade. Sie hat die App Park & Collect entwickelt, die Parkplatzbesitzern...
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@Ottoheuer: Das muss nicht immer mit dem entsprechenden Zeichen gekennzeichnet werden. Bis zu fünf Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken ebenso untersagt wie in Kurven und Grundstückseinfahrten, auch ohne entsprechendes Verkehrszeichen.
Frage: Muss ein eingeschränktes Halteverbot immer mit dem entsprechenden Verkehrszeichen deklariert werden?
Sorry, ich kann diese Aufregung nicht nachvollziehen. Wer sich an die Straßenverkehrsordnung hält, dem drohen solche Kosten auch nicht! Es hat sich gerade im Straßenverkehr "durchgesetzt", dass jeder tut, was ihm passt, egal ob erlaubt oder nicht! Wer blinkt schon noch? Wer hält noch am STOP-Schild? Eine durchgezogene weiße Linie? Lachnummer! Ein Zebrastreifen: Fußgänger, rettet euch! Wer hält sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere in 30-km/h-Gebieten? Wer kümmert sich noch um Halteverbote oder eingeschränkte Halteverbote? Jeder weiß, dass diese Auflistung absolut unvollständig ist. Da muss man sich auch nicht wundern, wenn "abgezockt" wird. Klar, man darf sich dann ärgern! Aber nicht über den - angeblichen - Abzocker, sondern über sich selbst, weil man einmal mehr die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten hat!