Abschlepp-Nepp

Abgeschleppt: Gründe gibt es viele

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Parken. Abgeschleppt zu werden, kann schneller gehen, als viele Autofahrer vermuten. Die Berliner Polizei nennt im Internet einen Katalog von Gründen, zum Beispiel: Parken

  • im absoluten Halteverbot oder auf Fahrspuren mit Richtungspfeilen,
  • im eingeschränkten Halteverbot, wenn der Lieferverkehr in die zweite Spur verdrängt wird,
  • gegenüber Grundstücksausfahrten,
  • an Bushaltestellen, Taxiständen oder auf Busspuren,
  • auf Rad- und Gehwegen mit erheblicher Behinderung oder wenn es über eine Stunde dauert,
  • an Fußgängerüberwegen sowie fünf Meter davor,
  • fünf Meter vor Kreuzungen,
  • vor Feuerwehrzufahrten,
  • auf Parkplätzen für Behinderte und für Carsharing, in Fußgängerzonen,
  • bei Überschreiten der Parkzeit um mehr als eine Stunde.

Im eingeschränkten Halteverbot darf abgeschleppt werden, wenn die vorgeschriebene Parkscheibe fehlt (VG Neustadt, Az. 5 K 408/08/NW). Dasselbe gilt bei Parken in zweiter Reihe, ebenso wenn das Auto nicht abgeschlossen ist oder Fenster offen stehen oder wenn es an einer engen oder unübersichtlichen Stelle steht. In Bremen wurde ein Auto sogar trotz gültigen Parkscheins abgeschleppt, weil der Fahrer immer wieder neue Tickets nachlöste und so die Höchstparkdauer überzog.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 12.04.2023 um 17:24 Uhr
Leerfahrtkosten des Abschleppunternehmens

@degos: Dies ist nicht der Ort für eine individuelle Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an die örtliche Verbraucherzentrale oder wenn Sie als Gewerblicher handeln an eine Anwaltskanzlei.
In der Regel ist es so, dass der Auftraggeber die Kosten eines Auftrages zu tragen hat, wenn der Auftrag wirksam zustande gekommen ist und ausgeführt wurde. Der Auftragnehmer hat den Auftrag auszuführen. Kommt es zum Streit darüber, ob der Auftrag wirklich ausgeführt wird und landet der Streit vor Gericht, obliegt jeder Partei die Beweislast für die Tatsachen, mit denen Sie ihren Zahlungsanspruch / Nichtzahlungsanspruch begründet.

degos am 11.04.2023 um 16:30 Uhr
Leerfahrtkosten des Abschleppunternehmens

Hallo.
Was passiert, wenn ein Abschleppdienst behauptet, dass ein Fahrzeug beim Eintreffen des Abschleppunternehmens bereits nicht mehr vor Ort war und für die Leerfahrt Kosten geltend macht. Das Auto war aber da, da der Halter zu dieser Zeit im anderen Land Urlaub gemacht hat? Wenn Abschleppdienst tatsächlich eine Anfahrt hatte, warum dann nicht abgeschleppt?

Profilbild Stiftung_Warentest am 14.05.2021 um 14:01 Uhr
Parkverbot

@Ottoheuer: Das muss nicht immer mit dem entsprechenden Zeichen gekennzeichnet werden. Bis zu fünf Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken ebenso untersagt wie in Kurven und Grundstückseinfahrten, auch ohne entsprechendes Verkehrszeichen.

Ottoheuer am 13.05.2021 um 09:59 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

don_ddm am 17.08.2011 um 14:01 Uhr
Selber Schuld!

Sorry, ich kann diese Aufregung nicht nachvollziehen. Wer sich an die Straßenverkehrsordnung hält, dem drohen solche Kosten auch nicht! Es hat sich gerade im Straßenverkehr "durchgesetzt", dass jeder tut, was ihm passt, egal ob erlaubt oder nicht! Wer blinkt schon noch? Wer hält noch am STOP-Schild? Eine durchgezogene weiße Linie? Lachnummer! Ein Zebrastreifen: Fußgänger, rettet euch! Wer hält sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere in 30-km/h-Gebieten? Wer kümmert sich noch um Halteverbote oder eingeschränkte Halteverbote? Jeder weiß, dass diese Auflistung absolut unvollständig ist. Da muss man sich auch nicht wundern, wenn "abgezockt" wird. Klar, man darf sich dann ärgern! Aber nicht über den - angeblichen - Abzocker, sondern über sich selbst, weil man einmal mehr die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten hat!