Parken. Abgeschleppt zu werden, kann schneller gehen, als viele Autofahrer vermuten. Die Berliner Polizei nennt im Internet einen Katalog von Gründen, zum Beispiel: Parken
- im absoluten Halteverbot oder auf Fahrspuren mit Richtungspfeilen,
- im eingeschränkten Halteverbot, wenn der Lieferverkehr in die zweite Spur verdrängt wird,
- gegenüber Grundstücksausfahrten,
- an Bushaltestellen, Taxiständen oder auf Busspuren,
- auf Rad- und Gehwegen mit erheblicher Behinderung oder wenn es über eine Stunde dauert,
- an Fußgängerüberwegen sowie fünf Meter davor,
- fünf Meter vor Kreuzungen,
- vor Feuerwehrzufahrten,
- auf Parkplätzen für Behinderte und für Carsharing, in Fußgängerzonen,
- bei Überschreiten der Parkzeit um mehr als eine Stunde.
Im eingeschränkten Halteverbot darf abgeschleppt werden, wenn die vorgeschriebene Parkscheibe fehlt (VG Neustadt, Az. 5 K 408/08/NW). Dasselbe gilt bei Parken in zweiter Reihe, ebenso wenn das Auto nicht abgeschlossen ist oder Fenster offen stehen oder wenn es an einer engen oder unübersichtlichen Stelle steht. In Bremen wurde ein Auto sogar trotz gültigen Parkscheins abgeschleppt, weil der Fahrer immer wieder neue Tickets nachlöste und so die Höchstparkdauer überzog.
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- Grundstücksbesitzer dürfen falsch auf ihren Grundstücken abgestellte Autos abschleppen lassen. Fahrer oder Halter müssen dafür zahlen, aber nur so viel wie ortsüblich.
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- „Ich hab den Wagen doch nur kurz abgestellt, und schon ist er abgeschleppt. Ist das überhaupt erlaubt?“ Um das Recht zum Abschleppen von Falschparkern ranken sich...
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- Besitzer rechtswidrig zugeparkter Parkplätze erhalten bis 40 Euro, versprach die App Park & Collect – rechtlich schwierig. Jetzt sollen Schilder Klarheit schaffen.
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In der Regel ist es so, dass der Auftraggeber die Kosten eines Auftrages zu tragen hat, wenn der Auftrag wirksam zustande gekommen ist und ausgeführt wurde. Der Auftragnehmer hat den Auftrag auszuführen. Kommt es zum Streit darüber, ob der Auftrag wirklich ausgeführt wird und landet der Streit vor Gericht, obliegt jeder Partei die Beweislast für die Tatsachen, mit denen Sie ihren Zahlungsanspruch / Nichtzahlungsanspruch begründet.
Hallo.
Was passiert, wenn ein Abschleppdienst behauptet, dass ein Fahrzeug beim Eintreffen des Abschleppunternehmens bereits nicht mehr vor Ort war und für die Leerfahrt Kosten geltend macht. Das Auto war aber da, da der Halter zu dieser Zeit im anderen Land Urlaub gemacht hat? Wenn Abschleppdienst tatsächlich eine Anfahrt hatte, warum dann nicht abgeschleppt?
@Ottoheuer: Das muss nicht immer mit dem entsprechenden Zeichen gekennzeichnet werden. Bis zu fünf Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken ebenso untersagt wie in Kurven und Grundstückseinfahrten, auch ohne entsprechendes Verkehrszeichen.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Sorry, ich kann diese Aufregung nicht nachvollziehen. Wer sich an die Straßenverkehrsordnung hält, dem drohen solche Kosten auch nicht! Es hat sich gerade im Straßenverkehr "durchgesetzt", dass jeder tut, was ihm passt, egal ob erlaubt oder nicht! Wer blinkt schon noch? Wer hält noch am STOP-Schild? Eine durchgezogene weiße Linie? Lachnummer! Ein Zebrastreifen: Fußgänger, rettet euch! Wer hält sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere in 30-km/h-Gebieten? Wer kümmert sich noch um Halteverbote oder eingeschränkte Halteverbote? Jeder weiß, dass diese Auflistung absolut unvollständig ist. Da muss man sich auch nicht wundern, wenn "abgezockt" wird. Klar, man darf sich dann ärgern! Aber nicht über den - angeblichen - Abzocker, sondern über sich selbst, weil man einmal mehr die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten hat!