Abofallen sind die Landplage des Internets. Hunderttausende Surfer fallen darauf herein. Anschließend werden sie oft monatelang von dubiosen Anbietern mit Rechnungen, Mahnungen und Drohbriefen unter Druck gesetzt. Zahlen muss aber niemand für diese untergeschobenen Verträge. Das haben mittlerweile Dutzende Gerichte entschieden.
Pfund Kaffee für 10 000 Euro
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Pfund Kaffee und an der Kasse verlangt der Händler plötzlich 10 000 Euro. Und dann schnauzt er Sie auch noch an: „Auf der Rückseite der Verpackung steht es doch deutlich: Mit dem Kauf verpflichten Sie sich zur Abnahme eines Pkw.“
Das ist kein Witz, sondern ein Vergleich, den das Amtsgericht Marburg zog. Mit der Masche zocken Abofallen Internetsurfer ab. Sie tun sogar so, als sei alles gratis: Malvorlagen, Witze, Intelligenztests, Hausaufgabenhilfe, Lehrstellensuche, Ahnenforschung, Vornamen, Gratis-SMS, Fabrikverkauf – hunderte solcher Seiten kursieren im Netz, fast täglich kommen neue hinzu. Typisch ist www.routenplaner-service.de: Gibt der Nutzer Start und Ziel ein, poppt eine Seite auf, die nach Namen und Adresse fragt. Was kaum jemand bemerkt: Am Seitenrand versteckt steht ein Sternchen: „96 Euro pro Jahr“, zwei Jahre Laufzeit.
Kein Verkäufer fragt nach dem Namen

Typisch für Abofallen sind Anmeldeseiten, wo Kunden ihre Adresse eingeben müssen. So etwas sollten Surfer immer wegklicken, es sei denn bei Anbietern, die allgemein als seriös bekannt sind. © Stiftung Warentest

So funktionieren alle Abofallen: Die Preise werden klein gedruckt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Fließtext versteckt – „acht Euro“ statt „8 Euro“, oft neben greller Werbung. Dann erscheint ein Formular, in das Nutzer ihre Adresse eingeben sollen (siehe Bild). Wo immer das der Fall ist, gibt es nur einen Rat: die Seite wegklicken. Kein Ladeninhaber fragt Kunden nach ihrer Anschrift, warum soll die dann bei kostenlosen Basteltipps oder Horoskopen wichtig sein?
Gesetz soll den Sumpf trockenlegen
Monatlich verzeichnen die Verbraucherzentralen 22 000 Beschwerden — nicht zuletzt, weil das, was die Seiten bieten, sonst im Internet kostenlos ist. Da kommt niemand auf die Idee, nach Preisen zu suchen. Deshalb will das Justizministerium nun mit einer Gesetzesnovelle den Abofallensumpf trockenlegen: Künftig sollen die Seiten eine Bestellschaltfläche bieten, die deutlich auf die Kosten hinweist. „Besonders auffällig sind derzeit OPMedia, IContent, Content4U und Webtains“, berichtet Juristin Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Selbst Ole von Beust hat es erwischt
Reinfallen kann jeder: Selbst den früheren Hamburger Oberbürgermeister Ole von Beust erwischte es, er suchte ein Rezept für Gulasch „mallorquinischer Art“. Helfen konnte die Verbraucherzentrale ihm ganz einfach mit dem lapidaren Hinweis: „Nicht zahlen“. Von Beust hatte keinen Vertrag abgeschlossen, denn Voraussetzung dafür wäre ein klarer, unübersehbarer Hinweis auf die Kosten. Laut Preisangabenverordnung müssen sie leicht zu erkennen und wahrzunehmen sein. Genau das aber ist bei Abofallen nicht der Fall, sonst würden nicht hunderttausende hineintappen.
Juristisch ist klar: Niemand muss zahlen, denn es liegt kein wirksamer Vertrag vor. Dutzende Gerichte haben so geurteilt. Daher ist es eigentlich unnötig, auf die Rechnung zu reagieren. Es gibt ja nichts Rechtsgültiges, dem zu widersprechen wäre.
Schufa-Eintrag unwahrscheinlich
Einziger Grund wäre die Schufa: Sie darf Forderungen eintragen, wenn jemand zweimal gemahnt wurde, ohne zu widersprechen. „Ich kenne aber keinen Fall, bei dem Abzocker das versucht haben“, sagt Castelló. Das Geschäftsmodell besteht darin, die Opfer so einzuschüchtern, dass sie zahlen. Warum sich aber die Arbeit machen, hunderttausende Nichtzahler zu melden, wo das keinen Cent einbringt? Außerdem vermerkt die Schufa nur Forderungen ihrer Mitgliedsfirmen, und dazu dürften Abzockertruppen kaum zählen.
Aber wer ganz sichergehen will, kann der Rechnung per Einschreiben mit Rückschein widersprechen. Eine Kopie sollte an die Schufa gehen, normaler Brief reicht. Vorlagen gibt es bei den Verbraucherzentralen. Wer auch ohne all das ruhig schlafen kann, spart sich das teure Einschreiben und holt eine Selbstauskunft von der Schufa. Einmal im Jahr gibt es die kostenlos.
Unbedingt erforderlich ist ein Widerspruch nur, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt. Das ist aber erst einmal bekannt geworden: Anfang 2009 startete die Münchner Anwältin Katja Günther so eine Aktion, beendete sie aber schnell wieder.
Ein geradezu bösartiges Mahnwesen

© Stiftung Warentest

Doch egal ob der „Kunde“ widerspricht oder nicht: Die Abzocker lassen nicht locker. Ihr geradezu bösartiges Mahnwesen verschickt ständig neue Schreiben, meist durch Inkassobüros, vom Osnabrücker Anwalt Olaf Tank oder der Kollegin Günther. Oft wird gedroht mit Strafanzeige, Schufa, Gerichtsvollzieher, Gehaltspfändung. Systematisch wird Druck aufgebaut, der Ton wird schärfer, die Inkassokosten teurer. Der beste Rat: Nerven behalten, ruhig bleiben. „In jedem Fall gilt: Nicht zahlen!“, rät das Bundesjustizministerium auf www.bmj.de/abofallen. Meist kommen sechs, sieben böse Briefe, dann nichts mehr.
Drohung mit Schufa verboten
Die Opfer vor Gericht zu ziehen, davor hüten sich die Gauner. Wenn es zu Verfahren kommt, sind es meist Verbraucherzentralen oder die Betroffenen selbst, die den Prozess anstrengen. Die Abzocker ziehen dabei den Kürzeren. Schon die Drohung mit Schufa oder Zwangsvollstreckung ist verboten (Amtsgericht Mainz, Az. 84 C 107/06, AG Frankfurt/Main, Az. 380 C 1732/08).
Das Amtsgericht Karlsruhe unterstellte Anwältin Günther sogar „Beihilfe zum versuchten Betrug“ (Az. 9 C 93/09). Ähnliches bekam Kollege Tank zu hören: Den Amtsrichtern in Marburg erschien seine Forderung so absurd, dass sie den Vergleich zum Kaffee zogen, mit dem Käufern ein Auto untergeschoben wird (Az. 91 C 981/09).
Das waren aber Zivilgerichte. Etwas ganz anderes ist die Strafjustiz. Und die regt sich kaum. Eine Betrugsabsicht sei nicht sicher nachweisbar, meinten mehrere Strafkammern. Wenn die Abzocker juristische Erfolge vorweisen, sind das solche Fälle. In Wahrheit bedeutet das aber nur, dass sie straf- rechtlich davonkommen, also ohne Bußgeld oder Haft. Zivilrechtlich bleibt es dabei: kein Vertrag, keine Zahlungspflicht.
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Inzwischen ist die Strafverfolgung von Abofallen-Betreibern in Gang gekommen. Hier stehts: http://www.test.de/themen/4202446-4202451/
Was soll die Gesetzesänderung denn bewirken? Bisher gilt, dass der Preis ausreichend sichtbar sein muss. Zukünftig gilt, dass der Preis sehr! deutlich sichtbar sein muss. Die Abzocker versuchen schon jetzt, mit unwirksamen Verträgen Geld einzutreiben und werden das genau so auch zukünftig machen. Solange da strafrechtlich nichts geht, bleibt alles beim alten.
Die effektivste Maßnahme wäre, dass Google endlich etwas dagegen tut, Tag für Tag Dutzende Abzocker-Anzeigen bei seinen "Adwords" einzublenden und damit zehntausende Nutzer diesen Abzockern zuzuführen. Aber Weltfirma Google interessiert das anscheinend nicht. Denen ist nicht mal peinlich, wenn Abzocker wie die Content4U GmbH das eigene Programm Google Earth als Lockmittel benutzen (man suche mal mit einem absichtlichen Tippfehler wie "google erth" und staune an manchen Tagen -- bis zu 9 Abzockeranzeigen, besonders gerne auch an die Spitze der Suchergebnisse gesetzt).
Ich bin vor längerer Zeit auf eine interessante Web-Seite gestoßen. Sie nennt sich "Web Of Trust" (WOT) und ist als Add-On für den Firefox-Browser erhältlich. Da wird mir z. B. bei der Nutzung von Google bei den aufgezeigten Links durch verschiedene Farbringe signalisiert, ob diese Seite vertrauenswürdig ist. Abzockerseiten werden durch eine deutliche Warnung (roter Ring) als "nicht vertrauenswürdig" angezeigt. Die Nutzung ist völlig kostenlos und man kann, wenn man möchte, sich durch ebenfalls kostenlose Registrierung dort einbringen und anderen Computer-Nutzern seine Erfahrungen weitergeben. Etwas Englisch sollte man allerdings beherrschen. Ich bin jedenfalls noch keinem Abzocker auf den Leim gegangen.