Abofallen im Internet Niemand muss zahlen

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Abofallen sind die Land­plage des Internets. Hundert­tausende Surfer fallen darauf herein. Anschließend werden sie oft monate­lang von dubiosen Anbietern mit Rechnungen, Mahnungen und Droh­briefen unter Druck gesetzt. Zahlen muss aber niemand für diese unterge­schobenen Verträge. Das haben mitt­lerweile Dutzende Gerichte entschieden.

Pfund Kaffee für 10 000 Euro

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Pfund Kaffee und an der Kasse verlangt der Händler plötzlich 10 000 Euro. Und dann schnauzt er Sie auch noch an: „Auf der Rück­seite der Verpackung steht es doch deutlich: Mit dem Kauf verpflichten Sie sich zur Abnahme eines Pkw.“

Das ist kein Witz, sondern ein Vergleich, den das Amts­gericht Marburg zog. Mit der Masche zocken Abofallen Internetsurfer ab. Sie tun sogar so, als sei alles gratis: Malvorlagen, Witze, Intelligenztests, Haus­aufgaben­hilfe, Lehr­stellen­suche, Ahnen­forschung, Vornamen, Gratis-SMS, Fabrik­verkauf – hunderte solcher Seiten kursieren im Netz, fast täglich kommen neue hinzu. Typisch ist www.routenplaner-service.de: Gibt der Nutzer Start und Ziel ein, poppt eine Seite auf, die nach Namen und Adresse fragt. Was kaum jemand bemerkt: Am Seiten­rand versteckt steht ein Stern­chen: „96 Euro pro Jahr“, zwei Jahre Lauf­zeit.

Kein Verkäufer fragt nach dem Namen

Abofallen im Internet - Niemand muss zahlen

Typisch für Abofallen sind Anmelde­seiten, wo Kunden ihre Adresse eingeben müssen. So etwas sollten Surfer immer wegklicken, es sei denn bei Anbietern, die allgemein als seriös bekannt sind. © Stiftung Warentest

So funk­tionieren alle Abofallen: Die Preise werden klein gedruckt, in den allgemeinen Geschäfts­bedingungen oder im Fließ­text versteckt – „acht Euro“ statt „8 Euro“, oft neben greller Werbung. Dann erscheint ein Formular, in das Nutzer ihre Adresse eingeben sollen (siehe Bild). Wo immer das der Fall ist, gibt es nur einen Rat: die Seite wegklicken. Kein Laden­inhaber fragt Kunden nach ihrer Anschrift, warum soll die dann bei kostenlosen Basteltipps oder Horoskopen wichtig sein?

Gesetz soll den Sumpf trockenlegen

Monatlich verzeichnen die Verbraucherzentralen 22 000 Beschwerden — nicht zuletzt, weil das, was die Seiten bieten, sonst im Internet kostenlos ist. Da kommt niemand auf die Idee, nach Preisen zu suchen. Deshalb will das Justiz­ministerium nun mit einer Gesetzes­novelle den Abofallensumpf trockenlegen: Künftig sollen die Seiten eine Bestell­schalt­fläche bieten, die deutlich auf die Kosten hinweist. „Besonders auffällig sind derzeit OPMedia, IContent, Content4U und Webtains“, berichtet Juristin Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Selbst Ole von Beust hat es erwischt

Reinfallen kann jeder: Selbst den früheren Hamburger Oberbürgermeister Ole von Beust erwischte es, er suchte ein Rezept für Gulasch „mallorqui­nischer Art“. Helfen konnte die Verbraucherzentrale ihm ganz einfach mit dem lapi­daren Hinweis: „Nicht zahlen“. Von Beust hatte keinen Vertrag abge­schlossen, denn Voraus­setzung dafür wäre ein klarer, unüber­sehbarer Hinweis auf die Kosten. Laut Preis­angaben­ver­ordnung müssen sie leicht zu erkennen und wahr­zunehmen sein. Genau das aber ist bei Abofallen nicht der Fall, sonst würden nicht hundert­tausende hinein­tappen.

Juristisch ist klar: Niemand muss zahlen, denn es liegt kein wirk­samer Vertrag vor. Dutzende Gerichte haben so geur­teilt. Daher ist es eigentlich unnötig, auf die Rechnung zu reagieren. Es gibt ja nichts Rechts­gültiges, dem zu wider­sprechen wäre.

Schufa-Eintrag unwahr­scheinlich

Einziger Grund wäre die Schufa: Sie darf Forderungen eintragen, wenn jemand zweimal gemahnt wurde, ohne zu wider­sprechen. „Ich kenne aber keinen Fall, bei dem Abzo­cker das versucht haben“, sagt Castelló. Das Geschäfts­modell besteht darin, die Opfer so einzuschüchtern, dass sie zahlen. Warum sich aber die Arbeit machen, hundert­tausende Nicht­zahler zu melden, wo das keinen Cent einbringt? Außerdem vermerkt die Schufa nur Forderungen ihrer Mitglieds­firmen, und dazu dürften Abzo­cker­truppen kaum zählen.

Aber wer ganz sicher­gehen will, kann der Rechnung per Einschreiben mit Rück­schein wider­sprechen. Eine Kopie sollte an die Schufa gehen, normaler Brief reicht. Vorlagen gibt es bei den Verbraucherzentralen. Wer auch ohne all das ruhig schlafen kann, spart sich das teure Einschreiben und holt eine Selbst­auskunft von der Schufa. Einmal im Jahr gibt es die kostenlos.

Unbe­dingt erforderlich ist ein Wider­spruch nur, wenn ein Mahn­bescheid vom Gericht kommt. Das ist aber erst einmal bekannt geworden: Anfang 2009 startete die Münchner Anwältin Katja Günther so eine Aktion, beendete sie aber schnell wieder.

Ein geradezu bösartiges Mahnwesen

Abofallen im Internet - Niemand muss zahlen

© Stiftung Warentest

Doch egal ob der „Kunde“ wider­spricht oder nicht: Die Abzo­cker lassen nicht locker. Ihr geradezu bösartiges Mahnwesen verschickt ständig neue Schreiben, meist durch Inkassobüros, vom Osnabrü­cker Anwalt Olaf Tank oder der Kollegin Günther. Oft wird gedroht mit Straf­anzeige, Schufa, Gerichts­voll­zieher, Gehalts­pfändung. Systematisch wird Druck aufgebaut, der Ton wird schärfer, die Inkasso­kosten teurer. Der beste Rat: Nerven behalten, ruhig bleiben. „In jedem Fall gilt: Nicht zahlen!“, rät das Bundes­justiz­ministerium auf www.bmj.de/abofallen. Meist kommen sechs, sieben böse Briefe, dann nichts mehr.

Drohung mit Schufa verboten

Die Opfer vor Gericht zu ziehen, davor hüten sich die Gauner. Wenn es zu Verfahren kommt, sind es meist Verbraucherzentralen oder die Betroffenen selbst, die den Prozess anstrengen. Die Abzo­cker ziehen dabei den Kürzeren. Schon die Drohung mit Schufa oder Zwangs­voll­stre­ckung ist verboten (Amts­gericht Mainz, Az. 84 C 107/06, AG Frank­furt/Main, Az. 380 C 1732/08).

Das Amts­gericht Karls­ruhe unterstellte Anwältin Günther sogar „Beihilfe zum versuchten Betrug“ (Az. 9 C 93/09). Ähnliches bekam Kollege Tank zu hören: Den Amts­richtern in Marburg erschien seine Forderung so absurd, dass sie den Vergleich zum Kaffee zogen, mit dem Käufern ein Auto unterge­schoben wird (Az. 91 C 981/09).

Das waren aber Zivilge­richte. Etwas ganz anderes ist die Strafjustiz. Und die regt sich kaum. Eine Betrugs­absicht sei nicht sicher nach­weisbar, meinten mehrere Strafkammern. Wenn die Abzo­cker juristische Erfolge vorweisen, sind das solche Fälle. In Wahr­heit bedeutet das aber nur, dass sie straf- recht­lich davon­kommen, also ohne Bußgeld oder Haft. Zivilrecht­lich bleibt es dabei: kein Vertrag, keine Zahlungs­pflicht.

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Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 09.02.2011 um 08:02 Uhr
Strafverfolgung

Inzwischen ist die Strafverfolgung von Abofallen-Betreibern in Gang gekommen. Hier stehts: http://www.test.de/themen/4202446-4202451/

Mareshal2000 am 10.11.2010 um 09:54 Uhr
Kampf gegen Windmühlen

Was soll die Gesetzesänderung denn bewirken? Bisher gilt, dass der Preis ausreichend sichtbar sein muss. Zukünftig gilt, dass der Preis sehr! deutlich sichtbar sein muss. Die Abzocker versuchen schon jetzt, mit unwirksamen Verträgen Geld einzutreiben und werden das genau so auch zukünftig machen. Solange da strafrechtlich nichts geht, bleibt alles beim alten.
Die effektivste Maßnahme wäre, dass Google endlich etwas dagegen tut, Tag für Tag Dutzende Abzocker-Anzeigen bei seinen "Adwords" einzublenden und damit zehntausende Nutzer diesen Abzockern zuzuführen. Aber Weltfirma Google interessiert das anscheinend nicht. Denen ist nicht mal peinlich, wenn Abzocker wie die Content4U GmbH das eigene Programm Google Earth als Lockmittel benutzen (man suche mal mit einem absichtlichen Tippfehler wie "google erth" und staune an manchen Tagen -- bis zu 9 Abzockeranzeigen, besonders gerne auch an die Spitze der Suchergebnisse gesetzt).

krawo am 25.10.2010 um 20:35 Uhr
Reingelegt? Nicht mit mir!

Ich bin vor längerer Zeit auf eine interessante Web-Seite gestoßen. Sie nennt sich "Web Of Trust" (WOT) und ist als Add-On für den Firefox-Browser erhältlich. Da wird mir z. B. bei der Nutzung von Google bei den aufgezeigten Links durch verschiedene Farbringe signalisiert, ob diese Seite vertrauenswürdig ist. Abzockerseiten werden durch eine deutliche Warnung (roter Ring) als "nicht vertrauenswürdig" angezeigt. Die Nutzung ist völlig kostenlos und man kann, wenn man möchte, sich durch ebenfalls kostenlose Registrierung dort einbringen und anderen Computer-Nutzern seine Erfahrungen weitergeben. Etwas Englisch sollte man allerdings beherrschen. Ich bin jedenfalls noch keinem Abzocker auf den Leim gegangen.