Abofallen im Internet Nicht linken lassen

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Routenplaner, Spiele, SMS – Abofallen im Internet sehen aus, als sei alles gratis. Doch im Klein­­gedruckten sind saftige Preise versteckt. Die gute Nachricht: Zahlen muss niemand.

Der passende Smilie für jede Gelegenheit – wer den hat, ist auf dem Schulhof cool. Die lächelnden Bildchen für SMS und E-Mails kichern, schmollen, schauen ratlos oder total verliebt – und sind der Renner unter Teenagern. Es gibt sie massenweise im Internet, und immer völlig kostenlos. Fast immer jedenfalls. Denn wer bei „Smilie.de“ landet, bekommt später Post: eine Rechnung der GoWeb Ltd. über 59,95 Euro. Das ist auf der Seite erst mal nicht zu sehen.

Nach der gleichen Methode arbeiten Hunderte Abzockerseiten. Sie bieten Inhalte, die im Internet sonst gratis sind: Basteltipps, Malvorlagen, Gedichte, Spiele, Grafiken, Horoskope, Songtexte, Ahnenforschung, Tattoos, Hausaufgabenhilfe, Fabrikverkäufe – kein Thema, bei dem nicht Abofallen lauern. Hunderttausende Surfer sind bereits hineingetappt, der Schaden geht in die Millionen. Allein auf einem Konto der Connect 2 Content Ltd., das die Düsseldorfer Polizei sicherstellte, liefen in wenigen Wochen rund 700 000 Euro ein.

Teure Rechnung für Gratisprogramme

Die Masche ist immer gleich. Die Seiten sehen aus, als wären sie gratis – die Preise werden versteckt: in Fließtexten, im Kleinge­druckten oder, wie bei smilie.de, am äußers­ten Seitenrand, wo sie nur jemand findet, der ganz nach unten scrollt. Die Abzocker setzen darauf, dass der typische Surfer sich rasch durchklickt. Wer studiert schon genauestens jede einzelne Seite oder arbeitet sich mühsam durchs Kleingedruckte?

Besonders übel: opendownload.de verkauft Programme wie Open Office, Acrobat Reader, Firefox, die von den Firmen kostenlos ins Netz gestellt werden. Schon der Name „Opendownload“ suggeriert, dass hier alles gratis ist. Doch wenn ein eiliger Surfer, der nur mal eben den Flash Player braucht, auf „Download“ klickt, öffnet sich die nächste Seite und fragt Adressdaten ab. Nur ganz unscheinbar steht daneben ein Fließtext: „96 Euro pro Jahr, Laufzeit zwei Jahre“.

Solche Anmeldeseiten sind typisch für Abofallen. Deshalb sollte jeder Surfer hellhörig werden, sobald eine Anmeldung verlangt wird. Eine Grundregel im Internet lautet: Name, Adresse und Geburtsdatum nur eingeben, wenn man sicher ist, es mit einem seriösen Anbieter zu tun zu haben.

Hinterhältige Links

In Abofallen zu tappen, geht schnell. Wer „Gratis Smilies“ bei Google eingibt, sieht www.gifs-cliparts-paradies.com sogar besonders hervorgehoben. Wer „Routenplaner“ eingibt, kommt zu routenplaner.com. Oder hinterhältige Links führen von anderen Seiten direkt dorthin: So heißt es bei www.torrent.to: „Sie versuchen, die Seite mit einem veralteten Browser zu betreten. Wir empfehlen Firefox.“ Wer auf den Button klickt, landet bei opendownload.de.

Ganz schlitzohrig haben sich einige Betreiber auch Domainnamen gesichert, die echten Portalen ähneln. Vertippt sich ein Teenager, der zur Tauschbörse Kazaa will, und gibt „kaza.de“ ein, öffnet sich p2p-heute.com. Wer www.youtub.de tippt, landet bei opendownload. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schätzt, dass jeden Monat über 20 000 Verbrauchern Aboverträge untergeschoben werden.

Das ist die schlimme Nachricht, die gute lautet: Bezahlen muss niemand. Wer kein Abo wollte, kann den Vertragsabschluss bestreiten, weil nicht deutlich auf den Preis hingewiesen wurde. Dem vzbv ist kein Gerichtsentscheid bekannt, der Kunden zur Zahlung verdonnert hätte:

  • Micro SD 256 Ltd. zog den Kürzeren, weil www.smsfree100.de mit „free“, „gratis“ und „umsonst“ warb. Bei so einer Seitengestaltung hätte der Preis umso klarer gemacht werden müssen (AG Hamm, Az. 17 C 62/08).
  • Ahnenforschung Ltd. verlor, weil die Kosten nur in den allgemeinen Geschäftsbe­dingungen standen. Das reicht auf keinen Fall (LG Frankfurt, Az. 2/03 O 856/06).
  • Ebenso urteilte das Landgericht Stuttgart über Internet Service AG (Az. 17 O 490/06).
  • Vitaactive hielt bei „IQ-Test“, „Berufswahltest“ und „Lebenserwartung“ die Preisklarheit nicht ein (LG Hanau, Az. 9 O 870/07).
  • Dass Genealogie Ltd. und NetContent Ltd. auf den Seiten www.genealogie.de, www.grafikarchiv.com und www.gedichteserver.com die Preise erst auf der Anmeldeseite nannten, hielt das OLG Frankfurt für absichtliche Irreführung. Preisangaben am Ende eines Sternchenhinweises genügen nicht (Az. 6 U 187/07 und 6 U 186/07).

Inzwischen liegen viele Urteile vor, oft erstritten von Verbraucherverbänden. Die Abzocker selbst klagen ihr Geld gar nicht bei einzelnen „Kunden“ ein. Ob einer mehr oder weniger, das spielt für sie keine Rolle: Die Masse machts. Ihr Geschäftsmodell besteht darin, die Opfer so unter Druck zu setzen, dass sie nervös werden und freiwillig zahlen. Um Eindruck zu machen, sind die Drohbriefe von Rechtsanwälten unterzeichnet, oft von Katja Günther aus München oder Olaf Tank aus Osnabrück.

Da wird in immer neuen Schreiben gedroht, „letztmals außergerichtlich“, wobei die Inkassokosten ständig steigen. Monatelang erhalten die Opfer Post, zum Beispiel mit dem Hinweis auf einen Beschluss des Landgerichts Frankfurt, nach dem Abofallen kein Betrug sind. Und richtig: Das Gericht verurteilte die Abzocker nicht strafrechtlich. Doch ausdrücklich stellte es klar, dass die Sache zivilrechtlich angreifbar sei (Az. 5/27 Kls 3330 Js 212484/07 KLs – 12/08).

Ähnlich dreist schreibt Katja Günther, laut Amtsgericht Wiesbaden sei die Kostenpflicht eindeutig erkennbar. Diese Behauptung führt nach Ansicht des Gerichts so in die Irre, dass es sich genötigt sah, sie in einer Pressemeldung klarzustellen – ein im deutschen Rechtswesen seltener Vorgang.

Kein Wunder, dass die Anwaltskammer München ein berufsrechtliches Verfahren gegen Katja Günther eingeleitet hat. „Auch hier liegen Beschwerden vor, die zur Einleitung eines berufsrechtlichen Verfahrens gegen Olaf Tank führten“, erklärt Theo Berling von der Anwaltskammer Oldenburg.

„Abofallen sind eine Landplage“, meint vzbv-Vorstand Gerd Billen. Sie zu stoppen, ist schwer: Wird eine Seite abgemahnt, eröffnen die Inhaber flugs eine neue. Vorerst hilft Aufklärung: Wer vermutet, in die Falle gegangen zu sein, kann unter www.vzbv.de nachsehen. Das Suchwort „Abofallen“ führt zu einer Liste von Firmen, gegen die Verfahren laufen. Sie wird immer länger.

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