
Henriette aus Berlin. Sie bekam in der Fahrschule Besuch von einem „gelben Engel“.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den Allgemeinen Deutschen Automobil-Club für die irreführende Art abgemahnt, wie er Minderjährigen eine ADAC-Mitgliedschaft unterjubelt. „Gehört hatten wir davon regelmäßig, aber bis vor Kurzem hatten wir nie was in der Hand“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Jetzt hatte sie Unterlagen auf dem Tisch.
Aus dem kostenlosen Angebot wird eine kostenpflichtige Mitgliedschaft
Der ADAC wirbt in Fahrschulen mit einem kostenlosen Fahrtraining und verteilt Verträge mit dem Titel „Komm in die junge Welt des ADAC – 0 Euro im 1. Jahr“. Das Perfide: Meist sind es Minderjährige, die einen Vertrag unterschreiben, den sie ohne Erlaubnis der Eltern gar nicht abschließen können. Nach Ablauf eines Jahres wird aus dem kostenlosen Angebot automatisch eine kostenpflichtige Mitgliedschaft. Kurz vor der „Umstellung“ des Vertrags bekommen die Jugendlichen einen Brief: „Die Tarifumstellung deiner Mitgliedschaft erfolgt automatisch – du brauchst dich um nichts zu kümmern.“ Oder es ist von einer „Angebotsrechnung“ die Rede: „Wenn du dies Angebot nicht annimmst, erlischt dein Anspruch auf die Leistung der ADAC-Mitgliedschaft.“ Dann folgt die Rechnung über den jährlichen Mitgliedsbeitrag von 24 Euro.
Verbraucherzentrale: ADAC verschleiert die Rechtslage
„In der Angst, vergessen zu haben zu kündigen, überweisen viele den Betrag. Damit kommt dann tatsächlich ein Vertrag zustande“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Mit dem Brief und der Rechnung verschleiert der ADAC die Rechtslage. Der zuvor geschlossene Vertrag mit den Minderjährigen ist nicht rechtens und damit unwirksam. Mit den Unterlagen, die uns vorlagen, konnten wir den ADAC abmahnen“, erklärt Rehberg.
ADAC lenkt ein
Der Automobil-Club lenkt gegenüber der Verbraucherzentrale ein. Er unterschrieb eine Unterlassungserklärung. Ab 1. September 2018 will er darauf hinweisen, dass ein Vertrag durch die Zahlung entsteht.
Tipp: Sie können die Rechnung ignorieren, wenn ein Minderjähriger den Vertrag unterschrieben hat oder im vorherigen Schreiben von einer „Angebotsrechnung“ die Rede ist. Sollten Sie unsicher sein, wenden Sie sich an die Stiftung Warentest oder die Verbraucherzentrale Hamburg.