Ablesung der Heiz­kosten Teurer Service

4
Ablesung der Heiz­kosten - Teurer Service

© iStockphoto

Ein wesentlicher Teil der Energiekosten von Mietern geht für Ablese­dienste drauf. Das kritisiert der Marktwächter Energie vom Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv). Die Verbraucherschützer haben fast 1 700 Heiz­kosten­abrechnungen geprüft. Mehr als ein Viertel der Verbraucher zahlt mindestens 10 Prozent der Heiz­kosten für die Miete der Mess­geräte und deren einmal im Jahr anstehende Ablesung. Ein weiteres Viertel zahlt sogar 15 Prozent und mehr. Das sei nicht verhält­nismäßig. Schuld daran sind laut vzbv einige wenige Groß­unternehmen, die den Markt unter­einander aufgeteilt haben. Sie schließen in der Regel Jahr­zehnte laufende Verträge mit Vermietern. Zudem verwenden sie unterschiedliche Mess­systeme. Mieter haben keine Chance, zu einem güns­tigeren Anbieter zu wechseln. Die Auftrags­vergabe an einen Ablese­service können sie nicht beein­flussen.

Übrigens: Die Kosten der Ablesung gelten steuerlich nicht als haushaltsnahe Dienstleistung.*

* Korrigiert am 10.9.2019

4

Mehr zum Thema

4 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.09.2019 um 09:12 Uhr
Die Kosten für die Ablesung sind NICHT absetzbar

@01Raphael: Wir haben die Meldung bereits korrigiert. (Bee)

01Raphael am 13.09.2019 um 08:38 Uhr
Die Kosten für die Ablesung sind NICHT absetzbar

@Stiftung Warentest: Ihr Kommentar vom 12.9. sollte noch einmal korrigiert werden, damit die Verwirrung nicht allzu groß ist. Die Kosten sind NICHT absetzbar, auch nicht "im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistung".

Profilbild Stiftung_Warentest am 05.09.2019 um 09:49 Uhr
Was ist mit "Kosten der Ablesung" gemeint?

@01Raphael: Nein, die Kosten für die Ablesung sind im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen absetzbar. Sie sind also steuerlich nicht begünstigt. Diesbezüglich mussten wir unseren Artikel (und unsere Antwort vom 5.9.2019) korrigieren.* (maa)

*Dieser Post wurde am 12.9.2019 korrigiert.

01Raphael am 04.09.2019 um 14:35 Uhr
Was ist mit "Kosten der Ablesung" gemeint?

Es wird in dem Artikel nicht ganz ersichtlich, was mit "Kosten der Ablesung" gemeint ist. Sind nur die Gebühren für die Ablesung als Dienstleistung selbst gemeint oder zählen zu den Kosten auch die Mietkosten für die Messgeräte analog der Mietkosten für Arbeitsgeräte in Handwerkerrechnungen?