Ablesung der Heiz­kosten Teurer Service

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Ablesung der Heiz­kosten - Teurer Service

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Ein wesentlicher Teil der Energiekosten von Mietern geht für Ablese­dienste drauf. Das kritisiert der Marktwächter Energie vom Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv). Die Verbraucherschützer haben fast 1 700 Heiz­kosten­abrechnungen geprüft. Mehr als ein Viertel der Verbraucher zahlt mindestens 10 Prozent der Heiz­kosten für die Miete der Mess­geräte und deren einmal im Jahr anstehende Ablesung. Ein weiteres Viertel zahlt sogar 15 Prozent und mehr. Das sei nicht verhält­nismäßig. Schuld daran sind laut vzbv einige wenige Groß­unternehmen, die den Markt unter­einander aufgeteilt haben. Sie schließen in der Regel Jahr­zehnte laufende Verträge mit Vermietern. Zudem verwenden sie unterschiedliche Mess­systeme. Mieter haben keine Chance, zu einem güns­tigeren Anbieter zu wechseln. Die Auftrags­vergabe an einen Ablese­service können sie nicht beein­flussen.

Übrigens: Die Kosten der Ablesung gelten steuerlich nicht als haushaltsnahe Dienstleistung.*

* Korrigiert am 10.9.2019

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Profilbild Stiftung_Warentest am 02.08.2023 um 11:06 Uhr
Heizkostenabrechnung

@neherw: Nein, leider nicht.

neherw am 02.08.2023 um 08:27 Uhr
Heizkosten Abrechnungs Firmen im tesr

Gibt es einen test über Heizkosten Abrechner

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.09.2019 um 09:12 Uhr
Die Kosten für die Ablesung sind NICHT absetzbar

@01Raphael: Wir haben die Meldung bereits korrigiert. (Bee)

01Raphael am 13.09.2019 um 08:38 Uhr
Die Kosten für die Ablesung sind NICHT absetzbar

@Stiftung Warentest: Ihr Kommentar vom 12.9. sollte noch einmal korrigiert werden, damit die Verwirrung nicht allzu groß ist. Die Kosten sind NICHT absetzbar, auch nicht "im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistung".

Profilbild Stiftung_Warentest am 05.09.2019 um 09:49 Uhr
Was ist mit "Kosten der Ablesung" gemeint?

@01Raphael: Nein, die Kosten für die Ablesung sind im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen absetzbar. Sie sind also steuerlich nicht begünstigt. Diesbezüglich mussten wir unseren Artikel (und unsere Antwort vom 5.9.2019) korrigieren.* (maa)

*Dieser Post wurde am 12.9.2019 korrigiert.