
Ein wesentlicher Teil der Energiekosten von Mietern geht für Ablesedienste drauf. Das kritisiert der Marktwächter Energie vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Verbraucherschützer haben fast 1 700 Heizkostenabrechnungen geprüft. Mehr als ein Viertel der Verbraucher zahlt mindestens 10 Prozent der Heizkosten für die Miete der Messgeräte und deren einmal im Jahr anstehende Ablesung. Ein weiteres Viertel zahlt sogar 15 Prozent und mehr. Das sei nicht verhältnismäßig. Schuld daran sind laut vzbv einige wenige Großunternehmen, die den Markt untereinander aufgeteilt haben. Sie schließen in der Regel Jahrzehnte laufende Verträge mit Vermietern. Zudem verwenden sie unterschiedliche Messsysteme. Mieter haben keine Chance, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Die Auftragsvergabe an einen Ableseservice können sie nicht beeinflussen.
Übrigens: Die Kosten der Ablesung gelten steuerlich nicht als haushaltsnahe Dienstleistung.*
* Korrigiert am 10.9.2019
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@01Raphael: Wir haben die Meldung bereits korrigiert. (Bee)
@Stiftung Warentest: Ihr Kommentar vom 12.9. sollte noch einmal korrigiert werden, damit die Verwirrung nicht allzu groß ist. Die Kosten sind NICHT absetzbar, auch nicht "im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistung".
@01Raphael: Nein, die Kosten für die Ablesung sind im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen absetzbar. Sie sind also steuerlich nicht begünstigt. Diesbezüglich mussten wir unseren Artikel (und unsere Antwort vom 5.9.2019) korrigieren.* (maa)
*Dieser Post wurde am 12.9.2019 korrigiert.
Es wird in dem Artikel nicht ganz ersichtlich, was mit "Kosten der Ablesung" gemeint ist. Sind nur die Gebühren für die Ablesung als Dienstleistung selbst gemeint oder zählen zu den Kosten auch die Mietkosten für die Messgeräte analog der Mietkosten für Arbeitsgeräte in Handwerkerrechnungen?