Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hat eine Klage von E-Plus auf Zahlungen für Premium-SMS abgewiesen. Der Mobilfunkanbieter konnte nicht beweisen, dass der Kunde einen Vertrag mit dem SMS-Anbieter hatte (Az. 713A C 256/05, rechtskräftig).
Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hat eine Klage von E-Plus auf Zahlungen für Premium-SMS abgewiesen. Der Mobilfunkanbieter konnte nicht beweisen, dass der Kunde einen Vertrag mit dem SMS-Anbieter hatte (Az. 713A C 256/05, rechtskräftig).