Keine Abgeltung
Diese Anlagen fallen nicht unter die neue Steuer:
- Eigenheime
- vermietete Immobilien
- geschlossene Fonds
- Kapitallebensversicherungen
- Riester-Verträge
- Rürup-Rentenversicherungen
- betriebliche Altersvorsorge
- private Rentenversicherungen
Bei geschlossenen Fonds handelt es sich um langjährige, nicht vorzeitig kündbare Unternehmensbeteiligungen.
Bei Auflösung nach zwölf Jahren bleibt es bei den alten Steuerregeln.
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