Entlastung im Alter
Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn und Nebeneinkünfte wie Zinsen und Mieten sind für ältere Steuerzahler zum Teil steuerfrei. Wenn sie am 1. Januar des Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt waren, erkennt das Finanzamt für die Summe der einzelnen Posten den Freibetrag an. Er sinkt für jüngere Jahrgänge. | ||
Geboren vor dem 2. Januar … | Steuerfrei | Höchstbetrag |
Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn und Nebeneinkünfte wie Zinsen und Mieten sind für ältere Steuerzahler zum Teil steuerfrei. Wenn sie am 1. Januar des Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt waren, erkennt das Finanzamt für die Summe der einzelnen Posten den Freibetrag an. Er sinkt für jüngere Jahrgänge. | ||
Geboren vor dem 2. Januar … | Steuerfrei | Höchstbetrag |
1941 | 40,0 | 1 900 |
1942 | 38,4 | 1 824 |
1943 | 36,8 | 1 748 |
1944 | 35,2 | 1 672 |
1945 | 33,6 | 1 596 |