Abgas­skandal

Chronik der Ereig­nisse (2016-2018)

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20.12.2018 Die Gerichte in Braun­schweig sehen VW im Streit mit Käufern von Skandal­autos weiter im Recht – vorläufig jedenfalls. Gestern verhandelte das Ober­landes­gericht Braun­schweig über eine von Myright.de finanzierte Pilot-Schaden­ersatz­klage gegen VW (s. u., 05.01.2017) . Die war in erster Instanz beim Land­gericht gescheitert. Myright.de hatte Berufung einge­legt. Vorläufige Rechts­auffassung des Ober­landes­gerichts: Die Klage des Käufers eines VW Eos mit illegaler Motorsteuerung ist abzu­weisen. Weder berechtigen die mögliche Verletzung der EU-Zulassungs­regeln den Besitzer zum Schaden­ersatz noch sei eine vorsätzliche sittenwid­rige Schädigung zu erkennen. Die bei weitem meisten Gerichte sehen das anders.
Recht­lich wichtigster Punkt: Bei den EU-Regeln über die Typzulassung handele es sich nach der vorläufigen Rechts­auffassung des Gerichts um Vorschriften, die dem Binnenmarkt und dem Umwelt­schutz dienen, meint Vorsitzende Christa Niestroj. Verstöße gegen sie geben dem Besitzer des Autos kein Recht auf Schaden­ersatz. Die Typzulassung und die Erklärung des Herstel­lers, dass das von ihm gelieferte Auto dem genehmigten Typ entspricht, sei auch nach Bekannt­werden des Skandals gültig geblieben.
Konsequenz dieser Rechts­auffassung: Die Zulassungs­stellen hätten auch nach Bekannt­werden des Skandals jedes betroffene Auto nicht nur weiterfahren, sondern auch neu zulassen müssen, obwohl die Abgas­reinigung, mit der der Wagen genehmigt wurde, bei Fahrten im Straßenverkehr gar nicht in Betrieb ist. Erst nach Aufhebung oder Änderung der Typzulassung durchs Kraft­fahrt­bundes­amt ist es danach möglich, Besitzer von Autos mit illegaler Motorsteuerung in die Pflicht zu nehmen.
Das habe der Europäische Gerichts­hof (EuGH) in dem gerade im Oktober erst verkündeten Urteil zum Kälte­mittel­einsatz bei Mercedes ganz anders gesehen, argumentierte Kläger­anwalt Christopher Rother von Haus­feld Rechts­anwälte. Zumindest müsse das Ober­landes­gericht Braun­schweig das Verfahren aussetzen und beim Gericht in Luxemburg nach­fragen, wie die EU-Regeln zur Typzulassung zu verstehen sind. Er und seine Kollegen haben jetzt noch mal etwas Zeit, weitere Argumente zu formulieren. Am Dienstag, 5. Februar, will das Gericht eine Entscheidung verkünden.
Europäischer Gerichts­hof, Urteil vom 04.10.2018
Aktenzeichen: C-668/16

17.12.2018 VW bekommt jetzt ganz direkten und womöglich sehr teuren Ärger mit der Politik. Das Land Baden-Württem­berg fordert vom Konzern Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung wegen der Lieferung von Autos mit illegaler Abschaltung der Abgas­reinigung als Dienst­wagen. Das sei eine „haus­halts­recht­liche Verpflichtung“, sagte eine Sprecherin des Finanz­ministeriums in Stutt­gart den Nach­richten­agenturen. Mögliche Einnahmen müsse sich das Land recht­zeitig und voll­ständig sichern. Ein Vergleichs­angebot des Landes habe Volks­wagen abge­lehnt, hieß es weiter. Noch in dieser Woche will das Kabinett in Stutt­gart beschließen, Klage zu erheben. Um wie viele Autos und um wie viel Geld es geht, ist noch unklar. Die verschiedenen Ministerien prüfen gerade, welche Dienst­wagen betroffen sind.

13.12.2018 Der Bundes­gerichts­hof teilt mit: Die für den 8. Januar angekündigte Verhand­lung über die Klage eines Skandal­autokäufers gegen einen Händler ist abge­sagt. Der Kläger habe seine Klage zurück­genommen. Einzig plausibler Hintergrund: VW und er haben einen für den Verbraucher güns­tigen Vergleich abge­schlossen. Es gibt aber auch schon einen neuen Termin: Am Mitt­woch, 27. Februar, verhandelt der 8. Senat des Bundes­gerichts­hofs über einen Fall, in dem der Käufer eines VW Tiguan von 2015 Neulieferung eines Wagens ohne illegale Abschaltung der Abgas­reinigung fordert. Das Ober­landes­gericht Bamberg hatte die Klage abge­wiesen. Weitere Einzel­heiten in der offiziellen Ankündigung des Termins.

13.12.2018  Rechtsanwalt Tobias Ulbrich berichtet: Das Land­gericht Heilbronn hat Volks­wagen verurteilt, einen Euro 5-VW Touareg mit 3.0 TDI-Diesel­motor der Baureihe EA 897 zurück­zunehmen und den Kauf­preis zu erstatten. „Soweit ersicht­lich ist das die erste Verurteilung für einen 3.0 Liter-TDI dieser Art“, freut sich Rechts­anwalt Tobias Ulbrich über den Erfolg für seine Mandantin. Volks­wagen streite nämlich nach wie vor ab, dass die Motorsteuerung dieser Fahr­zeuge die Abgas­reinigung je nach Fahr­situation ebenfalls rechts­widrig reduziert oder abschaltet.

Das Gericht stellte fest: Der umstrittene Touareg verfügt über eine unerlaubte Abschalt­einrichtung. Nach Ansicht des Gerichts bedurfte es dafür nicht einmal eines Sach­verständigen-Gutachtens. Die Volks­wagen AG habe der Darstellung der Verbraucher­anwälte nichts entgegen­gesetzt. „Da der Touareg-Motor auch in vielen anderen hoch­preisigen VW- und Audi-Modellen verbaut wurde, ist von einer neuen Klagewelle im Bereich der Oberklassefahr­zeuge auszugehen“, erklärte Prof. Dr. Marco Rogert, Ulbrichs Partner, zur Bedeutung des Urteils.
Land­gericht Heilbronn, Urteil vom 30.11.2018
Aktenzeichen: (III) 5 O 117/18
Klägerin­vertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf

13.12.2018 Klare Ansage aus Luxemburg: Die EU-Kommis­sion darf vom EU-Parlament und -Rat fest­gesetzte Umwelt­schutz­regeln nicht aufweichen, indem sie für auf andere Art als bisher gemessenen Schad­stoff­ausstoß sehr viel höhere Grenz­werte verordnet. Das hat das Gericht der Europäischen Union entschieden. Die Verordnung, wonach Euro-6-Diesel im realen Fahr­betrieb viel mehr Stick­oxid ausstoßen dürfen als in Prüf­stand­versuchen, ist deshalb nichtig. Wegen der Rechts­sicherheit und um Nachteile für die Umwelt zu verhindern, darf sie aber ab Rechts­kraft des Urteils noch ein Jahr lang weiter angewendet werden. Die EU-Kommis­sion kann gegen das Urteil noch Rechts­mittel einlegen. Es entscheidet dann der Europäische Gerichts­hof.
Geklagt hatten die Städte Paris, Brüssel und Madrid. Sie sind zuständig für die Entscheidung über Fahr­verbote zur Einhaltung der Grenz­werte zum Beispiel für Stick­oxid in der Atem­luft. Dazu hätten wegen der hohen Grenz­werte auch für Autos mit Diesel­motoren, die nach der Euro 6-Norm zugelassen waren, Fahr­verbote verhängt werden müssen. Beschränkungen für der seiner­zeit aktuellen Norm zugelassene Fahr­zeuge durften die Städte aber nicht verhängen und sahen sich damit daran gehindert, die Stick­oxid-Belastung in der Luft wie von den EU-Regeln gefordert zu senken.
Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 13.12.2018
Aktenzeichen: T-339/16, T-352/16 und T-391-16

10.12.2018 Das Ober­landes­gericht Karls­ruhe teilt mit: Erst­mals hat vor dem für VW-Fälle in Nord­baden zentral zuständigen 17. Senat eine mündliche Verhand­lung über eine Berufung gegen ein VW-Skandal­urteil des Land­gerichts Heidel­berg statt­gefunden. Laut Hinweis- und Beweis­beschluss vom 6. Dezember erscheint die Berufung der VW AG gegen das Urteil bereits als unzu­lässig. Sie sei nicht ordnungs­gemäß begründet. Die Klägerin wird mit ihrer Berufung gegen die Abweisung der gleich­zeitig erhobenen und auf Sach­mangelrechte gestützte Klage gegen den Händler, der ihm den Wagen verkauft hatte, demgegen­über wohl Erfolg haben. Das Gericht will Beweis darüber erheben, wie viele Kilo­meter die Klägerin mit dem Wagen gefahren ist. Sie muss den Wagen daher im Januar bei Gericht vorführen. Weitere Einzel­heiten in der Presseerklärung des Gerichts.
Ober­landes­gericht Karls­ruhe, Beschluss vom 06.12.2018
Aktenzeichen: 17 U 4/18
Kläger­vertreter: Rechtsanwalt Wolfgang Ruck, Heidelberg
[ergänzt 13.12.2018]

06.12.2018 Soeben melden die Nach­richten­agenturen: Zwei Wochen nach dem Start haben sich bereits mehr als 81 000 VW-Käufer für die Teil­nahme an der Musterklage angemeldet. Mehr noch: „Wir rechnen damit, dass die Zahl der Anmeldungen weiter steigt“, sagte Klaus Müller, Chef des Bundes­verbandes der Verbraucherzentralen (vzbv).

03.12.2018 Inner­halb von der ersten Woche haben sich 28 000 VW-Käufer beim Bundes­amt für Justiz für die Teil­nahme an der Muster­fest­stellungs­klage gegen die Volks­wagen AG angemeldet. Das berichtet der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv). Er klagt mit Unterstüt­zung des ADAC gegen den Auto­konzern. Das Ober­landes­gericht Braun­schweig soll fest­stellen, dass VW den Käufern der Skandal­autos mit illegaler Motorsteuerung zum Schaden­ersatz verpflichtet ist. Alle Einzel­heiten zu dieser und zwei weiteren Muster­fest­stellungs­klagen unter test.de/musterklagen.

22.11.2018 Spektakuläres Urteil des Land­gerichts Augs­burg: Volks­wagen muss Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zahlen. Nicht mal eine Entschädigung für die mit dem inzwischen über sechs Jahre alten Wagen gefahrenen Kilo­meter gewährt das Gericht dem Auto­hersteller. Der Kläger erhält den vollen Kauf­preis in Höhe von 29 907,66 Euro zurück. Begründung für das soweit test.de bekannt in diesem Punkt einzig­artige Urteil: „Dies wider­spräche dem Gedanken des Schadens­ersatzes nach sittenwid­riger Schädigung“, schreibt Vorsitzender Richter am Land­gericht Rudolf Weigell wörtlich in die Urteils­begründung. Es ging um einen VW Golf Plus Trendline 1.6 TDI. Gekauft hatte ihn der Kläger Mitte 2012. Die Erstattung des Kauf­preises erhält er nur, wenn er den Wagen zurück­gibt.
Land­gericht Augs­burg, Urteil vom 14.11.2018
Aktenzeichen: 021 O 4310/16 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: KMP3G Rechtsanwälte Klamert Tremel + Partner, München

15.11.2018 Erst­mals soweit bekannt verurteilte ein Gericht die Audi AG zu Schaden­ersatz wegen des Abgas­skandals. Noch dazu mit einer für die Behörden und den VW-Konzern verheerenden Begründung: Der umstrittene Audi A1 mit TDI-Motor habe nicht der vom Hersteller gelieferten Über­einstimmungs­erklärung entsprochen, auf dessen Grund­lage der Wagen später zugelassen wurde, begründeten die drei Richte­rinnen der 42. Kammer des Land­gerichts Ingol­stadt ihr Urteil. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll hebt hervor: Auf der Grund­lage des Urteils haben über den VW-Skandal und die 1.2, 1.6 und 2.0 TDI-Motoren hinaus alle Käufer von Audi-Modellen mit illegaler Motorsteuerung Anspruch auf Schaden­ersatz. Weitere Details zum Urteil auf auf den Internetseiten von Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwälte.
Land­gericht Ingol­stadt, Urteil vom 15.05.2018
Aktenzeichen: 42 O 1199/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwälte, Lahr

test.de ergänzt: Auch jenseits der Schaden­ersatz­pflicht des Herstel­lers hat die vom Land­gericht Ingol­stadt vertretene Rechts­auffassung weitreichende Folgen. Das Auto durfte auf ihrer Grund­lage weder verkauft noch zugelassen und gefahren werden. Die Behörden hätten es und alle anderen Skandal­autos sofort aus dem Verkehr ziehen müssen. Sämtliche Kauf­verträge wären nichtig. Ganz ähnlich hatte das Land­gericht Augs­burg mal zu einer Klage sowohl gegen einen Händler als auch VW argumentiert (siehe unten, 31.05.2018). Die meisten anderen Gerichte halten die Kauf­verträge demgegen­über für wirk­sam und verurteilen VW wegen Sach­mangelhaftung oder vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. Auch die Verwaltungs­gerichte halten die Über­einstimmungs­erklärung trotz der illegalen Motorsteuerung für wirk­sam und gültig (siehe unten, 29.08.2018).

15.11.2018 Freude bei Werdermann von Rüden Rechtsanwälten in Berlin: Das Land­gericht Itzehoe hat die Daimler AG verurteilt, an einen Mandanten Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zu zahlen. Wird das Urteil rechts­kräftig, muss das Unternehmen den Kauf­preis abzüglich einer Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter zahlen.
Land­gericht Itzehoe, Urteil vom 16.10.2018
Aktenzeichen: 7 O 133/18 (nicht rechts­kräftig)

14.11.2018 Opel ist mit dem Versuch gescheitert, den vom Kraft­fahrt­bundes­amt ange­ordneten Rück­ruf von knapp 100 000 Zafira, Cascada und Insignia mit Euro 6-Diesel­motoren zu stoppen. Laut der Richter am Verwaltungs­gericht in Schleswig sei der Zwangs­rück­ruf wahr­scheinlich recht­mäßig, nachdem auf den freiwil­ligen Rück­ruf von Opel hin etliche Tausend Autos noch keine legale Motorsteuerung ohne unzu­lässige Abschaltung der Abgas­reinigung erhalten haben. Opel kann sich gegen die Entscheidung noch beim Ober­verwaltungs­gericht beschweren.
Verwaltungs­gericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.11.2018
Aktenzeichen: 3 B 127/18

12.11.2018 Der Bundes­gerichts­hof macht sich daran zu klären, ob und unter welchen Voraus­setzungen Käufer mangelhafter Autos die Lieferung eines neuen Wagens verlangen können. Der für viele Verbraucher­rechts­fragen zuständige VIII. Senat des höchsten deutschen Gerichts ließ die Revision wegen eines Verfahrens zu, in dem ein Skandal­autobesitzer vor dem Land­gericht Bayreuth und dem Ober­landes­gericht Bamberg mit dem Versuch gescheitert war, die Lieferung eines neuen Tiguan mit legaler Motorsteuerung zu erzwingen. Bei diesem Neulieferungs­anspruch müssen sich Verbraucher keine Nutzungen anrechnen lassen. Sie erhalten ein neues Auto, ohne für die mit dem alten Wagen gefahrenen Kilo­meter zahlen zu müssen. Viele Gerichte haben solche Klagen abge­wiesen, wenn das Original­auto nicht mehr liefer­bar ist und nur eine veränderte Nach­folge­version auf dem Markt ist. Das Ober­landes­gericht Bamberg hatte die Berufung des Klägers einstimmig per Beschluss verworfen, obwohl verschiedene Gerichte anders geur­teilt hatten. Der Kläger beschwerte sich beim Bundes­gerichts­hof darüber, dass das Ober­landes­gericht trotz der abweichenden Urteile und der grund­sätzlichen Bedeutung der Sache keine Revision zu gelassen. Darauf­hin haben die Bundes­richter die Revision jetzt zugelassen. Wann sie über den Fall urteilen, steht noch nicht fest. Es wird mindestens etliche Monate dauern.
Bundes­gerichts­hof, Beschluss vom 16.10.2018
Aktenzeichen: VIII ZR 225/17

08.11.2018 In Köln sollen von April 2018 alle Diesel-Autos bis Euro 4 aus der Umwelt­zone verbannt werden. In Bonn sollen zwei stark befahrene Straßen für ältere Diesel gesperrt werden. So will es jedenfalls das Verwaltungs­gericht in Köln. Alle Einzel­heiten unter test.de/dieselfahrverbote.

07.11.2018 Rechtsanwalt Jörg Brinkmann aus Hückelhoven-Baal berichtet: Das Land­gericht Mönchengladbach ist mit Verweis aufs Ober­landes­gericht Köln der Auffassung: Skandal­autos sind nach Installation der neuen vom Kraft­fahr­bundes­amt genehmigten Motorsteuerung nicht mehr mangelhaft, da kein Entzug der Zulassung mehr droht. Allerdings: Wenn Auto­besitzer behaupten, das Update verschlechtere Leistung,Verbrauch und/oder Halt­barkeit, dann muss VW darlegen und beweisen, dass dem nicht so ist. Richterin Dagmar Kuhn hat jüngst beschlossen: VW muss im Detail erklären, wie die neue Motorsteuerung funk­tioniert. Außerdem soll einer der Professoren des Lehr­stuhls für Verbrennungs­kraft­maschinen an der Tech­nischen Hoch­schule Aachen ein Sach­verständigen­gut­achten erstatten. Voraus­setzung: Der verklagte Auto­händler zahlt einen Vorschuss für die Gutachter­kosten in Höhe von 10 000 Euro ein.
Land­gericht Mönchengladbach, Beschluss vom 17.10.2018
Aktenzeichen: N O NNN/NN
Kläger­vertreter: Rechtsanwalt Jörg Brinkmann, Hückelhoven-Baal

05.11.2018 Soweit bekannt ist jetzt erst­mals über­haupt auch Porsche wegen des Abgas­skandals zu Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verurteilt worden. Das Land­gericht Stutt­gart verurteilte das Unternehmen, dem Besitzer eines Geländewagens vom Typ Cayenne mit 3.0 Liter-TDI-Motor Schaden­ersatz zu zahlen. Weitere Einzel­heiten in der Legal Tribune Online und morgen in der Frank­furter Allgemeinen Zeitung.
Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 25.10.2018
Aktenzeichen: 6 O 175/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwalt Tobias Honzal, Kanzlei Dr. Kraft & Rudolph, Wangen im Allgäu

05.11.2018 Rechts­anwältin Katharina Deckert aus München berichtet: Die Ober­landes­gerichte Karls­ruhe und München sehen VW-Fälle verbraucherfreundlich. Das Ober­landes­gericht Karls­ruhe wies zu einer Sach­mangelklage gegen einen Händler darauf hin, dass es Skandal­autos für erheblich mangelhaft hält, Käufer solcher Autos vor dem Rück­tritt keine Frist zur Nach­erfüllung setzen müssen und bei der Anrechnung der mit Skandal­autos gefahrenen Kilo­metern mit einer Gesamt­lauf­leistung von 250 000 Kilo­metern zu rechnen ist. Außerdem spreche viel dafür, dass VW selbst wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung hafte. Das Ober­landes­gericht München hält darüber­hinaus für richtig, dass ein in den VW-Konzern einge­gliederter Händler sich die Täuschung über die Umwelt­freundlich­keit zurechnen lassen muss, so dass der Auto­besitzer den Kauf­vertrag in solchen Fällen auch wegen arglistiger Täuschung anfechten kann.
Ober­landes­gericht Karls­ruhe, Hinweis vom 22.05.2018
Aktenzeichen: 17 U 11/18
Ober­landes­gericht München, Beschluss vom 03.04.2018
Aktenzeichen: 32 U 3864/17
Kläger­vertreterin jeweils: Rechtsanwältin Katharina Deckert, München

05.11.2018 In eigener Sache: Wir haben heute wie angekündigt letzt­mals Urteile zu VW-Skandal­autos mit 1.2, 1.6 und 2.0 Liter TDI-Motoren der Baureihe EA189 in unsere Urteilsliste aufgenommen. Über Urteile zu Autos mit illegaler Motorsteuerung, die das Kraft­fahrt­bundes­amt erst später hat zurück­rufen lassen, berichten wir weiter fort­laufend. Auch die verschiedenen Sammel­verfahren sowie die Muster­fest­stellungs­klage des vzbv gegen VW beob­achten wir weiterhin.
Bilanz bisher: VW wurde mindestens 752 Mal verurteilt. Gegen Händler listen wir 505 verbraucherfreundliche Urteile und Beschlüsse auf. Außerdem dokumentieren wir 64 Urteile, in denen die Justiz Rechts­schutz­versicherern aufgab, Streitig­keiten wegen des Abgas­skandals zu finanzieren.

05.11.2018 Gansel Rechts­anwälte und Baum Reiter & Collegen haben ebenfalls eine Liste mit von den Rechtsanwälten erstrittenen Urteilen zum Abgasskandal veröffent­licht. Die Urteile sind im Voll­text abruf­bar.

18.10.2018 Erst­mals seit vielen Jahren wieder hat der Verkehrsclub Deutschland (VCD) auch Autos mit Diesel­motor in seine Auto-Umwelt­liste aufgenommen. Die nach der Norm Euro 6d-Temp zugelassenen Autos seien sauber und spar­sam, lobte der alternative Verkehrs­club bei der Veröffent­lichung der aktuellen Liste umweltfreundlicher Autos. Er nennt außerdem ganz oder teil­weise von Elektromotoren angetriebene Autos sowie solche mit spar­samen und sauberen Benzin­motoren.

17.10.2018 Das Kraft­fahrt­bundes­amt in Flens­burg will über­einstimmenden Medienbe­richten zufolge den Rück­ruf von insgesamt 100 000 Opel-Modellen der Baureihen Cascada, Insignia und Zafira anordnen. Es geht offen­bar um Autos mit oft reduzierter Ad-Blue-Einsprit­zung. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll hat bereits erste Klagen gegen Opel einge­reicht. Er liefert Einzelheiten zum Opelskandal.

17.10.2018 Auch Audi zahlt wegen des Abgas­skandals ein Bußgeld an die Staats­kasse. 800 Millionen Euro kostet das Unternehmen die Abschaltung oder Reduktion der Abgas­reinigung im Fahr­betrieb jetzt noch zusätzlich. VW hatte bereits ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro gezahlt. Unabhängig davon laufen die Ermitt­lungen der Staats­anwalt­schaft gegen eine ganze Reihe von Mitarbeitern des VW-Konzerns. Ex-Audi-Chef Rupert Stadler sitzt nach wie vor in Unter­suchungs­haft.

12.10.2018 Kurzer Prozess vor dem Ober­landes­gericht Köln: Die Richter dort wollen eine Verurteilung von VW zu Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung durchs Land­gericht Aachen (Urteil vom 19.01.2018, Aktenzeichen: 7 O 233/17) durch einstimmigen Beschluss zurück­weisen. Der Hinweis­beschluss dazu stammt bereits von Juli. Die Richter am Ober­landes­gericht Köln sehen nicht einmal Anlass dazu, den Fall erneut mündlich zu verhandeln. Ob es in dem Fall noch eine weitere Entscheidung gab oder das Verfahren wie oft in VW-Fällen nach Vergleich beendet wurde, ist unbe­kannt.
Ober­landes­gericht Köln, (Hinweis-)Beschluss vom 16.07.2018
Kläger­vertreter: Rechtsanwalt Marco Kellenter, von KH Rechtsanwälte, Heinsberg

11.10.2018 Der Bundes­gerichts­hof will am Mitt­woch, 9. Januar 2019, erst­mals einen VW-Skandal-Fall verhandeln. Es geht um einen Skoda Octavia Scout 2.0 TDI. Der Kläger forderte vom Händler einen Teil des Kauf­preises zurück, weil der Wagen mangelhaft sei. Während des Rechts­streits erhielt der Wagen die neue nach Ansicht des Kraft­fahrt­bundes­amtes legale Motorsteuerung. Der Kläger blieb trotzdem dabei: Der Wagen ist mangelhaft. Es sei nicht ausgeschlossen, dass das Update Nachteile wie Mehr­verbrauch, Leistungs­verlust und weiterhin über­höhten Schad­stoff­ausstoß bringe. Das Land­gericht Zwickau und das Ober­landes­gericht Dresden wiesen seine Klage zurück. Es sei nicht mal wie vom Kläger gefordert ein Sach­verständigen­gut­achten einzuholen. Die Befürchtung, dass die neue Motorsteuerung nicht korrekt funk­tioniere, reiche dafür nicht aus, hatten die Richter in Sachsen argumentiert. Weitere Einzel­heiten in der Terminsankündigung für die Presse.

08.10.2018 Das Ober­landes­gericht München teilt auf Nach­frage von test.de mit: Vier der fünf Fälle, in denen das Gericht der Auffassung war, VW müsse ein Gutachten zur Wirk­samkeit des Updates finanzieren (s. u., 29.06.2017), haben sich jeweils durch Rück­nahme der Klage erledigt; wahr­scheinlicher Hintergrund: VW hat die Kläger groß­zügig entschädigt und die sich im Gegen­zug verpflichtet, das Verfahren ohne Urteil zu beenden. Das Verfahren 8 U 1711/17 sei noch nicht beendet, dort könnte noch ein Urteil ergehen.

08.10.2018 Die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) meint: Zur Verhängung von Zwangs­haft gegen Regierungs­mitglieder in Bayern bedarf es keiner Entscheidung des Europäischen Gerichts­hofs (EuGH). Der Verband reagiert damit auf einen Hinweis des Bayerischen Verwaltungs­gerichts­hofes, wonach es der Einschaltung des Europa-Gerichts in Brüssel bedarf (s. u, 27.08.2018). Das Land Bayern ist rechts­kräftig dazu verurteilt, Luft­reinhaltepläne zu verschärfen und Fahr­verbote vorzusehen. Die Gerichte haben bereits zweimal Zwangs­gelder verhängt. Die hat das Land gezahlt. Fahr­verbote allerdings hat die Staats­regierung immer noch nicht ange­ordnet. Einzel­heiten zum Stand der Dinge in der Presseerklärung der DUH.

02.10.2018 Die Bundes­regierung hat heute früh in der Nacht ihr Diesel­konzept verabschiedet. Die Verhand­lungen waren kompliziert und lang­wierig. Jetzt soll gelten:

· Autos mit Schad­stoff­klasse Euro 4 und Euro 5 werden von Fahr­verboten verschont, wenn sie weniger 270 Milligramm Stick­oxid je Kilo­meter Fahrt ausstoßen.

· Für Besitzer von Autos mit Euro 4 oder Euro 5 und über 270 Milligramm Stick­oxid-Ausstoß je Kilo­meter, die in einer Stadt mit Dieselfahr­verboten arbeiten, oder die dort oder in einem angrenzenden Land­kreis wohnen, oder die Fahr­verbot sonst besonders hart treffen gilt: Sie sollen eine Tausch­prämie erhalten. Sie soll den besonderen Wert­verlust ausgleichen, den Autos mit Diesel­motor durch die Debatte um ihren Schad­stoff­ausstoß erlitten haben. Sie soll auch für den Kauf eines sauberen Gebraucht­wagens einge­setzt werden können.

· Sofern es sich um einen Wagen mit Euro 5 handelt, soll der Besitzer zusätzlich die Option auf Nach­rüstung haben. Auf seinen Wunsch soll der Hersteller auf seine Kosten mit voller Haftung für Mängel einen geeigneten Katalysator einbauen.

Um das umzu­setzen soll das Bundes­immissions­schutz­gesetz geändert werden. Zur Kontrolle darf die Polizei aufs Zentrale Fahr­zeug­register zugreifen, eine blaue Plakette sei daher nicht erforderlich.

Hinzukommt noch eine Förderung in Höhe von 80 Prozent der Kosten für die Nach­rüstung von schweren Kommunalfahr­zeugen wie Müll­wagen oder Straßenreinigungs­maschinen und für Hand­werker und Lieferfahr­zeuge.

Recht­lich gewagt: Die Maßnahmen gelten nur für Städte, in denen die bisherigen Messungen eine Belastung der Luft mit über 50 Mikrogramm Stick­oxid je Kubik­meter Luft ergeben haben. Die Bundes­regierung gehe davon aus, dass Städte mit einer Belastung der Luft von durch­schnitt­lich nicht mehr als 50 Mikrogramm je Kubik­meter Luft den EU-Grenz­wert künftig ohne Verkehrs­beschränkungen einhalten können. test.de kann das nicht nach­voll­ziehen. Der EU-Grenz­wert liegt bei 40 Mikrogramm Stick­oxid je Kubik­meter Luft. Die Behörden in Brüssel haben ohnehin schon ein Vertrags­verletzungs­verfahren gegen die Bundes­republik einge­leitet, bei dem Milliarden Euro teure Strafzah­lungen drohen.

Kritik am Diesel-Konzept äußerte bereits Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv). „Leider bleiben wichtige Fragen weiterhin offen und zentrale Punkte vage“, monierte der Verbraucherschützer. Vor allem sei noch unklar, ob es einen individuellen Anspruch auf Nach­rüstung gibt.

Die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) bezeichnete den Regierungs­plan sogar als „doppelte Null­lösung“. Die Rege­lungen seien nicht ausreichend, um Gesundheit und Umwelt so zu schützen, wie die EU-Grenz­werte es verlangen. „Fahr­verbote lassen sich so nicht vermeiden“, sagte Jürgen Resch, Bundes­geschäfts­führer der DUH.

Ein erster Härtetest des Regierungs­plans steht unmittel­bar bevor: Am kommenden Dienstag, 9. Oktober, verhandelt das Verwaltungs­gericht Berlin über eine Klage des DUH auf Verschärfung des Luft­reinhalte­plans für Berlin. Wenn das Gericht dort Fahr­verbote weiter für nötig hält, könnte der Regierungs­plan schon wieder Makulatur sein; die Bundes­regierung geht davon aus, dass Fahr­verbote für Berlin und andere Städte mit einer Stick­oxid-Belastung von durch­schnitt­lich bis zu 50 Mikrogramm je Kubik­meter Luft nicht erforderlich seien.

02.10.2018  Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll weist zum Chronik-Beitrag von gestern darauf hin: Die dreijäh­rige Verjährung von Schaden­ersatz­ansprüchen beginnt erst am Ende des Jahres, in dem Geschädigte von allen wesentlichen Umständen erfahren, die sie zum Schaden­ersatz berechtigen. VW hat sich aber erst im Jahr 2016 an Auto­besitzer gewandt. Die Verjährung zum Ende dieses Jahres gilt nur, wenn Auto­besitzer bereits 2015 erfahren haben, dass ihr Wagen mit einer illegalen Motorsteuerung ausgerüstet ist, etwa dadurch, dass sie die Fahr­zeug-Identifizierungs­nummer auf einer der Internet­seiten des VW-Konzerns einge­geben haben. Die Darlegungs- und Beweislast für den Beginn der Verjährung trifft VW. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Zugriffe auf die Skandal­auto-Daten­bank ausreichend gut dokumentiert sind.

01.10.2018 In eigener Sache: Nur noch diesen Monat werden wir die Liste mit Urteilen zum Abgas­skandal wie bisher aktualisieren. Zum Jahres­ende verjähren Schaden­ersatz­ansprüche wegen des im September 2015 bekannt gewordenen Skandals um die Abgas­reinigung in 1.2, 1.6 und 2.0 TDI-Motoren. Besitzer solcher Autos sollten daher auf der Grund­lage unserer Urteils­liste bis 31. Oktober entscheiden, ob sie gegen VW vorgehen. Nur wegen Autos, bei denen die Manipulation der Abgas­reinigung erst nach dem Jahres­wechsel 2015/2016 bekannt wurde, können auch nach 31.12.2018 noch Schaden­ersatz­ansprüche durch­gesetzt werden. Urteile zu solchen Fällen veröffent­lichen wir weiterhin fort­laufend. Auch die Bericht­erstattung sonst werden wir wie bisher fort­laufend aktualisieren und dabei immer auch über besonders wichtige oder spannende Urteile berichten.

20.09.2018 Die schwarz-grüne Landes­regierung in Hessen will gegen die Verurteilung zur Verschärfung des Luft­reinhalte­plans für Frank­furt am Main um ein Dieselfahr­verbot Berufung einlegen. Wie test.de es erwartet hat (s. u. 10.09.2018): Mit an Sicherheit grenzender Wahr­scheinlich­keit werden in der hessischen Metro­pole in absehbarer Zeit keine Dieselfahr­verbote in Kraft treten.

18.09.2018 Das Land­gericht Regens­burg hat einen Auto­händler zur Neulieferung eines Wagens verurteilt. Es ist unserer Kennt­nis nach das erste Urteil dieser Art, das rechts­kräftig geworden ist. Der Fahrer eines Polos erhält jetzt ein komplett neues Auto gleichen Typs und gleicher Ausstattung, aber mit legaler Motorsteuerung. Für die mit dem Skandal­auto gefahrenen Kilo­meter muss er keinen Cent zahlen. So ordnet es das Gericht für die Neulieferung an. Beim Rück­tritt vom Kauf­vertrag müssen sich Auto­besitzer den Wert der mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. Geur­teilt hatte das Land­gericht Regens­burg in erster Instanz bereits im Juli 2017. Das Ober­landes­gericht Nürn­berg wies die Berufung des Händ­lers durch einstimmigen Beschluss zurück. Der Fall schaffte es dann sogar noch bis vor den Bundes­gerichts­hof. Der Händler nahm seine Rechts­beschwerde aber wieder zurück. Weitere Einzelheiten zum Fall auf vw-schaden.de.

Land­gericht Regens­burg, Urteil vom 19.07.2017
Aktenzeichen: 7 O 1892/16 (1)
Ober­landes­gericht Nürn­berg, Beschluss vom 20.12.2017
Aktenzeichen: 12 U 1567/17
Bundes­gerichts­hof, Einstellung des Verfahren nach Rück­nahme
Aktenzeichen: VIII ZB 10/18
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr

17.09.2018 Jetzt doch: Bundes­verkehrs­minister Andreas Scheuer (CSU) sprach sich jedenfalls für einen Teil der Skandal­autos für Hard­ware-Nach­rüstungen aus. Davon distanzierte er sich inzwischen aber wieder. Auf jeden Fall will er Diesel-Besitzern Fahr­verbote ersparen. Von der Industrie forderte er gegen­über der Frank­furter Allgemeine Zeitung (FAZ), den Besitzern alter Diesel so wörtlich „höchst attraktive Angebote“ für den Wechsel zu sauberen Autos zu machen. Sie seien „zwingend in der Pflicht“, sagte Scheuer. Das gelte nicht nur für VW. Weitere Einzel­heiten im Interview der FAZ mit Scheuer (kosten­pflichtig) oder in der Zusammenfassung vom Deutschlandfunk.

10.09.2018 Auch in Frank­furt sind nach Ansicht des Verwaltungs­gerichts Wiesbaden Fahr­verbote fällig (Urteil vom 05.09.2018, Aktenzeichen: 4 K 1613/15.WI, Pressemitteilung des Gerichts). In vielen Berichten dazu heißt es wie zum Beispiel bei Spiegel Online: „Auch in Frank­furt am Main wird es ein Fahr­verbot für ältere Dieselfahr­zeuge geben.“ Oder sogar: „Gericht verhängt Fahr­verbote für Dieselfahr­zeuge in Frank­furt am Main“ (Die Welt auf der Grund­lage einer AFP-Meldung).

Die Spiegel-Aussage ist nicht sicher und die der Welt schlicht falsch. Richtig ist: Das Verwaltungs­gericht Wiesbaden hat das Land verpflichtet, im Luft­reinhalte­plan unter anderem ein Dieselfahr­verbot aufzunehmen. Das Gericht selbst kann kein Fahr­verbot anordnen. Das hat Folgen. Die Durch­setzung des Fahr­verbots ist nicht sicher. Wenn das Land sich weigert, das Fahr­verbot zu erlassen, kann das Gericht nur ein Zwangs­geld zu verhängen. Das ist an die Staats­kasse zu zahlen.

Die Landes­regierung in Bayern hat bereits zwei Zwangs­gelder gezahlt und macht dennoch keine Anstalten, dass von den Gerichten in Bayern geforderte Dieselfahr­verbot für München anzu­ordnen. Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof prüft jetzt, ob er gegen verantwort­liche Minister oder Regierungs­beamte Zwangs­haft anordnen kann. Das ist aber nicht sicher. Wie sich die hessische Landes­regierung jetzt verhalten wird, ist unklar. Hinzu kommt: Sie kann auf jeden Fall noch Berufung gegen das Urteil einlegen.
Alle Details zum Thema finden Sie in unseren FAQ Fahrverbote in Innenstädten.

10.09.2018 Das nord­rhein-west­fälische Ober­verwaltungs­gericht hat seine Rechts­auffassung zur Still­legung von nicht nachgerüsteten Skandal­autos (s. u., 29.08.2018) in einer weiteren Entscheidung bestätigt (Beschluss vom 17.08.2018, Aktenzeichen: 8 B 548/18).

29.08.2018 Die Verwaltungs­gerichte sind fast geschlossen der Auffassung: Der sofortige Entzug der Zulassung nicht frist­gerecht nachgerüsteter Skandal­autos ist nicht zu bean­standen. So hat es jüngst auch das nord­rhein-west­fälische Ober­verwaltungs­gericht bestätigt (Beschluss vom 17.08.2018, Aktenzeichen: 8 B 865/18).
Allerdings: Jedenfalls nach Auffassung einzelner Verwaltungs­gerichte ist Voraus­setzung, dass die für die Typzulassung zuständige Behörde die ursprüng­liche Typgenehmigung durch die Anordnung geändert hat, eine neue Motorsteuerung ohne Abschaltung der Abgas­reinigung zu entwickeln und nach­zurüsten. Das hat das Kraft­fahrt­bundes­amt in Flens­burg für in Deutsch­land typ-zugelassene Skandal­autos getan.

Manche Skandal­autotypen wie etwa solche der Marke Skoda wurden jedoch von der Zulassungs­behörde in anderen EU-Ländern zugelassen und gabs keine Anordnung von Änderungen. In solchen Fällen sei die Typgenehmigung zwar rechts­widrig, aber weiter wirk­sam. Demzufolge würde der Entzug der Zulassung ausscheiden (Verwaltungs­gericht Stutt­gart, Beschluss vom 27.04.2018, Aktenzeichen: 8 K 1962/18, wohl auch: Verwaltungs­gericht Potsdam, Beschluss vom 14.06.2018, Aktenzeichen: VG 10 L 303/18, zu dem die Begründung allerdings noch nicht vorliegt, sondern es nur eine Pressemitteilung gibt.)

Besitzer solcher Autos können gegen die Still­legungs-Anordnung mit Aussicht auf Erfolg vors Verwaltungs­gericht ziehen. Hintergrund für diese Sicht der Rechts­lage: Die Richter gehen davon aus, dass die Typgenehmigung sich auf tatsäch­lich hergestellte Autos bezieht. Sie erscheint dann als rechts­widrig, wenn diese Autos das Abgas nicht oder nicht immer korrekt reinigen.

test.de hält diese Sicht der Dinge für zweifelhaft. Die Typgenehmigung bezieht sich auf die Beschreibung des Auto­typs und seiner Eigenschaften durch den Hersteller. Die Mecha­nismen zur Reduktion oder Abschaltung der Abgas­reinigung im Fahr­betrieb waren in diesen Beschreibungen nicht enthalten. Der Sache nach haben die Zulassungs­behörden regel­mäßig den Auto­typ genehmigt, wie er im Prüf­stand-Modus funk­tioniert. Die ursprüng­liche Typgenehmigung erscheint danach als recht­mäßig. Allerdings entsprachen die tatsäch­lich hergestellten Autos dieser Typgenehmigung nicht.

Zu dieser Sicht der Dinge neigen die Zivilge­richte. Die logische Konsequenz wäre dann allerdings: Alle Skandal-Autos hätten sofort und ohne weiteres aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Sämtliche Kauf­verträge über solche Autos wären wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Gebot nichtig. So sah das bisher nur ein einziges Gericht (Land­gericht Augs­burg, Urteil vom 07.05.2018, Aktenzeichen: 082 O 4497/16).

27.08.2018 Die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) berichtet: Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof denkt darüber nach, wegen der Verweigerung von Dieselfahr­verboten Verantwort­liche aus Politik und Behörden bis hin zum Bayerischen Minister­präsidenten Markus Söder in Zwangs­haft zu nehmen, nachdem das Gericht bereits zweimal ergeb­nislos Zwangs­gelder verhängt hatte. Einzel­heiten dazu in test.de/dieselfahrverbote.

23.08.2018  Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll meldet: Jetzt rückt auch Opel wegen des Abgas­skandals in das Visier zivilrecht­licher Angriffe. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die bereits Tausende von VW-Skandal-Opfern vertritt, habe im Auftrag des Besitzers eines Opel Insignia 2,0 Diesel mit Ad-Blue-Tank beim Land­gericht Offenburg die soweit bekannt erste Abgas­skandal-Klage gegen die Adam Opel GmbH erhoben. Der Insignia-Besitzer habe sich beim Kauf eigens erklären lassen, wie die Adblue-Technik funk­tioniert. Als im Juli 2018 bekannt wurde, dass das Kraft­fahrt­bundes­amt wegen der Opel-Modelle Insignia, Zafira und Cascada eine amtliche Anhörung wegen des Verdachts der Verwendung einer illegalen Abschalt­einrichtung einge­leitet hat, entschloss sich der Kläger, Dr. Stoll & Sauer einzuschalten. Er geht davon aus, dass er genau wie die VW-Skandal-Opfer betrogen wurde.

20.08.2018 Jetzt steht fest: Auch Mercedes hat Hundert­tausende von Autos mit Diesel­motor ausgeliefert, bei denen die Motorsteuerung die Abgas­reinigung abschaltet oder reduziert, wenn die Autos nicht im Prüf­stand stehen, sondern im Straßenverkehr unterwegs sind. So sieht es jedenfalls das Kraft­fahr­bundes­amt. Es hat ange­ordnet, dass der Auto­mobil­hersteller die betroffenen Autos in die Werk­stätten zurück­ruft und sie dort nach­rüstet. Mercedes will Wider­spruch einlegen. Gleich­wohl entwickelt das Unternehmen für die betroffenen Autos eine neue Motorsteuerung ohne unzu­lässige Abschaltung der Abgas­reinigung. Es geht laut Spiegel Online um insgesamt 24 verschiedene Modelle und 280 000 Autos und Kleinbusse in Deutsch­land und 700 000 europaweit (siehe auch Wer ist vom Abgas-Skandal betroffen?).

19.07.2018 Laut der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann von Rüden hat das Land­gericht Stutt­gart beschlossen, ein umfassendes Sach­verständigen­gut­achten zu einer Mercedes-Motorsteuerung einzuholen (Beschluss vom 09.07.2018, Aktenzeichen: 23 O 56/18). Der Kläger hatte im Jahr 2014 einen Mercedes GLA 220 CDI gekauft. In diesem Fahr­zeug ist ein Motor des Typs OM 651 einge­baut. Im Rahmen eines Hinweis- und Beweis­beschlusses weist das Gericht darauf hin, dass die Rechts­anwälte des Klägers schlüssig vorgetragen haben, dass in dem Motor eine unerlaubte Einrichtung zur Abschaltung der Abgas­reinigung einge­baut sei und dies nicht ohne entsprechende Kennt­nis des Vorstandes erfolgt sein kann.

Die Daimler AG muss jetzt erklären, wieso sie der Auffassung ist, dass es sich bei der Abschalt­einrichtung um eine erlaubte Maßnahme handelt und ob und der Vorstand hier­von wusste. „Wir glauben nicht, dass Daimler unseren Ausführungen etwas Wesentliches entgegen­halten kann. Aber wir sind sehr gespannt auf die Ausführungen, die belegen sollen, dass der gesamte Vorstand nichts von diesem Betrug mitbekommen haben soll“, erklärte Rechts­anwalt Johannes von Rüden zu dem Fall.

Bei VW stand fest, dass die Motorsteuerung für rund 2,5 Millionen Autos illegal war, nachdem das Kraft­fahrt­bundes­amt dem Konzern rechts­beständig aufgegeben hatte, die Motorsteuerung zu ändern. Mercedes akzeptiert die Entscheidung der Beamten jedoch nicht und will verwaltungs­recht­lich dagegen vorgehen.

19.07.2018 Der Bundes­gerichts­hof hat sich zum ersten Mal zum Abgas­skandal geäußert – allerdings nur in einer Verfahrens­frage . Eine Frau aus Dillingen hatte wegen ihres bei einem Händler in Aalen erworbenen Skandal­autos vor dem Land­gericht Ellwangen (Jagst) sowohl gegen den Händler als auch gegen VW Klage erhoben. Das Gericht hielt sich wegen der Klage gegen VW für nicht zuständig. Es legte den Fall deshalb dem Ober­landes­gericht in Stutt­gart vor. So sieht es die Zivil­prozess­ordnung in solchen Fällen vor.

Die Richter dort halten das Land­gericht Ellwangen für zuständig. Allerdings hatte das Ober­landes­gericht Nürn­berg bereits im April 2017 in einem parallel gelagerten Fall beschlossen: Händler und Hersteller können nicht gemein­sam verklagt werden. Es sei jeweils ein anderes Gericht zuständig. Die allermeisten Gerichte sahen das anders, es gibt bereits Dutzende von Urteilen, in den Händler und Hersteller gleich­zeitig verurteilt werden.

Wegen der Entscheidung aus Nürn­berg schickten die Richter aus Stutt­gart das Verfahren zum Bundes­gerichts­hof nach Karls­ruhe. Der hat die vorherr­schende Linie jetzt bestätigt. Auch wenn die Ansprüche gegen Händler und Hersteller sich auf unterschiedliche Grund­lagen stützen, gehe es im Grunde ums gleiche, argumentierten die Bundes­richter. Händler und Hersteller können deshalb gemein­sam verklagt werden.

Die Kanzlei mit den meisten Doppelklagen ist Dr. Stoll und Sauer in Lahr. Die Rechts­anwälte dort hatten soweit bekannt als erste damit begonnen, VW und Händler gemein­sam zu verklagen. Christoph Eggert, früher Richter am Ober­landes­gericht Düssel­dorf und inzwischen Pensionär, nannte die Strategie beim Auto­recht­stag 2017 in Königs­winter in seinem Vortrag über den Abgas­skandal deshalb: „Stoll & Sauer‘sche Doppelzange“.
Bundes­gerichts­hof, Beschluss vom 06.06.2018
Aktenzeichen: X ARZ 303/18

16.07.2018 Auch Opel ist wegen des Abgas­skandals ins Visier des Kraft­fahr­bundes­amts geraten. Die Beamten haben Vertreter des Unter­nehmens aufgefordert, binnen zwei Wochen Stellung zu Ungereimtheiten in der Motorsteuerung von drei Modellen zu nehmen. Es geht über­einstimmenden Berichten zufolge um insgesamt 60 000 Insignia, Zafira und Cascada mit nach der Norm Euro 6 schad­stoff­armen Diesel­motoren. Opel wies die Vorwürfe zurück. Soweit die Motorsteuerung die Abgas­reinigung verringere, sei das zum Schutz des Motors nötig, hieß es.

12.07.2018 Jubel in den Rechts­anwalts­kanzleien Rogert & Ulbrich in Düssel­dorf und Dr. Stoll & Sauer in Lahr: Das Ober­landes­gericht Oldenburg geht davon aus, dass VW Käufer von Skandal­autos vorsätzlich und sittenwid­rig geschädigt hat. Die Richter in Oldenburg erklärten: „Der Senat geht (…) davon aus, dass das Land­gericht die tatbestandlichen Voraus­setzungen des § 826 BGB zu Recht bejaht hat.“ Mit anderen Worten: Sie wollen das Urteil des Land­gerichts Osnabrück vom 12.01.2018, Aktenzeichen: 2 O 779/17, bestätigen und die Berufung von VW dagegen zurück­weisen.

„Soweit ersicht­lich hat sich damit erst­mals ein Ober­landes­gericht derart deutlich positioniert, was deliktische Ansprüche gegen Volks­wagen angeht“, ordnet Rechts­anwalt Tobias Ulbrich den Hinweis ein. Etwas zurück­haltender äußert sich das Ober­landes­gericht Karls­ruhe in einem Hinweis zum Verfahren 13 U 17/18: „Nach vorläufiger Rechts­auffassung des Senats spricht (…) deutlich mehr für eine Haftung der VW AG auf Schadens­ersatz nach § 826 BGB als dagegen. Ob die Haftung auch über § 831 BGB begründet werden kann, was nach dem Bußgeld­bescheid der Staats­anwalt­schaft Braun­schweig durch­aus im Raum steht, hängt vom Parteivortrag in den jeweiligen Verfahren ab“, heißt es in dem Schreiben an die Parteien.

Verfahrens­recht­licher Hintergrund: VW hat bisher verbraucherfreundliche Ober­landes­gerichts-Urteile zum Abgas­skandal konsequent verhindert, indem der Konzern Skandal­opfern kurz vor der Verhand­lung ihrer Sache so viel Geld bot, dass diese ihre Klagen zurück­nahmen oder eine Vereinbarung über die Beendigung des Prozesses abschlossen. Einen Teil der meist groß­zügigen Entschädigung der Kläger in solchen Fällen zahlt VW dafür, dass sich die Skandal­opfer und ihre Anwälte zum Still­schweigen über den Fall verpflichten. Einem solchen vorzeitigen Ende des Verfahrens kommen die Richter in Oldenburg und Stutt­gart mit ihren Hinweisen zuvor. Vermutlich wird auch von beiden Fällen in Oldenburg und Karls­ruhe nie wieder etwas zu hören sein, sondern erneut hinter den Kulissen ein für die Kläger lukrativer Vergleich geschlossen.

Ober­landes­gericht Oldenburg, Hinweis vom 19.06.2018
Aktenzeichen: 2 U 9/18
Kläger­vertreter:Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf

Ober­landes­gericht Karls­ruhe, Hinweis vom 06.07.2018
Aktenzeichen: 13 U 17/18
Kläger­vertreter: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwälte, Lahr

09.07.2018 Das Land­gericht Stutt­gart geht für einen VW Sharan Highline Bluemotion 2.0 TDI von einer Gesamt­fahr­leistung von 400 000 Kilo­meter aus. Das berichtet Rechts­anwalt Markus Klamert von KMP3G-Rechtsanwälte in München. Nach dem Urteil hat der Kläger Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zu erhalten. Der fällt beim Land­gericht Stutt­gart erheblich höher aus als sonst oft, weil es für die Berechnung der Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter von 400 000 und nicht wie sonst häufig von nur 250 000 Kilo­metern ausgeht.

Rechenbei­spiel: Der Wagen hat 25 000 Euro gekostet. Er ist inzwischen 100 000 Kilo­meter gefahren. Nach dem Land­gericht Stutt­gart muss VW dem Besitzer 25 000 Euro Kauf­preis - (25 000 Euro / 400 000 Kilo­meter * 100 000 Kilo­meter =) 6 250 Euro Nutzungs­entschädigung, also 18 750 Euro zahlen. Bei Rechnung mit einer Gesamt­fahr­leistung von 250 000 Kilo­meter verringert sich der Schaden­ersatz um 3 750 auf 15 000 Euro.

Allerdings: Laut Tatbestand des Urteils hatte VW nicht bestritten, dass der Wagen 400 000 Kilo­meter schafft. Das Gericht muss dann von dieser Lauf­leistung ausgehen. Ob die VW-Anwälte es versäumt haben, die Gesamt­lauf­leistung zum Thema zu machen oder ob das Gericht ihre Darstellung des Fall in dem Punkt nur für nicht ausreichend hielt, blieb unklar. Markus Klamert sieht jedenfalls einen Trend. Das Ober­landes­gericht in Köln sei in einem anderen Fall bereits von 500 000 Kilo­metern ausgegangen, erklärte er. Viele Richter hätten kein Verständnis mehr für das Verhalten von VW im Abgas­skandal.
Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 29.06.2018
Aktenzeichen: 24 O 360/17
Kläger­vertreter: KMP3G Klamert Tremel und Partner, München

05.07.2018 Zwei Abgas­skandal-Fälle liegen aktuell beim Bundes­gerichts­hof in Karls­ruhe. Unter dem Aktenzeichen VIII ZR 78/18 ist die Revision gegen ein Urteil des Ober­landes­gerichts Dresden anhängig. Das hatte zu einem Fall geur­teilt, bei dem offen­bar erst kurz vor oder nach Installation der neuen laut Kraft­fahrt­bundes­amt und VW legalen Motorsteuerung Klage erhoben worden war: Der Käufer muss beweisen, dass das Auto trotz Software­update noch mangelhaft ist.

Vage Befürchtungen zu Nach­teilen der neuen Motorsteuerung seien nicht ausreichend, heißt es in der Begründung zu dem Urteil. Ebenso wenig reiche aus, pauschal eine Wert­minderung des Autos zu behaupten. Die Einholung eines Sach­verständigen­gut­achtens dazu erscheine sonst als bloßer Ausforschungs­beweis. Der ist im deutschen Zivil­prozess­recht unzu­lässig.

In einem weiteren Verfahren mit dem Aktenzeichen VIII ZR 225/17 geht es um einen Beschluss des Ober­landes­gerichts Bamberg. Das hatte zu einer Klage auf Lieferung eines ganz neuen Wagens mit legaler Motorsteuerung entschieden: Eine solche Ersatz­lieferung scheide aus, wenn der Fahr­zeug­typ so nicht mehr hergestellt werde, sondern inzwischen durch ein neues Modell mit anderer Motorisierung ersetzt worden sei. Das Gericht ließ die Revision nicht zu. Dagegen beschwert sich der Kläger beim Bundes­gerichts­hof. In beiden Verfahren ist laut BGH-Sprecherin Dietlind Wein­land noch nicht absehbar, wann eine Entscheidung fällt.

05.07.2018 Unterdessen arbeiten die Instanzge­richte auf Hoch­touren. Allein heute hat test.de 35 neue Urteile zugunsten von Skandal­autobesitzern in die Abgasskandal-Urteilsliste aufgenommen.

28.06.2018 Werdermann von Rüden-Rechtsanwälte in Berlin haben jetzt die Begründung für die erste Verurteilung der Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung vorgelegt (s. u. 14.06.2018). Besonders interes­sant: „Bei gleichen Betriebs­bedingungen verhält sich das System auf dem Prüf­stand vielmehr genauso wie auf der Straße (und umge­kehrt)“, hatten die Daimler Anwälte wörtlich formuliert, um das Unternehmen gegen den Vorwurf zu verteidigen, dass die Abgas­reinigung nur im Prüf­stand voll­ständig funk­tioniere.

Richter Lukas Beck am Land­gericht Hanau sah daran jedoch keinen Wider­spruch zur Behauptung des Klägers, nachdem die Daimler-Anwälte auch in der mündlichen Verhand­lung seine gezielten Nach­fragen zum Thema nicht beant­worteten und sich auch keine erneute Darstellung der Technik vorbehielten. Auch zur Verantwortung für die illegale Motorsteuerung hatte sich das Unternehmen nicht geäußert. Der Richter ging daher davon aus, dass die nach dem Aktiengesetz Verantwort­lichen Bescheid wussten und deshalb die Daimler AG zu Schaden­ersatz verpflichtet ist.

Werdermann von Rüden-Rechts­anwälte vertreten nach eigener Darstellung noch in 56 weiteren Fällen Kläger, die von Daimler Schaden­ersatz fordern. Aus ihrer Sicht sind viel mehr Autos der Marke Mercedes-Benz vom Abgas­skandal betroffen als bisher bekannt. Detaillierte Informationen zum Abgasskandal bei Mercedes auf der Homepage der Kanzlei.

22.06.2018 Verschiedene Auto­hersteller versuchen aktuell offen­bar, bisher den Behörden verschwiegene Mecha­nismen zur Reduzierung der Abgas­reinigung nach­träglich genehmigen zu lassen. Das berichtet Jürgen Resch, Geschäfts­führer der Deutschen Umwelt­hilfe (DUH) in einem ausführlichen Interview bei heise.de. Resch schildert eine ganze Reihe weiterer, wenige bekannter Hintergründe zum Abgas­skandal und hatte auch kritische Fragen zu beant­worten. Die Auto-Redak­tion von heise.de hatte die DUH wieder­holt zum Teil heftig kritisiert.

21.06.2018 Gewichtige Post aus Amerika: Myright.de hat von den US-Behörden eine Fest­platte mit rund 600 000 Seiten Dokumenten zum VW-Skandal erhalten. Die werten die Experten des Unter­nehmens jetzt aus, um Material für die Schaden­ersatz­klagen gegen VW zu sammeln, berichtete Myright-Geschäfts­führer Jan-Eike Andresen. Es handele sich nicht nur um Schrift­verkehr mit den Behörden, sondern auch um interne Unterlagen aus dem VW-Konzern.

18.06.2018 Audi-Chef Rupert Stadler ist im Zuge des Abgas­skandals wegen des Verdachts auf Betrug und mittel­bare Falsch­beurkundung in Unter­suchungs­haft. Das hat die Staats­anwalt­schaft am Land­gericht München II mitgeteilt. Es bestehe Verdunkelungs­gefahr. Mit anderen Worten: Die Straf­verfolger glauben, dass Stadler seine mutmaß­lichen Straftaten vertuschen will. Es ist das erste Mal über­haupt, dass der amtierende Vorstands­vorsitzende eines deutschen Auto­herstel­lers hinter Gitter kommt. Weitere Einzel­heiten im Onlinebericht der Süddeutschen Zeitung.

18.06.2018 Zwischen­erfolg für Myright.de im Streit mit VW: Laut Ober­landes­gericht Braun­schweig muss sich jetzt das Land­gericht mit einem Befangen­heits­antrag des Rechts­dienst­leisters befassen. Der hatte Klage wegen der Schaden­ersatz­forderungen von rund 15 000 Skandal­autobesitzern erhoben. Die Richterin bezweifelte, dass die Abtretung der Forderungen wirk­sam ist, obwohl sich VW dazu bis dato noch gar nicht geäußert hatte. Die Richterin hält sich gleich­wohl nicht für befangen. Das Land­gericht gab den Befangen­heits­antrag darauf­hin gleich ans Ober­landes­gericht weiter. Das geht so nicht, hieß es jetzt von dort. Zunächst muss jetzt das Land­gericht über den Befangen­heits­antrag entscheiden – ohne die Mitwirkung der womöglich voreinge­nommenen Richterin.

15.06.2018 Die gestern gemeldeten ersten Urteile gegen die Daimler AG hat die Berliner Kanzlei Werdermann von Rüden-Rechtsanwälte erstritten, auch wenn test.de von Ihnen über Dr. Lehnen erfahren hat. Auch Werdermann von Rüden informieren auf ihrer Homepage ausführlich über die ersten Mercedes-Urteile im Abgasskandal.

14.06.2018 Erste Verurtei­lungen der Daimler AG zu Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung meldet Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen. Gut für Betroffene: Die zahlreichen Klagen gegen den VW-Konzern und seine Händler haben der Durch­setzung der Rechte gegen Auto­hersteller allgemein den Weg bereitet, berichtet der Anwalt aus Trier. Sowohl Rechts­schutz­versicherer als auch Gerichte haben einschlägige Erfahrungen und meist eine klare Linie. Weitere Einzel­heiten in der Presseerklärung der Kanzlei.

14.06.2018 Die Staats­anwalt­schaft Braun­schweig hat gegen die VW AG ein Bußgeld in Höhe von fünf Millionen Euro verhängt. Außerdem schöpfen die Straf­verfolger wirt­schaftliche Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro ab, die der Auto­konzern mit den angeblich sauberen Diesel­motoren mit der unzu­lässigen Abschaltung der Abgas­reinigung erzielt hat. Möglich macht es ein Tatbestand im Ordungs­widrigkeitengesetz. „Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unter­nehmens (...) die Aufsichts­maßnahmen unterläßt, (...) um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwider­hand­lungen gegen Pflichten zu verhindern, (...) handelt ordnungs­widrig“, heißt es dort. „Es handelt sich um eine der höchsten Geldbußen, die jemals in der Bundes­republik Deutsch­land einem Unternehmen auferlegt worden ist“, erklärt die Staats­anwalt­schaft in Braun­schweig. Zum Vergleich: Die VW AG meldete allein für das erste Quartal 2018 einen Umsatz von 58,2 Milliarden Euro und einen Gewinn von 4,21 Milliarden Euro. Der Konzern hat den Bußgeld­bescheid nach Darstellung der Straf­verfolger bereits akzeptiert.
Keinen Einfluss hat der Bußgeld­bescheid auf die Zivil­verfahren und die Ermitt­lungs­verfahren gegen derzeit 48 (Ex-)Mitarbeiter des Konzerns wegen des Verdachts verschiedener Straftaten.

12.06.2018 Jetzt steht endgültig fest: Auch Mercedes steckt tief im Abgas­skandal. Das Kraft­fahrt­bundes­amt hält die Motoren­steuerung in 238 000 Autos der Marke in Deutsch­land und 774 000 in Europa für illegal. Die Daimler AG soll Mecha­nismen zur Abschaltung der Abgas­reinigung aus den Programmen entfernen und die Besitzer der Autos in die Werk­stätten rufen. Dort sollen ihre Wagen eine neue Motorsteuerung erhalten. Welche Modelle genau betroffen sind, ist noch unklar. Fest steht nur: Es geht um Klein­trans­porter vom Typ Vito, C-Klasse-Limousinen und GLC-Modelle. Der Auto­konzern hält den Zwangs­rück­ruf für rechts­widrig und hat Wider­spruch einge­legt. Gleich­wohl bleibt die Behörde dabei: Der Rück­ruf ist Pflicht. Erstaunlich: Weder beim Ministerium, noch beim Kraft­fahrt­bundes­amt oder Mercedes findet sich eine halb­wegs detaillierte Presse­information zum Thema. Es gibt nur ein 50 Sekunden kurzes Video von Bundesverkehrsminister Andreas Franz Scheuer.

11.06.2018 Endlich eine Ober­landes­gerichts­entscheidung zum VW-Skandal: Das Ober­landes­gericht Köln hat die Verurteilung eines Händ­lers zur Erstattung des für ein Skandal-Auto gezahlten Kauf­preises bestätigt. Das berichtet  Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen von Dr. Lehnen & Sinnig in Trier. Bisher hatten der VW Konzern und seine Händler eine Verurteilung in zweiter Instanz konsequent verhindert, indem die jeweiligen Kläger – meist groß­zügig – entschädigt und das Verfahren außerge­richt­lich erledigt wurde. Der Fall aus Köln ist den VW-Anwälten und Juristen offen­bar schlicht durch­gerutscht. „Wir gehen davon aus, dass Volks­wagen diesen Prozess einfach aus den Augen verloren hat. Kein Wunder, denn schließ­lich sind tausende Prozesse zum Abgas­skandal anhängig und nahezu alle entwickeln sich zugunsten der geschädigten Auto­käufer“, erklärte Dr. Lehnen zum Verfahren. Das Gericht wies die von VW unterstützte Berufung gegen ein Urteil des Land­gerichts Köln sogar durch einen Beschluss ohne mündliche Verhand­lung zurück. Die Richter hielten das Rechts­mittel einstimmig für aussichts­los, sahen nicht mal eine grund­sätzliche Bedeutung der Sache und hielten auch eine Revision beim Bundes­gerichts­hof zur Sicherung einer einheitlichen Recht­sprechung oder zur Fort­bildung des Rechts nicht für nötig. Weitere Einzelheiten zum Verfahren in der Pressemitteilung der Kanzlei.
Ober­landes­gericht Köln, Beschluss vom 28.05.2018
Aktenzeichen: 27 U 13/17
Kläger­vertreter: Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, Trier

07.06.2018 Rechtsanwalt Tobias Ulbrich von Rogert & Ulbrich in Düssel­dorf berichtet: Die Kanzlei hat bisher 25 Klagen wegen Autos von Mercedes mit mutmaß­lich manipulierten Diesel-Motoren erhoben, die ersten bereits im Jahr 2016. Hunderte weitere Klagen seien in Vorbereitung. Er rechnet in den nächsten Wochen mit ersten Urteilen. Was die Verfahren schwierig mache: Mercedes nutze offen­bar Reifen­wechsel-, Inspektions- oder sons­tige Werk­statt­termine, um in Autos mit illegaler Steuerung heimlich eine geänderte Software zu installieren, ohne die Autos förmlich zurück­rufen zu müssen. Details dazu in einem Beitrag der ZDF-Nachrichtensendung heute plus.

07.06.2018 Jetzt ist es offiziell: Welt­weit rund 60 000 Audi A6 und A7 mit 3.0 TDI-Motor, die angeblich die Schad­stoff­klasse Euro 6 einhielten, müssen eine neue Motorsteuerung bekommen. Autos der Typen, die noch bei den Händ­lern stehen, dürfen nicht verkauft oder ausgeliefert werden. Das Kraft­fahrt-Bundes­amt hat den Rück­ruf ange­ordnet. Die Beamten sind davon über­zeugt: Die Motorsteuerung schalte die Abgas­reinigung unter bestimmten Bedingungen unzu­lässig ab. Kaum zu glauben: Es handelt sich um Autos, die Audi ausdrück­lich als Ersatz für Skandal-Autos angeboten hatte und für die der Auto­hersteller eine Umwelt-Prämie zahlte. Details dazu bei Spiegel online.

07.06.2018 Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr hat unter vw-schaden.de/news-zum-vw-diesel-skandal kurze Berichte und die Original-Begründungen zu zahlreichen von ihr erstrittenen Urteilen veröffent­licht.

07.06.2018 test.de-Redak­teur Christoph Herr­mann wird morgen früh gegen 6.40, 7.40 und 8.40 Uhr im ZDF-Morgenmagazin Fragen zum VW-Skandal beant­worten.

04.06.2018 Die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann von Rüden aus Berlin berichtet: Sie führt aktuell rund 260 Verfahren gegen die Daimler AG wegen zu Lasten der Umwelt manipulierter Motorsteuerungen. 56 Fälle seien bereits vor Gericht. Jetzt bietet die Kanzlei Mercedes-Fahrern die Möglich­keit, online kostenlos zu prüfen, ob sie Rechte wegen des Abgas­skandals mit Aussicht auf Erfolg geltend machen können. Rechts­anwalt Johannes von Rüden versprach: Das Informationsportal zu möglichen Manipulationen bei Mercedes werde fort­laufend aktualisiert. Aktuell letzter Stand: Das Land­gericht Stutt­gart hat entschieden, ein Sach­verständigen­gut­achten über die Motorsteuerung eines nicht näher genannten Autos der Daimler AG einzuholen. Der Gutachter soll prüfen, ob die Motorsteuerung eine Unter­suchung im Prüf­stand erkennt und die Einstel­lungen dafür verändert, damit die Schad­stoff­grenz­werte einge­halten werden.
Eine ähnlich große Anzahl an Mercedes-Klagen wegen des Abgas­skandals meldet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. 265 Mercedes-Besitzer haben Forderungen gegen den Daimler-Konzern und seine Händler angemeldet. Hinzu kommt noch gut ein Dutzend Fälle, bei dem es um den Widerruf von Kredit­verträgen zur Finanzierung von Autos aus dem Daim­lerkonzern geht.

31.05.2018 Gute Nach­richt für Skandal­auto-Besitzer: Sie können möglicher­weise erheblich länger als bisher angenommen gegen Verkäufer dieser Autos vorgehen. Das Land­gericht Augs­burg urteilte: Verkäufe von Skandal­autos sind nichtig. Laut EU-Zulassungs­regeln dürfen nur Autos gehandelt werden, die den Abgas­vorschriften entsprechen. Haben sie wie die VW-Skandal­autos eine illegale Motorsteuerung, dürfen Händler sie nicht verkaufen. Tun sie es trotzdem, ist der Vertrag wegen des Verstoßes gegen die Regelung nichtig. Ob der Händler vom Verstoß etwas wusste, spielt dabei keine Rolle. Der Käufer des Wagens kann Erstattung des Kauf­preises als ungerecht­fertigte Bereicherung verlangen. Gut für ihn: Die Forderung verjährt erst frühestens drei Jahre nach Ende des Jahres seiner Entstehung und nicht schon zwei Jahre nach Lieferung des Autos. Entscheidender Zeit­punkt ist die Bezahlung des Autos. Verjährt sind Forderungen nur für Autos, die schon bis 31.12.2014 bezahlt wurden. Nichtig ist nicht nur der erste Verkauf des Wagens. Auch als Gebraucht­wagen dürfen Skandal­autos nach Auffassung des Land­gerichts Augs­burg nicht verkauft werden und sind entsprechende Verkäufe nichtig. Auch Leasing- und Miet­verträge erfasst die EU-Zulassungs­ver­ordnung als Verbots­gesetz. Weitere Einzelheiten auf der Homepage der Rechtsanwälte.
Land­gericht Augs­burg, Urteil vom 07.05.2018
Aktenzeichen: 082 O 4497/16 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
[erweitert und korrigiert am 07.06.2018, ursprüng­lich war das Aktenzeichen falsch angegeben]

28.05.2018 Mercedes Benz rückt in den Mittel­punkt des Interesses des Bundes­verkehrs­ministeriums und des Kraft­fahrt­bundes­amtes. Spiegel-Redak­teure fanden heraus: Bis zu 600 000 Autos mit Euro 6-Turbodiesel­motoren brauchen eine neue Motorsteuerung, weil die aktuelle Variante die Abgas­reinigung oft ganz oder teil­weise illegal abschaltet. Mercedes bestreitet das und will Wider­spruch einlegen. Weitere Einzelheiten bei Spiegel Online.

24.05.2018 Die Begründungen der Urteile des Bundes­verwaltungs­gerichts zu Dieselfahr­verboten liegen vor. Am Donners­tag, 31. Mai 2018, verhängt Hamburg die ersten Sperren für dreckige Diesel. Mehr dazu in unseren FAQ Fahrverbote in Innenstädten.

22.05.2018 Bemerkens­wertes Urteil aus Österreich: Das Land­gericht Eisen­stadt verurteilte Volks­wagen dazu, an den Eigner eines Audi Q3 den Kauf­preis abzüglich Nutzungs­entschädigung zu erstatten, obwohl der Wagen die neue vom Kraft­fahrt­bundes­amt in Flens­burg zugelassene Motorsteuerung erhalten hatte.

Anders als die Gerichte in Deutsch­land ließ die Richterin in Eisen­stadt den Schad­stoff­ausstoß des Wagens vor und nach dem Software­update von Sach­verständigen unter­suchen. Ergebnis: Auf dem Prüf­stand war so oder so alles in Ordnung. Bei Fahrten im Straßenverkehr allerdings über­schritt der Wagen den Grenz­wert für Stick­oxid im Original­zustand um 247 Prozent und nach dem Update der Motorsteuerung immer noch um 77 Prozent.

Allenfalls 20 bis 30 Prozent Über­schreitung wären nach Auffassung des Gerichts noch akzeptabel gewesen, fast 80 Prozent seien jedoch eindeutig zu viel, meinte die Richterin. VW dagegen hatte argumentiert: Es komme allein auf den Schad­stoff­ausstoß im Prüf­stand an, für Fahrten im Straßenverkehr gebe es über­haupt keinen Grenz­wert.

09.05.2018 Neues Kapitel im VW-Skandal: Gestern wurde bekannt, dass Audi sogar im Zuge der beim Diesel-Gipfel vereinbarten freiwil­ligen Umtausch-Aktion noch neue Euro-6-Autos mit illegaler Motorsteuerung geliefert hat. Über­einstimmenden Medienbe­richten zufolge sollen bei welt­weit gut 60 000 Wagen der Typen A6 und A7 mit 200 Kilowatt-/271 PS-TDI-Motoren die Einsprit­zung von Adblue zur Bindung des Stick­oxids im Abgas verringert worden sein, wenn der Vorrat im Tank zur Neige ging, bevor eine Inspektion anstand.

Audi wollte offen­bar wie andere Hersteller auch verhindern, dass Käufer der hoch­wertigen Karossen sich beim Nach­füllen der klebrigen Harn­stoff-Flüssig­keit selbst die Finger schmutzig machen müssen. Eins der A6-Modelle mit Adblue-Reduktion war offen­bar bis zuletzt im Angebot. Inzwischen hat Audi die Auslieferung dieses Wagens gestoppt. Details dazu bei Spiegel-Online und welt.de.

07.05.2018 Die große Koalition ist sich einig: Das Gesetz über Muster­fest­stellungs­klagen soll zügig verabschiedet werden und am Donners­tag, 1. November 2018, in Kraft treten. Es könnte dann auch wegen Schaden­ersatz­ansprüchen gegen VW noch ein Muster­verfahren geben, an dem sich Opfer des VW-Skandals ohne Risiko und mit allenfalls geringen Kosten beteiligen können. Schaden­ersatz­forderungen von Skandal­auto-Besitzern gegen die Volks­wagen AG verjähren frühestens am 31.12.2018. test.de wird zum neuen Gesetz so schnell wie möglich Antworten auf die wichtigsten Fragen liefern.

07.05.2018 Die US-Straf­verfolger haben nach Ankla­geerhebung (s.u., 04.05.2018) einen Haftbefehl gegen Ex-VW-Chef Winter­korn erlassen. Sie halten den Manager für flüchtig. In Deutsch­land ist Winter­korn allerdings sicher vor Verhaftung. Eine Auslieferung an die USA ist unzu­lässig.

04.05.2018 Erneut marschiert die US-Justiz vorneweg bei der Aufklärung des VW-Skandals. Sie hat jetzt Ex-VW-Vorstands­chef Martin Winter­korn unter Anklage gestellt. Die US-Straf­verfolger sehen den Verdacht auf Verschwörung zum Verstoß gegen US-Umwelt­gesetze. Winter­korn ist aus ihrer Sicht Mittäter.

Vom Verfahren in den USA könnten auch Verbraucher und VW-Aktionäre in Europa profitieren. Wenn gerichts­fest fest­steht, dass Winter­korn daran beteiligt war, Diesel­motoren so zu steuern, dass die Abgas­grenz­werte nur im Prüf­stand einge­halten wurden, kann VW sich gegen Schaden­ersatz­klagen wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung endgültig nicht mehr verteidigen.

Aktuell tragen die VW-Anwälte immer noch vor, dass die Verantwort­lichen im Unternehmen zunächst nichts von der illegalen Motorsteuerung wussten. Soweit VW dennoch immer wieder zum Schaden­ersatz verurteilt wird, liegt das nur daran, dass das Unternehmen bisher die Unwissenheit der Manager nicht beweisen kann oder will.

Auch deutsche Staats­anwälte ermitteln wegen des VW-Skandals gegen Winter­korn und andere damalige VW-Manager. Ob und wann sie Anklage erheben, ist aber völlig offen. In den USA dagegen sind bereits zwei VW-Manager zu lang­jährigen Haft­strafen verurteilt.

19.04.2018 Die Urteile gegen VW und seine Händler häufen sich. Die test.de-Urteilsliste nennt aktuell 261 verbraucherfreundliche Verurtei­lungen von Volks­wagen und anderen Unternehmen des VW-Konzerns und 354 Verurtei­lungen von Auto­händ­lern im Zuge des Abgas­skandals, wobei Urteile sowohl gegen den Hersteller als auch Händler hier wie dort gezählt werden.

Der ADAC hat ebenfalls eine Urteillssammlung zusammen­gestellt. VW wurde danach 169 Mal verurteilt, während 44 Klagen gegen den Hersteller abge­wiesen wurden. In 231 Fällen sahen nach der ADAC-Urteils­samm­lung die Gerichte Auto­händler in der Pflicht zur Sach­mangelhaftung. 75 Klagen gegen Händler wiesen sie ab. hier

19.04.2018 Ekhard Zinke, der Chef des Kraft­fahrt­bundes­amtes, muss doch nicht als Zeuge in einem Schaden­ersatz­prozess wegen eine Porsche Macan mit mutmaß­lich illegaler Motorsteuerung vor dem Land­gericht Heilbronn auftreten. Das berichtet Spiegel Online. Porsche über­wies dem Bericht zufolge der Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll 94 112 Euro für den Besitzer des Porsche-Geländewagens. Das ist der volle Kauf­preis für den Wagen samt Zinsen und Anwalts­kosten. Das Gerichts­verfahren ist damit erledigt.

Allerdings: Laut Spiegel wäre Zinke auch ohne die Zahlung von Porsche nicht als Zeuge über die offen­bar auch aus Sicht seiner Behörde illegale Motorsteuerung vor dem Land­gericht erschienen. Grund: Bundes­verkehrs­minister Andreas Scheuer verweigerte die bei Äußerung von Beamten zu dienst­lichen Vorgänge notwendige Aussagegen­ehmigung. Gegen­über dem Spiegel begründete das Ministerium das mit der Neutralitäts­pflicht der Behörde. Wieso die einer wahr­heits­gemäßen Zeugen­aussage entgegen­steht, blieb unklar. Einzel­heiten im Spiegel-Online-Bericht.

19.04.2018 Razzia wegen des Verdachts auf Abgas­betrug bei Porsche: 30 Staats­anwälte und 160 Polizei­beamte rückten an, um Büros bei dem Sport­wagen­hersteller zu durch­suchen. Sie haben zwei Porsche Manager und einen weiteren Mitarbeiter im Verdacht, die Montage von Motoren mit illegaler Steuerung veranlasst zu haben. Einzel­heiten dazu in den Stuttgarter Nachrichten.

09.04.2018 Einem Spiegel-Bericht zufolge plant die Bundes­regierung jetzt doch ein Milliarden Euro schweres Nach­rüst­programm für Diesel­autos mit erhöhtem Stick­oxid­ausstoß. Das Geld dafür soll über einen Fonds vor allem von den Herstel­lern, aber auch aus der Staats­kasse kommen. Die Aktion soll laut Spiegel von dieser Woche zunächst jene Diesel betreffen, für die es für den Export in die USA zum Beispiel bereits fertige Nach­rüst-Sets gibt. Außerdem sollen wohl nur Autos in den besonders von Fahr­verboten bedrohten Regionen Stutt­gart, Rhein-Main und München eine solche Nach­rüstung erhalten. Einige weitere Details bei Spiegel-Online, der gesamte Artikel im Spiegel 15/2018.

30.03.2018 Gut für viele VW-Skandal-Opfer: Der Ober­landes­gericht Köln sieht sie auch nach Nach­rüstung der Autos mit der vom Kraft­fahrt­bundes­amt genehmigten Motorsteuerung berechtigt, vom Kauf­vertrag zurück­zutreten. VW und seine Händler sehe das nicht als Nach­erfüllung des Vertrags. Es bleibe deshalb dabei, dass die Autos als mangelhaft zu gelten haben. Nur wenn dem Händler gelingt, dass die neue Motorsteuerung alle Anforderungen erfüllt und keine Nachteile bei Halt­barkeit, Verbrauch und Leistung mit sich bringt, ist der Rück­tritt vom Kauf­vertrag ausgeschlossen. Setzt sich diese Rechts­auffassung durch, dürfte der VW-Konzern so ziemlich alle Rechts­streitig­keiten zwischen Skandal­autobesitzern und Händ­lern verlieren. Details zur Entscheidung in der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln.

29.03.2018 Die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) will elf weitere Städte verklagen, um Fahr­verbote für Diesel-Autos mit über­höhtem Stick­oxid-Ausstoß zu erzwingen. Es geht um Dort­mund, Bochum, Düren, Paderborn, Offenbach, Heilbronn, Ludwigs­burg, Back­nang, Esslingen, Marbach und Reutlingen.

27.03.2018 Rund 40 000 der insgesamt 840 000 britischen Skandal­autobesitzer wollen gemein­sam gegen Volks­wagen vor Gericht ziehen. Mehrere Anwalts­kanzleien beantragten in London ein sogenanntes Gruppen­gerichts­verfahren. Bisher habe der Auto­konzern nicht angemessen auf die Forderungen reagiert, erklärte Gareth Pope von der Kanzlei Slater und Gordon. Die auf Schaden­ersatz­forderungen spezialisierten Rechts­anwälte vertreten nach eigenen Angaben allein über 40 000 VW-Skandal-Opfer. Noch in dieser Woche soll die Entscheidung darüber fallen, ob der Antrag zulässig ist und ein Gruppen­gerichts­verfahren beginnen kann.

20.03.2018  Hahn Rechtsanwälte in Hamburg informieren am Freitag, 23. März, um 18.30 Uhr im Emporio Tower am Damm­torwall über das in der Hanse­stadt bevor­stehende Dieselfahr­verbot. Einzel­heiten zur Veranstaltung auf der Homepage der Kanzlei.

19.03.2018 Der VW-Skandal weitet sich endgültig auch auf andere Hersteller aus. Das Land­gericht Münster (Hinweis­beschluss vom 21.11.2017, Aktenzeichen: 04 O 68/17) hält die Motorsteuerung eines Mercedes V 250 für verdächtig. Wenn es dem Hersteller nicht gelingt, den Richter davon zu über­zeugen, dass die Motorsteuerung trotz eindeutiger Hinweise auf illegale Abschaltung der Abgas­reinigung korrekt ist, wird er Mercedes zu Schaden­ersatz verurteilen. Rechts­anwalt Tobias Ulbrich rechnet in den nächsten Wochen mit dem Urteil in der Sache. Er glaubt nicht, dass Mercedes die Motorsteuerung offenlegt und einen ernst­haften Versuch unternimmt, den Richter davon zu über­zeugen, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

15.03.2018 Rechtsanwalt Wietbrok aus Hamburg-Heim­feld berichtet: Das Land­gericht Hamburg hat soweit bekannt erst­mals über­haupt dem Käufer eines VW-Skandal-Autos recht gegeben, der erst nach dem Update der Motorsteuerung vom Vertrag zurück­getreten war. Es verurteilte einen Auto­händler dazu, einen nagelneuen typgleichen Wagen gleicher Ausstattung zu liefern (Urteil vom 07.03.2018, Aktenzeichen: 329 O 105/17). Der Wagen bleibe trotz der Nach­rüstung mangelhaft. Weitere Einzel­heiten zum Verfahren auf der Homepage der Kanzlei.

09.03.2018 Stick­stoff­dioxid schadet der Gesundheit. Nach einer Studie des Umwelt­bundes­amtes ist das Gas, dass zu einem erheblichen Teil aus modernen Diesel­motoren stammt, für rund 6 000 Todes­fälle im Jahr 2014 verantwort­lich. Außerdem seien acht Prozent oder 437 000 der Diabetes mellitus-Erkrankungen und für 14 Prozent oder 439 000 der Asth­maerkrankungen auf die Belastung der Luft mit Stick­stoff­dioxid zurück­zuführen. Weitere Details direkt beim Umweltbundesamt.

08.03.2018 Es wird immer deutlicher: Die meisten, wenn nicht alle Auto­hersteller haben die Reinigung der Abgase von giftigen Stick­oxiden in ihren Diesel­motoren illegal ganz oder teil­weise abge­schaltet. Bisher habe er noch keinen einzigen Antrag auf Erteilung einer Typengenehmigung gesehen, in dem ein Hersteller die Abschaltung der Abgas­reinigung etwa wegen besonders hoher oder nied­riger Luft­temperaturen offengelegt habe, erklärte Rechts­anwalt Prof. Dr. Marco Rogert test.de gegen­über. Jedenfalls nach Auffassung der meisten Gerichte heißt das: Die Motorsteuerung mit solchen ohne ausdrück­liches Plazet der Zulassungs­behörden versehenen Abschalt­einrichtungen ist illegal.
Recht­lich unterscheiden sich solche Autos nicht von den VW-Skandal­autos: Sie sind mangelhaft. Besitzer können vom Kauf­vertrag zurück­treten, wenn die zweijäh­rige Verjährung noch nicht abge­laufen ist. Der Hersteller ist nach Auffassung zahlreicher Land­gerichte schaden­ersatz­pflichtig, wenn er nicht nach­weisen kann, die fürs Unternehmen verantwort­lichen nichts von der Manipulation wussten.
Gleich­zeitig häufen sich im VW-Skandal die Verurtei­lungen von Händ­lern und VW-Konzern auf Erstattung des Kauf­preises oder Lieferung neuer Autos mit legaler Motorsteuerung. Rechts­anwälte Rogert & Ulbrich berichten: In noch keinem einzigen Fall sei die Klage eines Mandanten gegen VW oder einen Händler rechts­kräftig abge­wiesen. Dr. Stoll & Sauer haben die mit Abstand meisten Abgas-Skandal-Urteile erstritten, nicht wenige davon sowohl gegen VW als auch den Händler.
Erste Klagen gegen andere Hersteller als VW sind inzwischen entscheidungs­reif. test.de glaubt: Sie werden genau so Erfolg haben, wie viele VW-Skandal-Klagen. Zumindest Besitzer von Diesel­autos mit Verkehrs­rechts­schutz sollten sich beraten lassen. Wenn für Ihren Wagen ausreichend genau dokumentiert ist, dass die Motorsteuerung illegal ist, haben Klagen gute Aussichten auf Erfolg. Ohne Rechts­schutz­versicherung allerdings ist das Prozess­kostenrisiko kaum zu stemmen. Eine Prozess­finanzierung, wie sie myright.de im VW-Skandal anbietet, gibt es für die Durch­setzung von Forderungen gegen andere Abgas-Skandal-Hersteller bisher noch nicht.

05.03.2018 Einem Spiegel-Bericht zufolge befürchtet die Bundes­regierung Fahr­verbote auch für Euro-6-Diesel. Autos mit solchen Motoren haben bei Messungen im Straßenverkehr kaum weniger Stick­oxid im Abgas gehabt als solche mit älteren Euro-5-Maschinen. Sofern die für ältere Diesel geltenden Fahr­verbote nicht ausreichen, um die strengen EU-Grenz­werte in stark belasteten Innen­städten zum Beispiel von München, Stutt­gart oder Düssel­dorf einzuhalten, gibt es von Rechts wegen keine Alternative zu erweiterten Fahr­verboten. Weitere Einzelheiten bei Spiegel-Online.

02.03.2018 Ansturm auf Rechts­anwälte und Prozess­finanzierer im VW-Skandal: Seit Verkündung des Bundes­verwaltungs­gerichts­urteils zu Diesel-Fahr­verboten (s. u., 27.02.2018, und hier) stehen bei Rechts­anwälten mit VW-Skandal-Erfahrung die Telefon nicht mehr still. Insbesondere Rechts­anwälte Rogert & Ulbrich sowie die Dr. Stoll & Sauer und Myright.de berichten: Wegen der drohenden Fahr­verbote melden sich zahlreiche VW-Skandal-Opfer, die bisher noch keine recht­lichen Schritte einge­leitet haben. Auch die Anwälte für den Auto­kredit­widerruf, allen voran die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig, verzeichnen ein stark erhöhte Anzahl von Anfragen.

01.03.2018 Bemerkens­werter Vergleichs­vorschlag eines Richters in einem VW-Skandal-Verfahren am Land­gericht München II kurz nach Bekannt­werden der Tier­versuche mit Abgasen aus Diesel­motoren: „1. Die Beklagte (Volks­wagen AG, Anm. d. Red.) verpflichtet sich, das Fahr­zeug des Klägers (…) auf ihre Kosten hard­ware­mäßig mit einer SCR-Katalysator-Abgas­reinigungs­anlage dergestalt nach­zurüsten, dass das Fahr­zeug (…) nicht mehr als 80 mg/km NOx emit­tiert. (…) 2. Die Beklagte verpflichtet sich darauf hinzuwirken, dass mindestens ein Mitglied ihrer Geschäfts­führung an mindestens zwei Wochen­enden (…) mindestens je acht Stunden auf der Menschen­affen-Anlage der (…) Tier­park Hella­brunn AG oder eines anderen (…) zoologischen Gartens (…) nach Einteilung der Tier­pfleger mitarbeitet.“ Rechtsanwälte Rogert & Ulbrich aus Düssel­dorf vertreten den Kläger. Auch auf ihre Nach­frage hin äußerte sich VW zu dem Vergleichs­vorschlag bislang nicht.

27.02.2018 Schon im Sommer wird es wahr­scheinlich Fahr­verbote für Autos mit Diesel­motoren und hohem Stick­oxid­ausstoß geben. Das Bundes­verwaltungs­gericht hat soeben den Weg frei gemacht für die Verschärfung von Luft­reinhalteplänen und der Verhängung von Fahr­verboten durch die örtlichen Straßenverkehrs­behörden. Einzel­heiten sind noch nicht bekannt. test.de liefert Antworten zu den wichtigsten Fragen.

26.02.2018 Der ADAC ist davon über­zeugt: Es gibt zur Vermeidung von Fahr­verboten keine Alternative zur Nach­rüstung von Autos mit Euro 5-Diesel­motoren mit zusätzlicher Technik zur Abgas­reinigung. Seine Tests zeigen: Das reduziert den Stick­oxid-Ausstoß um 70 bis 90 Prozent. Kosten je Auto: 1 400 bis 3 300 Euro. Mehr zum Thema und zu den Test­ergeb­nissen direkt beim ADAC.

09.02.2018 Nach Ansicht des Kraft­fahrt-Bundes­amtes funk­tioniert die Abgas­reinigung bei BMW-Turbodiesel­motoren entgegen der Vorwürfe der Deutschen Umwelt­hilfe (DUH, s. u. unter 05.12.2017) korrekt. Einzelheiten dazu bei Spiegel Online.

09.02.2018 Wieder hat der VW-Konzern in letzter Minute ein Ober­landes­gerichts­urteil verhindert. Das berichtet die GDVI Verbraucherhilfe GmbH. Dem Bericht zufolge über­wies ein Auto­haus der Klägerin einfach die von Ihr geforderte Summe einschließ­lich es außerge­richt­lich an die Rechts­anwälte gezahlten Honorars. Das Klage­verfahren erledigt sich damit; ein Urteil des Ober­landes­gerichts wird es nicht mehr geben. Zumindest vor­erst kann die Klägerin gleich­zeitig auch ihr Skandal­auto behalten. Bei Verurteilung des Händ­lers zur Kauf­preis­erstattung hätte sie es sofort zurück­geben müssen.

07.02.2018 In der soweit bekannt aktuell größten Skandal­auto-Klage sind die Anwälte der Auto­besitzer der Meinung: Die zuständige Richterin am Land­gericht Braun­schweig ist befangen. Sie verteidige den Auto­konzern gegen die Klage, ohne dass dieser selbst sich über­haupt schon zur Klage geäußert habe, schimpfte Rechts­anwalt Christoph Rother, Chef der Berliner Nieder­lassung der US-Kanzlei Haus­feld Rechts­anwälte gegen­über Spiegel online. Sie vertritt die Klage des Prozess­finanzierers Myright.de. Diesem Unternehmen haben insgesamt rund 30 000 Besitzer von Skandal­autos aus dem VW-Konzern ihre Rechte abge­treten. test.de hatte das myright.de-Angebot als fair beurteilt. In dem Verfahren in Braun­schweig geht es um die Schaden­ersatz­forderungen von rund 15 000 Menschen. Die Richterin hat jetzt Zweifel daran geäußert, ob die Abtretung wirk­sam ist. Dabei hat VW das – bisher jedenfalls – noch gar nicht bestritten. Weitere Einzel­heiten zum Verfahren in Braun­schweig bei Spiegel online.

07.02.2018 Der ADAC Rechts­schutz weist Vorwürfe zurück, wonach er die Deckung für den Streit um Porsche Macan mit TDI-Motoren generell verweigere (s. u., 02.02.2018). Seit sich der Verdacht, dass auch bei diesen Motoren die Abgas­reinigung nur im Prüf­stand korrekt funk­tioniere, verdichtet habe, gebe das Unternehmen auch für Streitig­keiten um Porsche Macan Rechts­schutz. Generell gilt laut Unter­nehmens­sprecher Jochen Oesterle: Der ADAC Recht­schutz zahle im Zusammen­hang mit dem Abgas­skandal sofort anwalt­liche Beratung, behalte sich aber in jedem Einzel­fall ausdrück­lich die Prüfung der Erfolgs­aussichten eines gericht­lichen Verfahrens vor. Allein die Frage, welche Motoren vom Skandal betroffen sind, bedürfe einer genauen Prüfung in Bezug auf die Erfolgs­aussichten. Maßgeblich seien dabei fundierte belast­bare Fest­stel­lungen, unter anderem des Kraft­fahrt-Bundes­amtes. test.de hält das allerdings für unzu­reichend. Erfolg­aussichten haben Klagen gegen Auto­hersteller aus Sicht von Verbraucherschützern und -anwälten nicht erst, wenn die unzu­lässige Abschaltung oder Reduktion der Abgas­reinigung fest­steht, sondern bereits dann, wenn der Verdacht besteht.

02.02.2018 Für test.de nicht nach­voll­zieh­bar: Die ADAC-Rechts­schutz­versicherung weigert sich, Besitzern von Porsche Macan mit TDI-Motor Klagen gegen den Händler und den Hersteller zu finanzieren. Nachdem Porsche die Wagen auf Druck des Kraft­fahrt-Bundes­amtes zurück­gerufen hat, um eine neue Motorsteuerung zu installieren, hält test.de für sicher: Auch bei diesem Motor schaltet die Motorsteuerung die Reinigung der Abgase vor allem von Stick­oxiden ab oder reduziert sie, wenn die Autos nicht im Prüf­stand stehen, sondern im Straßenverkehr unterwegs sind. Nach Auffassung ganz vieler Zivilge­richte begründet das die Sach­mangelhaftung der Händler und Schaden­ersatz­ansprüche gegen de Hersteller. Gleich­wohl will die ADAC-Rechts­schutz­versicherung für solche Streitig­keiten nicht zahlen, weil Klagen angeblich keine Aussicht auf Erfolg haben, berichtet Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll. Wie sie darauf kommt, ist unklar; die Nach­frage von test.de zu Dr. Stolls Vorwürfen beant­wortete das Unternehmen bislang nicht. Dr. Stoll empfiehlt betroffenen Mandanten, Klage gegen die Versicherung zu erheben. Erste Urteile stünden bevor, kündigte der Rechts­anwalt aus Lahr an. test.de wird weiter berichten und Verurtei­lungen der ADAC- und anderer Rechts­schutz­versicherungen in der Urteilsliste nennen.

30.01.2018 Wahn­sinn: Die 3. und die 11. Kammer des Land­gerichts Braun­schweig verhandeln im Februar 52 VW-Skandal-Fälle (!). Das teilt die Pressestelle des Gerichts mit. Das Gericht ist für direkt gegen VW gerichtete Klagen zuständig. Sehr erfolg­reich waren Kläger beim VW-Heimge­richt bisher nicht. test.de kennt nur vier verbraucherfreundliche Urteile zum Rück­tritt zum Kauf­vertrag. Eine Verurteilung von VW zum Schaden­ersatz gab‘s in Braun­schweig noch gar nicht.

30.01.2018 Das Verwaltungs­gericht München hat gestern eine Zwangs­geld in Höhe von 4 000 Euro gegen die Landes­regierung verhängt und eine weiteres angedroht. Es hatte bereits im Jahr 2012 auf eine Klage der Deutschen Umwelt­hilfe (DUH) hin geur­teilt: Der Luft­reinhalte­plan für das gesamte Münchener Stadt­gebiet ist so verschärfen, dass die Grenz­werte für die Belastung mit Fein­staub und Stick­oxid einge­halten werden. Das Urteil wurde rechts­kräftig, nachdem das Ober­verwaltungs­gericht die Berufung für aussichts­los gehalten und das Land sie darauf­hin zurück­genommen hatte. Als immer noch nichts geschah und die Schad­stoff­belastung an den Mess­stellen in München kaum sank, beantragte die DUH, das Urteil zu voll­stre­cken und eine Zwangs­geld oder sogar Ordnungs­haft für die zuständige Umwelt­ministerin zu verhängen. Die Verhaftung der Ministerin lehnte das Gericht ab, doch das Zwangs­geld verhängte es. Die Behörden müssen die Verurteilung zur Verschärfung des Luft­reinhalte­plans endlich umsetzen, erklärten die Richter. Da eine großer Teil der Stick­oxide in Groß­städten aus Diesel­motoren kommt, müssen jetzt Maßnahmen gegen solche Autos ergriffen werden. Offen ist noch, ob stunden­weise Sperrungen einzelner Straßen­abschnitte für Autos, Liefer- und Lastwagen mit Diesel­motoren ausreichen oder ob und für welche Gebiete regelrechte Fahr­verbote zu verhängen sind. Details zum Rechts­streit in der Pressemitteilung der DUH.
Die DUH hat zahlreiche weitere Städte verklagt. Am Donners­tag, 22. Februar, verhandelt das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig über die Verpflichtung zur Verschärfung des Luft­reinehalteplans für Stutt­gart. Auch dort ist nicht erkenn­bar, wie der Grenz­wert für Stick­oxid ohne Fahr­verbote für Diesel-Autos und Lastwagen einge­halten werden kann.
Zum Luft­reinhalte­plan:
Verwaltungs­gericht München, Urteil vom 09.10.2012
Aktenzeichen: M 1 K 12.1046
Zur Voll­stre­ckung:
Verwaltungs­gericht München, Beschluss vom 29.01.2018
Aktenzeichen: M 19 X 17.5464
Bayerischer Verwaltungs­gerichts­hof, Beschluss vom 27.02.2017
Aktenzeichen: 22 C 16.1427
Verwaltungs­gericht München, Beschluss vom 21.06.2016
Aktenzeichen: M 1 V 15.5203

29.01.2018 Die Bayerische Polizei hat ihre in den VW-Skandal verwickelten Einsatz­fahr­zeuge doch noch nach­rüsten lassen. „Mitt­lerweile konnten wir uns mit der VW AG über die Abwick­lung der Rückruf­aktion einigen“, erklärte Michael Siefener, Sprecher des bayerischen Innen­ministeriums gegen­über test.de. Die meisten Skandal-Autos im Polizei­dienst seien bereits nachgerüstet, einige wenige Wagen erhalten in den nächsten Tagen die geänderte Motorsteuerung von VW, berichtete er. Das bayerische Innen­ministerium hatte zunächst erklärt, die Polizei-Autos würden zunächst keine neue Motorsteuerung erhalten. Man befürchtete, dass die Halt­barkeit der Motoren unter der Maßnahme leiden könnte (s. u., 22.02.2017).

29.01.2018 Skandal im Skandal: Um die Harmlosig­keit der Abgase ihrer Diesel­motoren zu beweisen, hat VW in den USA Tier­versuche unternommen. Zehn Affen mussten dafür die Abgase eine VW Beetle TDI einatmen. Offen­bar wurden sogar an Menschen Versuche unternommen. VW hat sich inzwischen für die Versuche entschuldigt, andere Auto­hersteller gingen empört auf Distanz. Details dazu auf süddeutsche.de.

29.01.2018 Porsche muss etliche Tausend Geländewagen vom Typ Macan in die Werk­stätten zurück­rufen. Zwar initiierte der Sport­wagen-Hersteller selbst den Rück­ruf. Das Kraft­fahrt-Bundes­amt in Flens­burg hätte den Rück­ruf aber offen­bar ange­ordnet, wenn Porsche nicht von sich aus aktiv geworden wäre. Es geht um 14 000 Autos in Deutsch­land und 51 500 Fahr­zeuge in Europa. Porsche will die Besitzer der betroffenen Autos anschreiben, sobald das Kraft­fahrt-Bundes­amt die geänderte Motorsteuerung freigegeben hat. Einzel­heiten zum Rück­ruf bei Spiegel Online.

26.01.2018 Das Urteil des Verwaltungs­gerichts Düssel­dorf von Mitt­woch (s. u., 24.01.2018) stellt Verwaltungs­rechtler vor Rätsel. Die schriftliche Urteils­begründung liegt noch nicht vor. Laut Pressemitteilung des Gerichts hat die 6. Kammer die Klage der Deutschen Umwelt­hilfe (DUH) für unzu­lässig und unbe­gründet gehalten.
Bei der Zulässig­keit sind deutsche Verwaltungs­gerichte traditionell streng. Kläger dürfen nur eigene Rechte geltend machen. Die europäischen Gerichte haben aber inzwischen wieder­holt Umwelt­schutz­verbänden das Recht zugesprochen, Behörden gericht­lich zu verschärften Umwelt­schutz und Maßnahmen im Einzel­fall zu zwingen, erklärte DUH-Anwalt Remo Klinger.
Im Übrigen scheinen die Verwaltungs­richter der 6. Kammer in Düssel­dorf soweit aus der Presse­mitteilung erkenn­bar der Auffassung zu sein, dass die Skandal­autos der EU-Typgenehmigung trotz der Abschaltung der Abgas­reinigung im normalen Fahr­betrieb entsprechen. Da ist selbst das ausgesprochen herstel­lerfreundliche Kraft­fahrt-Bundes­amt anderer Meinung. Wenn allerdings Autos der EU-Typgenehmigung nicht entsprechen, spricht viel dafür, dass die Betriebs­erlaubnis nicht gilt. Sie erlischt nach einer Vorschrift in der Straßenverkehrs­zulassungs­ordnung jedenfalls dann sofort, wenn die Motorsteuerung nach­träglich - etwa durch das sogenannte Chip-Tuning - geändert wird und der Wagen mehr Schad­stoffe ausstößt. Es kann dann eigentlich nichts anderes gelten, wenn Autos ab Werk im Fahr­betrieb die im Prüf­stand aktive Abgas­reinigung reduzieren oder gar ganz abschalten.
Die DUH strebt jetzt eine so genannte Sprungrevision an. Dann würde der Fall sofort vor das Bundes­verwaltungs­gericht kommen. Voraus­setzung ist, dass die Stadt Düssel­dorf zustimmt. Verweigert sie die Zustimmung zur Sprungrevision, bleibt der DUH nur, Berufung einzulegen. Für die ist das Ober­verwaltungs­gericht in Münster zuständig.

24.01.2018 Das Verwaltungs­gericht Düssel­dorf hat entschieden: Die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) hat kein Recht dazu, die Behörden zu zwingen, Skandal­autos aus dem Verkehr zu ziehen. Sie wies die Klage des Verbandes als unzu­lässig ab. Sie sei aber auch unbe­gründet, teilte das Gericht mit. Wörtlich heißt es in der Presse­mitteilung: „Nach dem EU-Kfz-Zulassungs­recht komme es nur darauf an, die Grenz­werte auf dem Rollenprüf­stand einzuhalten. Der Abgas­ausstoß auf der Straße sei zulassungs­recht­lich unerheblich. Dabei obliege es den Straßenverkehrs­zulassungs­behörden fest­zulegen, bis wann Fahr­zeuge, die noch kein Software­update enthalten hätten, spätestens nach­zurüsten seien.“ Genau so hatte VW argumentiert. Das war bei Politikern und Behörden auf Empörung gestoßen. Sie meinen: Auf keinen Fall durfte die Motorsteuerung die Abgas­reinigung abschalten, wenn sie im Straßenverkehr unterwegs sind.
Verwaltungs­gericht Düssel­dorf, Urteil vom 24.01.2018
Aktenzeichen: 6 K 12341/17 (nicht rechts­kräftig, die Berufung ist zugelassen)

22.01.2018 Jetzt kommt gleich an mehreren Stellen neue Bewegung in den VW-Skandal:

  • Ein von der Bundes­regierung in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Nach­rüstung von Skandal­autos auch mit veränderten Bauteilen geeignet ist, den Stick­oxid-Ausstoß stärker zu verringern, als es bloße Software-Updates können. Kosten je Auto allerdings: Ungefähr 2 500 Euro. Zwingt die Bundes­regierung VW und andere Hersteller dazu, solche Nach­rüstungen vorzunehmen, führt das dementsprechend zu Kosten von etlichen Milliarden Euro. Allein für die Nach­rüstung der 2,5 Millionen VW-Skandal-Autos sind auf der Grund­lage des Regierungs­gut­achtens Teile und Arbeit im Wert von deutlich über sechs Milliarden Euro nötig. Selbst mit einer solchen Nach­rüstung werden Euro-5-Diesel aber wohl nicht wirk­lich zukunfts­sicher und bleiben hinter dem Niveau von Euro6 und erst recht Euro6d zurück. Details zum Gutachten bei Spiegel-Online.
  • Gleich­zeitig wurde bekannt: Das Kraft­fahr­bundes­amt ordnet den Rück­ruf zahlreicher Modelle von Audi mit V6-TDI-Motoren an. 130 000 Autos sind über­einstimmenden Berichten zu Folge betroffen. Offen­bar akti­viert bei diesen Motoren die Steuerung die Abgas­reinigung in der Warm­laufphase in der Regel nur bei Prüf­stand­versuchen, während die Motoren im Fahr­betrieb viel mehr Stick­oxid ausstoßen. Besitzer solcher Autos dürften den Händ­lern gegen­über in den ersten zwei Jahren ab Über­gabe des Autos die gleichen Rechte haben wie solche von VW-Skandal­autos sonst auch. Wegen Schaden­ersatz­forderungen gegen den Hersteller wird es darauf ankommen, ob auch diese Abschaltung der Abgas­reinigung als absicht­liche Manipulation zu Lasten der Umwelt erscheint. Pikant: Es geht auch um die Luxus-Modelle von Audi, mit denen Regierungs­beamte und Spitzen­politiker gern unterwegs sind. Details dazu bei Spiegel Online.
  • Bedrohlich für Fahrer von Skandal-Autos: Die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) zieht gegen verschiedene Städte vor Gericht, weil sie Autos mit illegaler Motorsteuerung still­gelegt wissen will. Bei Veränderung von Autos, die zu einer Erhöhung des Schad­stoff-Ausstoßes führt, erlischt die Zulassung des Autos nach der Straßenverkehrs­zulassungs­ordnung (StVZO) von Gesetzes wegen, argumentiert DUH-Anwalt Remo Klinger. Die Behörden sind dann in der Pflicht, sie sofort aus dem Verkehr zu ziehen. Es könne dann nichts anderes gelten, wenn Autos von Anfang an nicht der Typgenehmigung entsprechen. test.de hält das Argument für über­zeugend. Die strenge Regelung in der StVZO ist eigentlich für Fälle gedacht, in denen die Besitzer von Autos nach­träglich Änderungen vornehmen, um zum Beispiel die Leistung des Motors zu steigern. Es ist aber kein über­zeugender Grund erkenn­bar, wieso das nicht gelten soll, wenn Autos wegen der Abschaltung der Abgas­reinigung im Fahr­betrieb schon ab Werk nicht der Typgenehmigung entsprechen. Bereits am kommenden Mitt­woch verhandelt das Verwaltungs­gericht in Düssel­dorf über eine solche Klage der DUH. Details zu den DUH-Klagen im Bericht der Welt zum Thema.
  • Am Donners­tag, 22. Februar, schließ­lich verhandelt das Bundes­verwaltungs­gericht über eine Klage der DUH auf Verabschiedung eines verschärften Luft­reinhalte­plans mit Diesel-Fahr­verboten für Düssel­dorf. Das Verwaltungs­gericht dort hatte die Behörden entsprechend der gesetzlichen Vorschriften in der Pflicht gesehen, wirk­sam einzuschreiten, wenn regel­mäßig Über­schreitungen der Stick­oxid­werte in der Luft gemessen werden. Der größte Teil des Stick­oxids kommt aus modernen Diesel­motoren, in denen bei der Verbrennung ein sehr viel höherer Druck herrscht als in Benzin-Motoren zum Beispiel. Laut DUH ist die Einhaltung der Stick­oxid-Werte nur zu erreichen, wenn Fahr­verbote für Autos, Liefer- und Lastwagen mit Diesel­motoren verhängt werden. Einzel­heiten in der Ankündigung des Verhandlungstermins.

12.01.2018 Jetzt kommt es ganz dick für den VW-Konzern und seine Händler: Das Ober­landes­gericht Hamm hält Klagen gegen Händler auf Erstattung des Kauf­preises für Skandal­autos auch dann für begründet, wenn der Auto­käufer dem Händler keine Frist zur Nachbesserung gesetzt hat. Sich auf diese Nachbesserung einzulassen, sei unzu­mutbar. Die Richter im 28. Senat des Gerichts gehen damit noch weiter als die am Ober­landes­gericht Köln, die kurz vor Weih­nachten einen gestern bekannt gewordenen verbraucherfreundlichen Hinweis­beschluss gefasst haben (s. u., 11.01.2018).

Ganz ungewöhnlich: Gerichts­sprecher Christian Nubbemeyer berichtet in einer Presse­mitteilung ausführ­lich über die in der mündlichen Verhand­lungen erörterten vorläufigen Rechts­auffassungen des Gerichts. Eine solche Presse­mitteilung ist test.de bislang noch nie unterge­kommen. Mutmaß­licher Hintergrund: In zahlreichen VW-Skandalfällen boten der Auto­konzern und seine Händler in Berufungs­verfahren vor den Ober­landes­gerichten Skandal­autobesitzern viel Geld, sobald sich abzeichnete, dass das Ober­landes­gericht zugunsten der Auto­besitzer entscheiden will. Wenn der Auto­besitzer das annimmt, endet das Verfahren ohne Urteil, auf das sich andere Skandal­autobesitzer berufen könnten.

Offen­bar wollte das Ober­landes­gericht verhindern, dass seine Rechts­auffassung erneut nicht publik wird. Immerhin: Das Ober­landes­gericht Hamm hielt es anders als das in Köln für nötig, eine mündliche Verhand­lung anzu­beraumen. Sehen die Richter dort eine grund­sätzliche Bedeutung der Sache, würden sie die Revision zum Bundes­gerichts­hof in Karls­ruhe zulassen. Laut VW haben bisher die Mehr­zahl der Gerichte zugunsten des Auto­konzerns entschieden und die Klagen von Skandal­autobesitzern abge­wiesen. Letzt­lich hängt vom Bundes­gerichts­hof ab, wie der Rechts­streit um die meisten Skandal­autos ausgehen wird.
Ober­landes­gericht Hamm: Pressemitteilung vom 11.01.2018

11.01.2018 Das könnte der Durch­bruch sein im Streit um die Sach­mangelhaftung der Händler wegen des Verkaufs von Skandal­autos: Das Ober­landes­gericht Köln will die Berufung eines VW-Vertrags­händ­lers gegen die Verurteilung, den für einen VW Beetle 1.6 TDI gezahlten Kauf­preis abzüglichen einer Nutzungs­entschädigung zu erstatten, durch einstimmigen Beschluss zurück­weisen. Mit anderen Worten: Die drei Ober­landes­richter im für die Entscheidung zuständigen 18. Senat des Gerichts sind der Meinung: Skandal­autos sind erheblich mangelhaft, so dass der Rück­tritt vom Kauf­vertrag wirk­sam und der Kauf­preis zu erstatten ist — zumindest wenn es dem Händler nicht gelingt, recht­zeitig alle Mängel zu beseitigen.

Der VW-Argumentation, wonach kein erheblicher Mangel vorliege, erteilten die Richter in ihrem ausführ­lich begründeten Beschluss eine Absage. Die Vortäuschung einer korrekten Abgas­reinigung im Fahr­betrieb gefährde die Zulassung und führe daher unabhängig von den Kosten der Nach­rüstung zu einem erheblichen Mangel. Nach Ansicht der Ober­landes­richter in Köln ist das recht­lich eindeutig. Die Berufung sei daher per Beschluss zurück­zuweisen. Eine Zulassung der Revision zum Bundes­gerichts­hof ist damit ebenfalls ausgeschlossen.

Außerdem steht fest: Soweit Land­gerichte im Bezirk des Ober­landes­gerichts Köln Klagen in gleich gelagerten VW-Skandalfällen abge­wiesen haben, wird das Ober­landes­gericht diese Urteile auf die Berufung der Betroffenen hin abändern — ein juristisches Desaster für den VW-Konzern.
Ober­landes­gericht Köln, (Hinweis-)Beschluss vom 20.12.2017
Aktenzeichen: 18 U 112/17
Klägerin­vertreter: Rechtsanwalt Hans-Joachim Poick aus der Kanzlei Hack und Jobs, Eschweiler

10.01.2018 Rund 180 000 VW-Käufer in der Schweiz sind ebenfalls vom VW-Skandal betroffen. Rund 2000 davon aus dem Westen der Alpenrepublik beteiligen sich jetzt über die Schweizer Verbraucher­schutz­organisation Fédération romande des consommateurs (FRC) an der MyRight-Klage gegen Volks­wagen. Die Rechte der Schweizer sollen wie die von rund 20 000 Deutschen über eine gesammelte Klageerhebung am Land­gericht Braun­schweig zur Geltung kommen. „Dieser erste zivilrecht­liche Prozess ist für uns extrem wichtig. Dies stellt einen echten Druck auf den VW-Konzern dar, der im Gegen­satz zu den in den Vereinigten Staaten getroffenen Vereinbarungen derzeit in Europa auf keine Forderungen von Verbrauchern eingeht“, sagt Sophie Michaud Gigon, Generalsekretärin der FRC.

Der FRC steht das Legal-Tech-Unternehmen myRight als Partner zur Seite. Die Schweizer Forderungen werden wie die vieler Deutscher Opfer des VW-Skandals über die Online-Platt­form myRight.de gebündelt. Die deutsche Nieder­lassung der US-amerikanischen Anwalts­kanzlei Haus­feld vertritt die Betroffenen vor Gericht. „Den Besitzern von Autos mit Betrugs­software steht auch in der Schweiz zivilrecht­licher Schaden­ersatz zu“, sagt Christopher Rother, Haus­felds Partner in Deutsch­land .

Interna­tional haben inzwischen mehr als 40 000 Kunden des VW-Konzerns ihre Ansprüche an myRight abge­treten. „Mit dieser Klage zeigen wir, dass Kunden in ganz Europa die Möglich­keit haben, ihre Interessen gegen den VW-Konzern durch­zusetzen“, sagt Jan-Eike Andresen, Leiter der Rechts­abteilung bei myRight. „Wir sind stolz darauf, als Partner von Verbraucher­verbänden unseren Beitrag dazu zu leisten, dass VW-Kunden europaweit ihr Recht bekommen“, ergänzt er.

19.12.2017 Erst­mals sind offen­bar von VW auto­risierte Informationen darüber aufgetaucht, wie die nach Bekannt­werden des VW-Skandals geänderte Motorsteuerung funk­tioniert. Nach Informationen des Internetportals motor-talk.de wird der Diesel mit höherem Druck und gestaffelt in den Zylinder einge­spritzt. Außerdem wird das Ventil für die Abgasrück­führung anders gesteuert als bisher. Durch die Rück­führung von unbrenn­barem Abgas in den sonst nur mit einem Luft-Diesel-Gemisch gefüllten Zylinder sinken Temperatur und Druck im Brenn­raum und entsteht dadurch weniger Stick­oxid.

Bei den Autos mit Ad-Blue erhöhte VW außerdem die Einspritzmenge des Additivs. Nachteil vor allem der geänderten Kraft­stoffein­sprit­zung: Es entsteht mehr Russ als bisher. Der lagert sich im Partikelfilter ab und muss der daher öfter als bisher mit etwas Extra-Kraft­stoff gezielt frei­gebrannt werden. Außerdem schließen und öffnen die Ventile für die Kraft­stoffein­sprit­zung häufiger als bisher und müssen dem erhöhten Kraft­stoff­druck standhalten.

Noch interes­sant: Konzern­weit mussten die VW-Ingenieure 750 Varianten der Motorsteuerung über­arbeiten und testen; laut Motortalk testete VW die neue Motorsteuerung allein für die Marke VW mit 223 Testwagen. Einzel­heiten direkt bei Motor-talk.de. Wie so VW nicht selbst detailliert über die neue Motorsteuerung informiert, blieb unklar.

Pikant: Nach Berichten von test.de-Lesern waren auf der auf das Unternehmen Volks­wagen Auto­mobile Leipzig registrierten Seite www.vw-update.de vorüber­gehend ebenfalls weiterführende Informationen zum VW-Update online. Aus denen ergab sich unter anderem: Auch die neue Motorsteuerung enthält einen Prüf­standmodus. Wörtlich hieß es auf der aktuell nur über den Google-Webcache noch bruchstückhaft erreichbaren Seite: „Was bewirkt die Abschalt-Software? Hier erfahren Sie, wieso auf dem Prüf­stand im Fahr­zeug ein spezieller Prüf­stand-Modus akti­viert wird, der zur Prüfung von Abgas­werten ein vorgegebenes Profil abruft.“

19.12.2017 Jetzt zieht auch der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) wegen des VW-Skandals vor Gericht. Der Käufer eines Skandal­autos hat den Verbraucherschützern seine Ansprüche gegen einen Auto­händler abge­treten. Der vzbv klagt jetzt vor dem Land­gericht Bremen auf Erstattung des Kauf­preises. Zentrales Argument der Verbraucherschützer: VW Händler müssen ihren Kunden garan­tieren, dass durch die neue Motorsteuerung keine Folgeschäden auftreten. Tut der Händler das nicht, darf der Käufer des Autos vom Kauf­vertrag zurück­treten. Weitere Details zum Verfahren in der Pressemitteilung des vzbv zum Fall.

05.12.2017 BMW-Diesel galten bisher als vergleichs­weise sauber. Doch selbst bei ihnen ist die Motorsteuerung zweifelhaft. Die TV-Sendung ZDF Wiso berichtete gestern über aufwendige Messungen an einem BMW 320d von 2016, angeblich schad­stoff­arm nach Euro 6. Ein Motor­experte, Techniker der deutschen Urnwelt­hilfe (DUH) und Ingenieure des Tüv Nord kommen zum Ergebnis: Auch der BMW stößt im normalen Fahr­betrieb im Vergleich zu den Grenz­werten so viel mehr Stick­oxid aus, dass auch bei ihm der Verdacht naheliegt: Unter bestimmten Bedingungen schaltet die Motorsteuerung die Abgas­reinigung ab.

Bei mehr als 3500 Umdrehungen und 200 Newton­meter Drehmoment stiegen die Stick­oxid­werte im Abgas dramatisch an. Auf dem Prüf­stand hält der Wagen die Grenz­werte unter Normbedingungen ein und über­schreitet sie leicht, wenn die Bedingungen stimmen. Wird der für die Prüfung maßgebliche Neue Europäische Fahr­zyklus (NEFZ) nachgefahren, ist die Abgas­reinigung offen­bar vorschrifts­mäßig in Betrieb; jedenfalls liegen die Stick­oxid-Werte nur gering­fügig über strengen Euro6-Grenz­werten. Wird allerdings die Geschwindig­keit um nur zehn Prozent erhöht, steigt der Stick­oxid-Ausstoß deutlich an. BMW beteuerte: Es gebe keine unzu­lässige Abschalt­einrichtung. Die Motorsteuerung entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Das Kraft­fahrt­bundes­amt beant­wortete Fragen der Wiso-Redak­tion erst gar nicht.

04.12.2017 Erneut ein spektakulärer Erfolg für die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH): Das Verwaltungs­gericht Berlin verurteilte das Bundes­verkehrs­ministerium dazu, dem Verein Einsicht in die Unterlagen zum VW-Skandal von September und Oktober 2015 zu gewähren. Es geht um die Korrespondenz mit anderen Ministerien, Kontakte zu den Auto­konzernen, Besprechungs­protokolle und andere Unterlagen. Grund­lage für die Forderung ist das Umwelt­informations­gesetz. Allerdings: Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Die 2. Kammer des Verwaltungs­gerichts unter Vorsitz von Gerichts­präsidentin Erna Viktoria Xalter ließ die Berufung zu. Das Ministerium hatte zuletzt noch versucht, das Gericht zur Beiladung von 15 Unternehmen aus der Auto­mobil­industrie zu zwingen. Das hätte das Verfahren zumindest um Monate verzögert. Doch das Gericht wies den Antrag ab und das Ober­verwaltungs­gericht bestätigte die Entscheidung, nachdem das Ministerium sich dort beschwert hatte. Weitere Einzel­heiten in der Pressemitteilung der DUH.
Verwaltungs­gericht Berlin, Urteil vom 01.12.2017
Aktenzeichen: 2 K 288.16
Kläger­vertreter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, Berlin

09.11.2017 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll berichtet: Das Ober­landes­gericht Oldenburg hat Zweifel daran geäußert, ob die neue Motorsteuerung für VW-Diesel­motoren ausreicht, um alle Mängel der Autos zu beseitigen. In einer Verfügung zur Vorbereitung einer Verhand­lung am Dienstag, 12. Dezember, heißt es wörtlich: „Der Senat teilt die Bedenken des Klägers, dass eine Nach­erfüllung durch ein Software-Update möglich ist. (...) Selbst wenn durch das Software-Update der Stick­oxid­ausstoß reduziert werden kann und die (versprochenen) Stick­oxid-Grenz­werte einge­halten werden, bestehen Zweifel, dass dies nicht mit Folgeschäden (höherer Partikel­ausstoß, höherer Verbrauch oder geringere Motor­leistung) verbunden ist.“ Ähnlich hatte sich bereits das Ober­landes­gericht München geäußert (s. u., 29.06.2017). Ob es in dem Verfahren jetzt noch ein Urteil geben wird, ist offen. Viele Verhand­lungs­termine vor Ober­landes­gerichten wurden in letzter Minute abge­sagt, nachdem VW offensicht­lich den Klägern jeweils viel Geld geboten hat, als sich eine verbraucherfreundliche Grund­satz­entscheidung abzeichnete.

09.11.2017 Einer Umfrage unserer österrei­chischen Part­ner­organisation Verein für Konsumenten­information (VKI) zufolge macht die bei der Nach­rüstung installierte geänderte Motorsteuerung für VW-Diesel­motoren entgegen der Darstellung von VW doch häufig Schwierig­keiten. 3 600 von 9 000 VW-Besitzern, die das Update durch­führen ließen, berichteten laut VKI von Schwierig­keiten. In 1 800 Fällen beklagten sie erhöhten Diesel­verbrauch, 1 400 Leistungs­mängel in bestimmten Drehzahl­bereichen, 1 000 Probleme beim Beschleunigen, 650 Probleme mit der Abgasrück­führung und knapp 500 meldeten erhöhte Rußbildung. Alle Einzel­heiten direkt beim VKI.

06.11.2017 Myright.de hat heute wegen der Schaden­ersatz­forderungen von zunächst 15 374 Besitzer von Skandal­autos Klage beim Land­gericht Braun­schweig einge­reicht. Die Besitzer der Autos hatte ihre Forderungen gegen VW an das Unternehmen abge­treten. Jetzt klagt das Unternehmen gegen VW auf Zahlung von zunächst insgesamt rund 350 Millionen Euro Schaden­ersatz. Hat die Klage Erfolg, behält das Unternehmen 35 Prozent des Geldes als Provision. Geht die Klage verloren, müssen myright.de-Kunden nichts zahlen. Insgesamt haben nach Darstellung von Myright.de selbst über 35 000 Skandal-Auto-Besitzer ihre Forderungen gegen VW ans Unternehmen abge­treten. Auch die übrigen Fälle will Myright.de sortiert nach Auto­typ oder Modell gericht­lich geltend machen.

06.11.2017 Audi ruft europaweit rund 5 000 Autos vom Typ A8 mit Turbodiesel-Motor zum Software-Update in die Werk­stätten. Die zwischen September 2013 und August 2017 produzierten Autos stoßen bis zu 2000 Milligramm Stick­oxid pro Kilo­meter aus. Erlaubt sind 80. Das berichtet Spiegel Online. Pikant: Es handelt sich um das über 80 000 Euro teure und 420 PS starke Spitzenmodell des Auto­herstel­lers. Viele Spitzen­politiker und Regierungs­beamte nutzen es als Dienst­wagen.

06.11.2017 Die Arag steht kurz davor, weitere Rechts­streitig­keiten um die Pflicht zur Deckung der Kosten für VW-Skandal-Fälle zu verlieren. Die Ober­landes­gerichte Schleswig, Hamm, München und Schleswig haben darauf hingewiesen, dass die die Berufung des Versicherers gegen Verurtei­lungen für aussichts­los halten. Insbesondere muss die Arag für so genannte Stich­entscheide auch dann zahlen, wenn der Versicherer sie für mangelhaft gehalten hatte. Stich­entscheide sind zum Teil sehr aufwendig begründete Stellung­nahmen von Rechts­anwälten. Thema sind vor allem die Erfolgs­aussichten von Klagen.

27.10.2017 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll berichtet: Soweit bekannt erst­mals über­haupt hat eine Zulassungs­behörde den Betrieb eines Skandal­autos untersagt – aber nur kurz. Der Land­kreis Euskirchen schrieb an den Besitzer eines VW Amarok: Das Kraft­fahrt­bundes­amt habe mitgeteilt, dass er den Wagen nicht habe nach­rüsten lassen. Er dürfe ihn ab sofort nicht nutzen. Gleich­zeitig erklärte die Behörde die Regelung für sofort voll­zieh­bar. Allerdings hob sie die gesamte Verfügung wieder auf, nachdem die Rechts­anwälte des Mannes interveniert hatten. Die Betriebs­untersagung sei schon deshalb rechts­widrig, weil dann die Gerichte im Rechts­streit mit VW nicht mehr klären können, ob der Wagen wie vom Kläger behauptet mangelhaft sei.
Unterdessen halten Verwaltungs­rechtler solche Betriebs­untersagungen für recht­mäßig. So schreibt Richter am Verwaltungs­gericht München Felix Koehl in der Zeit­schrift „Deutsches Auto­recht“: Maßnahmen von Zulassungs­behörden seien mit hoher Wahr­scheinlich­keit recht­mäßig. Er empfehle Skandal-Auto­besitzern, vom Kraft­fahr­bundes­amt ange­ordnete Nach­rüstungen vornehmen zu lassen. Die Argumentation bedeutet aber eigentlich auch: Die Zulassung der nicht der Typzulassung entsprechenden Autos ist entgegen der Ansicht der Behörden ohnehin von Gesetzes wegen unwirk­sam. Laut Straßenverkehrs­zulassungs­ordnung erlischt die Zulassung, wenn Autos gegen­über dem zugelassenen Typ verändert werden. Das muss nach Auffassung von test.de erst recht gelten, wenn sie der Typzulassung von Anfang an nicht entsprochen haben.

27.10.2017 Die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) hat sich vor dem Ober­landes­gericht Düssel­dorf gegen die Volks­wagen AG durch­gesetzt. Das Land­gericht in Düssel­dorf hatte den Umwelt­schützern auf Antrag des Konzerns zehn kritische Äußerungen zum über­höhten Ausstoß von Stick­oxiden durch Skandal­autos untersagt. Diese Entscheidung hat das Ober­landes­gericht in Düssel­dorf jetzt aufgehoben. Insbesondere dürfe die DUH die Meinung äußern, dass auch die neue Motorsteuerung den Umwelt­vorschriften nicht genüge, nachdem Messungen des Vereins ergeben hatten, dass die Abgase eines nachgerüsteten VW Golf VI Variant 1.6 TDI Euro5 im normalen Fahr­betrieb 602 und nicht nur die zulässigen 180 Milligramm Stick­oxid je Kilo­meter Fahrt enthielten. Zahlreiche weitere Einzel­heiten in der Pressemitteilung der DUH.

26.10.2017 Wieder sagt das Ober­landes­gericht Braun­schweig einen Tag vor dem Termin eine mündliche Verhand­lung zum VW-Skandal ab. Der Kläger habe die Berufung gegen die Klageabweisung durch Land­gericht zurück­genommen, teile die Presse­stelle des Gerichts mit. Tags zuvor hatten die VW-Anwälte bereits angekündigt, dass die Rück­nahme der Berufung kommt. Es ging um zwei VW Caddy, die der Kläger direkt bei VW gekauft hatte. test.de fragte bei Rechtsanwalt Stephan Felix von RK Rechts­anwälte in Limburg an der Lahn nach, doch der antwortete nicht. test.de hält jetzt für sicher: Es handelt sich erneut um einen Fall, in dem VW den Kläger groß­zügig entschädigt hat, um ein verbraucherfreundliches Ober­landes­gerichts­urteil zu verhindern.

22.09.2017 Myright.de ruft jetzt das Ober­landes­gericht Braun­schweig an, nach dem die erste Runde in der Auseinander­setzung des Prozess­finanzierers und Verbraucherinkassounter­nehmens in der Auseinander­setzung mit der Volks­wagen AG an den Auto­hersteller ging. Das Land­gericht Braun­schweig hielt die betrügerische Motorsteuerung von VW zwar für eine unzu­lässige Abschalt­einrichtung, die nicht der Typgenehmigung entsprach, wies aber die Schaden­ersatz­klage eines Myright-Kunden gegen den Auto­hersteller dennoch ab.

Entscheidend aus Sicht der Richter in Braun­schweig: Die Vorschriften über die Abgas­reinigung dienten dem Umwelt­schutz und der Allgemeinheit und nicht dem Auto­besitzer. Der kann deshalb aus der Verletzung der Vorschriften keine Rechte herleiten (siehe Eintrag 29.06.2017 zur mündlichen Verhand­lung).

myRight-Gründer Jan-Eike Andresen ist enttäuscht. „Die Bundes­kanz­lerin hat im TV-Duell den Abgas­skandal auf den Punkt gebracht: Es geht um Betrug am Kunden durch falsche Angaben des Herstel­lers. Die Empörung der Bundes­kanz­lerin über diesen Betrug scheint das Land­gericht Braun­schweig nicht zu teilen. Mit seinem Urteil stellt das Gericht den Konzernen einen Frei­brief aus, auch in Zukunft zu tricksen und zu täuschen ohne dem Kunden dafür gerade­stehen zu müssen“, kommentierte er das Urteil.

14.09.2017 Trotz der langen test.de-Liste mit Urteilen zugunsten von Skandalauto-Besitzern: In den nach wie vor meisten VW-Skandal-Prozessen behalten nach Darstellung von VW bisher das Unternehmen und seine Händler die Ober­hand. In rund 75 Prozent der Verfahren, in denen es bisher Urteile gab, seien die Klagen von Auto­besitzern abge­wiesen worden, erklärte ein VW-Sprecher test.de gegen­über und korrigierte damit von test.de wiederge­gebene Berichte, wonach es genau umge­kehrt gewesen sei. Frauke Brar, Rechts­anwältin in der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die nach eigener Darstellung gut 150 VW-Skandal-Klagen und rund 8 500 Mandanten betreut, sagte der Magdeburger Volks­stimme Mitte August: „Die Chancen stehen 50 zu 50“.

07.09.2017 Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte berichten: In vier weiteren Fällen haben VW und seine Händler Urteile der Ober­landes­gerichte in Hamm, Nürn­berg und Celle verhindert, indem sie die Besitzer von Skandal­autos voll­ständig entschädigt haben. Das betraf sogar Fälle, in denen die Klagen der Auto­besitzer in erster Instanz gescheitert waren.

In zwei weiteren Verfahren vor dem Ober­landes­gericht Celle gibt es vor­erst ebenfalls kein Urteil. Dort war eigentlich heute Verhand­lungs­termin anberaumt. Es ging um Schaden­ersatz Doch eine Woche vor dem Termin legte der bisherige VW-Anwalt das Mandat nieder. Der neue Anwalt sah sich noch nicht in der Lage, VW vor Gericht zu vertreten und beantragte, den Termin für die beiden Verhand­lungen zu verschieben, um ihm Zeit für die Einarbeitung zu verschaffen. So geschah es. Der eine Fall wird jetzt Ende November, der andere sogar erst im Januar verhandelt. Weitere Einzel­heiten in der Pressemitteilung der Anwälte.

04.09.2017 Bund und Länder wollen deutlich mehr Geld locker machen, um die hohe Schad­stoff­belastung in den Städten zu bekämpfen. Das ist das Ergebnis des zweiten Dieselgipfels im Kanz­ler­amt. Die Bundes­regierung kündigt nach dem Treffen mit Vertretern von Städten und Bundes­ländern an, den Nach­haltig­keits­fonds um weitere 500 Millionen aufzusto­cken – auf insgesamt eine Milliarde Euro. Mit dem Geld soll zum Beispiel der öffent­liche Nahverkehr ausgebaut und der Fahr­radverkehr gefördert werden.

24.08.2017 Die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) erhöht in der Debatte um Fahr­verbote für Dieselfahr­zeuge wegen deren hohem Stick­oxid­ausstoß den Druck. Solche Fahr­verbote seien ab 2018 in mehr als 60 deutschen Städten zwingend, erklärt DUH-Bundes­geschäfts­führer Jürgen Resch. Zugleich teilt er mit, dass die DUH nun 45 weitere Rechts­verfahren gegen Städte wegen Nicht­einhaltung von Grenz­werten für die Luft­qualität einge­leitet habe.

23.08.2017 Bundes­umwelt­ministerin Barbara Hendricks (SPD) und das Umwelt­bundes­amt haben die Ergeb­nisse des Dieselgipfels analysiert und eine vernichtende Bilanz gezogen. Durch die Maßnahmen könne die Stick­oxidbelastung in den Städten um bis zu sechs Prozent gesenkt werden, sagt Hendricks. Dieser Effekt „reicht nicht aus“, nötig seien auch Hard­ware-Nach­rüstungen. Die „Weigerung der Auto­industrie, sich mit tech­nischen Nach­rüstungen zu befassen“, sei für sie „nicht akzeptabel“, sagte Hendricks. Für Hard­ware-Nach­rüstungen seien die Hersteller verantwort­lich, sie müssten auch die Kosten dafür tragen. Kauf­prämien seien nur dann hilf­reich, wenn dann „wirk­lich saubere Fahr­zeuge“ ange­schafft würden, etwa Elektro­autos, Hybridfahr­zeuge oder modernste Diesel wie der Euro 6D. Nur dieser biete eine „lang­fristig sichere Perspektive.

14.08.2017 Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwälte klagen im Namen des Besitzers eines VW Golf GTD gegen die Bundes­republik Deutsch­land auf Schadens­ersatz wegen Staats­haftung. Die Klage richtet sich gegen das Bundes­verkehrs­ministerium. Dieses und das Kraft­fahrt­bundes­amt hätten die EU-Zulassungs­regeln nicht umge­setzt und die Auto­mobil­industrie nicht ausreichend über­wacht. Zuständig ist das Land­gericht Freiburg. Details zur Klage auf der Homepage der Kanzlei.

14.08.2017 Das Kraft­fahrt­bundes­amt in Flens­burg verschickt blaue Briefe an Besitzer von Skandal­autos, die ihre Autos bisher nicht haben nach­rüsten lassen. Klare Ansage der Beamten in einem Brief an den Besitzer eines VW Amarok: In gut einem Monat über­mittelt das Bundes­amt die Daten an die örtliche Zulassungs­stelle. Und die könne dann weitere Maßnahmen ergreifen und vor allem eine Betriebs­untersagung verhängen. Wann ein solcher Brief kommt, hängt davon ab, wann die Nach­rüstung zur Verfügung stand. VW und das KBA gestehen Auto­besitzern offen­bar 18 Monate zu. Aktuell geht es daher um VW Amarok mit Turbodiesel­motor. Für die war die geänderte Motorsteuerung bereits Anfang 2016 fertig geworden.

09.08.2017 Die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) kritisiert die von den deutschen Auto­herstel­lern angebotene Umstiegs­prämie für Besitzer älterer Diesel-Pkw. Solange Diesel-Fahr­zeuge auf der Straße schmutziger seien als im Labor, sehe er keine Grund­lage, den Kauf von Dieselfahr­zeugen zu empfehlen, sagt DUH-Geschäfts­führer Jürgen Resch dem Sender Bayern2. „Wir raten ganz dringend ab, einen einzigen der derzeit angeboten Diesel zu kaufen.“

08.08.2017 Eine Woche nach dem Diesel-Gipfel haben fast alle deutschen Auto­hersteller eine Umstiegs­prämie für Besitzer älterer Diesel-Pkw im Angebot. Die Kunden sollen einen Nach­lass von 2 000 bis 10 000 Euro beim Kauf eines Neuwagens bekommen. Nach Ford, BMW und Daimler vergangene Woche haben nun auch die Marke VW sowie Volks­wagen-Töchter wie Audi, Porsche, Seat und Skoda ihre „Umwelt- und Zukunfts­programme“ vorgestellt.

08.08.2017 Der Absatz von Diesel­kraft­stoff ist von 1999 bis 2016 um satte 30 Prozent gestiegen, auch wegen des Steuer­vorteils. Der tägliche Verbrauch in Deutsch­land lag im vergangenen Jahr im Schnitt bei 121 Millionen Litern, wie das Statistische Bundes­amt mitteilt. Der tägliche Benzin­absatz dagegen ging im selben Zeitraum um 41 Prozent zurück auf durch­schnitt­lich 66 Millionen Liter. Der Anteil von Diesel am Kraft­stoff­absatz erreichte damit laut Statistik einen Rekord­wert von 65 Prozent im Jahr 2016. Die Steuer für einen Liter Diesel liegt seit 2007 bei 47 Cent, die für einen Liter bleifreies Benzin bei rund 65 Cent.

02.08.2017 Der Dieselgipfel in Berlin sorgt für harsche Kritik bei Umwelt- und Verbraucher­verbänden. Sie kritisieren, dass die Politik sich nicht bei den Auto­herstel­lern durch­setzen könne. Verbraucher­interessen seien „einmal mehr ausgebremst“ worden, erklärt Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundes­verbands (vzbv) und verlangt „ein Signal, dass sich Bundes­regierung und Wirt­schaft für eine Muster­fest­stellungs­klage stark machen“. Auf diese Weise könnten Verbraucher sich zusam­menschließen und einfacher gegen Unternehmen klagen.

02.08.2017 Beim Dieselgipfel in Berlin haben die vertretenen Auto­hersteller laut Verkehrs­minister Dobrindt zugesagt, rund 5,3 Millionen Diesel­autos, die die Abgasnormen Euro 5 und 6 erfüllen, freiwil­lig nach­zurüsten. Dobrindt kündigt einen 500 Millionen Euro Mobilitäts­fonds an, der gemein­sam vom Bund und den deutschen Auto­mobil­herstel­lern VW, Daimler und BMW befüllt werden soll. Auch die ausländischen Hersteller müssten sich ihrer Verantwortung stellen. Ihr bisheriges Verhalten sei „völlig inakteptabel“.

20.07.2017 Das Verwaltungs­gericht Stutt­gart ist skeptisch, ob die von Politikern und Industrie vorgeschlagene freiwil­lige Nach­rüstung von Diesel-Autos ausreicht, um Fahr­verbote in Städten mit ständiger Über­schreitung der Stick­oxid-Grenz­werte in der Atem­luft zu verhindern. Details zur Gerichts­verhand­lung um Luft­reinhaltepläne für die badenwürttem­bergische Landes­haupt­stadt berichtet Spiegel Online. Eine Entscheidung ergeht in den nächsten Wochen.

18.07.2017 Der ebenfalls unter dem Vorwurf der Abgasmanipulation stehende Auto­bauer Daimler weitet seine Rückruf­aktion auf über drei Millionen Diesel-Fahr­zeuge der Marke Mercedes-Benz in Europa aus (siehe FAQ-Frage „Was ist mit Mercedes?“).

13.07.2017 Der VW-Skandal ist inzwischen nicht nur vor Zivil-, sondern auch vor Straf- und Verwaltungs­gerichten in zahlreichen Verfahren Thema. Letzter Akt: Die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) klagt vor den jeweils zuständigen Verwaltungs­gerichten gegen Zulassungs­stellen in zehn deutschen Städten. Die Behörden sollen Skandal-Autos mit unzu­reichender Abgas­reinigung die Zulassung entziehen, fordern die Umwelt­schützer. Die Betriebs­erlaubnis sei wegen der Abschaltung der Abgas­reinigung erloschen. Details zu den Klagen enthält die Pressemitteilung der DUH. Unterdessen hat Staats­anwalt­schaft am Land­gericht München II über­einstimmenden Pressebe­richten zufolge einen Audi-Motoren­entwickler wegen Verdachts auf Beteiligung an Betrug und unlauterer Werbung verhaften lassen. Der Ingenieur sitze jetzt in Unter­suchungs­haft, heißt es. Unterdessen zeichnet sich ab: Die Ober­landes­gerichte Celle, Hamm und München halten Klagen von Skandal-Auto­besitzern auf Erstattung des Kauf­preises, Neulieferung oder Minderung regel­mäßig für begründet. Darauf weisen Rechtsanwälte Rogert & Ulbrich in einer Presseerklärung hin.

11.07.2017 Die Rechts­anwalts­kanzleien Baum Reiter & Collegen aus Düssel­dorf und Gansel Rechtsanwälte aus Berlin verschärfen ihre Gang­art in der Auseinander­setzung zwischen rund 2 000 Skandal­autobesitzern, die sich über das Portal www.vw-verhandlung.de an die Anwälte gewendet haben, und dem VW-Konzern. Die Anwälte haben jetzt zusätzlich noch eine Anlauf­stelle für Whistleblower einge­richtet, um an gerichts­verwert­bare interne Informationen und Dokumente zu kommen. „In Anbetracht von Wert­verlust und drohenden Fahr­verboten sehen es die betroffenen VW-Fahrer berechtigter­weise nicht ein, auf dem Schaden sitzen­zubleiben“, erklärte Rechts­anwalt Gerhart Baum, früher Bundes­innen­minister, das Engagement der Rechts­anwälte. Die beiden Rechts­anwalts­kanzleien koope­rieren mit „Cobin Claims“, einer österrei­chischen Platt­form für Sammel­aktionen und Massenschäden. Sie wollen dadurch den VW-Konzern unter Druck setzen. Nach Darstellung der Kanzleien können sich vom VW-Skandal Betroffene ohne Prozess­kostenrisiko an der Aktion beteiligen. Sie sollen wie bei www.myright.de nur, wenn ihnen die Bemühungen der Anwälte einen zähl­baren Erfolg bringen, einen Teil des von den Rechts­anwälten erstrittenen Vorteils abgeben. Ansonsten bleibe die Teil­nahme kostenlos, versprechen die Anwälte.

30.06.2017 Ein weiteres VW-Skandal-Urteil ist rechts­kräftig geworden. Ein Auto­händler aus Minden nahm unmittel­bar vor der Verhand­lung vor dem Ober­landes­gericht in Celle die Berufung gegen eine Verurteilung zur Erstattung des Kauf­preises für ein Skandal­auto zurück, nachdem der von Rogert & Ulbrich-Rechtsanwälte vertretene Kläger sich geweigert hatte, über einen Vergleich zu verhandeln. Das erst­instanzliche Urteil des Land­gerichts ist jetzt rechts­kräftig. Weitere Einzel­heiten und Hintergründe in der Pressemitteilung der Anwälte zum Verfahren.

29.06.2017 Das Ober­landes­gericht München sieht in fünf Berufungs­verfahren zu VW-Skandal-Klagen zahlreiche offene Fragen rund um das Software­update. Das berichtet Rechtsanwalt Ralf Stoll. Die Richter sehen VW in der Pflicht zu beweisen, dass die neue Motorsteuerung legal ist und keine Einbußen bei Leistung, Verbrauch und Halt­barkeit mit sich bringt.
test.de dokumentiert den Wort­laut der gericht­lichen Verfügung:
„Der Senat ist derzeit nicht davon über­zeugt, dass das angebotene Software­update eine ausreichende Nach­erfüllung darstellt. Mangels eigener ausreichender Sachkunde ist der Senat geneigt, gemäß §§ 144 Abs. 1 Satz 1, 525 ZPO die Anfertigung eines Sach­verständigen­gut­achtens zu folgenden Fragen einzuholen: Erfolgt durch das von der VW AG angebotene Software­update eine ausreichende Reduzierung des Schad­stoff­ausstoßes – insbesondere des Ausstoßes von Stick­oxiden? Hat das von der VW AG angebotene Software­update eine Minderung der Motor­leistung und/oder eine Erhöhung des Kraft­stoff­verbrauchs und/oder eine Erhöhung des Motor­verschleißes zur Folge? Wie steht es mit dem Wieder­verkaufs­wert der Fahr­zeuge des VW-Konzerns mit Motoren, an denen ein Software­update durch­geführt werden soll? Gibt es bereits Erfahrungen zu Wieder­verkauf­werten von Fahr­zeugen aus dem VW-Konzern, an denen bereits das Software­update durch­geführt worden ist? Falls ja - wie hat sich das Software­update auf den Wieder­verkaufs­preis ausgewirkt? Der Kfz-Sach­verständige Dipl.-Ing. (FH) Hubert Rauscher (...) hat auf telefo­nische Anfrage des Senats erklärt, dass er zumindest zu den Fragen ein Gutachten erstatten kann, ob das von der VW AG angebotene Software­update aus tech­nischer Sicht eine ausreichende Reduzierung des Schad­stoff­ausstoßes bewirken kann und ob damit eine Reduzierung der Motor­leistung, eine Erhöhung des Kraft­stoff­verbrauchs und eine Erhöhung des Motor­verschleißes verbunden ist. Nach seinen Angaben hat er die Möglich­keit, geeignete Labore bzw. Prüf­stände zu nutzen. Die Kosten eines Gutachtens belaufen sich nach seinen eigenen Angaben vorsichtig geschätzt auf 40 000 Euro. Der Senat sieht derzeit die Beklagtenseite (= VW AG, Anm. der Red.) als beweis­pflichtig für die Behauptung an, dass das von der VW AG angebotene Software­update eine ausreichende Nach­erfüllung darstellt. Wegen der hohen Gutachtens­kosten stellt sich die Frage, ob man für alle beim 8. Zivil­senat des OLG München rechts­hängigen Berufungs­verfahren ein Gutachten anfertigt und die Kosten aufteilt, die letzt­lich die Seite zu tragen hat, die im Berufungs­verfahren unterliegt.“
Ober­landes­gericht München, Verfügung vom 20.06.2017
Aktenzeichen: 8 U 1706/17
Kläger­vertreter: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, Lahr
Ober­landes­gericht München, Verfügung vom 20.06.2017
Aktenzeichen: 8 U 1707/17
Kläger­vertreter: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, Lahr
Ober­landes­gericht München, Verfügung vom 20.06.2017
Aktenzeichen: 8 U 1710/17
Kläger­vertreter: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, Lahr
Ober­landes­gericht München, Verfügung vom 20.06.2017
Aktenzeichen: 8 U 1711/17
Kläger­vertreter: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, Lahr
Ober­landes­gericht München, Verfügung vom 20.06.2017
Aktenzeichen: 8 U 1712/17
Kläger­vertreter: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, Lahr

29.06.2017 Über Schaden­ersatz­ansprüche von myright.de-Kunden gegen VW wird letzt­lich der Europäische Gerichts­hof (EuGH) in Luxemburg entscheiden. Darin war sich die Anwälte von VW-Klage-Initiator MyRight.de, die Anwälte das Konzern und die Richter an der dritten Kammer des Land­gerichts in Braun­schweig einig. Sie verhandelten gestern über eine erste Pilotklage eines Kunden des Verbraucherinkasso-Unter­nehmens gegen den Auto­konzern.
Sicher aus Sicht der für den Fall zuständigen Richter: Die Motorsteuerung in den deutsch­land­weit 2,5 Millionen und europaweit 8 Millionen Skandal­autos ist illegal. Sie schaltet verbotener­weise die Abgas­reinigung ab, sobald sich das Auto jenseits des Prüf­stand in Bewegung setzt.
Ernüchternd für die Besitzer dieser Autos allerdings: Die Kammer gehe aktuell davon aus, dass die EU-Regeln der Allgemeinheit, dem Umwelt­schutz und dem Binnenmarkt dienen, aber nicht Käufern von Autos Rechte verschaffen solle, erklärte Jan-Michael Seidel, Vize-Präsident des Gerichts und Vorsitzender der 3. Kammer.
Myright.de- Anwalt Christopher Rother hielt dagegen: Die EU-Regeln über die Zulassung von Autos diene ausdrück­lich auch dem Gesund­heits- und dem Verbraucher­schutz, argumentierte er. Nicht nur die Zulassung, sondern auch der Verkauf von Autos, die nicht den Regeln entsprechen, sei verboten. Das könne nur dazu dienen, potenzielle Käufer zu schützen.
Enttäuschend für Rother: Das Gericht will das Verfahren aktuell noch nicht dem EuGH vorliegen. Dazu sind Instanzge­richte in Deutsch­land zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet. Erst der Bundes­gerichts­hof als höchstes deutsche Zivilge­richt muss die Richter in Luxemburg einschalten, wenn es auf die Auslegung von EU-Regeln ankommt. Das Votum der EU-Richter zu einzelnen Fragen vorher schon einzuholen, berge die Gefahr, dass Ober­landes­gericht oder Bundes­gerichts­hof am Ende ganz andere Punkte für entscheidend halten, begründete Richter Jan-Michael Seidel die Haltung der Kammer.
So geht es jetzt weiter: Die VW-Anwälte haben bis Mitte Juli Zeit, noch einmal Stellung zu nehmen. Am Donners­tag, 31. August, will das Land­gericht eine Entscheidung verkünden. Wenn es bei seiner vorläufigen Auffassung bleibt, wird es die Klage abweisen. Es kann aber auch das Verfahren aussetzen, die Vernehmung von Zeugen oder die Einholung von Gutachten anordnen oder VW zum Schaden­ersatz verurteilen.
Wenn die Klage abge­wiesen wird, werde Myright.de selbst­verständlich Berufung einlegen, kündigte Rechts­anwalt Rother an. Ärgerlicher­weise stehe wegen der Weigerung des Land­gerichts, den Fall dort sofort vorzulegen, schon jetzt praktisch fest: Der EuGH werde sich zum VW-Skandal erst äußern, wenn alle Schaden­ersatz­forderungen gegen VW verjährt sind.
VW-Skandal­opfern bleibt jetzt nur, auf eigene Faust die Verjährung zu stoppen. Dazu müssen sie entweder Rechts­anwälte einschalten oder ein Unternehmen wie MyRight.de einschalten.
Das Unternehmen kündigte an: Für alle Opfer, die sich bis Samstag, 15. Juli, über die myright.de registrieren, werde noch im September Klage einge­reicht. test.de hatte das Angebot einem Schnell­test unterzogen. Das Ergebnis in aller Kürze: Es ist fair und ermöglicht Opfern des VW-Skandals, ohne Prozess­kostenrisiko gegen den Konzern vorzugehen. Hier die ausführliche Darstellung der Testergebnisse.

26.06.2017 Die Zivilge­richte verlieren offen­bar die Geduld mit VW. Rechtsanwalt Ralf Stoll berichtet: Das Land­gericht Essen ist im Verfahren 16 O 245/16 der Meinung, dass Skandal­autobesitzern auf der Grund­lage ihrer Darstellung des Falls Schaden­ersatz­ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung und Betrugs zusteht. Voraus­setzung: Organe des Unter­nehmens haben von der illegalen Motorsteuerung gewusst und sie nicht verhindert. VW hat seine Anwälte bisher immer erklären lassen: Es sei noch unklar, wann der Vorstand von den Machenschaften der Ingenieure erfahren hat. Das reicht nicht, bedeutete das Land­gericht Essen dem Auto­hersteller. Will er die Verurteilung verhindern, muss er sagen, wer genau für die Einführung der Motorsteuerung verantwort­lich ist, wer davon gewusst hat und wer das Geld für die Entwick­lung der beiden alternativen Motorsteuerungen mit und ohne Abgas­reinigung sowie den Umschalt­mecha­nismus bewil­ligt hat.

23.06.2017 Offen­bar bereits in der vergangenen Woche war eine Verurteilung von VW wegen des Abgas­skandals durch das Land­gericht Braun­schweig rechts­kräftig geworden. VW muss jetzt endgültig einen Tiguan zurück­nehmen und den Kauf­preis für den Wagen abzüglich Nutzungs­entschädigung für die damit gefahrenen Kilo­meter erstatten. Das berichtet Rechtsanwalt Aleksandar Cvjeticanin von BMS-Rechtsanwälte in Stutt­gart. In dem Fall hatte VW Berufung einge­legt. Nachdem das Ober­landes­gericht Braun­schweig einen Verhand­lungs­termin anberaumt hatte und der Besitzer des Skandal­autos einen Vergleich­vorschlag abge­lehnt hatte, nahm das Unternehmen die Berufung zurück. Anfang der Woche erreichte die Nach­richt die Rechts­anwalts­kanzlei, die den Auto­besitzer vertritt. Der Rechts­anwalt des Tiguan-Fahrers hatte den VW-Vorstands­vorsitzenden und ein weiteres Vorstands­mitglied als Zeugen dafür benannt, dass die skandalöse Motorsteuerung mit der Abschaltung der Abgas­reinigung im Fahr­betrieb auf Anordnung der VW-Führung zum Einsatz kam. Inzwischen ist VW also bereits in vier Fällen wegen des Rück­tritts von Skandal­auto-Kauf­verträgen rechts­kräftig verurteilt.

23.06.2017 Jubel bei Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte: VW hat soweit bekannt erst­mals über­haupt Verurtei­lungen zur Erstattung des Kauf­preises und zur Rück­name von Skandal­autos rechts­kräftig werden lassen, meldet die Kanzlei. Bisher hatte der Auto­hersteller immer Berufung einge­legt. Einzelne Verfahren endeten mit Vergleichen mit Geheimhaltungs­klausel, wenn sich abzeichnete, dass das zuständige Ober­landes­gericht die Berufung des Auto­herstel­lers zurück­weisen wird. Marco Rogert sieht darin ein Signal: Die VW-Anwälte sehen wohl keine Chance mehr, die Verurteilung zur Erstattung des Kauf­preises nach Rück­tritt vom Kauf­vertrag über ein Skandal-Auto vor Ober­landes­gerichten erfolg­reich anzugreifen. „Künftig dürfen die Geschädigten im Falle einer Klage gegen Volks­wagen berechtigte Hoff­nung haben, dass sie in nur einer Instanz ihre Ansprüche durch­setzen können“, freut sich Rogert. Der Strategiewechsel verbessere vor allem die Chancen von Journalisten, Groß­kunden wie der Deutsche See GmbH (s. u., 06.02.2017) und Schwerbehinderten, die ihre Autos oft direkt bei VW gekauft haben, ihre Rechte schnell durch­zusetzen.

14.06.2017 Aktuellen Berichten von ZDF und Spiegel zufolge dürfte auch die vom Kraft­fahr­bundes­amt genehmigten neuen Motorsteuerungen für Skandal­autos rechts­widrig sein. Die Behörden hätten seit Jahren systematisch Hinweise auf Über­schreitung der Abgas­grenz­werte über­sehen. Auch die neuen Motorsteuerungen des VW-Konzerns enthielten weiterhin nach EU-Recht verbotene Abschalt­einrichtungen und stellten nicht sicher, dass die Autos im Straßenverkehr den Grenz­wert für den Stick­oxid­ausstoß einhalten. Der Spiegel berichtet außerdem, dass auch die Motorsteuerung eines Porsche Cayenne mit Diesel­motor die Reinigung des Abgases von Stick­oxiden reduziere, wenn der Wagen stärker beschleunige oder schneller durch Kurven fahre als im Prüf­zyklus vorgesehen.

02.06.2017 Jetzt steht fest: Auch einige große und teure Audi A7 und A8 mit V6- und V8-TDI-Motoren sind so gesteuert, dass sie nur im Prüf­stand ausreichend sauber sind und im Fahr­betrieb vor allem sehr viel mehr gesund­heits­schädliches Stick­oxid ausstoßen. Betroffen sind welt­weit rund 24 000 Autos der Baujahre 2009 bis 2013. Das hat das Bundes­verkehrs­ministerium mitgeteilt. Die Autos sollen von Juli an eine neue Motorsteuerung erhalten. Das Verkehrs­ministerium will jetzt noch weitere Autos aus dem VW-Konzern unter­suchen, in denen ähnliche Motoren zum Einsatz kommen. Weitere Einzel­heiten liefert Spiegel Online. Rechts­anwalt Dr. Ralf Stoll vermutet genau wie das Bundes­verkehrs­ministerium: Audi schaltet in noch mehr Autos als bisher bekannt die Abgas­reinigung im Fahr­betrieb ab. Stoll hat bereits im Februar Klage für einen Mandanten erhoben, der einen Audi RS6 mit V8-Benzin­motor gekauft hatte. Audi bestreitet, dass es sich um Betrügerein handelt.

12.05.2017 Inkasso­dienst­leister Myright.de hat Kunden gegen­über angekündigt, im September Klage einreichen zu wollen. Anmeldungen für die Teil­nahme sind nur noch bis 30. Juni 2017 noch möglich. Details enthält die Ankündigung nicht; test.de vermutet, dass das Unternehmen wegen der von inzwischen rund 25 000 Skandal­auto-Besitzern an sie abge­tretenen Forderungen gegen den VW-Konzern Klage erheben wird. Das ist wegen der im Verhältnis zum Streit­wert nur degressiv steigenden Gerichts­kosten und Rechts­anwalts­honorare der güns­tigste Weg, die Forderungen der Skandal­autobesitzer gericht­lich geltend zu machen. Einzelne Klagen hatte Myright.de bereits im Namen der jeweiligen Kunden auf den Weg gebraucht, um den Druck auf Volks­wagen zu erhöhen. Eine erste mündliche Verhand­lung hat das Land­gericht Braun­schweig für Ende Juni anberaumt. test.de hatte das Myright.de-Angebot als fair und aussichtsreich bewertet. Es ist zunächst kostenlos, im Erfolgs­fall allerdings wohl teurer als vw-verhandlung.de. Von diesem Angebot kennt test.de allerdings nur die Eckdaten, die genauen Geschäfts­bedingungen und vor allem die Regeln für die Ermitt­lung der Erfolgs­provision liegen test.de nicht vor.

12.05.2017 Ein Focus-online-Bericht zum VW-Skandal mit dem Titel: „Das Geheimnis der Golden Cars“ lässt noch deutlicher als die bisher bekannten Fakten erkennen: Das Bundes­wirt­schafts­ministerium und das Kraft­fahrt­bundes­amt in Flens­burg haben offen­bar mehr Wirt­schafts­förderung betrieben, als die Einhaltung der für Auto­hersteller geltenden Umwelt- und Verbraucher­schutz­regeln zu über­wachen und durch­zusetzen. Den zuständigen Beamten war Focus zufolge offen­bar schon früh klar, dass die Einhaltung der Grenz­werte bei Prüf­stand­versuchen praktisch nichts mit dem Schad­stoff­ausstoß im Fahr­betrieb zu tun hatte und dass auch der Kraft­stoff­verbrauch im wirk­lichen Leben immer weit höher liegt als im Prüf­stand unter unrealistisch güns­tigen Bedingungen ermittelt. Besonders beunruhigend: Der Unter­suchungs­ausschuss der Bundes­tag will diese aus test.de-Sicht rechts­feindliche Haltung der Behörden in seinem Abschluss­bericht der Sache nach billigen und findet sogar das Verhalten des VW-Konzerns offen­bar nicht weiter schlimm. Darauf deuten Berichte über den Stand des Entwurfs hin. Die endgültige Version soll noch vor der Sommer­pause erscheinen.

08.05.2017 Die nieder­ländische Stiftung Stichting Volkswagen Car Claim und die Kanzleien Baum Reiter & Kollegen und Gansel Rechtsanwälte bieten jetzt deutschen Besitzern von Skandal­autos an, gericht­lich gegen Volks­wagen vorzugehen. Kunden mit und ohne Rechts­schutz­versicherungen können unter vw-verhandlung.de wählen, ob sie ihr Auto zurück­geben, Ersatz für die Wert­minderung fordern oder über den Auto­kredit­widerruf gegen Volks­wagen vorgehen wollen. Das gaben die Rechts­anwälte Timo Gansel, Julius Reiter und Gerhard Baum bei einer Presse­konferenz in Berlin bekannt.
Kosten für Auto­besitzer ohne Rechts­schutz­versicherung: 29 Prozent des finanziellen Vorteils, den das Vorgehen am Ende bringt, höchs­tens allerdings 2 900 Euro. VW habe sich Verhand­lungen mit der nieder­ländischen Stichting verweigert. Die Stichting habe keine Möglich­keit, VW zu Verhand­lungen über Zahlungen an deutsche Auto­fahrer zu zwingen. Gleich­wohl hoffen Stichting und Anwälte auf eine außerge­richt­liche europäische Lösung für alle Verbraucher. Dazu sei es aber offensicht­lich nötig, juristischen Druck auf das Unternehmen auszuüben. Die Rechts­anwälte wollen gleich­zeitig auch für europäische Verbaucher­schutz­organisationen die Heraus­gabe der mit den Skandal­autos erwirt­schafteten Gewinne verlangen.

05.05.2017 Nach wie vor verweigern zumindest einzelne Recht­schutz­versicherer Besitzern von Skandal­autos die Deckung für Klagen gegen VW und/oder Händler. Der Fach­verlag Kapital-Markt intern Kapital-Markt intern berichtet ausführ­lich und liefert einen genauen Über­blick. Die test.de-Urteils­liste enthält (Stand 05.05.17)) eine Verurteilung der ADAC Rechts­schutz­versicherungs AG, 23 der ARAG SE, eine der DEVK Rechts­schutz-Versicherungs-AG, vier der Huk-Coburg-Rechts­schutz­versicherung AG, 15 der Örag Rechts­schutz­versicherungs-AG und eine der WGV Württem­bergischen Gemeinde-Versicherung a. G..

28.04.2017 Die Anwalts-Kanzleien Rogert & Ulbrich und Stoll & Sauer berichten: Allein gestern haben Gerichte mindestens zwölf Urteile zugunsten von VW-Skandal­autobesitzern verkündet. In drei weitere Fällen in Berlin, Düssel­dorf und Wiesbaden ist noch nicht bekannt, wie die Gerichte jeweils entschieden haben. Es liegen jetzt mindestens 62 verbraucherfreundliche Gerichts­urteile zum VW-Skandal vor.
Pro Kläger entscheiden bisher folgende Land­gerichte: Aachen, Arns­berg, Baden-Baden (neu), Bochum (neu), Bonn, Braun­schweig, Darm­stadt (neu), Detmold (neu), Dort­mund, Essen, Frank­furt, Hagen, Hamburg, Hildesheim, Karls­ruhe, Kleve, Köln (allerdings nicht wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung), Krefeld, Mönchengladbach (neu), München I und II, Münster (neu), Paderborn, Stralsund, Nürn­berg (neu), Wuppertal (neu).
Gegen den Kläger entscheiden soweit bekannt: Düssel­dorf (bis auf eine Ausnahme), Ellwangen (wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung), Fulda, Hannover, Köln (wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung), Limburg, Marburg.
Rechts­anwalt Marco Rogert erwartet in den kommenden Wochen eine Reihe weiterer verbraucherfreundlicher Urteile. Mit den ersten Ober­landes­gerichts­urteilen rechnet er bis Sommer; er glaubt, dass Hamm und München verbraucherfreundlich entscheiden. Wie Celle urteilt, hält er für offen.

24.04.2017 Zusatz­chance für VW-Skandal-Opfer, die ihren Wagen mit einem Kredit der VW-Bank oder ihrer Zweigstellen bei Seat, Skoda und Audi finanziert haben: Sie können ihren Kredit­vertrag widerrufen und sind dann berechtigt, den Wagen zurück­zugeben – bei ab 14. Juni 2014 abge­schlossenen Kredit­verträgen sogar ohne für die mit dem Auto gefahrenen Kilo­meter zahlen müssen. Möglich machen es Fehler in den VW-Bank-Kredit­verträgen. Alle Einzel­heiten und Tipps dazu sowie einen Muster­text für den Widerruf unter test.de/autokreditwiderruf.

21.04.2017 Rechtsanwälte Rogert & Ulbrich aus Düssel­dorf berichten: Das Land­gericht Kleve verlangt von VW, die Karten auf den Tisch zu legen. Das Unternehmen soll laut Gerichts­beschluss (vom 13.02.2017, Aktenzeichen: 3 O 201/16) mitteilen, auf welcher Ebene die Entscheidung fiel, die korrekte Abgas­reinigung nur im Prüf­stand zu akti­vieren und sie sonst zu reduzieren oder abzu­schalten, welches Budget für die Entwick­lung der Software zur Verfügung stand und wen die unmittel­bar verantwort­lichen Ingenieure informiert haben.
VW habe selbst vorgetragen, dass das Unternehmen die Vorgänge umfassend aufklären lässt und müsse nun den Stand der Ermitt­lungen darstellen. Aktuell sei nicht ausgeschlossen, dass auch der VW-Vorstand lange vor September 2015 Bescheid wusste. Der sei schließ­lich dafür verantwort­lich, das Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu organisieren und zu führen. Es sei davon auszugehen, dass VW-Mitarbeiter verpflichtet seien, über wesentliche Entscheidungen die jeweils Vorgesetzten zu informieren. Implizit sagt das Gericht damit: Auch der VW-Vorstand müsste so von der skandalösen Motorsteuerung erfahren haben.

04.04.2017 Soweit test.de bekannt, hat erst­mals über­haupt ein Gericht einen Auto­händler dazu verurteilt, einen Teil des Kauf­preises für ein Skandal­auto zu erstatten. Auf zehn Prozent schätzt das Gericht den Minderwert des umstrittenen VW Tiguan. Die Klage auf Lieferung eines neuen mangelfreien Wagens des Typs wies das Gericht allerdings ab. Das alte Modell sei nicht mehr liefer­bar und das neue entspreche dem vom Kläger gekauften nicht mehr.
Mit einer Nachbesserung durch eine neue Motorsteuerung müsse sich der Kläger allerdings nicht zufrieden geben, urteilten die Richter am Land­gericht in Kempten. „Das Aufspielen des Software-Updates ist nicht geeignet, den Mangel voll­ständig zu beseitigen“, heißt es in der Urteils­begründung. Der Makel des Abgas­skandals und damit das Risiko einer Wert­minderung bleibe auch bestehen, wenn die neue Motorsteuerung korrekt funk­tioniere.
„Folg­lich stellt die von der Beklagten angebotene Form der Nachbesserung keine taugliche Nachbesserung dar, ohne dass es darauf ankommt, ob das Software-Update aus tech­nischer Sicht den Mangel beseitigen kann, ohne dass es zu Folgeschäden an dem Fahr­zeug kommt“, so das Gericht wörtlich.
03.04.2017 Jetzt steht fest: VW und seine Händler lassen es sich viel Geld kosten, verbraucherfreundliche Ober­landes­gerichts­urteile zu verhindern. Das Ober­landes­gericht München macht öffent­lich, was die Anwälte hinter den Kulissen verhandelt haben: Der Käufer eines VW Golf Bluemotion TDI soll gegen Rück­gabe des schon 80 000 Kilo­meter alten Wagens den Kauf­preis abzüglich von nur 2 000 Euro Nutzungs­entschädigung zurück bekommen. Weitere Einzel­heiten und Hintergrund in der test.de-Meldung: OLG München billigt Rücktritt.

31.03.2017 Das könnte der endgültige Durch­bruch für Schaden­ersatz­forderungen von Skandal­autobesitzern gegen den Volks­wagen­konzern sein: Das Land­gericht Kleve hat das Unternehmen heute wegen der Verletzung der Regeln aus der EU-Zulassungs­ver­ordnung zum Schaden­ersatz verurteilt. Es folgte der Argumentation von Rechts­wissenschaft­lers Jan Dirk Harke (s. u., 21.03.2017). Der meint: Die Regeln über die Typzulassung sind nicht nur Verwaltungs­recht, das die Umwelt und die Allgemeinheit schützen will, sondern sie sollen gerade auch die Käufer von Autos davor schützen, ein nicht den Bestimmungen entsprechendes Auto zu erhalten.
Anders als bei einer Verurteilung zu Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung kommt es nicht darauf an, dass Verantwort­liche im Konzern von den Manipulationen wussten. Ausreichend ist schon, wenn sie fahr­lässig handelten und etwa nicht genau genug kontrollierten, dass die mit jedem Auto mitgelieferte Erklärung der Über­einstimmung mit den Zulassungs­regeln zutrifft. Kläger­anwälte waren erneut Dr. Stoll & Sauer. Sie vertreten nach eigener Darstellung rund 35 000 Besitzer von Skandal­autos. Bericht zum Fall auf der Homepage der Kanzlei.

30.03.2017 Rechtsanwalt Ralf Stoll berichtet: Nach dem Land­gericht Hildesheim hat jetzt auch das Land­gericht Karls­ruhe VW zum Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verurteilt. Novum in dem Verfahren: Da VW und der Auto­händler gemein­sam verklagt waren, verurteilte das Gericht beide als Gesamt­schuldner. Das heißt: Der Käufer des Skandal­autos kann wählen, ob er von VW oder dem Händler Zahlung fordert. Er erhält das Geld aber nur einmal. VW und der Händler müssen anschließend intern klären, wer letzt­lich verantwort­lich ist. Bericht zum Fall auf der Homepage der Kanzlei.

24.03.2017 Erneut herbe juristische Schlappe für den Volks­wagen­konzern und seine Händler: Das Land­gericht Arns­berg hat heute fünf Urteile verkündet, wonach Händler Skandal­autos zurück­zunehmen haben und entweder den Kauf­preis erstatten oder einen neuen Wagen liefern müssen. In einem der Fälle war gleich­zeitig auch VW direkt wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verklagt. Zu dieser Forderung fiel noch kein Urteil.
Das Gericht gab VW auf, im Detail vorzutragen, wie es zu den Manipulationen gekommen ist und welche Personen daran beteiligt waren. Insbesondere wurde das Unternehmen verpflichtet, konkret Namen zu nennen. In zwei weiteren Fällen hat das Gericht Verfahren auf Antrag der Parteien ausgesetzt. Offen­bar verhandeln sie jetzt über einen Vergleich. In beiden Fällen war VW direkt als Verkäufer von Skandal­autos verklagt.

21.03.2017 Anwälte werden im Auftrag von myright.de voraus­sicht­lich im April den in den USA inhaftierten VW-Manager Oliver Schmidt im Gefäng­nis befragen. Schmidt war von 2012 bis 2015 Leiter des VW-Umwelt- und Ingenieurbüros in den USA. Er soll bereits 17 Monate vor Bekannt­werden des Abgas­skandals führende Manager informiert haben. Myright.de erhofft sich Erkennt­nisse darüber, wer im Unternehmen von den Manipulationen wusste und sie gebil­ligt oder jedenfalls nicht verhindert hat. Details dazu bei myright.de.

21.03.2017 Der Rechts­wissenschaftler Jan Dirk Harke glaubt: VW und die übrigen Unternehmen des Konzerns müssen Kunden wegen Verletzung der EU-Regeln über die Fahr­zeug­zulassung entschädigen. In einem Aufsatz in der Fach­zeit­schrift „Verbraucher und Recht“ befasst sich der Hoch­schul­lehrer aus Jena mit allen Rechts­fragen rund um Schaden­ersatz­ansprüche gegen VW. Zentraler Punkt: Selbst wenn nicht nach­zuweisen ist, dass Vorstands­mitglieder oder jedenfalls hoch­rangige Manager von der Abschaltung der Abgas­reinigung im Fahr­betrieb wussten, haben Käufer der Autos Anspruch auf Schaden­ersatz. Nach Harkes Ansicht reicht aus, wenn die Verantwort­lichen im Unternehmen die Manipulation aus Nach­lässig­keit nicht bemerkten.

17.03.2017 Neue Myright.de-Klage: Hartmut Bäumer fordert von Audi Schaden­ersatz wegen des Abgas­skandals. Der inzwischen pensionierte Richter, Grünen-Politiker und Ministerial­beamte fährt seit 25 Jahren Audi. Weil sein aktueller Wagen die Abgas­reinigung abschaltet, sobald er losfährt, und dann fünf­mal mehr Stick­oxid ausstößt als erlaubt, zieht er jetzt vor Gericht. Weitere Einzel­heiten im Bericht des RBB-Inforadio. Außerdem will myright.de noch in diesem Jahr die Ansprüche der insgesamt bisher rund 25 000 Kunden des Unter­nehmens gericht­lich gesammelt geltend machen. Sie können dann nicht mehr verjähren.

14.03.2017 Immer häufiger urteilen Gerichte im VW-Skandal verbraucherfreundlich. Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte berichten: Auch das Land­gericht Bochum hält Klagen wegen des VW-Skandals jetzt für aussichts­reich. Es urteilte in einer Klage gegen den Rechts­schutz­versicherer Arag SE: Das Unternehmen muss die Kosten einer VW-Skandal-Klage über­nehmen. Noch im Sommer vergangenen Jahres hatte das Land­gericht Bochum die Klage auf Erstattung des Kauf­preises für ein Skandal-Auto gegen Rück­gabe des Wagens abge­wiesen und wäre wohl auch eine Klage gegen Rechts­schutz­versicherer gescheitert.

09.03.2017 Die EU-Kommis­sion fordert erneut: VW soll die betroffenen Kunden auch in Europa entschädigen. Das hat Justiz­kommis­sarin Vera Jourova gefordert. Nach über einem halben Jahr ergeb­nisloser Gespräche über Entschädigungen für die 8,5 Millionen vom Abgas­skandal betroffenen VW-Kunden in Europa sei es nun an der Zeit, gemein­same Zwangs­maßnahmen zu ergreifen, erklärte die Politikerin. Die Reparatur der Autos reiche nicht aus.

08.03.2017 Das Ober­landes­gericht Braun­schweig hat aus den knapp 1 500 Aktionären, die wegen des Abgas­skandals gegen die Volks­wagen AG klagen, nun einen Musterkläger bestimmt. Das hat das Ober­landes­gericht heute mitgeteilt. Die Klage der Deka Investment GmbH (Frank­furt am Main) soll jetzt stell­vertretend für die übrigen Fälle geklärt werden. Es geht um viel Geld. Knapp 1 500 Anleger fordern insgesamt fast zwei Milliarden Euro Schaden­ersatz. VW-Aktionäre, die bisher noch nicht vor Gericht gezogen sind, können ihre Ersatz­ansprüche über Rechts­anwälte sechs Monate lang nach­träglich anmelden. Voraus­setzung: Ihre Forderungen sind noch nicht verjährt. Wann Verjährung eintritt, ist umstritten. Es trat zwischen­zeitlich eine Gesetzes­änderung in Kraft, von der nicht klar ist, welche Fälle sie noch nicht oder schon erfasst. Immerhin: Die Anmeldung von Schaden­ersatz­ansprüchen ist nicht allzu teuer. Die genauen Kosten hängen von der Höhe des möglichen Schadens­ersatzes ab.

23.02.2017 Die Juristen des ADAC sind der Meinung: Die Verweigerung der Tüv-Plaketten für Skandal­autos ohne Nach­rüstung ist recht­lich zumindest zweifelhaft. Das sei recht­liches Neuland und die Rechts­grund­lage ungeklärt. Auf eine Nach­frage beim Bundes­verkehrs­ministerium habe der Auto­mobilclub bisher nur eine wenig erhellende Antwort erhalten, erklärte Rechts­anwalt Klaus Heimgärtner aus der Juristischen Zentrale des Auto­mobilclubs auf test.de-Anfrage. Eine genaue Nach­frage der Club-Juristen haben die Ministerial-Beamten bislang nicht beant­wortet.
Unterdessen hat das Ministerium die Darstellung der Prüf­organisationen nach einem Bericht der taz offiziell bestätigt: Skandal­autos ohne Nach­rüstung erhalten ab Sommer keine Prüfplaketten mehr, wenn der Zeitraum für die Nach­rüstung, wie ihn der jeweilige Hersteller zum Rück­ruf genannt hat, abge­laufen ist. Zunächst sind nur Autos vom Typ VW Amarok betroffen. Für sie stand das Software-Update bereits im Früh­jahr 2016 zur Verfügung. VW hatte die Besitzer solcher Autos aufgefordert, inner­halb von 18 Monaten zur Nach­rüstung in die Werk­statt zu kommen.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert ist der Meinung: Die Skandal­autos sind gar nicht genehmigt; auf die Prüfplakette kommt es nicht an. Die Genehmigung sei für Autos ohne Abschaltung der Abgas­reinigung beantragt und erteilt worden und gelte daher nicht für die tatsäch­lich von VW und Tochter­unternehmen gelieferten Autos. Das lässt er derzeit von Verwaltungs­gerichten fest­stellen. Weitreichende Folge: Wenn die Skandal­autos nicht genehmigt sind, dann kann die Nach­rüstung der Autos daran auch nichts mehr ändern. Die Anordnung der Nach­rüstung durch das Kraft­fahr­bundes­amt in Flens­burg ist nämlich eine Auflage zum Erhalt der nach Auffassung des KBA bestehenden Genehmigung. Diese ist nach Auffassung des Rechts­anwalts aber längst erloschen.

22.02.2017 Die Polizei in Bayern rüstet ihre 500 VW-Skandal-Autos vor­erst nicht nach. Hintergrund laut Focus: Die Beamten im Bayerischen Innen­ministerium befürchten, dass die Autos mit der geänderten Motorsteuerung schneller kaputt gehen. Unterdessen drohen Kraft­fahrt­bundes­amt und Verkehrs­ministerium Skandal-Auto­besitzern mit Still­legung und Durch­fall bei der Tüv-Prüfung, wenn sie die Nach­rüstung ihrer Autos verweigern. Rechtsanwalt Marco Rogert fühlt sich vom Innen­ministerium in Bayern bestätigt. „Jetzt wird auch der letzte Bürger begreifen, dass das Bundes­verkehrs­ministerium, das Kraft­fahrt-Bundes­amt und der VW-Konzern eine unheilige Allianz gegen den Bürger geschmiedet haben“, erklärte er. Rogert und sein Partner Tobias Ulbrich empfehlen schon seit längerem, die Nach­rüstung zu verweigern. Die beiden Rechts­anwälte vertreten insgesamt rund 1 500 Skandal­autobesitzer.

09.02.2017 Verwirrung um die Prüfplaketten von Tüv, Dekra und Co. für Skandal­autos: Zunächst hatte es geheißen, dass es ab Juli 2017 ohne Nach­rüstung keine Plakette mehr gibt. Dann war der Tüv Nord zurück­gerudert und hatte das wieder dementiert (siehe Eintrag 03.02.2017). Jetzt berichtet der Focus: Tüv-Plaketten werden Skandal­autos nur noch dann bekommen, wenn sie inner­halb der 18-monatigen Frist nachgerüstet wurden. Wer sein Auto nach Ablauf dieser Frist bei Tüv, Dekra oder einer anderen Prüf­stelle vorstellt, bekommt keine Plakette mehr, wenn der Wagen nicht die neue Motorsteuerung hat. Die Frist beginnt ab dem Zeit­punkt, an dem der Halter eines Skandal­autos vom Hersteller die Aufforderung erhalten hat, zur Nach­rüstung einen Werk­statt­termin zu vereinbaren.

07.02.2017 Der Volks­wagen-Konzern lehnt eine Entschädigung europäischer Verbraucher in der Abgas­affäre weiter ab. Dies teilte die EU-Kommis­sion nach einem Treffen von Volks­wagen-Konzern­chef Matthias Müller mit Justiz- und Verbraucher­kommis­sarin Vera Jourova heute in Brüssel mit. Der Konzern hat demnach nur zugesichert, monatlich Berichte über die bis zum Herbst geplanten Umrüstungen an Fahr­zeugen europäischer Kunden vorzulegen sowie Auto­besitzer besser über diese Möglich­keit zu informieren.

06.02.2017 Der Staat Luxemburg hat in der VW-Affäre Straf­anzeige gegen Unbe­kannt gestellt – wegen Betrugs und Fälschung. Die luxemburgische Prüf­stelle hatte den Skandal-Motor EA 189 zertifiziert. Es sei sehr wahr­scheinlich, dass bei Abgas­tests eine Abschalt­vorrichtung verwendet worden sei, teilte das luxemburgische Verkehrsministerium mit. Daher solle die Typgenehmigung für Fahr­zeuge mit dem betroffenen Motor zurück­gezogen werden. In Luxemburg seien insgesamt mehr als 31 000 Autos der Volks­wagen-Marken VW, Seat, Skoda und Audi von dem Skandal betroffen.

06.02.2017 Als soweit bekannt erster und bisher einziger Groß­kunde hat die Deutsche See GmbH Klage gegen die Volks­wagen AG einge­reicht. Hintergrund: Das Unternehmen wirt­schaftet bewusst nach­haltig, im Jahr 2010 wurde es dafür sogar ausgezeichnet. Es wollte den gesamten Fuhr­park auf eine ganz­heitliche, schad­stoff­arme sowie elektroan­getriebene Flotte umzu­stellen. Der Volks­wagen­konzern habe versichert, zu diesen Zielen passende Fahr­zeuge liefern zu können. Außerdem vereinbarten beide Unternehmen, umwelt­freundliche und zukunfts­weisende Mobilität gemein­sam weiter zu entwickeln. Die Deutsche See kaufte rund 500 Autos, von denen später bekannt wurde: Die Motorsteuerung umgeht die Abgas­reinigung im normalen Fahr­betrieb.
Das Unternehmen hat jetzt beim Land­gericht Braun­schweig Klage erhoben. VW habe die Deutsche See-Verantwort­lichen arglistig getäuscht. Egbert Miebach, Geschäfts­führender Gesell­schafter von Deutsche See: „Wir sind tief enttäuscht über VW und fühlen uns hingehalten und betrogen, da die gemein­sam angedachte Part­nerschaft im Bereich der umwelt­freundlichen Mobilität nur von unserer Seite einge­halten wurde. Entsprechende Gespräche, dieses zu verändern, wurden von Seiten VW abge­blockt.“

06.02.2017 Der frühere Chef des VW-Aufsichts­rats, Ferdinand Piëch, hat in der Abgas­affäre den ehemaligen Vorstands­chef Martin Winter­korn belastet. Der habe bereits im Februar 2015 gewusst, dass die US-Behörden VW im Verdacht haben, bei der Reinigung der Abgase von Schad­stoffen illegal zu tricksen. Das berichtet der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe. Winter­korn selbst hatte stets behauptet, er habe erst im September 2015 von der Manipulation erfahren. Wann und in welcher Weise verantwort­liche VW-Manager in den Skandal verwickelt wurden, ist wichtig für Schaden­ersatz­ansprüche von Skandal­autobesitzern. Der Konzern haftet nur, wenn die nach dem Aktiengesetz verantwort­lichen Organe des Unter­nehmens selbst für den Betrug verantwort­lich sind. Allerdings: Anders als im Strafrecht gibt es im Zivilrecht keine Unschulds­vermutung. Eine Kammer des Land­gerichts Hildesheim hatte die Darstellung von VW, wonach noch unklar sei, wann die Führung vom Skandal erfahren hat, für unzu­reichend und unglaubwürdig gehalten.

03.02.2017 Besitzer von noch nicht nachgerüsteten VW-Dieselmodellen müssen wegen des Abgas­skandals nach derzeitigem Stand keine Probleme bei Haupt­unter­suchungen des TÜV Nord befürchten. Das erklärte ein Sprecher der Prüf­organisation in Reaktion auf einen aktuellen Medienbe­richt. „Der Gesetz­geber hat bislang keine Regelung zum Umgang mit nicht umge­rüsteten Fahr­zeugen beschlossen. Insofern erteilt TÜV Nord – wie alle anderen Prüf­organisationen auch – die Plakette weiter, bis der Gesetz­geber über das weitere Verfahren entschieden hat“, teilte der Sprecher mit. Basis solcher Entscheidungen sei „allein eine gesetzliche Regelung“.
Ein Sprecher des TÜV Nord war zuvor in der Neuen Osnabrücker Zeitung mit der Aussage zitiert worden, es werde ab Mitte 2017 keine TÜV-Plaketten für noch nicht umge­rüstete VW-Diesel geben. Dies werde ab dann als erheblicher Mangel im Rahmen der HU bewertet.

03.02.2017 Die Antikorruptions-Organisation Trans­parency Deutsch­land hat die Bundes­regierung zu einem entschiedenen Eingreifen bei dem vom Diesel­skandal betroffenen Auto­bauer Volks­wagen aufgefordert. „Das Bundes­verkehrs­ministerium muss Druck ausüben, um einen tatsäch­lichen Kurs­wechsel zu initiieren.“
Die Korruptions-Bekämpfer verlangen, die Politik müsse sich viel stärker für eine „Aufarbeitung“ des Abgas­skandals bei VW einsetzen. „Wegen der Unfähigkeit von Volks­wagen, die eigenen, von deutschen Gerichten als betrügerisch gekenn­zeichneten, Machenschaften aufzuklären, ist nun dringend auch der Bundes­verkehrs­minister gefragt“, erklärte Hartmut Bäumer, stell­vertretender Vorsitzender der deutschen Sektion von Trans­parency Interna­tional. Kürzlich hatte sich der VW-Konzern von Vorstands­mitglied Christine Hohmann-Denn­hardt getrennt (siehe Eintrag 26.01.2017).

27.01.2017 Der Allgemeine Deutsche Auto­mobil Club (ADAC) hat jetzt auch einen Golf mit 1.6 Liter-TDI-Motor getestet, der anders als die übrigen Skandal­motoren bei der Nach­rüstung nicht nur eine neue Motorsteuerung, sondern auch einen so genannten Strömungs­gleich­richter im Ansaugtrakt erhalten hat. Ergebnis: Der Stick­oxid­ausstoß sinkt deutlich, liegt aber bei Fahrten jenseits der für die Zulassung maßgeblichen Prüf­stand­versuche weiter deutlich über 180 Milligramm pro Kilo­meter. Der Verbrauch steigt zwar, aber nur leicht. Dafür liegt auch die Leistung um einige Prozent höher als vor der Nach­rüstung.
Zur Lebens­erwartung des Motors vor und nach der Nach­rüstung äußert sich der ADAC nicht. Details zum Test finden sich auf der ADAC-Website. Dort sind auch die Test­ergeb­nisse für einen Wagen mit 1.2 und einen mit 2.0-TDI-Motor vor und nach der Nach­rüstung veröffent­licht (siehe unten, Eintrag zum 12.12.2016).

26.01.2017 „Aufgrund unterschiedlicher Auffassung über Verantwort­lich­keiten und die künftigen operativen Arbeits­strukturen in ihrem Ressort“ trennt sich VW von Vorstands­mitglied Christine Hohmann-Denn­hardt – in der Konzern­führung für Integrität und Recht zuständig und erst seit Anfang Januar 2016 im Amt. Die Managerin scheidet laut VW zum 31. Januar aus. Ihre Nach­folgerin soll Hiltrud Werner werden, die seit Anfang 2016 bei Volks­wagen für die Konzern­revision verantwort­lich ist.

19.01.2017 Die Staats­anwalt­schaft Braun­schweig erklärt, sie habe Anhalts­punkte dafür, dass der ehemalige VW-Vorstands­chef Winter­korn „entgegen seinem öffent­lichen Bekunden früher von den Manipulationen und der Software gewusst haben könnte“. Der Kreis der Beschuldigten wurde von 21 auf 37 erweitert.

19.01.2017 Spektakulärer Erfolg für Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte: Das Land­gericht Hildesheim verurteilte VW wegen Betrugs und vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zum Schaden­ersatz. Der Hersteller muss den Kauf­preis für einen Skoda Yeti 2.0 TDI abzüglich Entschädigung für die damit gefahrenen Kilo­meter erstatten und den Wagen zurück­nehmen. Weitere Details in unserer Meldung VW-Skandal: Richter gehen von Betrug aus.

13.01.2017 Während der VW-Konzern sich in Europa nach wie vor weigert, Käufern von Skandal-Autos über­haupt Rechte jenseits der Nach­rüstung einzuräumen, hat sich das Unternehmen in den USA verpflichtet, weitere umge­rechnet 4,3 Milliarden Euro Entschädigung zu zahlen. Insgesamt erhöht sich die Summe der Entschädigungs­zahlungen damit auf 20 Milliarden Euro. Unabhängig davon ermitteln die US-Justizbehörden gegen mehrere VW-Manager. Einer davon ist jetzt verhaftet worden. Seinen Antrag, ihn gegen Kaution auf freien Fuß zu setzen, lehnten sie ab. Der Mann könnte ja nach Deutsch­land flüchten.
Außerdem interes­sant: Eine frühere Variante der Motorsteuerung zumindest für die US-Skandal-Autos schaltete die Abgas­reinigung offen­bar viel weniger häufig ab. Sie führte aber wohl zu Mängeln, vor allem bei der Halt­barkeit der an der Abgas­reinigung beteiligten Bauteile des Motors. Darauf­hin wurde anscheinend die Motorsteuerung so geändert, dass sie im Fahr­betrieb gar nicht mehr in Betrieb war. Spiegel online liefert weitere Einzelheiten zum aktuellen Stand im VW-Skandal.

12.01.2017 Sowohl das Land­gericht Hildesheim als auch das Land­gericht Frank­furt haben die Verkündung von Entscheidungen über Schaden­ersatz­klagen direkt gegen Volks­wagen verschoben (s. u., 29.12.2016).

06.01.2017 Nach einer Studie des Institute for Clean Trans­portation (ICCT) ist der Abgas-Skandal noch nicht über­standen. Die Wissenschaftler unter­nahmen umfang­reiche Mess­fahrten mit nach der EU6-Abgasnorm zugelassenen Diesel-Autos. Erschre­ckendes Ergebnis: Statt der zugelassenen 80 Milligramm je Kilo­meter Fahrt enthielten die Abgase im Fahr­betrieb 560 Milligramm Stick­oxid je Kilo­meter Fahrt. Grund sind aus Sicht der Wissenschaftler die Vorschriften zur Ermitt­lung des Schad­stoff­ausstosses – dieser muss nur in Prüf­stand­versuchen und nicht bei „richtigen“ Fahrten gemessen werden.
„Die Ergeb­nisse“, schreiben die ICCT-Experten, „lassen mit großer Sicherheit darauf schließen, dass es auch für die neueste Generation von Diesel-Pkw eine systematische Über­schreitung von NOX-Limits unter realen Fahr­bedingungen gibt.“ Im Klar­text: Nach wie vor ist die Motorsteuerung bei den meisten Autos so einge­richtet, dass nur bei den für die für die Zulassung maßgeblichen Prüf­stand­versuchen die Abgas­reinigung so wie vorgeschrieben funk­tioniert.
Nötig ist das nicht. Laut der Ergeb­nisse der Wissenschaftler halten zumindest einzelne Auto­typen die gesetzlichen Grenz­werte auch im Alltag ein. Welche Auto­typen getestet wurden und wie sie abschnitten, sagten die Wissenschaftler nicht. Ausgewertet wurden Mess­ergeb­nisse für 15 Autos von sechs Herstel­lern. Die ICCT hat die Unter­suchungs­ergeb­nisse im Detail veröffent­licht und hält eine deutsch­sprachige Zusammenfassung bereit.
Englische Fassung
Deutsche Fassung

05.01.2017 My-right.de hat in Braun­schweig eine erste Klage gegen VW einge­reicht. Anders als ursprüng­lich geplant, ist ein Kunde des Unter­nehmens der Kläger. Er hatte einen VW Eos mit TDI-Motor für über 40 000 Euro gekauft. VW soll den Wagen zurück­nehmen und den Kauf­preis erstatten – und nicht bloß den Minderwert ausgleichen. Grund­lage für die Forderung ist nicht nur der Vorwurf einer sittenwid­rigen, vorsätzlichen Schädigung, sondern vor allem der Vorwurf der Verletzung von EU-Zulassungs­regeln.
Die Autos mit der skandalösen Motorsteuerung hätten – entgegen der Darstellung der Rechts­lage durch das Kraft­fahr­bundes­amt und durch das Bundes­verkehrs­ministerium – nicht zugelassen werden dürfen. VW habe fälsch­lich versichert, dass sie den Regeln entsprächen, erklärte My-right.de-Chefjurist Jan-Eike Andresen. Deshalb habe die EU ja auch ein Vertrags­verletzungs­verfahren gegen die Bundes­republik Deutsch­land einge­leitet. Das Unternehmen will in diesen Tagen mindestens zwei weitere Klagen in Berlin und München einreichen.

29.12.2016 Am Mitt­woch und Freitag kommender Woche fallen an den Land­gerichten in Hildesheim und Frank­furt die – soweit bekannt – ersten Entscheidungen zu Schaden­ersatz­klagen von Auto­käufern direkt gegen VW als Hersteller. Das kündigt Rechtsanwalt Tobias Ulbrich an. Er geht davon aus, dass die Gerichte VW letzt­lich wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung ihrer Kunden verurteilen werden. Möglicher­weise beschließen die Gerichte zunächst allerdings, bestimmte Beweise zu erheben.

21.12.2016 Mehr als ein Jahr nach Bekannt­werden des Diesel-Skandals hat Volks­wagen vom Kraft­fahrt-Bundes­amt (KBA) nach eigener Darstellung die letzten noch ausstehenden Freigaben für den Rück­ruf der betroffenen Autos erhalten. Die Besitzer würden „in den kommenden Wochen“ benach­richtigt, teilte der Konzern mit.

12.12.2016 Der Allgemeine Deutsche Auto­mobil Club (ADAC) hat zwei VW-Skandal-Autos vor und nach der Nach­rüstung untersucht. Ergebnis: Der Ausstoß von Stick­oxiden verringert sich durch die neue Motorsteuerung um bis zu ein Viertel, fanden die Techniker des Vereins heraus. Der Kohlen­dioxid-Ausstoß und damit auch der Kraft­stoff­verbrauch stiegen an, aber nur um höchs­tens 4,5 Prozent – bei einer Mess­genauigkeit von plus minus zwei Prozent­punkten.
Allerdings: Der Kraft­stoff­verbrauch lag bei den Norm­messungen sowohl vor als auch nach dem Austausch der Motorsteuerung um rund 10 Prozent über dem von VW angegebenen Wert. Und: Die Stick­oxid-Ober­grenze von 180 Milligramm je Kilo­meter halten der Polo 1.2 TDI und der Golf 2.0 TDI, die der ADAC untersucht hat, nur im Neuen Europäischer Fahrzyklus (NEFZ) ein.
In der realitäts­näheren Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure (WLTC) stößt der Polo 1.2 TDI nach der Nach­rüstung 274 und vor der Nach­rüstung 357 Milligramm je Kilo­meter aus. Der Golf 2.0 TDI lag bei 397 vor und 308 Milligramm nach der Nach­rüstung. Bei Auto­bahn­fahrten steigt der Stick­oxid-Ausstoß noch mal deutlich an.
Im vom ADAC selbst entwickelten Zyklus „Bundes­autobahn 130“ stieß der Polo 1.2 TDI vor der Nach­rüstung 872 und danach 655 Milligramm aus. Die Vergleichs­werte für den Golf 2.0 TDI lagen bei diesen Test­fahrten erstaunlicher­weise nied­riger: 724 und 464 Milligramm. Weitere Ergeb­nisse und Details zu den Messungen liefert der ADAC unter www.adac.de/ecotest.

08.12.2016 Die EU will offen­bar gegen Deutsch­land und sechs weitere Mitglieds­staaten Vertrags­verletzungs­verfahren einleiten, weil die im Abgas-Skandal nicht entschieden genug gegen VW und andere Auto­hersteller vorgehen. Das berichtet der Spiegel. Die EU-Beamten verlangen eine Bestrafung der Unternehmen, in deren Autos die Motorsteuerung die Abgas­reinigung im Fahr­betrieb illegal verringert oder abschaltet.

17.11.2016 Durch die zunehmend ausgefeilten Tricks der Hersteller bei der Norm-Verbrauchs­messung wird die Diskrepanz zwischen dem von den Herstel­lern angegebenen Kraft­stoff­verbrauch und dem tatsäch­lichen Verbrauch im Fahr­betrieb immer größer. Sie liegt nach einem Spiegel Online-Bericht unter Berufung auf das Öko-Forschungs­institut International Council on Clean Transportation (ICCT) inzwischen bei durch­schnitt­lich 42 Prozent. Mit anderen Worten: Ein Auto mit einem Norm-Durch­schnitts­verbrauch von 7,0 Liter Kraft­stoff je 100 Kilo­meter verbraucht tatsäch­lich im Durch­schnitt 9,9 Liter je 100 Kilo­meter. Bei einem Kraft­stoff­preis von 1,30 Euro und 150 000 Kilo­metern Gesamt­fahr­leistung summiert sich der Unterschied auf über 5 500 Euro.

14.11.2016 Auch beim Sprit­verbrauch haben die Auto­hersteller offen­bar noch stärker geschummelt als bisher bekannt. Der Spiegel berichtet in seiner aktuellen Ausgabe: Bei Abgas­messungen im Auftrag der wegen des VW-Skandals vom Verkehrs­ministerium einge­setzten Unter­suchungs­kommis­sion fielen vor allem zwei Modelle des Audi A6 auf. Sie hatten über ein Drittel mehr Kohlen­dioxid im Abgas, als sie bei dem angegebenen Norm-Kraft­stoff­verbrauch hätten haben dürfen. Mit anderen Worten: Der Sprit­verbrauch liegt um über zwei Liter je 100 Kilo­meter höher als angegeben.
Bei zahlreichen weiteren Autos mit Diesel­motor gab es ebenfalls große Abweichungen, darunter Jaguar XE, Mercedes C220, Opel Zafira, Volvo V60 und Porsche Macan. Sollten sich die Messungen bestätigen, werden wahr­scheinlich auch Steuer­nach­zahlungen fällig. Der Spiegel geht davon aus: Die Hersteller müssen zahlen.
Ein Nach­spiel hat das womöglich auch noch für die Behörden. Die Berliner Rechts­anwalts­kanzlei Werdermann von Rüden hat Straf­anzeige gegen Verkehrs­minister Alexander Dobrindt und Ekhard Zinke, den Präsidenten des Kraft­fahrt­bundes­amtes, erstattet. Diese hätten die Mess­ergeb­nisse nach dem Umwelt­informations­gesetz sofort veröffent­lichen müssen. Es zu unterlassen, könne eine strafbare Beihilfe zum Betrug darstellen, meinen die Anwälte.

07.11.2016 Die VW-Anwälte meinen allen Ernstes: Die Motorsteuerung in den Skandal-Autos sei in der EU – anders als in den USA – gar nicht illegal. Die EU-Normen gälten nur für die Tests im Prüf­stand. Für den Fahr­betrieb gebe es gar keine Grenz­werte. So trugen sie es in einem Rechts­streit zwischen dem Käufer eines Skandal-Autos und einem Auto­händler vor. Das Land­gericht Frank­furt am Main wies das zurück. Besitzer von Autos mit illegaler Motorsteuerung müssten mit dem Entzug der Zulassung rechnen, wenn die Wagen nicht mit einer legalen Motorsteuerung nachgerüstet werden, argumentierte das Gericht (Urteil vom 20.10.2016, Aktenzeichen: 2-23 O 149/16, siehe test.de-Urteilsliste zum VW-Skandal).
Auch Bundes­verkehrs­minister Alexander Dobrindt (CSU) reagierte mit Unver­ständnis. „Wir teilen die Auffassung von VW nicht“, sagte ein Sprecher des Verkehrs­ministeriums der Zeitung „Die Welt“. Sie wider­spreche auch dem Rück­rufbescheid des Kraft­fahrt-Bundes­amts (KBA), wonach die manipulierten Fahr­zeuge zurück in die Werk­stätten müssen. Ganz ähnlich äußerte sich die EU-Kommis­sion. „Das Verbot von Abschalt­einrichtungen im EU-Recht ist dem Wort­laut und dem Geist nach eindeutig“, sagte ein Sprecher.

06.11.2016 Die Staats­anwalt­schaft Braun­schweig ermittelt nun auch gegen VW-Aufsichts­rats­chef Pötsch. Er soll als damaliger Finanz­chef die Kapitalmärkte manipuliert haben, indem er zu spät über den Abgas­betrug informierte. Auch der heutige VW-Chef Matthias Müller gehörte dem jetzt angeklagten Vorstand an: Ob auch gegen ihn ermittelt wird, ist noch unklar. Die Staats­anwalt­schaft ermittelt wegen möglicher Markt­manipulation bereits gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winter­korn und den amtierenden VW-Markenchef Herbert Diess.

04.11.2016 Das Kraft­fahrt-Bundes­amt (KBA) hat die vorgeschlagene Umrüstung von Modellen mit 1,6-Liter-TDI-Motor vom Typ EA 189 genehmigt. Das teilte VW heute mit. Damit könnten nun welt­weit weitere 2,6 Millionen Fahr­zeuge in die Werk­stätten gerufen werden. Laut Nach­richten­agentur AFP wollen Behörden in anderen Ländern die KBA-Genehmigung über­nehmen. In Deutsch­land sind nach VW-Angaben „etwa 800 000 bis 900 000 Autos“ betroffen, darunter die VW-Modelle Golf und Passat sowie der Audi A4 und der Seat Leon. Für die Umrüstung sind ein Software-Update und die Installation eines zusätzlichen Bauteils nötig. Die Besitzer würden „in den kommenden Wochen sukzessive benach­richtigt“, erklärte Volks­wagen. Die Reparatur nehme „weniger als eine Stunde Arbeits­zeit in Anspruch“.

03.11.2016 „Abgas-Skandal bei VW: Experten warnen vor Motorschäden“, berichtet Spiegel Online aktuell. Beamte der EU-Kommis­sion berichteten den Spiegel-Reportern unter Berufung auf die Techniker im renommierten Vela-Abgas­labor in Nord­italien, dass Bauteile wie das Abgasrück­führ­ventil, der Speicherkatalysator, das Harn­stoff-Injektions­system, der sogenannte SCR-Katalysator oder auch der Partikelfilter durch eine – zugunsten vorschrifts­mäßiger Abgas­reinigung – geänderte Motorsteuerung erheblich stärker in Anspruch genommen werden.
ADAC und Verbraucherzentrale Bundes­verband fordern jetzt eine Garan­tie­erklärung von VW. Sollte die Nach­rüstung Besitzern von Autos aus dem VW-Konzern Nachteile bringen, müsse der dafür gerade­stehen. Das Unternehmen weigert sich bisher, eine solche Garantie zu über­nehmen. Der ADAC will dem Verdacht jetzt auf den Grund gehen. Nachgerüstete VW-Skandal­autos in der Fahr­zeugflotte des Auto­clubs sollen jetzt auch auf mögliche Halt­barkeits­mängel geprüft werden.

03.11.2016 Das Urteil lässt aufhorchen: Auf eine Klage der Deutschen Umwelt­hilfe hin nimmt das – zwischen zwei Haupt­verkehrs­straßen gelegene – Verwaltungs­gericht Düssel­dorf Behörden in die Pflicht, zur Einhaltung der Grenz­werte für die Schad­stoff­belastung der Lust wirk­same Maßnahmen zu ergreifen. Dabei müssen die Behörden auch ernst­haft über Fahr­verbote für Dieselfahr­zeuge nach­denken, meinen die Richter in Düssel­dorf.
Diesel­motoren sind Haupt­quelle für gesund­heits­schädliche Stick­oxide. Und Kern des VW-Skandals: Die Reinigung der Abgase von Stick­oxiden funk­tioniert bei Skandal­autos nur im Prüf­stand richtig. Sobald die Skandal-Autos im Straßenverkehr unterwegs sind, schaltet die Motorsteuerung die Abgas­reinigung ab.
Der Grenz­wert für Stick­oxid liegt seit 2010 bei 40 Mikrogramm pro Kubik­meter. An der Messstelle Corneliusstraße in Düsseldorf in rund einem Kilo­meter Entfernung zum Verwaltungs­gericht ist ständig erheblich mehr Stick­oxid in der Luft, heute zum Beispiel bis zu 109 Mikrogramm je Kubik­meter.
Verwaltungs­gericht Düssel­dorf, Urteil vom 13.09.2016
Aktenzeichen: 3 K 7695/15
Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zum Urteil

03.11.2016 Die juristische Aufarbeitung des VW-Skandals ist ange­laufen. Gegen Rechts­schutz­versicherer liegen bereits zahlreiche Urteile vor. Klare Ansage der Justiz: Die Versicherer müssen die Klagen von Kunden mit Verkehrs­rechts­schutz­police finanzieren. Die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer in Lahr hatte zahlreiche Klagen einge­reicht, nachdem sich vor allem Arag, Örag und Huk-Coburg geweigert hatten, ihren Kunden Deckung zu bieten.

Auch eine Hand­voll Käufern von Skandal-Autos hat sich bereits vor Gericht in erster Instanz durch­gesetzt. Rechts­kräftig abge­schlossen ist aber noch keines der Verfahren, bisher haben die offen­bar von VW-Anwälten unterstützten Anwälte der Auto­händler noch gegen jede Verurteilung Berufung einge­legt.
Für VW-Aktionäre läuft ein Muster­verfahren vor dem Ober­landes­gericht Braun­schweig an. Noch in diesem Jahr will das Gericht entscheiden, wer Musterkläger wird. Andere Aktionäre können sich dann der Klage anschließen.
test.de bietet eine Liste mit verbraucherfreundlichen Gerichtsentscheidungen zum VW-Skandal, die fort­laufend aktualisiert wird.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 20.04.2023 um 15:32 Uhr
Musterbriefe

@ulrich.barthel: Da hatte sich ein technischer Fehler eingeschlichen. Die Links zu der Musterbrief-Datei sollten genau an der Stelle sein, wo Sie sie gesucht haben. Wir haben den Fehler korrigiert. Sie sollten die Musterbrief-Datei jetzt problemlos aufrufen können. Vielen Dank für Ihren Hinweis! Bitte entschuldigen Sie den Fehler!

ulrich.barthel am 20.04.2023 um 15:07 Uhr
Kann Musterbriefe nicht finden

Die Musterbriefe, die im aktuellen Artikel "Hersteller haften auch ohne Vorsatz" mehrfach angekündigt werden, kann ich leider nirgends finden. Die Hinweise wie "Muster­texte samt ausführ­licher Hinweise" haben auch keinen Link.

pinkepanke am 13.04.2023 um 09:47 Uhr
OLG Schleswig Urteil vom 29.03.2023 – 12 U 119/22

Zu BMW hat das OLG Schleswig Urteil vom 29.03.2023 – 12 U 119/22 ausgeführt:
"Amtliche Leitsätze:
(...) Mangels Schadens (s. Punkte 9 und 10) und aufgrund fehlenden
Fahrlässigkeitsvorwurfs ergibt sich ein Anspruch eines Fahrzeugkäufers nach der
Entscheidung des EuGH vom 21.03.2023 (Rechtssache C 100-21) jedenfalls im
vorliegenden Fall auch nicht aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EGFGV
oder Art. 5 VO 715/2007/EG. Der Hersteller hat nicht gegen den zivilrechtlichen
Fahrlässigkeitsmaßstab des § 276 Abs. 2 BGB verstoßen. Das Thermofenster war bei
Inverkehrbringen des streitgegenständlichen Fahrzeugs sog. Industriestandard und
wurde weitreichend von einer Vielzahl von Autoherstellern in Dieselfahrzeugen
eingesetzt, ohne dass dies vom KBA damals oder später – trotz mehrfacher
Untersuchungen – beanstandet worden wäre."
Warten wir den BGH am 08.05.2023 ab...

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.04.2023 um 08:52 Uhr
OLG Hamm Bedeutung des EuGH-Thermofenster-Urteils

@pinkepanke: Vielen Dank für den Hinweis!
Wir staunen, dass das Oberlandesgericht Hamm den Irrtum über die Zulässigkeit von Thermofenstern für unvermeidbar hält und dass es keine grundsätzliche Bedeutung sieht. Die Überlegungen des Gerichts zum Schutzzweck der Typgenehmigungsregeln tragen die Entscheidung nicht.
Wir halten es kaum für vorstellbar, dass der Bundesgerichtshof nicht dabei bleibt, dass der Kauf eines nicht den Abgasvorschriften entsprechenden Autos, das jederzeit stillgelegt werden kann, einen Schaden darstellt, für den die Hersteller einzustehen haben. Wir denken allerdings auch, dass der Bundesgerichtshof dabei bleiben wird, mit dem Wagen gefahrene Kilometer der Sache nach als Verringerung des Schadens zu begreifen. Dass der Wagen dabei mehr Schadstoffe ausgestoßen haben mag, als es dem Käufer bewusst und recht war, wird er weiterhin nicht als entschädigungspflichtigen Schaden begreifen, denken wird. Die Richter in Karlsruhe werden aber ihre Ansicht prüfen müssen, ob die Anrechnung der Nutzung des Wagens dazu führen kann, dass der Schaden vollständig kompensiert ist. Auch über die zu erwartende Strecke hinaus gefahrene Autos stellen noch einen Wert da und dieser ist dadurch eingeschränkt, dass das Auto - gerade jetzt nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshof und des Verwaltungsgerichts in Schleswig - wohl entweder aufwändig nachzurüsten oder stillzulegen ist.
Bitte entschuldigen Sie die späte Reaktion, der zuständige Redakteur ist erst jetzt dazu gekommen, sich das Urteil genau anzuschauen.

pinkepanke am 03.04.2023 um 13:22 Uhr
OLG Hamm Bedeutung des EuGH-Thermofenster-Urteils

OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.2023 - 7 U 113/22 - openJur :
Auch in Anbetracht der Entscheidung des EuGH vom EUGH 21.3.2023 in der Sache EUGH Aktenzeichen C-100/21 bleibt es dabei, dass § BGB § 823 Abs. BGB § 823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit Art. 18 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 und Art. 46 der Rahmenrichtlinie sowie mit Art. EWG_VO_715_2007 Artikel 5 Abs. EWG_VO_715_2007 Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 715/2007 als Schutzgesetze in sachlicher Hinsicht das Interesse, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, nicht umfasst.