Abgas­skandal

VW-Entschädigungs­rechner

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Was Ihnen die Rück­abwick­lung des Skandal­auto-Kaufs samt Zinsen bringt, können Sie mit unserem VW-Entschädigungs­rechner prüfen.

Kauf­preis abzüglich Nutzungs­entschädigung

Skandal­autobesitzern steht Schaden­ersatz zu. Der Auto­hersteller muss den Kauf­preis abzüglich einer Nutzungs­entschädigung für die mit dem Auto gefahrenen Kilo­meter erstatten.

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floflo1990 am 09.06.2023 um 18:58 Uhr
Beitrag in der Chronik vom 31.05.2023

Von einer echten Trendwende kann man m.E. nur sprechen, wenn der BGH bei bloßer Fahrlässigkeit auch den großen Schadensersatzanspruch bejahen würde. Doch dafür gibt es keine Anzeichen. Wenn das OLG Dresden den Parteien jetzt einen Vergleich nahegelegt hat, so ist das nach den Äußerungen der BGH-Richterin Eva Menges in der mündlichen Verhandlung vom 08.05. nur konsequent, da vieles angedeutet, aber noch nichts entschieden wurde, so dass eine erhebliche Rechtsunsicherheit bleibt. Und da bietet sich ein Vergleich eben an. Diese Rechtsunsicherheit wird auch nach Verkündung des Urteils bleiben, da sich die Fälle nur einzelfallbezogen entscheiden lassen. Pauschale Aussagen ohne Berücksichtigung individueller Faktoren, wie hoch der sog. mittlere Schadensersatzanspruch sein soll, verbieten sich ebenso, wie die pauschale Annahme eines vermeidbaren Verbotsirrtums. Bei Thermofenstern, die Gegenstand von Vorlagen an den EuGH waren, wird man jedenfalls eine Fahrlässigkeit kaum bejahen können.

Profilbild Stiftung_Warentest am 20.04.2023 um 15:32 Uhr
Musterbriefe

@ulrich.barthel: Da hatte sich ein technischer Fehler eingeschlichen. Die Links zu der Musterbrief-Datei sollten genau an der Stelle sein, wo Sie sie gesucht haben. Wir haben den Fehler korrigiert. Sie sollten die Musterbrief-Datei jetzt problemlos aufrufen können. Vielen Dank für Ihren Hinweis! Bitte entschuldigen Sie den Fehler!

ulrich.barthel am 20.04.2023 um 15:07 Uhr
Kann Musterbriefe nicht finden

Die Musterbriefe, die im aktuellen Artikel "Hersteller haften auch ohne Vorsatz" mehrfach angekündigt werden, kann ich leider nirgends finden. Die Hinweise wie "Muster­texte samt ausführ­licher Hinweise" haben auch keinen Link.

pinkepanke am 13.04.2023 um 09:47 Uhr
OLG Schleswig Urteil vom 29.03.2023 – 12 U 119/22

Zu BMW hat das OLG Schleswig Urteil vom 29.03.2023 – 12 U 119/22 ausgeführt:
"Amtliche Leitsätze:
(...) Mangels Schadens (s. Punkte 9 und 10) und aufgrund fehlenden
Fahrlässigkeitsvorwurfs ergibt sich ein Anspruch eines Fahrzeugkäufers nach der
Entscheidung des EuGH vom 21.03.2023 (Rechtssache C 100-21) jedenfalls im
vorliegenden Fall auch nicht aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EGFGV
oder Art. 5 VO 715/2007/EG. Der Hersteller hat nicht gegen den zivilrechtlichen
Fahrlässigkeitsmaßstab des § 276 Abs. 2 BGB verstoßen. Das Thermofenster war bei
Inverkehrbringen des streitgegenständlichen Fahrzeugs sog. Industriestandard und
wurde weitreichend von einer Vielzahl von Autoherstellern in Dieselfahrzeugen
eingesetzt, ohne dass dies vom KBA damals oder später – trotz mehrfacher
Untersuchungen – beanstandet worden wäre."
Warten wir den BGH am 08.05.2023 ab...

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.04.2023 um 08:52 Uhr
OLG Hamm Bedeutung des EuGH-Thermofenster-Urteils

@pinkepanke: Vielen Dank für den Hinweis!
Wir staunen, dass das Oberlandesgericht Hamm den Irrtum über die Zulässigkeit von Thermofenstern für unvermeidbar hält und dass es keine grundsätzliche Bedeutung sieht. Die Überlegungen des Gerichts zum Schutzzweck der Typgenehmigungsregeln tragen die Entscheidung nicht.
Wir halten es kaum für vorstellbar, dass der Bundesgerichtshof nicht dabei bleibt, dass der Kauf eines nicht den Abgasvorschriften entsprechenden Autos, das jederzeit stillgelegt werden kann, einen Schaden darstellt, für den die Hersteller einzustehen haben. Wir denken allerdings auch, dass der Bundesgerichtshof dabei bleiben wird, mit dem Wagen gefahrene Kilometer der Sache nach als Verringerung des Schadens zu begreifen. Dass der Wagen dabei mehr Schadstoffe ausgestoßen haben mag, als es dem Käufer bewusst und recht war, wird er weiterhin nicht als entschädigungspflichtigen Schaden begreifen, denken wird. Die Richter in Karlsruhe werden aber ihre Ansicht prüfen müssen, ob die Anrechnung der Nutzung des Wagens dazu führen kann, dass der Schaden vollständig kompensiert ist. Auch über die zu erwartende Strecke hinaus gefahrene Autos stellen noch einen Wert da und dieser ist dadurch eingeschränkt, dass das Auto - gerade jetzt nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshof und des Verwaltungsgerichts in Schleswig - wohl entweder aufwändig nachzurüsten oder stillzulegen ist.
Bitte entschuldigen Sie die späte Reaktion, der zuständige Redakteur ist erst jetzt dazu gekommen, sich das Urteil genau anzuschauen.