
Allein in Deutschland haben fast 2,7 Millionen Diesel-Autos von VW, Seat, Skoda, Audi und Porsche mehr Stickoxid in die Luft gepustet als zulässig. Zumindest ein kleiner Teil tut das immer noch. Dürfen die Autos weiterfahren? Haben Besitzer Anspruch auf Schadenersatz? Kommt es jetzt zu Fahrverboten? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen. Neu: Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg für Fahrverbote freigemacht.
Allgemeine Fragen
Wer ist vom Abgas-Skandal betroffen?
Was ist mit BMW?
Was ist mit Mercedes?
Was wurde beim „Dieselgipfel“ beschlossen?
Was unternehmen die Behörden?
Wie finde ich raus, welche Schadstoffklasse mein Wagen hat?
Die Autohersteller bieten nun alle „Umweltprämien“ an, wenn man seinen alten Diesel zurückgibt. Lohnt es sich, solche Angebote anzunehmen?
Nachrüstung der Skandalautos – die Details
Was genau tut Volkswagen bei der Nachrüstung?
Wieso Nachrüstung? Reicht es nicht, wenn die Wagen stets im sauberen Prüfstand-Modus fahren?
Wie verändern sich Schadstoffausstoß und Verbrauch, wenn die Autos nachgerüstet sind?
Verschlechtert sich die Haltbarkeit der Motoren durch die Nachrüstung?
Manipulierte Wagen: Tüv, Zulassung, Kfz-Steuer, Halterhaftung
Darf ich Autos mit Manipulationssoftware an Bord noch fahren?
Können die Behörden meinem Auto die Zulassung entziehen?
Muss ich mit Fahrverboten rechnen?
Bekomme ich für ein Skandal-Auto ohne Nachrüstung neuen Tüv?
Muss ich Kfz-Steuer nachzahlen, wenn VW für meinen Wagen den Kohlendioxid-Ausstoß zu gering angegeben hat?
Hafte ich für unzulässig hohen Schadstoffausstoß meines Autos?
Kundenrechte gegenüber dem Verkäufer
Kann ich die Lieferung eines neuen Wagens verlangen oder zurücktreten, wenn ich ein manipuliertes Auto bekommen habe?
Muss ich meinem Händler bei einer Reklamation die Chance geben, das Problem zu beheben?
Ich will vom Kauf zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Anrechnen lassen soll ich mir einen Betrag für meine gefahrenen Kilometer. Wie wird der berechnet?
Mein Auto wurde nachgerüstet. Ein Makel, wie ich finde. Kann ich Ersatz einer Wertminderung verlangen?
Wann verjähren meine Sachmangelrechte gegen den Händler?
Wie kann ich die Verjährung stoppen?
Habe ich als Käufer eines Gebrauchtwagens mit Manipulationssoftware die gleichen Rechte wie der Erstbesitzer?
Was kann ich tun, wenn ich einen der Audi-V6-TDI habe, deren Rückruf erst im Januar 2018 bekannt geworden ist?
Kundenrechte von Leasingnehmern
Kundenrechte von Autokreditnehmern
Kundenrechte gegenüber dem Hersteller
Kann VW für den unzulässig hohen Schadstoffausstoß der Autos des Konzerns haftbar gemacht werden?
Kann ich als Besitzer eines Autos mit Manipulationssoftware Schadenersatz vom VW-Konzern verlangen?
Unterstellt, ich habe als Besitzer eines Skandalautos ein Anrecht auf Schadenersatz: Was kann ich dann vom VW-Konzern verlangen?
Wieso erhalten VW-Fahrer in den USA eine Entschädigung, in Deutschland aber nicht?
Rechtsschutz und Sammelklagen
Kann ich mich an einer Sammelklage gegen VW beteiligen?
Muss die Rechtsschutzversicherung meine Klage gegen VW und die Vertragshändler finanzieren?
Warum verweigern Rechtsschutzversicherer oft dennoch die Deckung?
Wie setze ich mein Recht auf Rechtsschutz-Deckung am besten durch?
Habe ich auch dann Anspruch auf Rechtsschutz, wenn ich den Versicherungsvertrag erst nach Kauf des Autos abgeschlossen habe?
Habe ich auch dann Anspruch auf Rechtsschutz, wenn ich ein Skandalauto gebraucht gekauft habe?
Kann ich als Eigentümer eines Skandal-Autos mit Unterstützung der Behörden rechnen?
Die Rechte von VW-Aktionären
Habe ich als VW-Aktionär Anspruch auf Schadenersatz wegen Kursverlusten?
Gibt es ein Musterverfahren, in das ich mich als Anleger einklinken kann?
Was muss ich als VW-Aktionär beachten, wenn ich Schadenersatz fordern will?
Ich habe eins der Autos, bei denen VW oder ein anderer Hersteller den Kohlendioxidausstoß und damit den Spritverbrauch zu niedrig angegeben hat. Wie sieht es mit meinen Rechten aus?
Ich habe ein Skandal-Auto – aber nicht vom VW-Konzern. Wie sieht es mit meinen Rechten aus?
Allgemeine Fragen
Wer ist vom Abgas-Skandal betroffen?
In Deutschland sind auf jeden Fall Käufer von fast 2,7 Millionen Autos mit 1,2-, 1,6-, 2,0- und 2,5-Liter-Turbodiesel-Motoren aus dem VW-Konzern betroffen. Hinzu kommen noch 5 000 Audi A8 mit 4,2-Liter-Turbodiesel mit über 400 PS und 14 000 Porsche Macan mit 3.0-Liter-V6-TDI-Motor. Bei diesen Autos erkennt die Motorsteuerung, ob der Wagen im Straßenverkehr unterwegs ist oder ob er auf dem Prüfstand steht. Die Abgasreinigung funktioniert nur im Prüfstand. Ansonsten trimmt die Elektronik den Motor auf Effizienz und Leistung. Insbesondere der Ausstoß gefährlicher Stickoxide steigt dramatisch an. Die zwischen September 2013 und August 2017 hergestellten Audi A8 stießen bis zu 2 000 Milligramm Stickoxid je Kilometer aus. Erlaubt sind 80 Milligramm. Weitere Autos aus dem VW-Konzern stehen unter Verdacht: Aktuell laufen Untersuchungen an den Dieselvarianten der Modelle Porsche Cayenne und Porsche Panamera.
Andere Hersteller und Modelle haben die Abgasreinigung ebenfalls unzulässig abgeschaltet. Unklar ist, in welchen Fällen das wie bei VW absichtlich erfolgte, um ohne Rücksicht auf die Umwelt Nachteile bei Verbrauch, Leistung und/oder Haltbarkeit zu vermeiden. Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg hat angeordnet, dass diese Autos nachgerüstet werden müssen. Der VW-Konzern hat alle Betroffenen mit 1,2-, 1,6- und 2,0-TDI-Motoren informiert. Die meisten kleineren VW-, Seat-, Skoda- und Audi-Modelle mit Reduktion der Abgasreinigung haben bereits eine neue Motorsteuerung erhalten. Der vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg angeordnete Rückruf von rund 130 000 Audi A4, A5, A6, A7 und A8 ist erst im Januar 2018 bekannt geworden. test.de weiß aktuell nicht, ob schon klar ist, welche Autos genau betroffen sind und ob der Hersteller die Besitzer bereits informiert hat.
Was ist mit BMW?
Fest steht: Auch Dieselmotoren von 2016 gebauten BMW-Autos stoßen zum Teil erheblich mehr Stickoxid aus als die in Prüfstandversuchen seinerzeit höchstens erlaubten 80 Milligramm je Kilometer. Das ist jedoch zu erwarten, da die Prüfstandversuche für die seinerzeit gültige Euro6-Norm nur Fahrten mit recht geringer Geschwindigkeit und wenig Leistungseinsatz vorsahen. Die Deutsche Umwelthilfe sieht jedoch nach umfangreichen ausführlichen Messungen an einem BMW 320d, Baujahr 2016, sowohl im Straßenverkehr als auch auf dem Prüfstand Anhaltspunkte dafür, dass die Abgasreinigung im Fahrbetrieb nicht korrekt funktioniert. So sei die Abgasreinigung bei über 3 500 Umdrehungen der Kurbelwelle pro Minute und bei Anforderung eines Drehmoments von 200 und mehr Newtonmetern komplett abgeschaltet.
3500 Umdrehungen sind für einen Dieselmotor ziemlich viel; die Höchstleistung erreicht der BMW-Dieselmotor bereits bei 4 000 Umdrehungen pro Minute. 200 Newtonmeter Drehmoment entspricht allerdings im Bereich von 1 750 bis 2 500 Umdrehungen pro Minute nur der halben Höchstleistung des Motors. Bei 2500 Umdrehungen führen 200 Newtonmeter Drehmoment zu einer Leistung von gut 52 Kilowatt (gut 71 PS). Zumindest beim Beschleunigen werden BMW-Fahrer vermutlich oft noch mehr Gas geben. BMW weist die Vorwürfe der Deutschen Umwelthilfe strikt zurück. Die Motorsteuerung für BMW sei legal, auch wenn im Fahrbetrieb zuweilen mehr als 80 Milligramm Stickoxid je Kilometer ausgestoßen werden. Einzelheiten zu den Messungen der DUH im Beitrag des ZDF-Magazins Wiso, Einzelheiten zur Reaktion von BMW bei Spiegel Online.
Inzwischen hat sich das Kraftfahrt-Bundesamt zu den Vorwürfen geäußert. Es hält die Abgasreinigung bei BMW für korrekt. Einzelheiten dazu bei Spiegel online.
Was ist mit Mercedes?
Fest steht: Der Autobauer Daimler weitet seine Rückrufaktion wegen unzureichender Abgasreinigung auf über drei Millionen Mercedes-Diesel in Europa aus. Laut Daimler ist der Rückruf freiwillig. Er soll dazu dienen, „das Vertrauen wiederherzustellen.“ Die Staatsanwaltschaft hat allerdings den Verdacht, dass Mercedes genau wie VW bei zwei Motorbaureihen Mechanismen eingebaut hat, die nur im Prüfstand die Abgasreinigung vollständig aktivieren. Offenbar ist jedoch anders als VW die Abgasreinigung im normalen Fahrbetrieb nicht immer abgeschaltet, sondern es hängt von der Lufttemperatur ab, ob die Systeme in Betrieb sind oder nicht. Es geht um insgesamt rund eine Million Fahrzeuge mit Vier- und Sechs-Zylinder-Dieselmotoren der Baureihen OM 651 und OM 642. Die sind in einer ganzen Reihe Autos und Kleintransporter im Einsatz. Das Amtsgericht Stuttgart hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft beschlossen, Büros bei Mercedes durchsuchen zu lassen. Die dort sichergestellten Unterlagen werten die Strafverfolger jetzt aus. Weitere Hintergründe lesen Sie bei Spiegel-Online.
Was wurde beim „Dieselgipfel“ beschlossen?
Rund 5,3 Millionen Diesel-Pkw der Schadstoffklassen Euro 5 oder Euro 6 sollen ein Software-Update bekommen. Das haben die Autohersteller beim „Dieselgipfel“ angeboten. Betroffen sind überwiegend Fahrzeuge aus dem Volkswagen-Konzern mit seinen Marken VW, Audi und Porsche sowie Dieselmodelle von BMW, Daimler und Opel. In der Zahl sind aber bereits die rund 2,5 Millionen Autos enthalten, die Volkswagen schon seit Anfang 2016 in Deutschland nachrüstet. Ausländische Hersteller beteiligen sich nicht an der Aktion.
Was unternehmen die Behörden?
Hinter den Kulissen wird dem Vernehmen nach heftig diskutiert. Nach Darstellung des Spiegel wollen die Behörden die Autohersteller offenbar dazu bringen, ihre Autos nicht bloß mit einer geänderten Motorsteuerung, sondern auch einer verbesserten Abgastechnik nachzurüsten. Diese Nachrüstung soll aber für Kunden nicht vollständig kostenlos sein. Ein Gutachten der Bundesregierung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Nachrüstung der Skandalautos auch mit geänderten Bauteilen möglich ist und den Ausstoß von Stickoxiden erheblich verringern kann. Allerdings kostet das Ganze je Auto rund 2 500 Euro. Sollen alle gut 2,6 Millionen Skandalautos eine solche Nachrüstung erhalten, führt das zu Kosten in Höhe von deutlich über sechs Milliarden Euro. Selbst mit dieser Hardware-Nachrüstung werden Euro-5-Diesel nicht wirklich zukunftsfähig. Die Euro-6-Grenzwerte schaffen sie auch mit der teuren Nachrüstung nicht, von den Euro-6d-Grenzwerten ganz zu schweigen. Mehr dazu auf Spiegel Online.
Wie finde ich raus, welche Schadstoffklasse mein Wagen hat?
Die Schadstoffklasse, zum Beispiel „Euro 4“, ist in der Zulassungsbescheinigung vermerkt (Feld 14).
Die Autohersteller bieten nun alle „Umweltprämien“ an, wenn man seinen alten Diesel zurückgibt. Lohnt es sich, solche Angebote anzunehmen?
Mehrere Konzerne fördern mit Dieselprämien den Verkauf neuer Elektro-, Hybrid- oder Gasfahrzeuge. Weitere Boni sollen die Wagen mit alternativen Antrieben für Altdieselbesitzer attraktiv machen. Einzelne Hersteller wie Volkswagen zahlen auch für den Kauf junger Gebrauchtwagen eine Prämie. Erkunden Sie, welchen Rabatt Sie beim Neukauf Ihres Wunschautos bekommen könnten – ohne Dieselprämie. Vergleichen Sie diesen Rabatt anschließend mit den Angeboten, die Sie im Rahmen der Dieselprämien-Aktion erhalten. Es ist denkbar, dass Händler Rabatte einkürzen, wenn die Dieselprämie mit ins Spiel kommt. Muss es unbedingt ein Diesel sein, sollten Sie darauf achten, dass für den Wagen die neuesten Abgasnomen Euro 6d-Temp oder Euro 6d mit geringeren Stickoxid-Grenzwerten gelten. Mehr Informationen sowie eine Aufstellung über die derzeit verfügbaren Prämien finden Sie in unserem Special Für wen sich die Dieselprämie lohnt.
Nachrüstung der Skandalautos – die Details
Was genau tut Volkswagen bei der Nachrüstung?
Der Volkswagen-Konzern rüstet die betroffenen Skandal-Autos nach. Ein Großteil der betroffenen Autos hat bereits eine neue Motorsteuerung erhalten. Bis Jahresende sollen alle Autos den Vorschriften entsprechen. Am aufwendigsten ist die Nachrüstung der 1,6-Liter-TDI-Motoren. Sie erhalten zusätzlich zu einem Update der Motorsteuerungs-Software einen sogenannten „Strömungsgleichrichter“. Das ist ein Plastikrohr, das den Luftstrom für die Verbrennung in den Zylindern optimieren soll. Die gesamte Umrüstung soll hier knapp eine Stunde dauern. VW verspricht, die Nachrüstung werde weder zu Mehrverbrauch noch zu Leistungseinbußen führen und auch nicht die Haltbarkeit der Motoren beeinträchtigen. Eine rechtliche verbindliche Garantie will das Unternehmen allerdings nicht übernehmen. Noch unklar ist, was für rund 130 000 Autos von Audi gilt, deren Rückruf erst im Januar 2018 bekannt geworden ist. Der VW-Konzern will bis Ende Februar ein Konzept für die Nachrüstung fertig haben.
Laut Motor-talk.de wird bei den VW-Motoren mit der neuen Steuerung der Diesel mit höherem Druck und gestaffelt in die Zylinder eingespritzt. Außerdem wird das Ventil für die Abgasrückführung anders gesteuert als bisher. Durch die Rückführung von unbrennbarem Abgas in den sonst nur mit einem Luft-Diesel-Gemisch gefüllten Zylinder sinken Temperatur und Druck im Brennraum und es entsteht dadurch weniger Stickoxid. Bei den Autos mit Ad-Blue erhöhte VW außerdem die Einspritzmenge des Additivs. Nachteil vor allem der geänderten Kraftstoffeinspritzung: Es entsteht mehr Ruß als bisher. Der lagert sich im Partikelfilter ab und muss der daher öfter als bisher gezielt mit etwas Extra-Kraftstoff freigebrannt werden. Außerdem schließen und öffnen die Ventile für die Kraftstoffeinspritzung häufiger als bisher und müssen dem erhöhten Kraftstoffdruck standhalten.
Wieso Nachrüstung? Reicht es nicht, wenn die Wagen stets im sauberen Prüfstand-Modus fahren?
Offenbar nicht, denn dann steigt der Verbrauch und die Leistung sinkt. Unseren amerikanischen Kollegen von Consumer Reports ist es – offenbar mit Unterstützung von VW-Insidern – gelungen, einen VW Jetta Sports Wagon (Pendant hierzulande: Golf Variant) von 2011 mit EA 189 TDI-Motor dauerhaft in den Prüfstand-Modus zu schalten und damit zu fahren Video von Consumers Report. Ergebnis der Fahrversuche: Der Wagen verbrauchte 5,1 statt bisher 4,7 Liter Diesel auf 100 Kilometer. Für die Beschleunigung von 0 auf 60 Meilen (rund 97 Kilometer) pro Stunde brauchte der Wagen 10,5 statt 9,9 Sekunden.
Wie verändern sich Schadstoffausstoß und Verbrauch, wenn die Autos nachgerüstet sind?
Die Behörden haben inzwischen die Nachrüstung fast aller VW-Skandal-Autos zugelassen. Sie glauben also, dass die Autos mit der geänderten Motorsteuerung alle Normen einhalten, ohne dass dabei der Kraftstoffverbrauch und damit der Kohlendioxid-Ausstoß steigt. Der ADAC hat inzwischen einen Golf 2.0 TDI, einen Polo 1.2 TDI und einen Golf Variant 1.6 TDI jeweils vor und nach der Nachrüstung untersucht. Das Ergebnis: Der Stickoxid-Ausstoß sank um bis zu 56 Prozent. Der Kraftstoffverbrauch stieg je nach Fahrzyklus um bis zu rund 4,5 Prozent bei einer Messgenauigkeit von plus/minus zwei Prozentpunkten. Detaillierte Messergebnisse liefert der ADAC unter www.adac.de/ecotest. Am besten funktioniert die Nachrüstung offenbar bei dem 1,6-Liter-Motor, der außer der neuen Motorsteuerung auch ein zusätzliches Bauteil im Ansaugtrakt erhalten hat. Auch unsere italienische Partnerorganisation Altroconsumo hat die Wirkung der VW-Nachrüstung überprüft. Ihre Messergebnisse lassen an der Nachrüstung zweifeln. Der Stickoxid-Ausstoß eines Audi Q5 SUV 2.0 TDI lag nach der Nachrüstung sogar höher als vorher. Hatten die Stickoxid-Werte im Abgas vor der Nachrüstung noch durchschnittlich gut 10 Prozent über dem Grenzwert gelegen, waren es danach gut 25 Prozent. Der Verbrauch änderte sich indes kaum: Er sank von 7,5 auf 7,4 Liter Diesel je 100 Kilometer. Audi hatte erstaunt auf diese Messergebnisse reagiert und die Bereitschaft erklärt, sich den untersuchten Audi Q5 gemeinsam mit den italienischen Testern anzusehen und Nachmessungen vorzunehmen. Zu hören war im Anschluss aber leider nichts mehr von Audi.
Einem Bericht des ZDF zufolge glauben verschiedene Umweltschützer und Juristen, dass auch die neuen Motorsteuerungen nicht den Anforderungen der EU-Verordnungen genügen. Sie reduzieren die Abgasreinigung im Fahrbetrieb unter bestimmten Bedingungen weiterhin. Das Kraftfahrtbundesamt habe sie zu Unrecht genehmigt.
Verschlechtert sich die Haltbarkeit der Motoren durch die Nachrüstung?
Das ist unklar. „Experten warnen vor Motorschäden“, titelt Spiegel Online unter Berufung auf nicht genannte Mitarbeiter der EU-Kommission. Die wiederum berufen sich auf die Techniker im norditalienischen „Vela“-Abgaslabor, das auf seinem Gebiet zu den führenden Einrichtungen weltweit zählt. Die Vela-Techniker befürchten, dass das Abgasrückführventil, der Speicherkatalysator, das Harnstoff-Injektionssystem, der sogenannte SCR-Katalysator oder auch der Partikelfilter vorzeitig versagen könnten.
Im VW-Forum des Online-Netzwerks Motor-Talk berichten vor allem Besitzer von nachgerüsteten Skandalautos, die häufig nur kurze Strecken fahren, über Probleme mit der geänderten Motorsteuerung.
Manipulierte Wagen: Tüv, Zulassung, Kfz-Steuer, Halterhaftung
Darf ich Autos mit Manipulationssoftware an Bord noch fahren?
Nach Ansicht des Kraftfahrtbundesamtes dürfen vom Skandal betroffene Autos weiterhin fahren, wenn sie ordnungsgemäß zugelassen sind und eine gültige Prüfplakette auf dem Nummernschild klebt. Die Zulassung bleibt nach Auffassung der Behörden wirksam. test.de hält das für zweifelhaft. Eine nachträgliche Änderung der Motorsteuerung mit Abschaltung der Abgasreinigung führt laut Straßenverkehrszulassungsordnung zum sofortigen Erlöschen der Betriebserlaubnis. Dann kann eigentlich auch die Betriebserlaubnis für ein Auto, das von Anfang an die Abgasreinigung im Fahrbetrieb abschaltet und das deshalb nicht der Typgenehmigung entspricht, nicht wirksam sein.
Vor diesem Hintergrund fordert die Deutsche Umwelthilfe von verschiedenen Städten mit hoher Luftverschmutzung, Skandal-Autos sofort aus dem Verkehr zu ziehen. Mit einer ersten Klage gegen die Stadt Düsseldorf scheiterten die Umweltschützer. Die Verwaltungsrichter in Düsseldorf hielten die Klage für unzulässig. Die Umweltschützer hätten kein Recht dazu, die Behörden zu zwingen, gegen einzelne Autobesitzer vorzugehen. Allerdings ließ das Gericht die Berufung zu. Jetzt wird sich wohl das Oberverwaltungsgericht in Münster mit dem Fall befassen müssen.
Können die Behörden meinem Auto die Zulassung entziehen?
Offenbar ja. So sieht es jedenfalls Felix Koehl, Richter am Verwaltungsgericht München. Er schreibt in der Zeitschrift „Deutsches Autorecht“, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtmäßig sei, nicht nachgerüstete Skandalautos aus dem Verkehr zu ziehen – und zwar auf der Grundlage der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung. Zuständig ist allerdings nicht das Kraftfahrbundesamt (KBA) in Flensburg, sondern die jeweilige lokale Zulassungsstelle – die das KBA allerdings informiert. Erste Betriebsuntersagungen sind bereits ergangen. Offenbar zweifeln allerdings die Zulassungsstellen selbst an der Rechtmäßigkeit ihrer Entscheidungen. Die Zulassungsstelle in Euskirchen jedenfalls nahm ihre Verfügung gegen den Halter eines VW Amarok sofort wieder zurück, als dessen Anwalt Dr. Ralf Stoll beim zuständigen Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragte. Er hatte argumentiert: Sein Mandant führe einen Rechtsstreit mit VW und gerate in Beweisnot, wenn er den Wagen jetzt umrüsten müsse. Die Behörden müssten dann sofort alle Skandalautos stillegen – jedenfalls wenn sie nicht inzwischen mit einer legalen Motorsteuerung nachgerüstet sind.
Muss ich mit Fahrverboten rechnen?
Ja, solche Fahrverbote werden kommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg freigemacht. Einzelheiten sind allerdings noch nicht bekannt. Zu diesem Thema halten wir Sie in unseren FAQ Fahrverbote in Innenstädten auf dem Laufenden.
Bekomme ich für ein Skandal-Auto ohne Nachrüstung neuen Tüv?
Die Prüfplakette für die Hauptuntersuchung bei Tüv, Dekra und ähnlichen Anbietern gibt es offenbar nur noch bis höchstens 18 Monate nach Erhalt der Aufforderung zur Nachrüstung. Wer nach Ablauf dieser Frist zur Hauptuntersuchung muss, bekommt danach ohne erneuerte Motorsteuerung keine Plakette mehr. Das fehlende Update soll wohl zwar als erheblicher Mangel gewertet werden, aber nicht zur sofortigen Stilllegung führen. Betroffene Autobesitzer können das Update nachholen und bekommen dann eine neue Prüfplakette. Weitere Details und Hintergründe liefert ein ausführlicher Bericht des Focus zum Thema. Wer die Nachrüstung verweigern will und sein Skandalauto trotzdem jedenfalls vorläufig weiter fahren will, sollte sich rechtzeitig von einem im Zulassungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.
Muss ich Kfz-Steuer nachzahlen, wenn VW für meinen Wagen den Kohlendioxid-Ausstoß zu gering angegeben hat?
Das ist noch unklar. Die Juristen und Steuerexperten der Stiftung Warentest halten das jedoch für wahrscheinlich. Die Höhe der Kfz-Steuer hängt vom Kohlendioxid-Ausstoß ab. Finanzämter sind berechtigt, auf falscher Grundlage ergangene Steuerbescheide zu korrigieren. Steuernachzahlungen können auf jeden Fall erst ermittelt werden, wenn der tatsächliche Kohlendioxid-Ausstoß der betroffenen Autos feststeht. VW hat zugesichert: Wenn Steuernachforderungen fällig werden, bezahlt sie der Konzern.
Hafte ich für unzulässig hohen Schadstoffausstoß meines Autos?
Theoretisch ja, praktisch wohl kaum. Zwar gilt: Auch Sie als Verbraucher müssen die Emissionsschutzregeln einhalten und handeln rechtswidrig, wenn Sie ein Auto fahren, von dem Sie wissen, dass es die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht einhält. Opfer von Luftverschmutzung müssten aber zumindest nachweisen, dass Ihr Auto das Risiko einer Schädigung durch Stickoxid oder Feinstaub relevant erhöht hat. Das dürfte insofern ausgeschlossen sein, als es noch Millionen von Motoren ohne jegliche Abgasreinigung gibt – dazu kommen Kaminöfen, Ölheizungen und andere Formen von legaler Umweltverschmutzung, die das Risiko weit stärker steigern als die manipulierten Dieselautos aus dem VW-Konzern.
Kundenrechte gegenüber dem Verkäufer
Kann ich die Lieferung eines neuen Wagens verlangen oder zurücktreten, wenn ich ein manipuliertes Auto bekommen habe?
Ihre Chancen sind gut. Inzwischen haben zwei Oberlandesgerichte sich geäußert. Sowohl der 28. Senat in Hamm als auch der 18. Senat in Köln halten Klagen von Skandalautobesitzern auf Rückabwicklung des Kaufvertrags für begründet. Die westfälischen Richter sind sogar der Meinung, dass Besitzer von Autos ohne legale Abgasreinigung dem Händler nicht mal die Möglichkeit geben müssen, den Wagen nachzurüsten. Der Rücktritt sei auch ohne Nachbesserungsforderung wirksam. So urteilen aktuell auch viele Landgerichte in erster Instanz. VW oder der Händler haben dann den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer zu erstatten. Vereinzelt hatten sogar Klagen auf eine Nachlieferung Erfolg. Der Hersteller muss dann ein identisch ausgestattetes neues Auto mit korrekter Abgasreinigung liefern und das alte zurücknehmen. Vorteil für Kunden: Eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer müssen sie dabei nicht zahlen (siehe Urteilsliste). Endgültige Klarheit über die Rechtslage wird wohl erst der Bundesgerichtshof schaffen. Nach Darstellung von VW hat unter dem Strich die Mehrheit der Gerichte bisher zugunsten des Konzerns und seiner Händler geurteilt. test.de kann das nicht prüfen; uns liegen fast ausschließlich verbraucherfreundliche Gerichtsurteile vor.
Muss ich meinem Händler bei einer Reklamation die Chance geben, das Problem zu beheben?
Es ist umstritten, ob die Autohäuser zunächst einen Versuch unternehmen dürfen, die Autos nachzubessern. Umstritten ist auch, wie viel Zeit sie dafür haben. Das Landgericht Bochum etwa hatte einem Kläger eine Absage erteilt, der seinen VW Tiguan 2,0 TDI zurückgeben wollte, ohne VW die Chance zur Nachrüstung zu geben. Wenn es dem VW-Konzern gelingt, das Auto nachträglich mit einer Motorsteuerung zu versehen und/oder Bauteile nachzurüsten, mit denen die Abgasgrenzwerte eingehalten werden, ist der Verkäufer raus aus der Sachmangelhaftung, meint das Landgericht Bochum (Urteil vom 16.03.2016, Aktenzeichen: I-2 O 425/15). Das Landgericht Krefeld urteilte dagegen im Sinne des Käufers eines Skandal-Autos. Er durfte sofort vom Vertrag zurücktreten. Die Nacherfüllung sei nicht hinreichend sicher erfolgreich. Außerdem sei das Vertrauensverhältnis zu VW nachhaltig gestört (Urteile vom, 14.09.2016, Aktenzeichen: 2 O 72/16 und 2 O 83/16). Und auch das Landgericht Braunschweig urteilte verbraucherfreundlich. Weitere verbraucherfreundliche Urteile finden Sie in der
Liste mit verbraucherfreundlichen Urteilen. Noch unklar ist, wie die Gerichte entscheiden werden, wenn Skandalauto-Besitzer erst vom Kaufvertrag zurückgetreten sind, als die Nachrüstungsmöglichkeit zur Verfügung stand.
Ich will vom Kauf zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Anrechnen lassen soll ich mir einen Betrag für meine gefahrenen Kilometer. Wie wird der berechnet?
Geht so ein Fall vor Gericht, schätzen die Richter zunächst, wie viele Kilometer der Wagen typischerweise schafft, bis er ausgemustert wird. Bei Autos mit Dieselmotor gehen sie üblicherweise von 250 000 Kilometern aus, bei großen Autos setzen sie zuweilen auch 300 000 oder sogar noch mehr Kilometer an. Zur Berechnung der Entschädigung bei Neuwagen teilen Sie den Kaufpreis durch die Gesamtkilometer und multiplizieren den Betrag mit den bereits gefahrenen Kilometern. Beispiel: Der Wagen hat 25 000 Euro gekostet und ist 20 000 Kilometer gefahren. Nutzungsentschädigung = Kaufpreis / Gesamtlaufleistung * gefahrene Kilometer = 25 000 Euro / 250 000 Kilometer * 20 000 Kilometer = 2 000 Euro. Hier müssten Sie sich 2 000 Euro anrechnen lassen.
Geht es um einen Gebrauchtwagen, wird so gerechnet:
1. Zu erwartende Gesamtkilometer – bis Kauf gefahrene Kilometer = Restlaufleistung.
2. Kaufpreis x (Kilometerstand bei Rückgabe – Kilometerstand bei Kauf)/ Restlaufleistung.
Beispiel: Der Wagen kostete 15 000 Euro mit einem Kilometerstand von 50 000. Jetzt hat er 75 000 Kilometer auf dem Tacho. Erwartete Gesamtlaufleistung: 250 000 Kilometer. Nutzungsentschädigung = 15 000 x (75 000 – 50 000)/(250 000 – 50 000) = 1 875 Euro.
Mein Auto wurde nachgerüstet. Ein Makel, wie ich finde. Kann ich Ersatz einer Wertminderung verlangen?
Ja, meinen Verbraucherschützer und Rechtsanwälte. Eine Vielzahl geschädigter VW-, Audi-, Seat- und Skoda-Kunden berichtet, dass sich ihre nachgerüsteten Autos aktuell nur schlecht verkaufen lassen. Auch der Verband der markenunabhängigen Fuhrparkmanagementunternehmen e.V. (VMF) geht davon aus, dass Käufer für ein manipuliertes Fahrzeug kaum den gleichen Preis wie für ein vergleichbares, nicht manipuliertes Fahrzeug bezahlen werden. Der Wertverfall dürfte sich dramatisch verschärfen, wenn die Behörden wegen des erhöhten Stickoxid-Ausstoßes Fahrverbote für Diesel-Autos in Innenstädten verhängen oder wenn sich der Verdacht bestätigt, dass nachgerüstete Skandal-Autos nicht so lange halten wie Autos aus dem VW-Konzern sonst. Der Verkauf von neuen Diesel-Autos hat bereits erheblich nachgelassen.
Wann verjähren meine Sachmangelrechte gegen den Händler?
Sachmangelrechte verjähren normalerweise zwei Jahre ab Lieferung des Autos. Bis dahin müssen Käufer eigentlich gerichtliche Schritte eingeleitet oder den Rücktritt vom Vertrag erklärt haben. Allerdings: Der Volkswagen-Konzern hat allen Händlern empfohlen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, wenn Kunden Forderungen wegen des VW-Skandals anmelden. Verbindlich ist ein solcher Verzicht auf die Einrede der Verjährung aber erst, wenn der Händler, der den Wagen verkauft hat, ihn dem Kunden gegenüber erklärt. Die Händler haben offenbar in der Regel wie von VW empfohlen auf die Einrede der Verjährung verzichtet, im Einzelfall sogar nachträglich, nachdem die Verjährungsfrist eigentlich schon abgelaufen war. Soweit bekannt laufen so ziemlich alle Verjährungs-Verzichtserklärungen Ende dieses Jahres aus.
Wie kann ich die Verjährung stoppen?
Eigentlich bleibt Betroffenen nur, rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung gerichtliche Schritte einzuleiten. Dazu brauchen Sie beim Streit um ein Auto einen Rechtsanwalt. Billiger und einfacher ist es, eine staatlich anerkannte Gütestelle einzuschalten. Das stoppt die Verjährung vom Antragszeitpunkt an für mindestens sechs Monate. Haben Sie einen Gebrauchtwagen gekauft, können Sie in der Regel auch die für Ihren Wohnort zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Sind Sie zum Rücktritt berechtigt, können Sie Ihre Rechte wahren, indem Sie rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung vom Kaufvertrag zurücktreten. Zum Rücktritt sind Sie zumindest dann berechtigt, wenn Ihr Auto wegen der unzureichenden Abgasreinigung mangelhaft war und Sie den Händler zur Nacherfüllung aufgefordert haben und dieser der Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgekommen ist.
Habe ich als Käufer eines Gebrauchtwagens mit Manipulationssoftware die gleichen Rechte wie der Erstbesitzer?
Die Experten der Stiftung Warentest gehen davon aus, dass VW in der Praxis keine Unterschiede machen wird. Von Rechts wegen stehen die von uns beschriebenen Mängelrechte allerdings zu einem erheblichen Teil nur dem Erstbesitzer zu. Sie können sich dessen Rechte gegen den Verkäufer und den Hersteller aber problemlos abtreten lassen und sollten das möglichst auch tun. So könnte eine Abtretungserklärung aussehen:
Hiermit trete ich als Verkäufer des gebrauchten Wagens (Typ, Fahrgestellnummer) alle meine Rechte gegen
a) den Verkäufer (Autohaus XY) und
b) den Hersteller
an den Käufer (Name, Anschrift) ab. Der Käufer des Wagens nimmt diese Abtretung an.
Unterschriften Käufer und Verkäufer
Auch Dritt- oder Viertbesitzer des Wagens können so Inhaber der Rechte gegen Neuwagenverkäufer und Hersteller werden. Sie müssen dann jedoch eine lückenlose Kette von Abtretungserklärungen vorlegen können.
Was kann ich tun, wenn ich einen der Audi-V6-TDI habe, deren Rückruf erst im Januar 2018 bekannt geworden ist?
Wegen möglicher Schadenersatzansprüche gegen den VW-Konzern können Sie zunächst abwarten. Ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen, lässt sich aktuell noch nicht zuverlässig abschätzen. Es kommt vor allem darauf an, ob sich auch diese Abschalteinrichtung als bewusste Manipulation ohne Rücksicht auf die Umwelt erweist.
Gegen Händler können Sie wahrscheinlich Sachmangelrechte nur durchsetzen, wenn Sie den Wagen vor weniger als zwei Jahren erhalten haben. Dann tritt Verjährung ein. Sofern die Verjährung schon nahe ist, müssen Sie sich beeilen. Nach Ansicht vieler, aber bei weitem nicht aller Gerichte können Sie sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss dem Händler zugehen, bevor die Verjährung eintritt (das geschieht auf den Tag zwei Jahre nach Lieferung des Wagens).
Achtung: Treten Sie zurück, obwohl sie dazu nicht berechtigt sind, kann der Händler rechtlich gegen Sie vorgehen und Sie müssten die Kosten dafür tragen. test.de hält das Risiko solcher sogenannter „negativer Feststellungsklagen“ allerdings für gering. Auf der sicheren Seite sind sie, wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben. Die übernimmt die Kosten von Streitigkeiten um den Kauf von Autos. Eine einfache Vertragsrechtsschutzversicherung zahlt solche Kosten nicht.
Kundenrechte von Leasingnehmern
Was muss ich beachten, wenn ich ein Skandalauto geleast habe?
Als Leasingnehmer müssen Sie im VW-Skandal besonders vorsichtig sein. Der Leasinggeber tritt Ihnen die Sachmangelrechte gegen den Verkäufer ab. In der Regel sind sie verpflichtet, Sachmangelrechte konsequent geltend zu machen. Versäumen Sie das, können Sie dem Leasinggeber gegenüber für den skandalbedingten Wertverlust des Wagens verantwortlich sein, erklärt Rechtsanwalt Marco Rogert. Wenn noch nicht geschehen, sollten Sie zumindest sofort beim Leasinggeber nachfragen, wie Sie sich verhalten sollen und im Zweifel auf einer verbindlichen Antwort bestehen. Auf der sicheren Seite sind Sie nur, wenn Sie mögliche Sachmangelrechte wegen des VW-Skandals unverzüglich geltend machen. Möglicher Ausweg: Leasingverträge mit unzureichender Belehrung über das Widerrufsrecht oder nicht korrekten Verbraucherinformationen können auch Jahre nach Abschluss noch widerruflich sein. Mehr dazu in unserer Meldung Kreditwiderruf bringt Chance auf Rückgabe.
Was gilt, wenn ich einen Audi mit V6-TDI Motor geleast habe, die erst im Januar 2018 zurückgerufen worden sind?
Sie sollten sich sofort an Ihr Leasingunternehmen wenden und nachfragen, wie Sie sich verhalten sollen – sicherheitshalber auch dann, wenn noch gar nicht klar ist, ob Ihr Wagen vom Rückruf betroffen ist oder nicht. Wenn das erst später bekannt wird, könnten Sachmangelrechte gegen das Unternehmen, das den Wagen an den Leasinggeber verkauft hat, bereits verjährt sein. Sofern Ihr Leasinggeber Ihnen Vorgaben macht, sollten Sie die unbedingt befolgen. Sie laufen sonst Gefahr, ganz oder teilweise für den mit dem VW-Skandal verbundenen Wertverlust des Wagens zu haften. Unabhängig davon können sie prüfen lassen, ob Ihr Leasingvertrag wegen fehlerhafter Informationen oder Belehrung zum Widerrufsrecht noch widerruflich ist. Mehr dazu in unserer Meldung .
Kundenrechte von Autokreditnehmern
Was ändert sich, wenn ich mein Skandalauto mit einem vom Händler vermittelten Autokredit bezahlt habe?
Die Verbraucherinformationen zu zahlreichen ab 11. Juni 2010 geschlossenen Autokreditverträgen sind fehlerhaft. Solche Verträge können Kreditnehmer auch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen. Hat den Kreditvertrag der Autohändler vermittelt, führt der Widerruf des Kreditvertrags dazu, dass auch der Autokauf rückabzuwickeln ist. Das dürfte oft leichter durchzusetzen sein als Sachmangelrechte oder Schadenersatzansprüche. Für ab 13. Juni 2014 abgeschlossene Kreditverträge gilt jedenfalls nach Ansicht von Verbraucheranwälten sogar: Nach Widerruf dürfen Sie den Wagen zurückgeben ohne eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zu zahlen. Detaillierte Tipps und ein Mustertext für den Widerruf unter test.de/autokreditwiderruf.
Kundenrechte gegenüber dem Hersteller
Kann VW für den unzulässig hohen Schadstoffausstoß der Autos des Konzerns haftbar gemacht werden?
Anders als in den USA wird das hierzulande wohl nicht möglich sein. Allerdings drohen dem Konzern hohe Bußgelder, weil er mithilfe der Manipulationssoftware vorgetäuscht hat, dass die EU-weit geltenden Abgasgrenzwerte auch im Fahrbetrieb eingehalten werden. Ein erstes Bußgeld hat die niederländische Wettbewerbsbehörde Autoriteit Consument & Markt verhängt. VW soll wegen unlauteren Wettbewerbs die Höchststrafe von allerdings gerade mal 450 000 Euro zahlen, weil der Autokonzern saubere Abgase vorgetäuscht und sich zu Unrecht als umweltbewusstes und „grünes“ Unternehmen dargestellt habe. Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft in Braunschweig gegen 17 VW-Mitarbeiter, darunter den früheren Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn. Auch Mitarbeiter des Zulieferers Bosch stehen unter dem Verdacht, sich strafbar gemacht zu haben.
Kann ich als Besitzer eines Autos mit Manipulationssoftware Schadenersatz vom VW-Konzern verlangen?
Ob Skandalautobesitzern Schadenersatzansprüche zustehen, ist noch nicht abschließend geklärt. Zuletzt haben die Gerichte überwiegend zugunsten von Autofahrer entschieden, sie haben aber auch viele Klagen abgewiesen. Details zu verbraucherfreundlichen Urteilen in der Chronik und in der
Urteilsliste zum VW-Skandal.
Wichtigstes rechtliches Problem: Mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Autokonzern stützen sich entweder auf die sogenannte vorsätzliche sittenwidrige Schädigung oder auf die Verletzung von Gesetzen zum Schutz betroffener Autokäufer. Begründet sind solche Schadenersatzforderungen nur, wenn der Volkswagen-Vorstand zumindest insofern verantwortlich ist, als er die Manipulation nicht unterbunden hat. Dazu müssen Vorstandsmitglieder gewusst haben, was da läuft. Das ist nach Auffassung von test.de und zahlreicher Verbraucheranwälte sehr naheliegend, steht aber noch nicht fest. Grundsätzlich müssen nämlich Autofahrer das Verschulden des Vorstands darlegen und im Zweifel beweisen. Allerdings sehen die Gerichte eine sogenannte sekundäre Darlegungslast des VW-Konzerns. Es reicht deshalb nicht aus, wenn die VW-Anwälte darauf verweisen, dass noch nicht geklärt ist, wann genau der Vorstand von den Vorgängen rund um den Abgasskandal erfahren hat. Das Unternehmen muss nach Ansicht der meisten Juristen genau darstellen, wer die Entscheidung zum Einsatz der skandalösen Motorsteuerung traf und wer sie billigte. Das ermöglicht es Verbraucheranwälten, Beweisanträge zu stellen und etwa bestimmte (Ex-)VW-Mitarbeiter als Zeugen vorladen zu lassen.
Letztlich wird der Ausgang des VW-Skandals für Besitzer betroffener Autos davon abhängen, ob Vorstandsmitglieder rechtzeitig Bescheid wussten und damit persönlich verantwortlich waren. test.de hält es für unwahrscheinlich, dass sich das vertuschen lässt, auch wenn sich vielleicht nicht alle Vorgänge bis in alle Einzelheiten aufklären lassen.
Unterstellt, ich habe als Besitzer eines Skandalautos ein Anrecht auf Schadenersatz: Was kann ich dann vom VW-Konzern verlangen?
Dann könnten Sie nach Ihrer Wahl einen kleinen oder einen großen Schadenersatzanspruch geltend machen. Der „kleine Schadenersatz“ umfasst den Minderwert des gelieferten Autos im Vergleich zu einem Wagen, wie er hätte sein sollen. Vorteil: Sie können ihren Wagen behalten. Nachteil: Wie viel Euro der Minderwert ausmacht, ist in jedem Einzelfall schwierig zu klären. In der Regel wird ein teures Sachverständigengutachten nötig sein. Die Kosten dafür werden in der Regel zunächst Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung aufbringen müssen.
Der „große Schadenersatz“ umfasst den ganzen Abschluss des Vertrags und gibt Ihnen ein Recht darauf, den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Sie erhalten den Kaufpreis zurück. Dafür müssen sie das Auto zurückgeben und nach Ansicht der meisten Gerichte eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer zahlen. Vorteil des großen Schadenersatzes: Die Ermittlung seiner Höhe macht keine Schwierigkeiten. Nachteil, wenn Sie es gerne anders haben möchten: Sie können Ihr Auto nicht behalten.
Wegen der Pflicht zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer sind Schadenersatzforderungen oft unwirtschaftlich, wenn der Wagen bereits einen großen Teil der Gesamtfahrleistung hinter sich hat. Dabei gehen die Gerichte 200 000 bis 300 000 Kilometern aus, bei kleineren Wagen eher an der unteren, bei größeren an der oberen Grenze. Sie bekommen beim Verkauf von Wagen mit hoher Laufleistung oft mehr Geld, als Ihnen VW auf Schadenersatzklagen wegen solcher Autos hin am Ende zu zahlen hat.
Wieso erhalten VW-Fahrer in den USA eine Entschädigung, in Deutschland aber nicht?
In den USA sind die Abgasbestimmungen strenger als in Europa. Außerdem haben die Behörden dort VW offenbar gezwungen, über die Nachbesserung hinaus Wiedergutmachung zu leisten. Hierzulande beschränken sich die Behörden darauf, VW zur Nachbesserung anzuhalten. Eine direkte Rechtsgrundlage dafür, VW zu Entschädigungszahlungen an Autobesitzer zu zwingen, gibt es wohl tatsächlich nicht. Die Ungerechtigkeit bleibt aber. Verbraucherschützer wie Monique Goyens, Generaldirektorin der europäischen Verbraucherorganisation BEUC, fordern daher: VW muss auch Autobesitzer in Europa entschädigen. Auch Politiker – zuletzt EU-Justizkommissarin Vera Jourova – sehen VW in der Pflicht, auch europäische Kunden zu entschädigen. Jourova hatte zunächst angekündigt, Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, wenn VW sich nicht doch noch bewegt. Doch das ist inzwischen vom Tisch. Auf den Druck der Kommissarin versprach VW immerhin, zwei Jahre lang für durch die Nachrüstungen betroffene Teile einzustehen. Die Kommissarin will das als Garantie verstanden wissen. VW sieht es als „vertrauensbildende Maßnahme“. Was Entschädigungen angeht, bleibt europäischen Kunden weiterhin nur, sich selbst zu helfen.
Rechtsschutz und Sammelklagen
Kann ich mich an einer Sammelklage gegen VW beteiligen?
In Deutschland gibt es keine Sammelklagen im eigentlichen Sinne des Wortes. Möglich ist es allerdings, Ansprüche an Institutionen abzutreten, die die Ansprüche dann gesammelt geltend machen. Die US-Rechtsanwaltskanzlei Hausfeld hat eine solche Sammelklage organisiert. Unter my-right.de können sich Besitzer von Skandal-Autos registrieren. test.de hat sich das Angebot genau angeschaut. Ergebnis: Nur minimale Mängel in den Geschäftsbedingungen, etwas größere in der Datenschutzerklärung. Teilnehmer bekommen die Chance auf Schadenersatz ohne Risiko. Details dazu unter
Abgasmanipulation bei VW: US-Kanzlei startet deutsche Sammelklage. Inzwischen haben über 35 000 Autobesitzer ihre Schadenersatzansprüche gegen VW an my-right.de abgetreten. Das Unternehmen hat nun beim Landgericht Braunschweig Klage erhoben und vertritt dabei Schadenersatzansprüche von etwas über 15 000 Autobesitzern in Höhe von insgesamt rund 350 Millionen Euro .
Ein für alle Beteiligten verbindliches besonderes Massenverfahren gibt es in den Niederlanden. Das „Wet collectieve afwikkeling van massaschade“ (kurz: WCAM, auf Deutsch: Gesetz über die kollektive Abwicklung von Massenschäden) regelt das. An dem Verfahren können sich auch deutsche Besitzer manipulierter Autos kostenfrei beteiligen. Und zwar über die Website www.stichtingvolkswagencarclaim.com. Für die Durchsetzung der Rechte von Autobesitzern gegen Volkswagen wurde eigens eine Stiftung gegründet. Nachdem VW sich Verhandlungen mit der Stiftung bisher verweigert, haben die deutschen Anwälte der Stiftung ein Modell entwickelt, wie Skandalauto-Besitzer ohne Prozesskostenrisiko gegen Volkswagen vorgehen können. Skandalauto-Besitzer können sich unter
vw-verhandlung.de registrieren. Die wichtigsten Details dazu finden Sie in unserer
Chronik (Eintrag zum 08.05.2017). Für vom VW-Skandal betroffene Autofahrer in den Niederlanden hat die Stichting Volkswagen Car Claim beim Bezirksgericht Amsterdam Klage erhoben. Das gab die gemeinnützige Organisation in der niederländischen Fernsehsendung EenVandaag bekannt. Die Klage richtet sich gegen Volkswagen, seine (ehemaligen) Vorstandsvorsitzenden, Seat, Audi, Skoda, den Softwarelieferanten Bosch, den niederländischen Importeur PON und die niederländischen Händler. Die Stiftung vertritt rund 170 000 niederländische Fahrzeughalter, die vom „Dieselgate“ betroffen sind.
Muss die Rechtsschutzversicherung meine Klage gegen VW und die Vertragshändler finanzieren?
Rechtsstreitigkeiten rund um den Autokauf fallen unter den Verkehrsrechtsschutz. Privatrechtsschutz-Policen reichen daher nicht aus. An Verkehrsrechtsschutz-Kunden müssen Versicherer zahlen, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Gegen die Arag, Örag und Huk-Coburg liegen bereits eine ganze Reihe von Urteilen vor, wonach die Versicherer VW-Skandal-Klagen gegen den Autohersteller und die Autohändler finanzieren müssen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Wagen nicht rechtzeitig nach der Forderung des Kunden eine neue legale Motorsteuerung erhalten und der Kunde entweder noch zurücktreten kann oder er das bereits getan hat. Wenn Sie noch nicht zurückgetreten sind, und der Wagen nachgerüstet werden kann, Sie das aber nicht wollen, ist aus Sicht von test.de ebenfalls Rechtsschutz zu gewähren.
Einzelne Juristen sind da allerdings anderer Meinung, und es gibt auch bereits entsprechende Gerichtsentscheidungen. Offen ist, ob Versicherer in der Pflicht zur Deckung sind, wenn Skandal-Autos bereits nachgerüstet sind und keine konkreten Probleme aufgetreten sind. Ungeklärt ist auch noch, ob VW-Autobesitzer die aus dem Skandal resultierende Wertminderung oder den Verdacht, dass die neue Motorsteuerung ebenfalls nicht den Vorschriften entspricht und/oder die Haltbarkeit beeinträchtigt, mit Aussicht auf Erfolg geltend machen können.
test.de führt und aktualisiert eine Liste mit verbraucherfreundlichen Urteilen rund um den VW-Skandal.
Warum verweigern Rechtsschutzversicherer oft dennoch die Deckung?
Die Deckungsverweigerung kann nur rechtmäßig sein, wenn eine Konstellation vorliegt, in der Skandal-Autobesitzer tatsächlich nicht (mehr) mit Aussicht auf Erfolg klagen können. Wir wissen nicht, warum manche Versicherer auch in Fällen mit weithin anerkannter Erfolgsaussicht die Deckung verweigern. Sie setzen sich dem Verdacht aus, ihren Kunden bewusst rechtswidrig Leistungen zu verweigern und sich so zu Unrecht zu bereichern. Soweit test.de erfährt, dass Gerichte unterbliebene Deckungszusagen als rechtswidrig beurteilen, nehmen wir das in unsere Liste mit verbraucherfreundlichen Urteilen auf.
Wie setze ich mein Recht auf Rechtsschutz-Deckung am besten durch?
Die bequeme Variante: Sie nehmen ihre Verkehrsrechtsschutz-Police mit zum Rechtsanwalt und bitten den, die Deckungszusage einzuholen. Viele Rechtsanwälte machen das ohne Zusatzkosten. Nachteil: Soweit der Versicherer schon die außergerichtliche Vertretung verweigert und es, weil sie nicht gerichtlich gegen den Versicherer vorgehen wollen, dabei bleibt, müssten sie zumindest die bis zur Deckungsverweigerung angefallenen Kosten selbst tragen, soweit der Rechtsanwalt solche in Rechnung stellt. Stark ausgelastete Kanzleien weigern sich zuweilen, sich auch um die Deckungszusage noch zu kümmern.
Sie können die Deckung für die rechtliche Auseinandersetzung um ein Skandal-Auto auch selbst beim Versicherer beantragen. Rechtsanwalt Dr. Thomas Rieger aus München hat dazu ein Musterschreiben entwickelt:
(Absender)
An
(Adresse des Versicherers)
Datum
Versicherungsschein-Nr.: _________________
Schadensmeldung/Antrag auf Zusage der Deckung der Kosten für Rechtsstreit mit Händler und Hersteller im Rahmen des VW-Skandals
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am ____ ein Auto vom Typ (Typbezeichnung) gekauft. Es ist/war eine Motorsteuerung installiert, die die Abgasreinigung im Betrieb illegal abschaltet. Es soll jetzt eine neue Motorsteuerung installiert werden/Es wurde bereits eine neue Motorsteuerung installiert (ggf. sowie ein Bauteil im Ansaugtrakt nachgerüstet). (Ggf.:) Ich habe bereits folgendes selbst unternommen: _______________
Erteilen Sie mir die Deckungszusage bis spätestens drei Wochen nach Zugang des Schreibens bei Ihnen.
Sollte die Deckungszusage innerhalb der Frist ausbleiben, behalte ich mir vor, ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einzuleiten. Soweit dabei Kosten entstehen, werde ich von Ihnen Ersatz verlangen. Sollten wegen der unterbliebenen Deckungszusage meine Forderungen gegen Verkäufer und/oder Hersteller verjähren, werde ich von Ihnen Schadenersatz fordern und ihre Verpflichtung zum Schadenersatz gerichtlich feststellen lassen.
Ich weise darauf hin, dass Gerichte die Rechtsschutzversicherer bereits in zahlreichen Fällen in der Pflicht gesehen haben, die Kosten für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem VW-Skandal zu decken und insbesondere Klagen sowohl gegen Händler als auch Hersteller Aussicht auf Erfolg haben. Vergleichen Sie dazu bitte die Liste bei test.de: https://www.test.de/Abgasmanipulation-bei-Volkswagen-und-Audi-Antworten-auf-Ihre-Fragen-4918330-5038098/
Mit freundlichen Grüßen
Verschicken Sie den Brief mit der Schadensmeldung als Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie den Rückschein gut auf. Bleibt die Deckungszusage aus, können Sie beim Ombudsmann die Schlichtung beantragen oder einen Rechtsanwalt beauftragen, der möglichst schon öfter Erfolg mit Deckungsklagen hatte.
Habe ich auch dann Anspruch auf Rechtsschutz, wenn ich den Versicherungsvertrag erst nach Kauf des Autos abgeschlossen habe?
Die Kosten für den Streit um die Lieferung des mangelhaften Autos sind dann nicht gedeckt. Sofern allerdings VW und/oder der Händler sich rechtswidrig geweigert hat, Ihnen den Kaufpreis zu erstatten, haben Sie für den Streit um diese Rechtsverletzung wieder Rechtsschutz, erklärt Rechtsanwalt Dr. Thomas Rieger.
In solchen Fällen schreiben Sie zunächst an den Händler und an die Volkswagen AG:
[Musterbrief Händler]
(Absender)
An
(Adresse des Händlers)
Datum
Unser Kaufvertrag über den (Typbezeichnung und FIN) vom (Vertragsdatum)
Aufforderung zur Erstattung des Kaufpreises und zur Rücknahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere, mir den Kaufpreis für das o. g. Auto zu erstatten, nachdem sich herausgestellt hat, dass die Abgasreinigung im Fahrbetrieb regelmäßig abgeschaltet wird. Den Eingang des Geldes auf meinem Konto IBAN: _____ bei der XY-Bank (BIC:____) erwarte ich innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Schreibens bei Ihnen. Im Gegenzug bin ich selbstverständlich bereit, Ihnen den Wagen zurückzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
[Musterbrief Volkswagen AG]
(Absender)
An
(Adresse des Händlers)
Datum
Mein (Typbezeichnung und FIN)
Aufforderung zur Erstattung des Kaufpreises und zur Rücknahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind Hersteller des Motors in meinem (Typbezeichnung). Den Wagen habe ich am (Kaufdatum) für (Kaufpreis) Euro gekauft. Sie haben eine Motorsteuerung installiert, die die Abgasreinigung im Fahrbetrieb rechtswidrig abschaltet. Ich fordere Sie auf, mir den Kaufpreis für das o. g. Auto zu erstatten. Den Eingang des Geldes auf meinem Konto IBAN: _____ bei der XY-Bank (BIC:____) erwarte ich innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Schreibens bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Schicken Sie die Briefe per Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie den Rückschein gut auf. Wenn die Frist verstreicht, ohne dass Sie das Geld erhalten, beantragen Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage so:
(Absender)
An
(Adresse des Versicherers)
Datum
Versicherungsschein-Nr.: _________________
Schadensmeldung/Antrag auf Zusage der Deckung der Kosten für Rechtsstreit mit Händler und Hersteller im Rahmen des VW-Skandals
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am ____ ein Auto vom Typ (Typbezeichnung) gekauft. Es ist/war eine Motorsteuerung installiert, die die Abgasreinigung im Betrieb illegal abschaltet. Ich habe den Händler und den Hersteller des Motors jeweils mit Fristsetzung zur Erstattung des Kaufpreises aufgefordert. Beide haben nicht entsprechend reagiert und befinden sich jetzt im Verzug. Auf dieses Ereignis stelle ich ab und fordere Sie auf, mir binnen drei Wochen Deckung für eine schuldrechtliche Interessenwahrnehmung zuzusagen. Sollte Ihre Deckungszusage innerhalb der Frist ausbleiben, behalte ich mir vor, ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einzuleiten. Soweit dabei Kosten entstehen, werde ich von Ihnen Ersatz verlangen. Sollten wegen der unterbliebene Deckungszusage meine Forderungen gegen Verkäufer und/oder Hersteller verjähren, werde ich von Ihnen Schadenersatz fordern und Ihre Verpflichtung zum Schadenersatz gerichtlich feststellen lassen.
Ich weise darauf hin, dass Gerichte die Rechtsschutzversicherer bereits in zahlreichen Fällen in der Pflicht gesehen haben, die Kosten für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem VW-Skandal zu decken und insbesondere Klagen sowohl gegen Händler als auch Hersteller Aussicht auf Erfolg haben. Vergleichen Sie dazu bitte die Liste bei test.de: https://www.test.de/Abgasmanipulation-bei-Volkswagen-und-Audi-Antworten-auf-Ihre-Fragen-4918330-5038098/
Mit freundlichen Grüßen
Verschicken Sie den Brief mit der Schadensmeldung als Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie den Rückschein gut auf. Bleibt die Deckungszusage aus, können Sie beim Ombudsmann die Schlichtung beantragen oder einen Rechtsanwalt beauftragen, der möglichst schon öfter Erfolg mit Deckungsklagen hatte.
Habe ich auch dann Anspruch auf Rechtsschutz, wenn ich ein Skandalauto gebraucht gekauft habe?
Sogar dann können Sie unter Umständen Anspruch auf Rechtsschutz haben. Voraussetzung ist: Der Erst-Käufer des Wagens hat den Wagen vor Bekanntwerden des Skandals im September 2015 gekauft. Die Ansprüche gegen Händler oder Hersteller sind durch den Abschluss des Kaufvertrags auf Sie übergegangen. Sie gehen wie oben in der Antwort auf die Frage „Habe ich auch dann Anspruch auf Rechtsschutz, wenn ich den Versicherungsvertrag erst nach Kauf des Autos abgeschlossen habe?“ vor. In der Schadensmeldung an die Versicherung schreiben Sie allerdings: „(…) (Name des Verkäufers) hat am (Kaufdatum) einen (Typbezeichnung) gekauft. Es ist/war eine Motorsteuerung installiert, die die Abgasreinigung im Betrieb illegal abschaltet. Diesen Wagen habe ich später gebraucht gekauft. Mit Abschluss des Kaufvertrags sind sämtliche Rechte an dem Auto auf mich übergegangen.“ Und dann weiter wie oben vorgeschlagen. Beachten Sie: Für die Geltendmachung von abgetretenen Forderungen gibt es regelmäßig keinen Rechtsschutz.
Kann ich als Eigentümer eines Skandal-Autos mit Unterstützung der Behörden rechnen?
Da können wir Ihnen nur wenig Hoffnung machen. Das Kraftfahrtbundesamt ist dafür zuständig, dass Autos sicher sind und den Umweltschutz-Vorschriften entsprechen. Direkt im Interesse von Autobesitzern wird es nicht tätig. Im Gegenteil: Es scheint so, als betreibe die Behörde eher Wirtschaftsförderung als Verbraucher- und Umweltschutz. Sie hat über Jahre hinweg alle Hinweise zur Überschreitung der Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß übergangen und wurde erst tätig, als die Behörden in den USA den VW-Skandal aufgedeckt hatten.
Offenbar im Einverständnis mit der Bundesregierung geht sie auch nach Bekanntwerten des Skandals ausgesprochen nachsichtig mit VW und den übrigen Autoherstellern um. So hält sie die Zulassung der wegen der Abschaltung der Abgasreinigung offensichtlich von den Typgenehmigung abweichenden Skandalautos für wirksam, obwohl entsprechende nachträgliche Änderungen nach der Straßenverkehrszulassungsordnung zum sofortigen Erlöschen der Zulassung führen. Warum das nach Ansicht der Behörde nicht gelten soll, wenn wie im VW-Skandal Autos von Anfang an nicht der Typzulassung entsprechen, ist nicht nachvollziehbar.
Die für die Gewerbeaufsicht und die Strafverfolgung zuständigen Behörden prüfen, ob sich Verantwortliche beim VW-Konzern strafbar gemacht oder ordnungswidrig verhalten haben und erheben Anklage oder verhängen Bußgelder. Das nützt Besitzern von Skandal-Autos allenfalls indirekt. Immerhin: Der hochrangige Ex-Manager und Motoren-Entwickler Wolfgang Hatz sitzt wegen dringenden Betrugsverdacht in Untersuchungshaft. Nach Presseberichten sind Dokumente aufgetaucht, die darauf hindeuten, dass Hatz die Abschaltung der Abgasreinigung im Fahrbetrieb angeordnet hat. Anwälte womöglich geschädigter Autofahrer können Akteneinsicht beantragen und so möglicherweise an Informationen kommen, mit denen sie Schadenersatzklagen gegen VW begründen können.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat untersucht, ob die VW-Verantwortlichen die Vorschriften für Aktiengesellschaften eingehalten haben. Sie ist laut Spiegel zu dem Ergebnis gekommen: VW hat die Märkte verspätet über den Skandal unterrichtet. Sie hat deshalb Strafanzeige gegen alle Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG gestellt. Auch das hilft Aktionären nur indirekt, kann ihnen aber immerhin Munition für Klagen auf Schadenersatz wegen Verletzung von Anlegerschutzgesetzen liefern.
Unterdessen hatten die EU-Behörden nach einem Bericht des Spiegel bereits vom Jahr 2010 an handfeste und detaillierte Hinweise darauf, dass die für die Zulassung vorgeschriebene Abgasreinigung im Fahrbetrieb zumindest oft nicht funktioniert. Sie gingen diesen Hinweisen offensichtlich nicht nach. Erst auf Druck von US-Behörden kam der Skandal ans Tageslicht. Auch bei Aufarbeitung des VW-Skandals marschiert die US-Justiz voran. In einem Strafverfahren gegen die verantwortlichen VW-Mitarbeiter hat bereits ein 62-jähriger Ingenieur gestanden. Er gab zu, zunächst in Wolfsburg und später in den USA über fast zehn Jahre hinweg daran beteiligt gewesen zu sein, Software zur Manipulation von Emissionstests zu entwickeln, mit der in den USA Behörden und Kunden getäuscht worden seien. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft und bis zu 250 000 Dollar Geldstrafe.
Die Rechte von VW-Aktionären
Habe ich als VW-Aktionär Anspruch auf Schadenersatz wegen Kursverlusten?
Für sicher halten es die Rechtsexperten der Stiftung Warentest, dass Aktionäre Schadenersatz für die nach Bekanntwerden des Skandals entstandenen Kursverluste verlangen können, wenn sie ihre Anteile ab Frühjahr 2015 erworben haben. Spätestens seit diesem Zeitpunkt weiß VW, dass die US-Behörden den Hersteller im Verdacht haben, bei der Abgasreinigung von Autos mit bestimmten Dieselmotoren illegal zu tricksen. Aktiengesellschaften sind verpflichtet, ihre Anteilseigner unverzüglich über kursrelevante Ereignisse zu informieren. VW hatte die Vorgänge jedoch erst Monate später publik gemacht. Auch die Entscheidung, überhaupt Software einzusetzen, die die Abgasreinigung im Fahrbetrieb verringert oder gar abschaltet, dürfte dazu führen, dass Aktionären Schadenersatz zusteht. Möglicherweise haften einzelne VW-Verantwortliche zusätzlich persönlich.
Beachten Sie: Für Aktionärsklagen müssen Rechtsschutzversicherer nicht immer zahlen. Insbesondere bei erst in den letzten Jahren abgeschlossenen Verträgen sind solche Rechtsstreitigkeiten oft ausgeschlossen. test.de führt und aktualisiert eine Liste mit verbraucherfreundlichen Urteilen rund um den VW-Skandal.
Gibt es ein Musterverfahren, in das ich mich als Anleger einklinken kann?
Beim Landgericht Braunschweig sind inzwischen rund 1 540 Schadensersatzklagen gegen VW mit einem Streitwert von rund 8,8 Milliarden Euro eingegangen, die meisten davon von Privatanlegern. Doch auch der Bayerischen Pensionsfonds (Streitwert: 700 000 Euro), das Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Hessen“, der Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg (Streitwert: 1,1 Millionen Euro) und die Vereinigten Staaten von Amerika (wegen der Verluste von Pensionsfonds mit VW-Aktien liegt der Streitwert im dreistelligen Millionenbereich) haben VW verklagt. Die meisten Klageverfahren von kleinen und mittleren Anlegern hat das Landgericht Braunschweig ausgesetzt. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Deka Investment GmbH aus Frankfurt am Main als Musterkläger bestimmt. In deren Verfahren sollen alle wesentlichen Rechtsfragen geklärt werden. Die übrigen Kläger brauchen einstweilen nichts zu unternehmen. Ihre Verfahren gehen weiter, wenn das Musterverfahren geklärt ist. Anleger, die noch nichts unternommen haben, können ihre Ansprüche im Hinblick auf das Musterverfahren über Rechtsanwaltskanzleien anmelden. Das ist nicht allzu teuer. Bis September 2017 läuft die Frist für die Anmeldung.
Was muss ich als VW-Aktionär beachten, wenn ich Schadenersatz fordern will?
Schadenersatzansprüche von Aktionären waren möglicherweise schon am 19. September 2016 verjährt. Zwar gilt inzwischen eine längere Verjährungsfrist. Doch es ist nicht sicher, ob die auch für Schadenersatzansprüche wegen vor 10. Juli 2015 gekauften Aktien gilt. An der Musterklage der Deka Invest GmbH (s.o.) können sich VW-Aktionäre ohne größeres Kostenrisiko beteiligen. Sollten die Gerichte zu dem Ergebnis kommen, dass ihre Ansprüche bereits vor Anmeldung verjährt waren, gehen sie allerdings leer aus.
Ich habe eins der Autos, bei denen VW oder ein anderer Hersteller den Kohlendioxidausstoß und damit den Spritverbrauch zu niedrig angegeben hat. Wie sieht es mit meinen Rechten aus?
Auch Besitzer von Autos, bei denen der Norm-Verbrauch höher ist als vom Hersteller angegeben, können Anspruch auf Schadenersatz haben. Die Tücke steckt allerdings im Detail. Es ist ein offenes Geheimnis, dass bei den Fahrten für die Ermittlung des Normverbrauchs fleißig getrickst wird. Zahlreiche Tricks vom Einsatz hart aufgepumpter Leichtlaufreifen bis hin zum Abkleben der Karosseriefugen zur Verringerung des Luftwiderstands sind offenbar sogar legal. test.de vermutet: Es kommt darauf an, ob die Messungen der Behörden dazu führen, dass die Hersteller ihre Angaben zum Normverbrauch korrigieren müssen. Selbst dann ist es noch schwierig, die tatsächlichen Zusatzkosten zu ermitteln. Der tatsächliche Verbrauch liegt nämlich je nach Fahrgewohnheiten und Strecken mehr oder weniger stark über dem Normverbrauch. Es ist nicht sicher, dass der tatsächliche Kraftstoffverbrauch um genau so viel höher liegt, wie der Normverbrauch zu gering angegeben war. Allerdings dürfen Gerichte die Höhe des Schadens auch schätzen – gut möglich, dass sie diese Möglichkeit in dieser Konstellation nutzen.
Ich habe ein Skandal-Auto – aber nicht vom VW-Konzern. Wie sieht es mit meinen Rechten aus?
Das ist ganz schwer zu sagen. Fest steht: Auch die Autos zahlreicher weiterer Hersteller schalten die Abgasreinigung unter bestimmten Bedingungen zeitweise ab. Die Hersteller berufen sich dabei auf eine Ausnahme-Regelung in den EU-Bestimmungen. Ob das berechtigt ist, erscheint allerdings zweifelhaft. Details dazu und eine Liste der betroffenen Autos liefert Zeit online. Auch hier gab es Rückrufaktionen. Welche Rechte Besitzern solcher Autos zustehen, ist noch unklar. Was die Sachmangelhaftung angeht, gibt’s von vornherein keine Unterschiede: Die Autos dürften aktuell mangelhaft sein. Käufer können dann entweder Nachbesserung (Reparatur) verlangen oder möglicherweise gleich vom Kaufvertrag zurücktreten (siehe oben). Entscheidend ist, ob die Nachbesserung zumutbar ist, sie rechtzeitig gelingt und ob ein Minderwert bleibt. In der Frage der Herstellerhaftung wird zu berücksichtigen sein: Sofern der betreffende Hersteller angenommen habe, im Rahmen dieser EU-Ausnahmeregelung gehandelt zu haben, könnte ein sogenannter „Verbotsirrtum“ vorliegen. Dann sind die Verantwortlichen zwar nicht notwendigerweise vor Bestrafung geschützt – wenn nämlich der Irrtum vermeidbar war. Der Autohersteller haftet Käufern seiner Wagen aber möglicherweise nicht wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung auf Schadenersatz, wenn er sich im Verbotsirrtum befunden hat.
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Diese FAQ sind am 28. September 2015 erstmals auf test.de erschienen. Sie wurden seitdem regelmäßig aktualisiert, zuletzt am 27. Februar 2018. Vor diesem Datum verfasste Kommentare beziehen sich auf frühere Fassungen des Artikels.