Myright.de ist ein Inkassounternehmen. Der Auftrag kommt – anders als gewohnt – von Verbrauchern und nicht von Unternehmen. Und zur Kasse gebeten werden Unternehmen und nicht wie sonst Verbraucher. So funktioniert Myright.de: Skandalautobesitzer haben dem Unternehmen mögliche Schadenersatzforderungen gegen VW abgetreten. Schadenersatz ist entweder die Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Wagens oder ein finanzieller Ausgleich für den skandalbedingten Minderwert.
Tipp: Grundlegende Informationen über den Abgasskandal finden Sie in den FAQ Abgasskandal.
Provision nur bei Erfolg
Die Einschaltung von Myright.de ist zunächst kostenlos. Sie bleibt kostenlos, solange sie Kunden nichts bringt. Wenn VW am Ende allerdings Schadenersatz zahlt, gehen 35 Prozent ans Unternehmen. Berechnungsgrundlage ist der Vorteil, den Kunden am Ende haben. Wenn VW Schadenersatz an Kunden zahlt, die ihren Wagen behalten, dann ist die gesamte Zahlung von VW Grundlage für die Berechnung der Erfolgsprovision. Geben Kunden ihren Wagen zurück, wird der Wert des Wagens angerechnet. Grundlage für die Provisionsberechnung ist die Schadenersatzzahlung von VW abzüglich des Werts des zurückgegebenen Wagens.
Amerikanischer Staranwalt kämpft für deutsche Autofahrer
Hinter dem Inkasso-Rechtsdienstleister Myright.de steht der US-Anwalt Michael D. Hausfeld. In seiner Heimat ist er eine Legende. Er hat etliche Milliarden Dollar Schadenersatz für Opfer von Diskriminierung, Umweltverschmutzung und Menschenrechtsverletzungen erkämpft. Auch bei den Klagen von amerikanischen Opfern der VW-Manipulationen mischt er mit. Im Rahmen von solchen „class actions“, bei denen einzelne Musterkläger stellvertretend für alle anderen Opfer vor Gericht ziehen, können Unternehmen zu milliardenschwerem Strafschadenersatz verurteilt werden. Alle übrigen Opfer werden anschließend entsprechend den Regeln entschädigt, die im Musterprozess ausgehandelt wurden.
Sammlung von Forderungen
Solche Sammelklagen wie in den USA gibt es in Deutschland nicht. Auch zu Strafschadenersatz können Unternehmen hierzulande nicht herangezogen werden. Zivilrechtlicher Schadenersatz steht Besitzern von Autos mit Betrugssoftware aber auch in Deutschland zu, erklärt Christopher Rother, Hausfelds Partner in Deutschland und Leiter der Niederlassung der US-Kanzlei in Berlin. Durch Abtretung solcher Forderungen an einen Kläger können die Rechte vieler Opfer auch in Deutschland gesammelt geltend gemacht werden.
Keine neuen Anmeldungen mehr
Neue Anmeldungen für das Verbraucherinkasso nimmt Myright.de nicht mehr entgegen. Aktuell noch im Angebot: Die Vermittlung von Prozessfinanzierung und Einzelanwalt. Wie das genau funktioniert, haben wir nicht untersucht. Die ans Unternehmen abgetretenen Forderungen liegen bei Gericht.
Sicherheitshalber auch Anmeldung zur Musterfeststellungsklage
VW wehrt sich gegen die Myright.de-Sammelklagen mit allen Mitteln. Eins der Argumente der VW-Anwälte: Die Abtretung der möglichen Schadenersatzforderungen verstoße gegen das Rechtsberatungsgesetz und sei deshalb unwirksam. Myright hat deshalb allen Kunden geschrieben, das stimme nicht. Sie sollen ihre Forderungen aber trotzdem sicherheitshalber zusätzlich auch bei der Musterfeststellungsklage des vzbv.de anmelden. Sie sind dann ganz sicher, dass die Forderung auch dann nicht verjährt, wenn die Gerichte die Abtretung der Forderungen am Ende tatsächlich als unwirksam beurteilen sollten. Erweist sich die Abtretung der Forderungen an Myright.de als wirksam, ändert sich sich durch die die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage nichts. Dann ist die nämlich unwirksam.
Mögliche Abtretung am besten offenlegen
Was bei der Anmeldung von Forderungen zur Musterfeststellungsklage zu beachten, ist lesen Sie auf der VW-Seite des Specials Musterklagen auf test.de. Myright.de-Kunden empfiehlt test.de: Legen Sie die mögliche Abtretung offen. Ergänzen Sie die Darstellung Ihres Falls im Gerichtsformular unter „Gegenstand und Grund...“ um folgende Formulierung: „Ich habe meine Forderungen gegen VW über Myright.de an die Financialright GmbH abgetreten. Diese macht sie gerichtlich geltend. VW wendet ein, dass die Abtretung wegen Gesetzesverstoßes unwirksam ist. Ich deshalb meine Forderungen zur Musterfestellungsklage an, damit auf keinen Fall Verjährung eintritt.“ Und: Lassen Sie sich nicht irritieren. Aktuell legt Myright.de Besitzern von Skandal-VW nahe, sich bei der Musterfeststellungsklage abzumelden. Das gilt aber nicht für ursprünglich Kunden, die ihre Forderungen ans Unternehmen abgetreten haben. Es soll nur Teilnehmern der Musterfeststellungsklage ermöglichen, über Myright.de einen Anwalt für eine Einzelklage mit Prozessfinanzierung zu beauftragen.
Geschäftsbedingungen auf dem Prüfstand
In den Geschäftsbedingungen von myright.de fanden die Gutachter der Stiftung Warentest nur winzige Schwächen. So bleibt unklar, wie lange Interessenten an ihr – mit Online-Registrierung – abgegebenes Angebot gebunden sind, das Unternehmen zu beauftragen. Der Vertrag kommt nämlich erst zustande, wenn das Unternehmen das Angebot der Kunden ausdrücklich annimmt. Eine Frist dafür findet sich in den Geschäftsbedingungen nicht. Praktisch ist das kein Problem: myright.de-Kunden können ihr Angebot ohnehin jederzeit bis zwei Wochen nach Vertragsschluss widerrufen. Noch ein kleiner Mangel: In der Widerrufsbelehrung steht zwar, dass der Widerruf auch per Fax möglich sei. Es wird allerdings keine Faxnummer genannt.
Schwer verständliche Datenschutzbestimmungen
Geringe, aber ärgerliche Mängel haben auch die Datenschutzbestimmungen. Sie sollen zwar offensichtlich den bei seriösen Online-Shops üblichen Umgang mit Daten beschreiben und es ist wohl auch keine Weitergabe von Daten jenseits gesetzlicher Rechte und Pflichten beabsichtigt. Für Verbraucher ist das aber kaum verständlich erklärt. Auch nicht schön: Myright.de setzt das Analyse-Tool Google Analytics ein. Das heißt: Google erfährt von jedem Besucher auf der Seite und kann die Daten mit denen von den Besuchen anderer Webseiten verknüpfen und sie dem Profil eines Internetnutzers zuordnen. Ihm kann Google dann noch zielgenauer auf seine Interessen abgestimmte Werbung auf den Schirm schicken. So etwas ist leider ebenfalls üblich – aber ärgerlich.
Das Fazit: Interessanter Deal für viele VW-Kunden
Myright.de ist eine bequeme Möglichkeit, Schadenersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Wenn es nicht klappt, zahlen Kunden gar nichts. Wenn es klappt, geht gut ein Drittel des Schadenersatzes ans Unternehmen. Für viele Fahrzeugbesitzer dürfte das ein guter Deal sein. VW-Skandalopfer können selbst einen Rechtsanwalt einschalten. Das macht etwas mehr Mühe, hat aber schon in zahlreichen Fällen Erfolg gehabt. Zahlreiche VW-Skandal-Klagen haben die Gerichte allerdings auch abgewiesen. Wichtiger Hinweis für Besitzer einer Verkehrsrechtsschutz-Police: Der Versicherer hat die Kosten zu übernehmen.
Erster Erfolg
Inzwischen hat myright.de einen ersten Erfolg erzielt: Das Landgericht Krefeld verurteilte VW auf eine vom Verbraucherinkassounternehmen finanzierte Klage hin zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
Landgericht Krefeld, Urteil vom 13.02.2019
Aktenzeichen: 2 O 313/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Hausfeld Rechtsanwälte, Berlin, finanziert von: myright.de
Übrigens: Auch der niederländische „Stichting Car Claim“ bietet auf der Grundlage spezieller niederländischer Verbraucherschutzregeln ebenfalls die Chance auf Schadenersatz ohne Risiko an. Für deutsche Autofahrer bietet die Stichting aber keine Möglichkeit, VW unter Druck zu setzen. VW hat die Verhandlungen verweigert.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Vollkswagen hat angekündigt, geschädigten Kunden, vorrausgesetzt die Bedingungen für die Teilnahme an dem Vergleich sind erfüllt, dass per Verbraucherzentrale-Bundesverbands ausgehandelte Angebot zu unterbreiten.
Somit wird sich in kürze die Frage für zehntausende Geschädigte stellen, inwieweit Plattformen wie myrights provisions Ansprüche prrobieren geltend zu machen, wenn ein solches Angebot angenommen wird. Vertraglich ist eine erfolgsbasierte Durchsetzung geregelt, jedoch ist das Angebot ohne zutun von Plattformen wie myrights erfolgt, bzw. durch die Verbraucherzentrale-Bundesverbands veranlasst - womit der Grundsatz für die Provisionsberechtigung nicht erfüllt wäre.
Danke für den Hinweis! Ich aktualisiere den Bericht hier so schnell wie möglich. In der Chronik unter test.de/abgasskandal berichten wir bereits kurz.
Laut Spiegel http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/diesel-skandal-myright-gewinnt-erstmals-gegen-volkswagen-a-1253258.html hat myRight einen ersten Sieg eingefahren.
Ein weiterer Hinweis noch: Soweit Verbraucher ihrer Forderungen abtreten, können sie sie nicht mehr selbst geltend machen.
Bitte um Verständnis: Rechtsberatung im Einzelfall ist von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt: Ob ein Rechtsdienstleister berechtigt ist, Honorare oder Auslagenersatz zu fordern, richtet sich nach dem Auftrag. Sofern als etwa für die Anmeldung zur Sammelklage keine ausdrückliche Weisung vorliegt, kommt es darauf an, ob der Rechtsdienstleister dies auf der Grundlage des ursprünglichen Auftrags für erforderlich halten durfte und ob nach diesem Auftrag dafür eine Vergütung zu zahlen ist. Das kann bei Rechtsanwälten auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auch dann der Fall sein, wenn es keine ausdrückliche Vereinbarung über die Vergütung gibt. Es ist allerdings ausgeschlossen, wenn Verbraucher davon ausgehen durften, dass sie nur im Erfolgsfall zahlen sollen.