Bis zu 450 Euro nebenbei verdienen oder mehr? Auf Dauer einen Zusatzjob annehmen oder befristet mehr arbeiten? Wir zeigen an einem Beispiel, mit welchen Abzügen je nach Art des Nebenjobs zu rechnen ist.
Hauptjob: Teilzeit-Angestellte
Unser Beispiel Carina Berger möchte gern mehr arbeiten, kann im Betrieb aber keine Stunden aufstocken. Deshalb sucht sie einen Zusatzjob. Dafür hat sie vier Optionen.
Carina Berger (42 Jahre alt), Lebenspartner (nicht verheiratet), 2 kleine Kinder
Sie arbeitet Teilzeit in einer Spedition.
Brutto |
Lohnsteuer |
Sozialabgaben |
Fazit |
Im Hauptjob Teilzeit-Angestellte |
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2 200 Euro |
218 Euro |
435 Euro |
1 547 Euro |
Nebenjob-Option 1: Minijob
Brutto |
Lohnsteuer |
Sozialabgaben |
Fazit |
Minijob |
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450 Euro |
0 Euro |
0 Euro |
450 Euro |
Nebenjob-Option 2: Nebenjob (Verdienst über 450 Euro)
Brutto |
Lohnsteuer |
Sozialabgaben |
Fazit |
Nebenjob (Verdienst über 450 Euro) |
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700 Euro |
79 Euro |
138 Euro |
483 Euro |
Nebenjob-Option 3: Saisonale Beschäftigung/Aushilfsjob
Brutto |
Lohnsteuer |
Sozialabgaben |
Fazit |
Saisonale Beschäftigung/Aushilfsjob |
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700 Euro |
194 Euro |
0 Euro |
506 Euro |
Nebenjob-Option 4: Selbstständige Nebentätigkeit
Gewinn |
Steuer |
Sozialabgaben |
Fazit |
Selbstständige Nebentätigkeit |
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5 400 Euro |
1 614 Euro |
0 Euro |
3 786 Euro |
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@CaesarZ: Bitte schicken Sie Ihr Schreiben uns noch einmal zu: finanztest@stiftung-warentest.de (maa)
meine email vom 23.02.2020 wurde leider nicht beantwortet
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
@CaesarZ: Der Unterschied liegt in der Art der Beschäftigung, die unterschiedlichen Steuerregeln unterliegen. So kommt man bei einem _regelmäßigen_ Nebenjob mit Verdienst von 700 Euro auf Steuern von 79 Euro. Und bei einem Saison- oder Aushilfsjob bei gleichem Einkommen auf 194 Euro Steuerlast. Bitte lesen Sie dazu die Erläuterungen im Artikel. (PH)
Guten Tag,
mich würde interessieren, warum bei einem mtl. Gehalt von 700,00 EUR einmal 79,00 EUR und einmal 194,00 EUR Lohnsteuer anfallen bei gleicher Steuerklasse (VI).
Herzlichen Dank für Ihre Antwort und Grüße