Abfluss verstopft Wer zahlt die Reinigung?

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„Das Wasser in unserer Wanne lief nicht mehr ab. Der Vermieter will nun die Kosten für die Rohr­reinigung von uns. Zu Recht?“, fragt test-Leser Tobias Willms aus Essen.

Nein. Die Kosten für die Beseitigung einer Verstopfung des Abflusses müssen Mieter nur tragen, wenn sie nicht auf einen vertrags­gemäßen Gebrauch der Mietsache zurück­zuführen ist. Wer seine Badewanne wie eine Wanne benutzt, der zahlt auch nicht den blockierten Abfluss. Der Mieter haftet nicht, wenn das Rohr zum Beispiel durch normalen Haar­verlust beim Duschen oder Baden verstopft ist. Auch für eine alters­bedingte Verkalkung kann er nichts. Er muss dem Vermieter aber die Verstopfung unver­züglich anzeigen. Beruht sie allerdings auf unsachgemäßer Benut­zung, haftet der Mieter für alle dadurch entstandenen Schäden und Reparatur­kosten. Werfen Sie also keine Dinge ins Klo oder in den Abfluss vom Wasch­becken, die dort nicht hinein­gehören.

Was darf der Vermieter, was muss der Mieter? Häufige Fragen zum Thema Wohnung und Miete beant­worten wir in unseren FAQ Mietrecht.

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