„Das Wasser in unserer Wanne lief nicht mehr ab. Der Vermieter will nun die Kosten für die Rohrreinigung von uns. Zu Recht?“, fragt test-Leser Tobias Willms aus Essen.
Nein. Die Kosten für die Beseitigung einer Verstopfung des Abflusses müssen Mieter nur tragen, wenn sie nicht auf einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zurückzuführen ist. Wer seine Badewanne wie eine Wanne benutzt, der zahlt auch nicht den blockierten Abfluss. Der Mieter haftet nicht, wenn das Rohr zum Beispiel durch normalen Haarverlust beim Duschen oder Baden verstopft ist. Auch für eine altersbedingte Verkalkung kann er nichts. Er muss dem Vermieter aber die Verstopfung unverzüglich anzeigen. Beruht sie allerdings auf unsachgemäßer Benutzung, haftet der Mieter für alle dadurch entstandenen Schäden und Reparaturkosten. Werfen Sie also keine Dinge ins Klo oder in den Abfluss vom Waschbecken, die dort nicht hineingehören.
Was darf der Vermieter, was muss der Mieter? Häufige Fragen zum Thema Wohnung und Miete beantworten wir in unseren FAQ Mietrecht.
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