
Seit 2018 bleiben Abfindungen steuerfrei, wenn das Geld in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Wer den Job verliert, kann eine Abfindung vom Arbeitgeber jetzt steuerfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen, sofern er den Maximalbetrag noch nicht durch andere Beiträge ausschöpft.
Maximal bleibt eine Zahlung in Höhe von 4 Prozent des Einkommens steuerfrei, aber nur vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West – aktuell 78 000 Euro. Dieser Betrag wird mit der Anzahl der Kalenderjahre, die das Arbeitsverhältnis bestand, multipliziert. Der steuerfreie Höchstbetrag beträgt danach 31 200 Euro (4 Prozent von 78 000 Euro mal maximal zehn Jahre).
Tipp: Denken Sie daran, dass Sie die Betriebsrente später voll versteuern müssen. In der Rentenphase ist der Steuersatz aber meist geringer als in der Erwerbsphase.
-
- Bei der Rente geht es um viel Geld. Wichtig ist, den Rentenbescheid zu prüfen. Stimmt etwas nicht, lohnt ein Widerspruch. Die Stiftung Warentest erklärt, wie es geht.
-
- Bei den Angeboten für eine Direktversicherung gibt es große Unterschiede. Ein besserer Tarif kann Tausende Euro mehr Rente einbringen.
-
- Als Folge der Corona-Pandemie müssen Angestellte, Familien, Rentnerinnen und Rentner beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 einige Besonderheiten beachten.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@ub71: Abfindungen, aus denen Geld in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird, bleiben soweit steuerfrei, sofern der Maximalbetrag für das Jahr des Zuflusses in die Altersvorsorge noch nicht durch andere Beiträge ausschöpft. Einzahlungen in die bAV in vorangegangenen Jahren bleiben außen vor. (maa)
Gelten diese 31.200 EURO bei Abfindung auch wenn man bereits in den letzten Jahren regelmässig Entgeltumwandlungen in die betr. AV eingezahlt hat oder sind diese bereits getätigten Zahlungen abzuziehen?