
Seit 2018 bleiben Abfindungen steuerfrei, wenn das Geld in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Wer den Job verliert, kann eine Abfindung vom Arbeitgeber jetzt steuerfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen, sofern er den Maximalbetrag noch nicht durch andere Beiträge ausschöpft.
Maximal bleibt eine Zahlung in Höhe von 4 Prozent des Einkommens steuerfrei, aber nur vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West – aktuell 78 000 Euro. Dieser Betrag wird mit der Anzahl der Kalenderjahre, die das Arbeitsverhältnis bestand, multipliziert. Der steuerfreie Höchstbetrag beträgt danach 31 200 Euro (4 Prozent von 78 000 Euro mal maximal zehn Jahre).
Tipp: Denken Sie daran, dass Sie die Betriebsrente später voll versteuern müssen. In der Rentenphase ist der Steuersatz aber meist geringer als in der Erwerbsphase.