Rechtliche Grundlagen: Gut für den Kreislauf
Vermeiden und verwerten. Seit Juni 2012 gilt in Deutschland das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Oberstes Prinzip: Abfälle sind vorrangig zu vermeiden, in zweiter Linie zu verwerten – und zwar in folgender Reihenfolge: Müll ist entweder für eine Wiederverwendung vorzubereiten, zu recyceln oder – wenn beides nicht geht – zum Erzeugen von Energie zu verwenden. Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, ist er umweltverträglich zu beseitigen.
Zurücknehmen. Details regeln die Bundesländer in eigenen Abfallgesetzen, Gemeinden und Landkreise über Abfallwirtschafts- und Gebührensatzungen.Auch Hersteller und Händler sind in der Pflicht. Über die Verpackungsverordnung sowie das Batterien- und das Elektronikgerätegesetz sind sie etwa verpflichtet, ausgediente Produkte kostenlos zurückzunehmen und zu verwerten.