Abbiegen im Auto­verkehr Schulterblick und bloß nicht drängeln

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Abbiegen im Auto­verkehr - Schulterblick und bloß nicht drängeln

Schulterblick. Einmal gucken reicht nicht. © Fotolia / Gerhard Seybert

Wer im Auto­verkehr abbiegt, muss einige Regeln beachten – zur eigenen Sicherheit und um Strafen zu vermeiden. Kommt es zum Unfall, weil der Auto­fahrer keinen Schulterblick gemacht hat, trägt er Mitschuld an dem Unfall. Wer beim Abbiegen drängelt, kann ebenfalls belangt werden.

Doppelter Schulterblick beim Abbiegen

Wer links abbiegt, muss zweimal hinschauen. Es gilt die sogenannte doppelte Rück­schau. Auto­fahrer müssen sich recht­zeitig vor dem Einordnen und ein zweites Mal vor dem Abbiegen vergewissern, dass das Abbiegen möglich ist, ohne jemanden zu gefährden. Das gilt auch, wenn an der betreffenden Stelle Über­holverbot ist, urteilte das Ober­landes­gericht Düssel­dorf (Az. I-1 U 86/17). Der Fahrer eines Krankenwagens war beim Links­abbiegen von einem anderen Auto gerammt worden. Er behauptete, er habe sich recht­zeitig nach links einge­ordnet und mit einem Schulter- und Spiegelblick vergewissert, dass er niemanden gefähr­dete. Zu dem Unfall sei es nur gekommen, weil der andere Auto­fahrer ihn trotz Über­holverbots über­holt habe. Das sah das Gericht anders. Beide Unfall­beteiligte treffe ein gleiches Mitverschulden an der Kollision. Der Fahrer des Krankenwagens habe offensicht­lich die zweite Rück­schau unterlassen.

Nach Abbiegen nicht drängeln

Nach dem Abbiegen schnell Gas geben, um das vordere Auto zu über­holen, ist nicht erlaubt. Wer hinter einem Links­abbieger auf eine mehr­spurige Straße links abbiegt, muss dem Fahrer vor sich Zeit lassen, eine Spur zu wählen. Drängeln ist verboten. Vielmehr hat der Voraus­fahrende ein Wahl­recht, welche der Spuren er nutzen will. Dieses Recht erlischt erst, wenn er sich endgültig einge­ordnet hat und dies klar ersicht­lich ist. In der Regel sind es frühestens 15 bis 20 Meter nach dem Beginn der Fahr­streifenmarkierungen. Ein Mercedesfahrer hatte versucht, sich rechts an einem Fiat vor ihm vorbei zu drängeln, indem er direkt nach dem Abbiegen stark beschleunigte. Der Fiatfahrer entschied sich dann aber auch für die rechte Spur. Beide Pkw kollidierten seitlich. Das Kammerge­richt Berlin verurteilte das Verhalten des Mercedesfahrers als rück­sichts­los und gab ihm die alleinige Schuld an dem Unfall (Az. 22 U 18/19).

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