
Schulterblick. Einmal gucken reicht nicht. © Fotolia / Gerhard Seybert
Wer im Autoverkehr abbiegt, muss einige Regeln beachten – zur eigenen Sicherheit und um Strafen zu vermeiden. Kommt es zum Unfall, weil der Autofahrer keinen Schulterblick gemacht hat, trägt er Mitschuld an dem Unfall. Wer beim Abbiegen drängelt, kann ebenfalls belangt werden.
Doppelter Schulterblick beim Abbiegen
Wer links abbiegt, muss zweimal hinschauen. Es gilt die sogenannte doppelte Rückschau. Autofahrer müssen sich rechtzeitig vor dem Einordnen und ein zweites Mal vor dem Abbiegen vergewissern, dass das Abbiegen möglich ist, ohne jemanden zu gefährden. Das gilt auch, wenn an der betreffenden Stelle Überholverbot ist, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-1 U 86/17). Der Fahrer eines Krankenwagens war beim Linksabbiegen von einem anderen Auto gerammt worden. Er behauptete, er habe sich rechtzeitig nach links eingeordnet und mit einem Schulter- und Spiegelblick vergewissert, dass er niemanden gefährdete. Zu dem Unfall sei es nur gekommen, weil der andere Autofahrer ihn trotz Überholverbots überholt habe. Das sah das Gericht anders. Beide Unfallbeteiligte treffe ein gleiches Mitverschulden an der Kollision. Der Fahrer des Krankenwagens habe offensichtlich die zweite Rückschau unterlassen.
Nach Abbiegen nicht drängeln
Nach dem Abbiegen schnell Gas geben, um das vordere Auto zu überholen, ist nicht erlaubt. Wer hinter einem Linksabbieger auf eine mehrspurige Straße links abbiegt, muss dem Fahrer vor sich Zeit lassen, eine Spur zu wählen. Drängeln ist verboten. Vielmehr hat der Vorausfahrende ein Wahlrecht, welche der Spuren er nutzen will. Dieses Recht erlischt erst, wenn er sich endgültig eingeordnet hat und dies klar ersichtlich ist. In der Regel sind es frühestens 15 bis 20 Meter nach dem Beginn der Fahrstreifenmarkierungen. Ein Mercedesfahrer hatte versucht, sich rechts an einem Fiat vor ihm vorbei zu drängeln, indem er direkt nach dem Abbiegen stark beschleunigte. Der Fiatfahrer entschied sich dann aber auch für die rechte Spur. Beide Pkw kollidierten seitlich. Das Kammergericht Berlin verurteilte das Verhalten des Mercedesfahrers als rücksichtslos und gab ihm die alleinige Schuld an dem Unfall (Az. 22 U 18/19).
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